Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschluss:

 

Die Verwaltung wird ermächtigt, mit dem Land Niedersachsen eine Vereinbarung für die Durchführung der Truppführer-Ausbildung auf Landkreisebene abzuschließen.

 

 


 

Aufgrund einer unzureichenden Lehrgangszuteilung, durch das Niedersächsische Landesamt für Brand- und Katastrophenschutz (NLBK), im Verhältnis zum Ausbildungsbedarf im Bereich der Feuerwehrausbildung im Landkreis Friesland, gab es zuletzt großen Unmut bei den Angehörigen der Feuerwehr über den derzeitigen Zustand. Dementsprechend ist die Frage über die Zuständigkeit der Lehrgangsdurchführung im Kreiskommando aufgekommen.

 

Hauptsächlich ist der Truppführer-Lehrgang von dieser Diskussion betroffen, da für diesen Lehrgang der größte Bedarf vorhanden ist und dieser Lehrgang für die Teilnahme an weiterführenden Lehrgängen zwingend erforderlich ist. Zukünftig besteht somit die Gefahr, dass es zu einem Führungskräftemangel im Landkreis Friesland kommt.

 

In der Vergangenheit wurde dieser Lehrgang ausschließlich vom NLBK (damals Niedersächsische Akademie für Brand- und Katastrophenschutz) durchgeführt. Aufgrund einer Gesetzesänderung hat das Land die Zuständigkeit für die Durchführung dieses Lehrgangs u. a. auf die Landkreise übertragen.

 

In § 3 Abs. 1 Satz 2 Nr. 7 des Niedersächsischen Brandschutzgesetzes (NBrandSchG) wird festgelegt, dass der Landkreis Ausbildungslehrgänge durchzuführen hat.

Laut der Kommentierung müssen vor allem die Truppmann-Ausbildung 1 u. 2, die Truppführer-Ausbildung sowie in der Technischen Ausbildung die Lehrgänge, Sprechfunker, Atemschutzgeräteträger und Maschinisten, entsprechend der Feuerwehrdienstvorschrift 2, durchgeführt werden.

 

Allerdings führt die Kommentierung aus, dass der Truppführer-Lehrgang auch vom NLBK an den beiden Standorten Celle und Loy angeboten wird. Aus diesem Grund wird empfohlen, diese Ausbildung nur bei besonderem Bedarf selbst durchzuführen, da die Vorbereitung und Durchführung dieses Lehrgangs sehr aufwendig ist und somit eine erhebliche Mehrbelastung für die ehrenamtlichen Ausbilder entsteht. Von einem besonderen Bedarf wird gesprochen, wenn die Gemeindefeuerwehren einen akuten Bedarf haben und dieser Bedarf nicht zeitnah von den beiden Standorten des NLBK gedeckt werden kann.

Die Feuerwehrdienstvorschrift 2 weist in Ihren Ausführungen zum Truppführer-Lehrgang ebenfalls darauf hin, dass der Lehrgang nach landesrechtlichen Regelungen auf Kreisebene oder an Landesfeuerwehrschulen durchgeführt wird.

 

Bezieht man diese Erkenntnisse auf den derzeitigen Ausbildungsstau im Landkreis Friesland, ist eine deutliche Handlungsempfehlung für die Kreisausbildung erkennbar.

Grundsätzlich sollten alle zugeteilten Plätze für den Truppführer-Lehrgang in Anspruch genommen werden.

Aufgrund des akuten Bedarfs der Gemeindefeuerwehren und der Annahme, dass dieser Bedarf zukünftig nicht vom NLBK gedeckt werden wird, ist die Kreisausbildung in der Pflicht möglichst zeitnah einen Truppführer-Lehrgang zu organisieren.

 

Mittlerweile hat sich allerdings herausgestellt, dass das Land Niedersachsen die Truppmann- und Truppführer-Ausbildung grundsätzlich neu strukturieren wird.

Ab dem 01.01.2024 soll die Ausbildung hauptsächlich in den jeweiligen Ortswehren und mit zusätzlichen e-Learning Modulen durchgeführt werden. Die genauen Details zur Umstrukturierung werden allerdings erst im Laufe des Jahres bekannt gegeben.

 

Für die noch geltende Truppführer-Ausbildung besteht die Möglichkeit, mit dem Land Niedersachsen eine Vereinbarung abzuschließen, damit der Landkreis für die Durchführung dieser Ausbildung die Kosten erstattet bekommt. Zudem erhält die Kreisausbildung mit dem Abschluss einer solchen Vereinbarung ein Medienpaket für die Durchführung dieser Ausbildung.

