Sitzung: 29.08.2023 Ausschuss für Finanzen und Digitalisierung
Beschluss: vorberatend zur Kenntnis genommen / weiter an Kreisausschuss
Abstimmung: Ja: 11
Vorlage: 0611/2023
Begründung:
Der Fachbereich 51 – Jugend, Familie, Schule und Kultur – hat in seinem
Budget für 2023 ein Saldo von 41.831.257 € ausgewiesen. Nach aktueller Prognose
(Stand 25.08.2023) ist mit einem deutlich höheren Saldo in Höhe von 42.753.092
€ zu rechnen. Bei den überplanmäßigen Ausgaben handelt es sich insbesondere um
folgende Produkte:
überplanmäßige Ausgaben
Deutliche
Ausgabensteigerungen sind bei den Produkten
P1.03.36.363200 Förderung der Erziehung in
der Familie,
P1.03.36.363300 Hilfe zur Erziehung und
P1.03.36.363400 Hilfen für junge
Volljährige/Inobhutnahmen/Eingliederungshilfe
zu verzeichnen.
Verantwortlich hierfür sind insbesondere Ausgabensteigerungen zu
folgenden Leistungen:
P1.03.36.363200.020:
Trennungs- und Scheidungsberatung
Sachkonto |
Ansatz 2023 |
Prognose 2023 (Stand 25.08.2023) |
Abweichung |
433100 |
25.000 € |
60.000 € |
35.000 € |
Die Zahl der begleiteten Umgänge zur Leistung Trennungs- und
Scheidungsberatung ist stark angestiegen. Begleitete Umgänge finden überwiegend
auf Grund entsprechender Beschlüsse der Amtsgerichtsbezirke Jever und Varel
statt. Die meisten begleiteten Umgänge finden im Bereich der außerfamiliären
Unterbringung statt. Auch für diese Hilfe haben sich die
Fachleistungsstundensätze erhöht (siehe Erläuterung zu Erziehungsbeistand und
SPFH).
P1.03.36.363300.020
Erziehungsbeistand:
Sachkonto |
Ansatz 2023 |
Prognose 2023 (Stand 25.08.2023) |
Abweichung |
433100 |
224.400 € |
300.000 € |
75.600 € |
P1.03.36.363300.030
sozialpädagogische Familienhilfe:
Sachkonto |
Ansatz 2023 |
Prognose 2023 (Stand 25.08.2023) |
Abweichung |
433100 |
1.040.400 € |
1.100.000 € |
59.600 € |
Der Mehrbedarf ergibt sich durch gestiegene Fallzahlen sowie deutliche
Entgeltsteigerungen. Aufgrund gestiegener Personal- und Sachkosten haben die
Träger der freien Jugendhilfe ihre Stundensätze für ambulante Hilfen (Entgelte
Fachleistungsstundensatz) zum Teil um bis zu 30 % erhöht. Infolgedessen ist mit
Mehraufwendungen für die Hilfen zur Erziehung zu den Leistungen
Erziehungsbeistand und Sozialpädagogische Familienhilfe in der oben genannten
Höhe zu rechnen.
P1.03.36.363300.070
Heimerziehung:
Sachkonto |
Ansatz 2023 |
Prognose 2023 (Stand 25.08.2023) |
Abweichung |
433200 |
11.500.000 € |
11.800.000 € |
300.000 € |
445200 |
200.000 € |
250.000 € |
50.000 € |
Der Mehrbedarf ergibt sich durch deutliche Entgeltsteigerungen. Aufgrund
gestiegener Personal- und Sachkosten haben die Träger der freien Jugendhilfe
die Tages- bzw. Monatssätze für stationäre Hilfen (Heimentgelte) zum Teil um
bis zu 30 % erhöht. Diese Entwicklung in den Kostensteigerungen bei den
Leistungsentgelten ist bundesweit zu verzeichnen. Darüber hinaus führt die
derzeit bundesweit starke Auslastung der stationären Einrichtungen dazu, dass
es bei Neuunterbringungen schwierig ist, einen Platz für ein Kind/Jugendlichen
zu finden. Die Einrichtungen können sich ihre Neubelegungen quasi
"aussuchen". In Einzelfällen war es erforderlich, mehr als 80 - 90
Einrichtungen bundesweit anzufragen, bis ein Platz gefunden wurde. Dies führt
(neben der allgemeinen Entgelterhöhung) dazu, dass auch Einrichtungen belegt
werden müssen, die zwar eine bedarfsgerechte Hilfe für das Kind/den
Jugendlichen anbieten, aber nicht die wirtschaftlichsten Anbieter sind.
