Sitzung: 29.06.2023 Ausschuss für Klimaschutz, Klimafolgenanpassung, Planung und Kreisentwicklung
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltung: 0
Vorlage: 0546/2023
Kenntnisnahme/Empfehlung:
Der Sachstand zur nachhaltigen Beschaffung wird zur Kenntnis
genommen.
Durch die Beschaffung nimmt der Landkreis über
die Nachfrage-Seite Einfluss auf die Angebots-Seite. Neben dem
Wirtschaftlichkeitsgebot können bei Ausschreibungen auch soziale und
ökologische Kriterien berücksichtigt werden. Dabei muss jedoch der rechtlich
zulässige Rahmen berücksichtigt werden, wie z.B. das Diskriminierungsverbot.
In seiner Sitzung vom 21.12.2022 beschloss der
Kreistag ambitionierte Treibhausgasneutralitätsziele (Vorlage Nr. 0306/2022).
Gemäß dem Beschluss soll u.a. bei der Beschaffung die Verursachung von
Treibhausgasemissionen bis 2030 so weit wie möglich reduziert werden: „Die Verwaltung des Landkreises Friesland
strebt bis zum Jahr 2030 die Treibhausgasneutralität an. Dies betrifft
insbesondere die Bereiche „landkreiseigene Liegenschaften“ (Strom und Wärme)
und „Mobilität“ (landkreiseigener Fuhrpark). In anderen Bereichen, wie Planung,
Beschaffung, Besucherverkehr und Veranstaltungen, soll die Verursachung von
Treibhausgasemissionen so weit wie möglich reduziert werden.“
Durch die Zertifizierung als
Fairtrade-Landkreis seit 2020 unterstreicht der Landkreis zudem die Bedeutung
von sozialen Kriterien bei der Beschaffung. Während einer ganztägigen Schulung
im November 2022 wurden Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Landkreises und
kreisangehöriger Kommunen Möglichkeiten aufgezeigt, soziale Kriterien bei der
Beschaffung zu berücksichtigen.
Die Beschaffung unter Berücksichtigung von
Nachhaltigkeits-Kriterien kann mit höheren Kosten verbunden sein, wodurch ein
Abwägen zwischen dem Wirtschaftlichkeitsprinzip und der Einhaltung von
Nachhaltigkeits-Kriterien erforderlich ist.
Während diesem Tagesordnungspunkt stellt die
Vergabestelle des Landkreises den Sachstand zur nachhaltigen Beschaffung dar.
Herr KTA
Neugebauer betritt
um 15:36 Uhr den Sitzungssaal.
Herr
Schiffer
von der Zentralen Vergabestelle stellt die Präsentation zur nachhaltigen
Beschaffung vor (s. Anlage zur Niederschrift).
Herr KTA
Kühne
fragt, ob sichergestellt sei, dass bei der Beschaffung nicht nur nach dem
TCO-Siegel gegangen werde, sondern auch Aspekte wie Qualität und Marktdominanz
der Soft- und Hardware in den Entscheidungsfall mit einbezogen werden und ob
die Entscheidung im Zweifelsfall für das bessere Produkt falle.
Herr
Schiffer
stimmt dem zu und führt die Bedeutung des TCO-Siegels aus.
Herr KTA
Ratzel
wirft ein, dass es nicht gesetzlich geregelt sei.
Herr
Schiffer
stimmt dem zu und erläutert, dass es dennoch eine Erleichterung sei nach dem
TCO-Siegel zu gehen und es sich um ein Kriterium handle, welches bei
Ausschreibungen angegeben wird. Herr Schiffer fährt mit der Präsentation fort.
Zur Veranschaulichung für nachhaltige Produkte zeigt er das Beispiel einer
Computermaus, produziert aus der Ressource Zuckerrohr.
Herr KTA
Neugebauer äußert,
dass man auch die Lebenszykluskosten mit einrechnen solle und führt ein
Beispiel anhand der Hersteller Dell und Microsoft auf, nach welchem Dell den
deutlich besseren Kundensupport habe. Demnach könne sich der Kostenfaktor um
einiges mehr erhöhen.
Herr
Schiffer
gibt KTA Neugebauer in diesem Punkt Recht, setzt die Präsentation fort und
beendet diese um 16:15 Uhr.
Der Vorsitzende Herr Homfeldt bedankt sich und möchte wissen, ob es Fragen gibt.
Herr KTA
Kühne meldet
sich zu Wort und möchte wissen, ob es Hindernisse gäbe, von denen das Gremium
nichts wisse, diese aber lösen könne.
Herr
Schiffer bringt
ein Beispiel über die Fahrzeugbeschaffung und führt aus. Bei Anforderung eines
vollelektrischen Fahrzeugs innerhalb eines gesetzten Zeitrahmens kann eine
Vergabe oftmals nicht stattfinden, da die Bieter diesen Zeitrahmen nicht
einhalten können und abspringen.
