Sitzung: 07.09.2023 Ausschuss für Umwelt, Landwirtschaft und Abfallwirtschaft
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: 0604/2023
Beschluss:
Die 9. Änderungssatzung zur Änderung
der Abfallgebührensatzung mit Wirkung zum 01.01.2024, sowie die
Gebührenkalkulation für das Jahr 2024 werden beschlossen.
Kreisausschuss und Kreistag werden um gleichlautende Beschlussfassung gebeten.
Erläuterungen zur Abfallgebührenkalkulation des Landkreises Friesland für
das Jahr 2024
1.) Allgemeines
Die
Abfallwirtschaft des Landkreises Friesland hat ein über Jahre hinaus stabiles,
leistungsfähiges, flexibles und kostengünstiges System etabliert. Jede
Bügerin/jeder Bürger kann beispielsweise durch Abfallvermeidungsmaßnahmen
flexibel seinen eigenen Abfuhrrhythmus wählen und dadurch Gebühren sparen.
Ihr/Ihm stehen ebenfalls kostenlose Entsorgungsmöglichkeiten von z. B.
Sperrmüll und Problemstoffen zur Verfügung.
Der Landkreis Friesland erhebt auf der Grundlage der §§ 5 Nds.
Kommunalabgabengesetz (NKAG) und 12 Nds. Abfallgebührengesetz (NAbGfG)
Abfallgebühren.
Nach den Bestimmungen des NKAG sind maximal 3-jährige Kalkulationszeiträume bei
der Gebührenkalkulation zugrunde zu legen. Diese stellen auch nach der
Rechtsprechung der Nds. Verwaltungsgerichte den rechtlich zulässigen
Höchstrahmen dar. Die letzte Gebührenanpassung erfolgte zum 01.01.2023 mit
einer Laufzeit von einem Jahr. Die nunmehr vorgelegte Abfallgebührenkalkulation
soll ab dem 01.01.2024 gelten.
Durch die derzeit vorherrschenden
Unsicherheiten aus den verschiedensten Branchen (Kunststoffmarkt, Papiermarkt,
Treibstoff, Energie, Löhne, Inflation), gibt es eine hohe Anzahl an
Unwägbarkeiten für die Gebührenkalkulation. Deshalb werden die Gebühren derzeit
im Jahresrhythmus neu kalkuliert um auf Veränderungen reagieren zu können.
Ebenso findet noch im Jahr 2023 die Ausschreibung der
Entsorgungsdienstleistungen ab 01.01.2025 an. Die dann neu geltenden
Entsorgungsverträge und angebotenen Dienstleistungen werden einen maßgeblichen
Einfluss auf die Gebühren haben.
Aus diesem Grund werden die Abfallgebühren
im Laufe des nächsten Jahres überprüft und gegebenenfalls angepasst.
2.) Aufwendungen und Gebührenbedarf 2024
Die Entwicklung der Aufwendungen für die
Abfallentsorgung im Landkreis Friesland ist bezogen auf die Jahre ab 2020
dargestellt. Die Aufwendungen sind seit dem Jahr 2020 kontinuierlich gestiegen.
Insbesondere durch die erhöhten vertraglichen Leistungen für die
Abfuhrdienstleistungen (Wertstofftonne, neuer Sperrmüllvertrag). Für das Jahr 2024
wird mit einer erneuten nicht unerheblichen Steigerung in diesem Bereich
zu rechnen sein, da über die jährliche Entgeltanpassung insbesondere im
Energiesektor hohe Mehraufwendungen zu erwarten sind. Insgesamt wird mit
13.297.527,87 € an Aufwendungen gerechnet.
In der Übersicht „Ermittlung des
Gebührenbedarfes 2024“ sind die bezogen auf die einzelnen Aufgabenbereiche
anfallenden Aufwendungen und Erträge dargestellt.
Danach ergibt sich ein Gebührenbedarf für
2023 in Höhe von insgesamt 11.352.920,01 €.
Die Differenz zwischen den Aufwendungen
und dem Gebührenbedarf hat zwei Gründe. Zum einen stehen den Aufwendungen 1,13
Millionen Euro Erträge gegenüber (Papiererlöse, Mitbenutzungsentgelte). Zum
anderen werden die Überdeckungen aus dem Jahr 2022 in Höhe von 812.087,72 €
genutzt, um den Gebührenaufwand trotz alledem möglichst gering zu halten. Nur
durch die Gebührenerhöhung und den eben beschriebenen Einnahmen (Erträge +
Überdeckung) ist von einer Kostendeckung im Jahr 2024 auszugehen.
3.) Erläuterung zur Einnahmeentwicklung
Die Gebühreneinnahmen stiegen in den vergangenen Jahren durch die neu
zu veranlagenden Grundstücke aus Neubauten
kontinuierlich leicht an (ca. 1 % jährlich). Auch sind in den vergangenen
Jahren die Erlöse insb. aus der Altpapiervermarktung angestiegen. So sind für
das Kalkulationsjahr 2024 1,13 Millionen Euro Einnahmen (neben den
Abfallgebühren) zu erwarten. Durch die Gebührenerhebung für das laufende Jahr
2023 wird mit 8 % Mehreinnahmen gerechnet auf dann zehn Millionen Euro.
