Beschluss:

1.       Der Kreistag beschließt den Jahresabschluss 2019 des Landkreises Friesland.

2.       Die noch nicht bewilligten über- und außerplanmäßigen Auszahlungen und Aufwendungen 2019 werden nachträglich bewilligt.

3.       Der Überschuss des ordentlichen Ergebnisses in Höhe von 13.863.129,29 Euro wird der Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses zugeführt.

4.       Der Fehlbetrag des außerordentlichen Ergebnisses in Höhe von 3.567.818,86 Euro wird in Höhe von 1.993.619,43 Euro mit der Rücklage aus Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses verrechnet, in Höhe von 1.574.199,43 Euro mit der Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses.

5.       Der Kreistag erteilt dem Landrat gem. § 129 Abs. 1 NKomVG für den Jahresabschluss 2019 Entlastung.

 


Herr Landrat Ambrosy verlässt für die Aussprache und Beschlussfassung zu dem Tagesordnungspunkt den Kursaal.

 

Herr KTA Zillmer führt aus, im Haushalt 2019 tauchen über- und außerplanmäßige Ausgaben in Höhe von 1,5 Mio. € auf. Diese seien zwar mit technischen Problemen begründet worden, nichtsdestotrotz sei der Jahresabschluss 2019 in 2020 festgestellt und erst dreieinhalb Jahre später der Politik zur Genehmigung vorgelegt worden; gemäß Haushaltsrecht habe dies unverzüglich zu geschehen. Die Verwaltung habe darauf hingewiesen, dass das Haushaltsjahr 2019 mit einem positiven Ergebnis abschließt, aber mit Beschluss des Haushaltes werden maximale Budgethöhen vorgegeben. Darüberhinausgehende Beträge seien einzeln zur Genehmigung vorzulegen. Es werden rechtliche Schwierigkeiten gemäß Haushaltsrecht gesehen, so dass eine Ablehnung erfolgen werde.

 

Frau Erste Kreisrätin Vogelbusch erklärt, dass die Bearbeitung der Jahresabschlüsse bedingt durch Personalengpässe und erfolgte Unterstützung des Stabes durch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Rechnungsprüfungsamtes im Rückstand sei. Die nächsten Jahresabschlüsse werden nun zügig nach und nach dem Rechnungsprüfungsamt und anschließend der Politik vorgelegt. Bedingt durch ein technisches Problem seien die über- und außerplanmäßigen Ausgaben erst bei der Prüfung des Jahresabschlusses 2019 aufgefallen. Der Fehler sei inzwischen behoben worden. Das Rechnungsprüfungsamt habe das Testat erteilt, weil der technische Fehler nachvollzogen werden konnte. Insofern gebe es aus Sicht der Verwaltung keinen Grund, den Jahresabschluss 2019 nicht zu beschließen bzw. den Landrat nicht zu entlasten.

 

Der Kreistagsvorsitzende Herr Wiesner lässt sodann über die Punkte des Beschlussvorschlages einzeln abstimmen.


Abstimmungsergebnis:

 

Nr. 1 bis Nr. 4:

mehrheitlich beschlossen

 

Ja:

26

Nein:

13

Enthaltung:

0

 

Nr. 5:

mehrheitlich beschlossen

 

Ja:

30

Nein:

9

Enthaltung:

0