Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:
Der 4. Fortschreibung des Abfallwirtschaftskonzeptes 2024 – 2028 wird zugestimmt.

Kreisausschuss und Kreistag werden um gleichlautende Beschlussfassung gebeten.


1.) Allgemeines

 

Das Abfallwirtschaftskonzept (AWiKo) ist eine aus dem Kreislaufwirtschaftsgesetz resultierende Pflichtaufgabe und ist alle fünf Jahre fortzuschreiben

In dem Konzept werden die Grundlagen und der Ist-Zustand der Abfallentsorgung beschrieben sowie die zukünftigen Erwartungen und Ziele neu gesetzt. Insbesondere gilt es die rechtlichen Entwicklungen umzusetzen.

 

Wie im Umweltausschuss vom 30.05.2023 vorgestellt, wurde zwischenzeitlich der Entwurf öffentlich ausgelegt, um den Bürgerinnen und Bürgern, sowie den Verbänden und den Trägern öffentlicher Belange (TöB) die Möglichkeit zu geben Einwände oder Vorschläge vorzubringen bzw. Stellungnahmen abzugeben.

 

2.) Stand

 

Zeitplan:

30.05.2023

Beschluss UA

23. KW

Versendung des Entwurfs (07. - 08.06.2023)

09.06.2023 – 21.07.2023

öffentliche Auslegung (ab 12.06.2023)

21.07.2023

Fristende für Einwendungen (6 Wochen)

24.08.2023

Bearbeitung der Einwendungen

31.08.2023

ggf. Gespräche mit Einwenderinnen und Einwendern

07.09.2023

UA Vorstellung Finale Version

 

13.09.2023

Kreisausschuss

 

04.10.2023

Kreistag

 

 

Neben den Bürgerinnen und Bürgern wurden insgesamt 98 TöBs und Verbände beteiligt. Zudem erhielten die Kreistagsabgeordneten Gelegenheit zur Äußerung. 

 

Innerhalb der Beteiligungsfrist sind 10 Stellungnahmen eingegangen; nachträglich zwei weitere (die auch Berücksichtigung fanden).

 

Bürgereinwendungen liegen nicht vor.

 

Aus den eingegangen Stellungnahmen ergibt sich folgende Aufteilung von Einzelhinweisen:

 

·         FB 36 Straßenverkehr                                                                                                   2 Punkte

·         FB 61 Klimaschutz und Klimaanpassung                                                                4 Punkte

·         Ministerium für Umwelt                                                                                            16 Punkte

·         Bundeswehr                                                                                                                     1 Punkte

·         LBEG (Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie                                      1 Punkte

 

Darüber hinaus gab es keine Einwendungen oder Stellungnahmen.

 

 

3.) Erläuterung

Die Hinweise aus den einzelnen Stellungnahmen mit Abwägungsbedarf können der Anlage 1 zur Vorlage entnommen werden. (Nicht jeder Hinweis bedurfte einer Abwägung)

Diese werden je nach Bedarf auch in der öffentlichen Sitzung vorgetragen bzw. diskutiert.

Die Präsentation ist als Anlage beigefügt.

 


Abstimmungsergebnis:
- einstimmig -

 

Ja:

11

Nein:

 

Enthaltung: