Beschluss:
Die 9. Änderungssatzung zur Änderung der Abfallgebührensatzung mit Wirkung zum 01.01.2024, sowie die Gebührenkalkulation für das Jahr 2024 werden beschlossen.

Kreisausschuss und Kreistag werden um gleichlautende Beschlussfassung gebeten.


Erläuterungen zur Abfallgebührenkalkulation des Landkreises Friesland für das Jahr 2024

1.) Allgemeines

Die Abfallwirtschaft des Landkreises Friesland hat ein über Jahre hinaus stabiles, leistungsfähiges, flexibles und kostengünstiges System etabliert. Jede Bügerin/jeder Bürger kann beispielsweise durch Abfallvermeidungsmaßnahmen flexibel seinen eigenen Abfuhrrhythmus wählen und dadurch Gebühren sparen. Ihr/Ihm stehen ebenfalls kostenlose Entsorgungsmöglichkeiten von z. B. Sperrmüll und Problemstoffen zur Verfügung.


Der Landkreis Friesland erhebt auf der Grundlage der §§ 5 Nds. Kommunalabgabengesetz (NKAG) und 12 Nds. Abfallgebührengesetz (NAbGfG) Abfallgebühren.

Nach den Bestimmungen des NKAG sind maximal 3-jährige Kalkulationszeiträume bei der Gebührenkalkulation zugrunde zu legen. Diese stellen auch nach der Rechtsprechung der Nds. Verwaltungsgerichte den rechtlich zulässigen Höchstrahmen dar. Die letzte Gebührenanpassung erfolgte zum 01.01.2023 mit einer Laufzeit von einem Jahr. Die nunmehr vorgelegte Abfallgebührenkalkulation soll ab dem 01.01.2024 gelten.

 

Durch die derzeit vorherrschenden Unsicherheiten aus den verschiedensten Branchen (Kunststoffmarkt, Papiermarkt, Treibstoff, Energie, Löhne, Inflation), gibt es eine hohe Anzahl an Unwägbarkeiten für die Gebührenkalkulation. Deshalb werden die Gebühren derzeit im Jahresrhythmus neu kalkuliert um auf Veränderungen reagieren zu können. Ebenso findet noch im Jahr 2023 die Ausschreibung der Entsorgungsdienstleistungen ab 01.01.2025 an. Die dann neu geltenden Entsorgungsverträge und angebotenen Dienstleistungen werden einen maßgeblichen Einfluss auf die Gebühren haben.

 

Aus diesem Grund werden die Abfallgebühren im Laufe des nächsten Jahres überprüft und gegebenenfalls angepasst.

 

2.) Aufwendungen und Gebührenbedarf 2024

 

Die Entwicklung der Aufwendungen für die Abfallentsorgung im Landkreis Friesland ist bezogen auf die Jahre ab 2020 dargestellt. Die Aufwendungen sind seit dem Jahr 2020 kontinuierlich gestiegen. Insbesondere durch die erhöhten vertraglichen Leistungen für die Abfuhrdienstleistungen (Wertstofftonne, neuer Sperrmüllvertrag). Für das Jahr 2024 wird mit einer erneuten nicht unerheblichen Steigerung in diesem Bereich zu rechnen sein, da über die jährliche Entgeltanpassung insbesondere im Energiesektor hohe Mehraufwendungen zu erwarten sind. Insgesamt wird mit 13.297.527,87 € an Aufwendungen gerechnet.

 

In der Übersicht „Ermittlung des Gebührenbedarfes 2024“ sind die bezogen auf die einzelnen Aufgabenbereiche anfallenden Aufwendungen und Erträge dargestellt.

 

Danach ergibt sich ein Gebührenbedarf für 2023 in Höhe von insgesamt 11.352.920,01 €.

 

Die Differenz zwischen den Aufwendungen und dem Gebührenbedarf hat zwei Gründe. Zum einen stehen den Aufwendungen 1,13 Millionen Euro Erträge gegenüber (Papiererlöse, Mitbenutzungsentgelte). Zum anderen werden die Überdeckungen aus dem Jahr 2022 in Höhe von 812.087,72 € genutzt, um den Gebührenaufwand trotz alledem möglichst gering zu halten. Nur durch die Gebührenerhöhung und den eben beschriebenen Einnahmen (Erträge + Überdeckung) ist von einer Kostendeckung im Jahr 2024 auszugehen.


3.) Erläuterung zur Einnahmeentwicklung

Die Gebühreneinnahmen stiegen in den vergangenen Jahren durch die neu

zu veranlagenden Grundstücke aus Neubauten kontinuierlich leicht an (ca. 1 % jährlich). Auch sind in den vergangenen Jahren die Erlöse insb. aus der Altpapiervermarktung angestiegen. So sind für das Kalkulationsjahr 2024 1,13 Millionen Euro Einnahmen (neben den Abfallgebühren) zu erwarten. Durch die Gebührenerhebung für das laufende Jahr 2023 wird mit 8 % Mehreinnahmen gerechnet auf dann zehn Millionen Euro. 

