Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

Der Einrichtung der dreijährigen Fachschule Heilerziehungspflege an den Berufsbildenden Schulen Varel zum 01.08.2007 wird zugestimmt.



Die Berufsbildenden Schulen Varel beantragen mit Schreiben vom 02.03.2007 die Einrichtung einer 3-jährigen Fachschule Heilerziehungspflege für das kommende Schuljahr 2007 / 2008.


Die Schule baut auf die vorhandenen sozialpflegerischen Klassen, sozialpädagogischen Klassen und Altenpflegeklassen auf. Aufnahmevoraussetzung ist ein Realschulabschluss bzw. Abschluss der Berufsfachschule Sozialpflege oder eine 2-jährige einschlägige Berufsaufbildung.

Bis heute haben sich 50 potenzielle Bewerber /-innen für den Besuch dieser Fachschule gemeldet. Dieses Ergebnis belegt eindeutig das starke Bedürfnis nach dieser Fachschulausbildung in unserer Region.


Gleichermaßen besteht ein starkes Interesse seitens der Einrichtungen, die mit behinderten Menschen arbeiten, wie die Bereitschaft des größten Arbeitgebers der Region in diesem Bereich, die Gemeinnützige Gesellschaft für Päritätische Sozialarbeit (GPS) in Wilhelmshaven, belegt. Sie allein stellt aus dem weitverzweigten Netzwerk ihres Unternehmens in Friesland und Wilhemshaven bereits 37 Praxisplätze für die erforderlichen Praktika in der Ausbildung zur Verfügung.


An den Berufsbildenden Schulen der angrenzenden Landkreise Ammerland, Aurich, Wittmund, Oldenburg und Wesermarsch, der Stadt Wilhelmhsaven und der Stadt Oldenburg wird die Fachschule Heilerziehungspflege nicht geführt, so dass auch aus diesen Landkreisen für Schülerinnen und Schüler eine Nachfrage erwartet werden kann.


Der Bedarf für Heilerziehungspfleger /-innen hat nach unseren Recherchen perspektivisch insofern eine gute Prognose, als z. B. die Zunahme von Menschen mit Behinderungen in Pflegeheimen auf dem Arbeitsmarkt eine wachsende Nachfrage nach ausgebildeten Fachkräften darstellt.


Auch in Kindergärten sind zur Führung integrativer Gruppen Fachkräfte nachgefragt, die über spezifische heilerziehungspflegerische Kompetenzen verfügen.


Zusätzliche Kosten für die Einrichtung der Fachschule Heilerziehungspflege entstehen nicht, da die sächlichen Mittel in der Schule vorhanden sind. Desweiteren verfügt die Schule über geeignete qualifizierte Lehrkräfte, um diese Fachschule einrichten zu können.



Unter Bezugnahme auf die o. a. Vorlage erläuterte Herr Niemand den Beratungsgegenstand.


Ergänzend wies Herr Ambrosy darauf hin, dass auch bei dem Bezirksverband und der Diakonie angefragt werden soll, ob diese eine Teilnahme wünschen.


Auf Nachfrage erklärte Herr Niemand, dass eine ausreichende Unterrichtsversorgung gewährleistet sei.




Abstimmungsergebnis:


einstimmig