Sitzung: 29.06.2023 Ausschuss für Klimaschutz, Klimafolgenanpassung, Planung und Kreisentwicklung
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltung: 0
Vorlage: 0548/2023
Kenntnisnahme/Empfehlung:
Der Sachstand zur kommunalen Wärmeplanung wird zur Kenntnis
genommen.
In der Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz,
Klimafolgenanpassung, Planung und Kreisentwicklung am 14.06.2022 wurde zuletzt
der Sachstand zur kommunalen Wärmeplanung vorgestellt (Vorlagen Nr. 0221/2022).
In der Zwischenzeit ist dem Beschluss Nr. 0222/2022
folgend das Solar- und Gründachkataster um ein Geothermiepotenzialkataster
erweitert worden. Zudem wurde bei der IP SYSCON GmbH, welche an der
Durchführung der kommunalen Wärmeplanung maßgeblich beteiligt war, ein Angebot
eingeholt, bei welchem in einem Online-Workshop den Kommunen die erzeugten
Daten aus der Wärmeplanung erläutert werden würden. Allerdings haben nur zwei
Kommunen Interesse an einer zeitnahen Durchführung des Workshops
zurückgemeldet, eine weitere wünschte sich einen späteren Zeitpunkt und von den
anderen Kommunen gab es keine Rückmeldungen.
Auf der rechtlichen Ebene zur
Erstellungspflicht von kommunalen Wärmeplänen herrscht derzeit große Dynamik.
Gemäß der Novelle des Niedersächsischen Gesetztes zur Förderung des
Klimaschutzes und zur Minderung der Folgen des Klimawandels aus dem letzten
Jahr müssen laut § 20 Gemeinden, in denen ein Ober- oder Mittelzentrum liegt,
bis zum 31. Dezember 2026 Wärmepläne erstellen. Dies betrifft im Landkreis die
Städte Jever und Varel. Inwieweit die beiden Städte auf die kommunale
Wärmeplanung der Landkreise Friesland und Wittmund zurückgreifen können, kann
derzeit nicht abschließend bewertet werden, da für dieses Jahr erneut eine
Novellierung des Niedersächsischen Gesetztes zur Förderung des Klimaschutzes
und zur Minderung der Folgen des Klimawandels vorgesehen ist. Parallel dazu
wird auf Bundesebene an einem Gesetz für die Wärmeplanung zur Dekarbonisierung
der Wärmenetze gearbeitet. Dieses Gesetz könnte ggf. dazu führen, dass weitere
Kommunen im Landkreis zur Erstellung eines Wärmeplans verpflichtet werden
könnten. Welche Informationen die Wärmepläne enthalten müssen, hängt von den
Beschlüssen auf Bundes- und Landesebene ab.
Herr Lang
führt
die Vorlage aus.
Frau KTA
Esser
bedankt sich für den Zwischenstand und betont, dass der Landkreis seine
Aufgaben bezüglich der kommunalen Wärmeplanung erfüllt habe und nun die Städte
und Gemeinden am Zuge seien. Sie weist darauf hin, dass es erhebliche
Fördermittel gibt, welche insbesondere für die Kommunen sehr hoch seien, die
nicht verpflichtet sind, eine Planung durchzuführen. Von Seiten des Kreises
unterstütze sie die schnelle Vorbereitung der Wärmeplanung, damit man den
Bürgern Planungssicherheit geben könne. Frau KTA Esser möchte die Kommunen
ermutigen, sich trotz fehlender Verpflichtung aktiv einzubringen.
KTA
Burgenger
merkt an, dass die kommunale Wärmeplanung im März 2022 in einer gemeinsamen
Sonderausschusssitzung mit dem Landkreis Wittmund präsentiert wurde. Nun könne
er diese Präsentation aber nirgends mehr finden.
Der Vorsitzende Herr Homfeldt nimmt dies zu Protokoll.
Anlage zur
Niederschrift:
Präsentation LK FRI LK WTM
Ja: |
11 |
Nein: |
0 |
Enthaltung: |
0 |