 

Über- und Unterdeckungen

 

Das NKAG schreibt vor, dass Über- und Unterdeckungen grundsätzlich innerhalb von 3 Jahren auszugleichen sind. Da derzeit eine jährliche Gebührenkalkulation durchgeführt wird, wird auch jeweils jährlich die Unterdeckung/Überdeckung ausgeglichen.

 

Die Überdeckungen im letzten Kalkulationszeitraum wurden allesamt für das Jahr 2023 angesetzt. Die Schlussrechnung für das Jahr 2022 wies einen Überschuss von 812.087,72 € aus, welcher wiederrum im Jahr 2024 ausgeglichen wird. Die Entwicklung für 2023 bleibt abzuwarten.

 

Diese Überdeckung vermindert den Gebührenbedarf für 2024 um diese Summe. 

 

4.) Erläuterungen zur Kalkulation

 

Der tatsächliche Gebührenbedarf ergibt sich unter Berücksichtigung der prognostizierten Ausgaben und sonstigen Einnahmen. Die Kalkulation stellt eine Prognose auf Basis der derzeitigen Kalkulationsgrundlagen dar. Wie sich die Einnahme- und Ausgabesituation tatsächlich entwickelt, ist von zahlreichen Faktoren abhängig, z. B. der Entwicklung beim Zweckverband, Veränderungen beim Bevölkerungsstand, Zuzüge, Wegzüge, Geburten, der Abfallmenge, der Wiederbeschaffungskosten für Abfallbehälter, Energiekosten, Ausschreibungsergebnisse und vieles mehr.

Die Gebührenkalkulation für das Jahr 2024 ergibt sich aus dem Anhang. Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung ist den Entscheidungsträgern die vollständige Kalkulation vorzulegen (Anlage 1 zur Vorlage).

 

 

5.) Neue Gebührensätze

 

Unter Berücksichtigung aller relevanten Aufwendungen und Erträge kommt es ab dem Jahr 2024 zu einer durchschnittlichen Gebührenerhöhung von 12,86 %.

 

Die Grundgebühr (pro Grundstück) wird von 65,54 € auf 70,18 € erhöht (Jahresgebühr).

Die Volumengebühr Regelentsorgung wird um 23 Cent von 2,27 € auf 2,60 € pro Liter erhöht.

 

Die Volumengebühr ohne Biotonne (Eigenkompostierer) wird um 33 Cent von 1,95 € auf 2,28 € pro Liter erhöht.

 

Die sog. Gartenabfalltonne (zusätzliche Biotonne) bleibt konstant bei 48,15 €.

 

Der zusätzlich zu erwerbende Restabfallsack (60 Liter) bleibt ebenfalls unverändert bei 3,20 €.

 

Die Anlage 2 der Vorlage enthält zur besseren Lesbarkeit einen Vergleich der alten mit den neuen Gebührensätzen.

 

In der folgenden Übersicht ist die Entwicklung der Gebührensätze der letzten 10 Jahre aufgeführt:

 

 

Jahr

Grundgebühr

Regelentsorgung (m. Bio)

Restmüll Eigenkompostierer

Abfallgebühren „Musterhaushalt“ 4 Personen / 4 wöch. Leerung m. Bio

ab 2013

68,75 €

2,57 € / Liter

2,29 € / Liter

171,55 €

ab 2016

67,86 €

2,56 € / Liter

2,29 € / Liter

170,26 €

ab 2017

60,64 €

2,05 € / Liter

1,82 € / Liter

142,64 €

ab 2020

56,84 €

2,12 € / Liter

1,83 € / Liter

141,64 €

ab 2023

65,54 €

2,27 € / Liter

1,95 € / Liter

156,34 €

ab

2024

70,18 €

2,60 € / Liter

2,28 € / Liter

174,18 €

 

Aus der Übersicht wird deutlich, dass es durch die neuen Gebührensätze zu einer Gebührenerhöhung kommt. Diese neuen Gebühren entsprechen jedoch dem Niveau von vor 10 Jahren.

 

Zur Einordnung folgend eine kurze Darstellung zu der Gebührenerhöhung für die einzelnen Haushalte (mit Biotonne, 4-wöchentlicher Abfuhrrhythmus):

 

Anzahl Personen im Haushalt

Neue Gebühren ab 2024

Mehrkosten im Jahr im Vergleich zu 2023

Einpersonenhaushalt

96,18 €

+ 7,94 €

Zweipersonenhaushalt

122,18 €

+ 11,24 €

Vierpersonenhaushalt

174,18 €

+ 17,84 €

Sechspersonenhaushalt

226,18 €

+ 24,44 €

 

 

6.) Änderung der Abfallgebührensatzung

 

Durch die neuen Gebührensätze ist eine Änderung der Abfallgebührensatzung erforderlich. (Anlage 3 zur Vorlage)

Die Präsentation ist als Anlage beigefügt.


Abstimmungsergebnis:
- einstimmig -

 

Ja:

11

Nein:

 

Enthaltung: