Beschluss: zur Kenntnis genommen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Kenntnisnahme/Empfehlung:

 

Der Sachstand zur kommunalen Wärmeplanung wird zur Kenntnis genommen.

 

 


In der Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Klimafolgenanpassung, Planung und Kreisentwicklung am 14.06.2022 wurde zuletzt der Sachstand zur kommunalen Wärmeplanung vorgestellt (Vorlagen Nr. 0221/2022).

 

In der Zwischenzeit ist dem Beschluss Nr. 0222/2022 folgend das Solar- und Gründachkataster um ein Geothermiepotenzialkataster erweitert worden. Zudem wurde bei der IP SYSCON GmbH, welche an der Durchführung der kommunalen Wärmeplanung maßgeblich beteiligt war, ein Angebot eingeholt, bei welchem in einem Online-Workshop den Kommunen die erzeugten Daten aus der Wärmeplanung erläutert werden würden. Allerdings haben nur zwei Kommunen Interesse an einer zeitnahen Durchführung des Workshops zurückgemeldet, eine weitere wünschte sich einen späteren Zeitpunkt und von den anderen Kommunen gab es keine Rückmeldungen.

 

Auf der rechtlichen Ebene zur Erstellungspflicht von kommunalen Wärmeplänen herrscht derzeit große Dynamik. Gemäß der Novelle des Niedersächsischen Gesetztes zur Förderung des Klimaschutzes und zur Minderung der Folgen des Klimawandels aus dem letzten Jahr müssen laut § 20 Gemeinden, in denen ein Ober- oder Mittelzentrum liegt, bis zum 31. Dezember 2026 Wärmepläne erstellen. Dies betrifft im Landkreis die Städte Jever und Varel. Inwieweit die beiden Städte auf die kommunale Wärmeplanung der Landkreise Friesland und Wittmund zurückgreifen können, kann derzeit nicht abschließend bewertet werden, da für dieses Jahr erneut eine Novellierung des Niedersächsischen Gesetztes zur Förderung des Klimaschutzes und zur Minderung der Folgen des Klimawandels vorgesehen ist. Parallel dazu wird auf Bundesebene an einem Gesetz für die Wärmeplanung zur Dekarbonisierung der Wärmenetze gearbeitet. Dieses Gesetz könnte ggf. dazu führen, dass weitere Kommunen im Landkreis zur Erstellung eines Wärmeplans verpflichtet werden könnten. Welche Informationen die Wärmepläne enthalten müssen, hängt von den Beschlüssen auf Bundes- und Landesebene ab.

 

 

 

Herr Lang führt die Vorlage aus.

 

Frau KTA Esser bedankt sich für den Zwischenstand und betont, dass der Landkreis seine Aufgaben bezüglich der kommunalen Wärmeplanung erfüllt habe und nun die Städte und Gemeinden am Zuge seien. Sie weist darauf hin, dass es erhebliche Fördermittel gibt, welche insbesondere für die Kommunen sehr hoch seien, die nicht verpflichtet sind, eine Planung durchzuführen. Von Seiten des Kreises unterstütze sie die schnelle Vorbereitung der Wärmeplanung, damit man den Bürgern Planungssicherheit geben könne. Frau KTA Esser möchte die Kommunen ermutigen, sich trotz fehlender Verpflichtung aktiv einzubringen.

 

KTA Burgenger merkt an, dass die kommunale Wärmeplanung im März 2022 in einer gemeinsamen Sonderausschusssitzung mit dem Landkreis Wittmund präsentiert wurde. Nun könne er diese Präsentation aber nirgends mehr finden.

 

Der Vorsitzende Herr Homfeldt nimmt dies zu Protokoll.

 

 

Anlage zur Niederschrift:

 

Präsentation LK FRI LK WTM

 

 


 

Ja:

11

Nein:

0

Enthaltung:

0