Herr Alpaslan informiert das Gremium darüber, dass für das Antragsverfahren - Stufe 2, zur Bewilligung der in 2022 beantragten Fördermittel aus dem Bundesprogramm für die von der Kommission auserwählten Sporthallen der OBS Hohenkirchen und OBS Bockhorn, ein Beschluss vom Kreistag benötigt werde, aus dem hervorgeht, dass die projektspezifischen Eigenmittel sowie die politische Absicherung ab dem Haushaltsjahr 2024 gesichert seien. Aufgrund dieser Tatsache werden entsprechende Vorlagen für die jeweiligen Sporthallen in den nächsten Kreisausschuss und Kreistag eingebracht.