Durch die eigenständige Durchführung der Truppführer-Ausbildung entstehen dem Landkreis zunächst Kosten durch die Aufwandsentschädigungen für die Ausbilder, ggf. zu zahlenden Verdienstausfall und das notwendige Ausbildungsmaterial.

Die Kosten für die Ausbilder inkl. dem Verdienstausfall werden durch diese Vereinbarung gedeckt (ca. 600 - 800 € pro Ausbilder). Lediglich die Kosten für das Ausbildungsmaterial i. H. v. rund 300 € müsste der Landkreis bezahlen.

 

Diese Vereinbarung sollte trotz der geplanten Umstrukturierung noch im Jahre 2023 abgeschlossen werden, da zum derzeitigen Zeitpunkt zu wenig Informationen zur neuen Ausbildungsstruktur vorliegen und es weiterhin möglich sein wird, die bisherige Truppführer-Ausbildung auf Landkreisebene durchzuführen. Ab dem 01.01.2024 wird es jedoch keine Truppführer-Lehrgänge auf Landesebene mehr geben.

 

 

 

Herr Tetz erläutert einführend den Sachverhalt.

 

Frau KTA Ramke befürwortet die Vereinbarung und findet es richtig, die Ausbildung der Kamerad/innen auf diesem Weg zu beschliessen.

 

Herr Landrat Ambrosy teilt mit, dass die Vereinbarung ein Teil der Lösung des Gesamtpakets sei. Das Niedersächsische Landesamt für Brand- und Katastrophenschutz mit den Standorten Loy und Celle habe sich in den letzten zwei Jahren komplett neu aufgestellt. Er erklärt, dass die Ausbildung sowie das Curriculum vorab hätte besser angeschaut werden müssen. Mit dem dann hinzugekommenen Zivil- und Katastrophenschutz habe man erst gemerkt, dass entsprechende Kapazitäten an beiden Standorten nicht vorhanden seien. Alle Bürgermeister, Landräte, Brandmeister – auf allen Ebenen – wurde für eine Änderung gekämpft. Diese Vereinbarung ist sozusagen das Ergebnis. Regierungsbrandmeister und Kreisbrandmeister verhandeln noch mit der Landesregierung ihre Interessen. Der Landkreis verhandle noch mit Regierung hinsichtlich des Zivil- und Katastrophenschutzes. Herr Landrat Ambrosy ist der Auffassung, dass es zu einer guten Lösung komme werde und die komplette Ausbildung vor Ort zu einem Vorteil werde. Der Landkreis biete optimale Ausbildungsbedingungen mit einem sehr guten Kreisausbildungsleiter. Das Ergebnis werde selbstverständlich dem Gremium zur Kenntnis gegeben.

 

Herr KTA Eilers äußert, dass es wichtig sei die Ausbildung vor Ort anbieten zu können, wenn das Land sich immer weiter aus der Verantwortung zöge. Grundsätzlich sei es immer so gewesen, dass die höherwertigen Ausbildungen auf Landesebene durchgeführt wurden. Er betont, dass er die Vereinbarung hinsichtlich der Truppführer-Ausbildung nur vorübergehend und nicht als Dauerzustand sehe.

 

Herr Landrat Ambrosy erklärt, dass traditionell die Spitzenverbände genau darauf achten, dass das nicht auf die Gemeinden abgewälzt werde. Für diesen Teil sei es hinnehmbar und habe aufgrund der Nähe zu den Gemeindefeuerwehren auch Vorteile. Er stimmt dem Redebeitrag von Herrn KTA Eilers zu und ergänzt, dass die Technisierung in den letzten 10 - 15 Jahren, die eine Spezialisierung herbeigeführt habe, nicht zu verkennen sei. Die Akademien haben Schritt gehalten und die Ausbildungen werden immer anspruchsvoller. Die mit dem Land abgesprochene Strategie, dass sich das Land um die spezialisierten immer schwierigeren Anteile kümmere und auf Landkreisebene die Grundausbildung stattfinde, mache Sinn. Der ehemalige sowie auch der jetzige Kreisbrandmeister haben darum gebeten, mit Argusaugen darauf zu achten, dass der Standort Loy erhalten bleibe. Es werde dafür gesorgt, dass die Akademie bleibt, weiter aufgerüstet wird und das neue Curriculum gut abbilde. Hierzu habe es bereits eine Zusage der Landesregierung gegeben.

 

Herr KTA Haesihus weist darauf hin, dass die Überbeanspruchung der Ausbilder nicht vergessen werden dürfe, da wesentlich mehr auf die Ausbilder zu käme.

 

Herr Landrat Ambrosy erklärt, dass eine Zusammenarbeit mit Dritten ebenfalls möglich sei und das Geld hierfür erstattet werde.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig beschlossen

 

Ja:

11

Nein:

  0

Enthaltung:

  0