Herr KTA
Kühne
hakt bei Herrn Schiffer nach, ob das Gremium eine Möglichkeit habe, eine
Arbeitserleichterung zu schaffen.
Herr
Schiffer
verneint dies.
Herr KTA
Kühne weist
Herrn Schiffer darauf hin, dass er durch diese Nachfrage die Chance nutzen
könne, dass sich der Ausschuss damit beschäftigen könne eventuelle
Schwierigkeiten zu beseitigen und Vorgänge zu beschleunigen.
Herr
Schiffer
entgegnet, dass das Problem im Marktangebot und Zeitrahmen des Marktes liege
und nicht in den Beschlüssen.
Herr KTA
Wiesner
möchte wissen inwiefern bei der IT-Beschaffung, den Lieferketten und den
Nachhaltigkeitsaspekten die ethische Betrachtungsweise eine Rolle spiele. Er
führt Arbeitsbedingungen, den Schutz der Arbeitnehmer und Umweltschäden als
Beispiele an und möchte zusätzlich wissen, ob es Möglichkeiten gebe dies zu
überprüfen und Einsicht in die Lieferketten zu bekommen.
Herr
Schiffer
verweist auf das TCO-Siegel, welches als Kriterium genommen werde und auch
Umweltaspekte sowie Arbeitsbedingungen berücksichtige.
Anhand des Beispiels der medizinischen Masken
während der Corona-Pandemie veranschaulicht der Vorsitzende Herr Homfeldt die Problematik, dass
Produkte um die halbe Welt transportiert werden, weil sie etwas günstiger seien
als das regionale Pendant. Er erkundigt sich wie es nach Vergabeordnung so
gewichtet werden könne, dass ein stärkerer regionaler Bezug hergestellt werden
kann.
Herr
Schiffer erkennt
das Problem an und vermittelt über verschiedene Ausführungen, dass man Bieter
aus anderen Ländern nicht ausschließen könne.
Dem Vorsitzenden Herrn Homfeldt sei dies bekannt, er gibt zu bedenken, dass man die
regionalen Unternehmen auch motivieren müsse sich an Ausschreibungen zu
beteiligen. Die Frage hierbei sei, inwiefern der Kreistag innerhalb der
gesetzlichen Regelung überhaupt einen politischen Handlungsspielraum habe, um
Herrn Schiffer/die Vergabestelle darin zu unterstützen, dieses Ziel zu
verfolgen. Da der Eindruck bestehe wirtschaftlich bedeute immer billig, schlägt
der Vorsitzende für das allgemeine Verständnis vor, dass dem Gremium die
Ausschreibungskriterien vorgelegt werden, weil dann die Gewichtung
nachvollzogen werden könne.
Herr
Schiffer
erklärt, dass versucht werde nicht nur nach dem Vergabekriterium Preis zu
gehen, indem man andere Zuschlagskriterien höher gewichte. Dies sei, je nachdem
welches Produkt beschafft werden müsse, in der Realität aber nicht immer
umsetzbar.
Der Vorsitzende Herr Homfeldt verweist noch mal auf den zweiten Teil seiner Frage,
welche Gestaltungsmöglichkeiten das Gremium im Zweifel habe.
Herr
Schiffer
erwidert, dass es nahezu keine Gestaltungsmöglichkeiten für das Gremium gebe.
Die Vergabe könne nur über die Zuschlagskriterien gesteuert werden, aber auch
dies sei mit der Realität nicht immer vereinbar, da bspw. der Sitz des
Unternehmens in einem anderen Land als die Produktion liegen könnte.
Herr KTA
Neugebauer
fragt, ob der CO2-Fußabdruck als Kriterium von Interesse sei, wenn es um
Dienstleistungen gehe. Er nennt dafür das Baugewerbe und gibt zu bedenken, dass
so im Sinne der CO2-Neutralität darauf geachtet werden könne, dass keine langen
Anfahrtswege mehr anfallen.
Herr
Schiffer antwortet,
es müsse in Zusammenhang mit der Sache stehen und er wisse nicht, wie man
dieses Kriterium so ins Leistungsverzeichnis aufnehmen könne, dass es auch
umsetzbar sei. Zudem könne man nicht im Voraus sagen, woher der Bieter stamme
und in dem Punkt Vorschriften zu machen sei schwierig.
Der Vorsitzende Herr Homfeldt fasst zusammen, dass alles sehr komplex sei und nur
ein geringer politischer Handlungsspielraum bestehe. Man könne noch einmal
überprüfen, ob dieser Handlungsspielraum ausgeweitet werden könne. Herr
Homfeldt verabschiedet Herrn Schiffer.
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Nein: |
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