Sitzung: 04.09.2023 Ausschuss für Klimaschutz, Klimafolgenanpassung, Planung und Kreisentwicklung
Herr
Cremer stellt die Präsentation
zur Erstellung eines integrierten Klimaanpassungskonzeptes vor.
Der Vorsitzende Herr Homfeldt möchte wissen zu welcher Kategorie die
kreisangehörigen Kommunen beim Thema Zusammenarbeit gehören.
Herr
Cremer antwortet, dass diese
zu den Akteuren zählen würden.
Der Vorsitzende Herr Homfeldt stellt fest, dass das Klimaanpassungskonzept für alle
kreisangehörigen Kommunen gilt, welches in Absprache und Zusammenarbeit mit
diesen erfolgt.
Herr
Cremer stellt klar, dass das
Gesetz noch in der Umsetzung ist und dass das Land Niedersachsen die
Möglichkeit habe, die Erstellung der Konzepte auch an die einzelnen Gemeinden
und Städte abzugeben. Nach aktuellem Stand gelte das Klimaanpassungskonzept in
Bezug auf das NKlimaG allerdings auch für die kreisangehörigen Kommunen.
Frau
Tammen erwähnt, dass dies beim
Klimaschutzkonzept ähnlich gewesen sei. Durch die unterschiedlichen Strukturen
in den Kommunen müssen diese in die Erstellung des Konzeptes mit einbezogen
werden, um allen Bedürfnissen gerecht zu werden. Ein regelmäßiger Austausch
zwischen den Fachkollegen soll erfolgen, damit Synergieeffekte hergestellt
werden können
Der Vorsitzende Herr Homfeldt sagt aus, dass ein gemeinsames Klimaanpassungskonzept
im Gegensatz zu vielen Einzelnen (Vgl. Klimaschutzkonzept) effizienter und
ressourcenschonender sei und jeweilige spezifische Situationen von den
Fachämtern der Gemeinden und Städte relativ schnell zu identifizieren seien, um
diese in ein Gesamtkonzept einzubringen.
Der Landrat Herr Ambrosy ergänzt, dass im Endeffekt die Räte über eine
interkommunale Zusammenarbeit entscheiden. Der Landkreis habe bereits in den
letzten Bürgermeisterkonferenzen angeboten die Federführung bei der
Konzepterstellung zu übernehmen.
Herr
KTA Ratzel fragt nach, ob die
Ausführung einer Konzepterstellung von der Einwohnerzahl einer Kommune abhängig
sei. Als Beispiel nennt er die im Vortrag erwähnte Zahl von 50.000 Einwohnern,
durch welches die Zuständigkeit des Landkreises hervorgehe.
Herr
Cremer antwortet, dass die von
ihm genannte Einwohnerzahl nur ein Beispiel für eine eventuelle Gesetzgebung
durch das Land Niedersachsen sei und dass diese frei vom Land festgelegt werden
könne.
Der Vorsitzende Herr Homfeldt merkt an, dass das Gesetzgebungsverfahren noch nicht
abgeschlossen sei.
Frau
Tammen erwähnt, dass der
Landkreis durch einen bereits erfolgten Förderantrag und die gegenwärtige
Erstellung des Klimaanpassungskonzepts auf einem guten Weg sei sowie der
Gesetzgebung damit zuvorkäme.
Der Vorsitzende Herr Homfeldt bedankt sich und geht zum nächsten TOP über.