Über- und Unterdeckungen
Das NKAG schreibt vor, dass Über- und
Unterdeckungen grundsätzlich innerhalb von 3 Jahren auszugleichen sind. Da
derzeit eine jährliche Gebührenkalkulation durchgeführt wird, wird auch jeweils
jährlich die Unterdeckung/Überdeckung ausgeglichen.
Die Überdeckungen im letzten
Kalkulationszeitraum wurden allesamt für das Jahr 2023 angesetzt. Die
Schlussrechnung für das Jahr 2022 wies einen Überschuss von 812.087,72 € aus,
welcher wiederrum im Jahr 2024 ausgeglichen wird. Die Entwicklung für 2023
bleibt abzuwarten.
Diese Überdeckung vermindert den
Gebührenbedarf für 2024 um diese Summe.
4.) Erläuterungen zur Kalkulation
Der tatsächliche Gebührenbedarf ergibt
sich unter Berücksichtigung der prognostizierten Ausgaben und sonstigen
Einnahmen. Die Kalkulation stellt eine Prognose auf Basis der derzeitigen
Kalkulationsgrundlagen dar. Wie sich die Einnahme- und Ausgabesituation
tatsächlich entwickelt, ist von zahlreichen Faktoren abhängig, z. B. der
Entwicklung beim Zweckverband, Veränderungen beim Bevölkerungsstand, Zuzüge,
Wegzüge, Geburten, der Abfallmenge, der Wiederbeschaffungskosten für
Abfallbehälter, Energiekosten, Ausschreibungsergebnisse und vieles mehr.
Die Gebührenkalkulation für das Jahr 2024
ergibt sich aus dem Anhang. Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung ist den
Entscheidungsträgern die vollständige Kalkulation vorzulegen (Anlage 1 zur
Vorlage).
5.) Neue Gebührensätze
Unter Berücksichtigung aller relevanten
Aufwendungen und Erträge kommt es ab dem Jahr 2024 zu einer durchschnittlichen
Gebührenerhöhung von 12,86 %.
Die Grundgebühr (pro Grundstück) wird von 65,54 € auf 70,18 € erhöht
(Jahresgebühr).
Die Volumengebühr Regelentsorgung wird um 23 Cent von 2,27 € auf 2,60 € pro Liter erhöht.
Die Volumengebühr ohne Biotonne
(Eigenkompostierer) wird um 33 Cent von
1,95 € auf 2,28 € pro Liter erhöht.
Die sog. Gartenabfalltonne (zusätzliche
Biotonne) bleibt konstant bei 48,15 €.
Der zusätzlich zu erwerbende
Restabfallsack (60 Liter) bleibt ebenfalls unverändert bei 3,20 €.
Die Anlage 2 der Vorlage enthält zur besseren Lesbarkeit einen
Vergleich der alten mit den neuen Gebührensätzen.
In der folgenden Übersicht ist die
Entwicklung der Gebührensätze der letzten 10 Jahre aufgeführt:
Jahr |
Grundgebühr |
Regelentsorgung (m. Bio) |
Restmüll Eigenkompostierer |
Abfallgebühren „Musterhaushalt“ 4 Personen / 4 wöch.
Leerung m. Bio |
ab 2013 |
68,75 € |
2,57 € / Liter |
2,29 € / Liter |
171,55 € |
ab 2016 |
67,86 € |
2,56 € / Liter |
2,29 € / Liter |
170,26 € |
ab 2017 |
60,64 € |
2,05 € / Liter |
1,82 € / Liter |
142,64 € |
ab 2020 |
56,84 € |
2,12 € / Liter |
1,83 € / Liter |
141,64 € |
ab 2023 |
65,54 € |
2,27 € / Liter |
1,95 € / Liter |
156,34 € |
ab 2024 |
70,18 € |
2,60 € / Liter |
2,28 € / Liter |
174,18 € |
Aus der
Übersicht wird deutlich, dass es durch die neuen Gebührensätze zu einer
Gebührenerhöhung kommt. Diese neuen Gebühren entsprechen jedoch dem Niveau von
vor 10 Jahren.
Zur Einordnung
folgend eine kurze Darstellung zu der Gebührenerhöhung für die einzelnen
Haushalte (mit Biotonne, 4-wöchentlicher Abfuhrrhythmus):
Anzahl Personen im Haushalt |
Neue Gebühren ab 2024 |
Mehrkosten im Jahr im Vergleich
zu 2023 |
Einpersonenhaushalt |
96,18 € |
+ 7,94 € |
Zweipersonenhaushalt |
122,18 € |
+ 11,24 € |
Vierpersonenhaushalt |
174,18 € |
+ 17,84 € |
Sechspersonenhaushalt |
226,18 € |
+ 24,44 € |
6.) Änderung der Abfallgebührensatzung
Durch die neuen
Gebührensätze ist eine Änderung der Abfallgebührensatzung erforderlich. (Anlage 3 zur Vorlage)
Die Präsentation ist als Anlage beigefügt.
Abstimmungsergebnis:
- einstimmig -
Ja: |
11 |
Nein: |
|
Enthaltung: |
|