Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 26, Nein: 11, Enthaltungen: 3

Beschluss:

Der Kauf von 10 vollelektrischen Dienstwagen mit geschätzten Kosten von insgesamt 540.000,00 € wird im Jahr 2023 ausgeschrieben.

Die Mittel werden gem. § 117 NKomVG außerplanmäßig zur Verfügung gestellt.

 


Herr KTA Homfeldt bittet die Vorlage zurückzunehmen. Der Markt habe sich gewandelt und die in der Vorlage genannten Leasingraten seien aktuell deutlich niedriger anzusetzen. Er habe am Morgen bei zwei größeren Autohändlern in der Region angerufen und ihm sei mitgeteilt worden, dass Gebietskörperschaften mit hohen Preisnachlässen rechnen dürfen. Die Elektromobilität wandele sich so dynamisch, dass es unvernünftig sei, ein Elektro-Fahrzeug zu kaufen und dieses 10 Jahre in Betrieb zu halten. Er bitte daher die Vorlage zurückzuziehen, den Markt neu zu sondieren und aktuelle Leasingraten auszuloten.

 

Frau Erste Kreisrätin Vogelbusch entgegnet, der Markt sei selbstverständlich vorab sondiert worden. Die Preise - sowohl für Leasing als auch für Kauf - seien vorab schriftlich abgefragt worden. Rabatte für Gebietskörperschaften werden nur für die Fahrzeuge des leitenden Personals gewährt, für den übrigen Fuhrpark müssten ständig wechselnde Fahrer, zum Teil unter 25 Jahren, berücksichtigt werden. Die Verwaltung schlage einen Kauf vor, weil ein hoher Anteil der Differenz zwischen den Kosten eines Elektro-Fahrzeuges und eines Verbrenners gefördert werde.

 

Herr Landrat Ambrosy ergänzt, dass - sofern die Förderung nicht bewilligt werde - ein gebundener Beschluss hinfällig sei und dann als Alternative Leasing greife. Auf Nachfrage von Herrn KTA Schürgers erklärt Herr Landrat Ambrosy, das Vergaberecht sei sehr flexibel und man könne Punkte definieren, in welchem Rahmen Ausschreibungen aufgehoben werden können; in diesem Fall bei Ausbleiben einer erwarteten Förderung.

 

Herr KTA Mandel führt aus, die Verwaltung plane die Mobilitätswende und die Mehrheitsgruppe mache mit. Es ergebe Sinn die Mobilitätswende zu vollziehen und auch der Kauf der Elektro-Fahrzeuge ergebe Sinn, weil 90 % der Kostendifferenz gefördert werde.

 

Herr KTA Homfeldt verdeutlicht, es gehe ihm um eine nicht stattgefundene betriebswirtschaftliche Betrachtung. Er halte es für falsch und für das falsche Signal, in der finanziellen Situation des Landkreises solche finanziellen Risiken einzugehen. Es werde daher noch einmal um Prüfung gebeten.

 

Frau Erste Kreisrätin Vogelbusch betont, man habe selbstverständlich in diesem Jahr Unternehmen schriftlich an- und abgefragt und Preise genannt bekommen. Die genannten Preise seien verglichen worden und nur die genannten Preise konnten auch von der Verwaltung in der Vorlage berücksichtigt werden. Die Ausschreibung erfolge unter der Bedingung, dass der Landkreis eine Förderzusage erhalte. Sollte die Förderzusage nicht erfolgen, werde die Ausschreibung revidiert. Es seien somit sämtliche von Herrn KTA Homfeldt genannten Punkte berücksichtigt worden.

 

Herr Landrat Ambrosy gibt abschließend zu bedenken, dass bei einer möglichen Verschiebung des Beschlusses die Antragsfrist nicht eingehalten werden könne.

 


Abstimmungsergebnis:

mehrheitlich beschlossen

 

Ja:

26

Nein:

11

Enthaltung:

3