Beschluss:

Der Landkreis Friesland beabsichtigt Teile der zur Zeit rechtskräftigen Landschaftsschutzgebietsverordnung vom 23. Dezember 1937 die die Stadt Jever und im Fall Beenken auch die Stadt Schortens betreffen, aus folgenden Gründen durch eine Verordnung über geschützte Landschaftsbestandteile zu ersetzen:


  • ein geschützter Landschaftsbestandteil ist nach dem Nds. Naturschutzgesetz die korrekte Schutzform für kleinräumige Schutzobjekte. Ein Landschaftsschutzgebiet ist eher für großräumige Landschaftseinheiten vorgesehen.

  • Die Verordnung von 1937 entspricht nicht mehr den heutigen Anforderungen der Rechtsprechung.

  • Mit der neuen Verordnung wird der Geltungsbereich und der Schutzzweck genau festlegt. So haben der Verordnungsgeber und der Grundstückseigentümer eine größere Rechtssicherheit. Die alte Verordnung z. B. gibt als Geltungsbereich den mit roter Farbe eingetragenen Landschaftsbestandteil an. Dies ist aus heutiger Sicht nicht mehr ausreichend. Auch sind die Verbotstatbestände „Es ist verboten Veränderungen vorzunehmen, die geeignet sind, die Natur zu schädigen, den Naturgenuss zu beeinträchtigen oder das Landschaftsbild zu verunstalten“ zu allgemein formuliert. Demnach dürften auf den geschützten Flächen keinerlei Maßnahmen ohne eine Ausnahmegenehmigung durchgeführt werden.


Die neue Verordnung schützt hingegen die für den Naturhaushalt und das Landschaftsbild wichtigen Gehölzstrukturen und Wiesenbereiche. Zudem sind im § 4 der Verordnung diverse Tätigkeiten freigestellt.


Das Verfahren zur Löschung der 4 alten Landschaftsschutzgebiete und deren Neuverordnung als geschützte Landschaftsbestandteile wurden durchgeführt.


Gemäß § 30 (7) in Verbindung mit den Absätzen 1 und 3 sowie § 60 a des Nds. Naturschutzgesetzes sind hierfür die anerkannten Naturschutzverbände, die Grundstückseigentümer, die Flurstücksnachbarn, die betroffene Gemeinde sowie die Träger öffentlicher Belange um Stellungnahme gebeten worden.


Stellungnahmen wurden vom Naturschutzbund Deutschland, der Schutzgemeinschaft Deutscher Wald, von jedem Grundstückseigentümer, von einigen Flurstücksnachbarn, von den Fachbehörden - untere Wasserbehörde, Planung und Bauen und Straßenverkehr, von der GEW Wilhelmshaven, von den Versorgern EON, Deutsche Telekom, EWE und Kabel Deutschland, von der Landwirtschaftskammer Nds., der GLL Oldenburg sowie der Stadt Jever abgegeben.


Grundsätzliche Bedenken wurden nur beim Schutzgebiet "Klein Moorwarfen" geäußert. Hier forderte die Landwirtschaftskammer Niedersachsen den Bereich aus dem Geltungsbereich der neuen Verordnung herauszunehmen und gleichzeitig das Landschaftsschutzgebiet zu löschen. Begründet wurde diese Forderung mit den zu großen Nachteilen, die die hier ansässige Baumschule Meyer durch das Inkrafttreten der neuen Verordnung hinnehmen müsste.

Beschluss:


Die der Umweltausschuss-Niederschrift vom 24. Februar 2009 anliegende Verordnung über geschützte Landschaftsbestandteile in der Stadt Jever, Landkreis Friesland, wird beschlossen.












Der Kreistag folgte der Beschlussempfehlung zu TOP 3.1.1 der Kreisausschuss-Sitzung vom 18. März 2009.



Abstimmungsergebnis:

einstimmig