Insgesamt hat das dazu geführt, dass die Zahl der Hilfen mit monatlichen Kosten
von mehr als 7000 € von Juni 2022 mit 16 Fällen gestiegen ist auf 30 Fälle im
Juni 2023. Die Durchschnittskosten pro Fall sind von 5.699,74 € im Juni 2022
gestiegen auf 6.298,89 € im Juni 2023.
P1.03.36.363400.010
Hilfe für junge Volljährige:
Sachkonto |
Ansatz 2023 |
Prognose 2023 (Stand 25.08.2023) |
Abweichung |
433100 |
300.000 € |
400.000 € |
100.000 € |
P1.03.36.363400.010
Maßnahmen zum Schutz von Kindern:
Sachkonto |
Ansatz 2023 |
Prognose 2023 (Stand 25.08.2023) |
Abweichung |
433200 |
195.700 € |
250.000 € |
54.300 € |
Wegen der Entgelterhöhungen bei den Trägern der freien Jugendhilfe sind
höhere Aufwendungen für die Hilfen für junge Volljährige und Maßnahmen zum
Schutz von Kindern (u.a. Inobhutnahmen) zu erwarten. Hinzu kommen leicht
gestiegene Fallzahlen bei den Hilfen für junge Volljährige und Inobhutnahmen.
Bei den Inobhutnahmen sind außerdem aktuell Einzelfälle mir hohen Kosten zu
verzeichnen, da Plätze für Anschlussmaßnahmen nicht zeitnah zur Verfügung
stehen und sich die durchschnittliche Dauer der Inobhutnahmen verlängert.
P1.03.36.363400.030
Eingliederungshilfe ambulant:
Sachkonto |
Ansatz 2023 |
Prognose 2023 (Stand 25.08.2023) |
Abweichung |
433100 |
2.000.000 € |
2.200.000 € |
200.000 € |
Nach wie vor sind kontinuierlich stark steigende Fallzahlen in der
ambulanten Eingliederungshilfe, insbesondere Schulbegleitungen, zu verzeichnen.
Die Zahl der ambulanten Eingliederungshilfen hat sich von April 2022 (106
Fälle) bis April 2023 (145 Fälle) um fast 37 % erhöht. Die Auswirkungen des
Gesetzes zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (KJSG), das 2021 in Kraft
getreten ist, kommen hier nach und nach zum Tragen. Ziel des Gesetzes ist es,
mit einer modernen Kinder- und Jugendhilfe vor allem diejenigen Kinder,
Jugendlichen und jungen Volljährigen zu stärken, die besonderen Unterstützungsbedarf
haben.
Die Dynamik in den ambulanten Eingliederungshilfen entspricht der
landes- und bundesweiten Entwicklung.
Zum Produkt P1.03.34.341000
Unterhaltsvorschuss (UVG) ist mit Mehrausgaben von 127.000 € zu rechnen.
Hier wirken sich hohe Niederschlagungen auf uneinbringliche Forderungen aus.
Im Rahmen der gegenseitigen Deckungsfähigkeit im Gesamtbudget des
Fachbereichs können Mehraufwendungen zum Teil durch Minderaufwendungen bzw.
Mehrerträge an anderer Stelle ausgeglichen werden. Auf Grund der hohen Mehrausgaben
insgesamt ist ein Ausgleich im Rahmen des Gesamtbudgets allerdings nicht
möglich ist. Es ergibt sich im Rahmen der Gesamtdeckung eine Notwendigkeit für
die Bewilligung von überplanmäßigen Aufwendungen in Höhe von 925.000 € für den
Fachbereich 51.
Die Ausgaben waren unvorhergesehen, da zum Zeitpunkt der
Haushaltsaufstellung der Anstieg der Kosten und der o.g. Mehraufwand des
Fachbereichs nicht einschätzbar war. Zudem waren sie unabweisbar, da bei
festgestelltem Hilfebedarf die gesetzliche Verpflichtung zur Zahlung der Hilfe
nach dem SGB VIII besteht.
Insgesamt sind damit Mittel in Höhe von 925.000 € überplanmäßig zur
Verfügung zu stellen.
Beschlussvorschlag:
Das
Gremium nimmt die geänderte Ertragslage zur Kenntnis und beschließt die
überplanmäßigen Aufwendungen des Fachbereichs 51. Auszahlung im Kalenderjahr
2023.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig
beratend zur Kenntnis genommen
Ja: |
11 |