Herr Cremer stellt die Präsentation zur Erstellung eines integrierten Klimaanpassungskonzeptes vor.

 

Der Vorsitzende Herr Homfeldt möchte wissen zu welcher Kategorie die kreisangehörigen Kommunen beim Thema Zusammenarbeit gehören.

 

Herr Cremer antwortet, dass diese zu den Akteuren zählen würden.

 

Der Vorsitzende Herr Homfeldt stellt fest, dass das Klimaanpassungskonzept für alle kreisangehörigen Kommunen gilt, welches in Absprache und Zusammenarbeit mit diesen erfolgt.

 

Herr Cremer stellt klar, dass das Gesetz noch in der Umsetzung ist und dass das Land Niedersachsen die Möglichkeit habe, die Erstellung der Konzepte auch an die einzelnen Gemeinden und Städte abzugeben. Nach aktuellem Stand gelte das Klimaanpassungskonzept in Bezug auf das NKlimaG allerdings auch für die kreisangehörigen Kommunen.

 

Frau Tammen erwähnt, dass dies beim Klimaschutzkonzept ähnlich gewesen sei. Durch die unterschiedlichen Strukturen in den Kommunen müssen diese in die Erstellung des Konzeptes mit einbezogen werden, um allen Bedürfnissen gerecht zu werden. Ein regelmäßiger Austausch zwischen den Fachkollegen soll erfolgen, damit Synergieeffekte hergestellt werden können

 

Der Vorsitzende Herr Homfeldt sagt aus, dass ein gemeinsames Klimaanpassungskonzept im Gegensatz zu vielen Einzelnen (Vgl. Klimaschutzkonzept) effizienter und ressourcenschonender sei und jeweilige spezifische Situationen von den Fachämtern der Gemeinden und Städte relativ schnell zu identifizieren seien, um diese in ein Gesamtkonzept einzubringen.

 

Der Landrat Herr Ambrosy ergänzt, dass im Endeffekt die Räte über eine interkommunale Zusammenarbeit entscheiden. Der Landkreis habe bereits in den letzten Bürgermeisterkonferenzen angeboten die Federführung bei der Konzepterstellung zu übernehmen.

 

Herr KTA Ratzel fragt nach, ob die Ausführung einer Konzepterstellung von der Einwohnerzahl einer Kommune abhängig sei. Als Beispiel nennt er die im Vortrag erwähnte Zahl von 50.000 Einwohnern, durch welches die Zuständigkeit des Landkreises hervorgehe.

 

Herr Cremer antwortet, dass die von ihm genannte Einwohnerzahl nur ein Beispiel für eine eventuelle Gesetzgebung durch das Land Niedersachsen sei und dass diese frei vom Land festgelegt werden könne.

 

Der Vorsitzende Herr Homfeldt merkt an, dass das Gesetzgebungsverfahren noch nicht abgeschlossen sei.

 

Frau Tammen erwähnt, dass der Landkreis durch einen bereits erfolgten Förderantrag und die gegenwärtige Erstellung des Klimaanpassungskonzepts auf einem guten Weg sei sowie der Gesetzgebung damit zuvorkäme.

 

Der Vorsitzende Herr Homfeldt bedankt sich und geht zum nächsten TOP über.