Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Beschluss:

 

 


Frau KTA Esser erläutert den Antrag.

 

Herr KTA Homfeldt erklärt, dass die finanzielle Situation nicht ausschließlich aufgrund der Vorhaltekosten für Flüchtlingsunterkünfte entstanden sei.

 

Frau KTA Esser führt aus, dass eine Erhöhung der Kreisumlage zu diesem Zeitpunkt nicht ausgeschlossen werden kann und um diese möglichst zu verhindern in manchen Bereichen gespart werden muss. Die Vereinsförderungen sind wichtige Maßnahmen.

 

Der Landrat betont, dass der Landkreis durch Fördermittelakquise viel Geld bei Investitionsausgaben spart. Zudem merkt er an, in einem Sparhaushalt können auch freiwillige Leistungen gezahlt werden, wenn dies politisch gewollt ist, wenn dann an anderer Stelle gespart wird. Jedoch wird nicht bei Investitionen gespart werden, sondern bei den konsumtiven Ausgaben, da hier auch das Defizit entstanden ist.

 

Frau KTA Sudholz erklärt, dass sie gerne vorab eine Auflistung aller freiwilligen Leistungen erhalten hätte, um abzuschätzen wie viel Budget noch zur Verfügung steht und möchte zudem wissen, wo dann gespart werden soll.

 

Frau KTA Busch merkt an, dass der Kulturförderbeitrag im Kreishaushalt nicht sehr groß ist. Im Landkreis gäbe es eine gut funktionierende Förderkultur mit vielen Fördervereinen. Anträge dieser Fördervereine jetzt einfach zu stoppen, wäre ein falsches Signal.

 

Herr KTA Homfeldt betont, dass die Unterstützung der Kliniken nicht infrage gestellt wird. Zudem gehe es bei den freiwilligen Leistungen nicht um die einzelnen Maßnahmen, sondern die allgemeine Glaubwürdigkeit. Wenn eine Haushaltssperre ausgerufen wird, muss diese auch eingehalten werden.

 

Herr KTA Just verweist darauf, dass die Kommunen einem Sonderopfer für die Krankenhäuser nur zustimmen würden, wenn diese dort auch ein Mitsprache recht hätten.

 

Herr KTA Möller kritisiert, dass freiwillige Leistungen vom Landkreis, Einnahmen von anderen sind, die wiederum in den Konsum gestellt werden.

 

Der Landrat betont, dass die Kindergärten schon immer in der Zuständigkeit der Städten und Gemeinden waren.

 

Im Anschluss wird der Antrag zur Abstimmung gegeben.

 


Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich beschlossen.

Ja:

7

Enthaltung

1

Nein

3