Sitzung: 29.08.2023 Ausschuss für Finanzen und Digitalisierung
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Beschluss:
Frau KTA Esser erläutert den Antrag.
Herr KTA Homfeldt erklärt, dass die finanzielle Situation nicht
ausschließlich aufgrund der Vorhaltekosten für Flüchtlingsunterkünfte
entstanden sei.
Frau KTA Esser führt aus, dass eine Erhöhung der Kreisumlage zu diesem
Zeitpunkt nicht ausgeschlossen werden kann und um diese möglichst zu verhindern
in manchen Bereichen gespart werden muss. Die Vereinsförderungen sind wichtige
Maßnahmen.
Der Landrat betont, dass der Landkreis durch Fördermittelakquise viel Geld
bei Investitionsausgaben spart. Zudem merkt er an, in einem Sparhaushalt können
auch freiwillige Leistungen gezahlt werden, wenn dies politisch gewollt ist,
wenn dann an anderer Stelle gespart wird. Jedoch wird nicht bei Investitionen
gespart werden, sondern bei den konsumtiven Ausgaben, da hier auch das Defizit
entstanden ist.
Frau KTA Sudholz erklärt, dass sie gerne vorab eine Auflistung aller
freiwilligen Leistungen erhalten hätte, um abzuschätzen wie viel Budget noch
zur Verfügung steht und möchte zudem wissen, wo dann gespart werden soll.
Frau KTA Busch merkt an, dass der Kulturförderbeitrag im Kreishaushalt
nicht sehr groß ist. Im Landkreis gäbe es eine gut funktionierende Förderkultur
mit vielen Fördervereinen. Anträge dieser Fördervereine jetzt einfach zu
stoppen, wäre ein falsches Signal.
Herr KTA Homfeldt betont, dass die Unterstützung der Kliniken nicht infrage
gestellt wird. Zudem gehe es bei den freiwilligen Leistungen nicht um die
einzelnen Maßnahmen, sondern die allgemeine Glaubwürdigkeit. Wenn eine
Haushaltssperre ausgerufen wird, muss diese auch eingehalten werden.
Herr KTA Just verweist darauf, dass die Kommunen einem Sonderopfer für die
Krankenhäuser nur zustimmen würden, wenn diese dort auch ein Mitsprache recht
hätten.
Herr KTA Möller kritisiert, dass freiwillige Leistungen vom Landkreis,
Einnahmen von anderen sind, die wiederum in den Konsum gestellt werden.
Der Landrat betont, dass die Kindergärten schon immer in der Zuständigkeit
der Städten und Gemeinden waren.
Im Anschluss wird der Antrag zur Abstimmung gegeben.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich
beschlossen.
Ja: |
7 |
Enthaltung |
1 |
Nein |
3 |