Beschluss: vorberatend zur Kenntnis genommen / weiter an Kreisausschuss

Abstimmung: Ja: 11

Begründung:

Der Fachbereich 51 – Jugend, Familie, Schule und Kultur – hat in seinem Budget für 2023 ein Saldo von 41.831.257 € ausgewiesen. Nach aktueller Prognose (Stand 25.08.2023) ist mit einem deutlich höheren Saldo in Höhe von 42.753.092 € zu rechnen. Bei den überplanmäßigen Ausgaben handelt es sich insbesondere um folgende Produkte:

 

überplanmäßige Ausgaben

 

Deutliche Ausgabensteigerungen sind bei den Produkten

P1.03.36.363200 Förderung der Erziehung in der Familie,

P1.03.36.363300 Hilfe zur Erziehung und 

P1.03.36.363400 Hilfen für junge Volljährige/Inobhutnahmen/Eingliederungshilfe

zu verzeichnen.

 

Verantwortlich hierfür sind insbesondere Ausgabensteigerungen zu folgenden Leistungen:

P1.03.36.363200.020: Trennungs- und Scheidungsberatung

Sachkonto

Ansatz 2023

Prognose 2023

(Stand 25.08.2023)

Abweichung

433100

25.000 €

60.000 €

35.000 €

 

Die Zahl der begleiteten Umgänge zur Leistung Trennungs- und Scheidungsberatung ist stark angestiegen. Begleitete Umgänge finden überwiegend auf Grund entsprechender Beschlüsse der Amtsgerichtsbezirke Jever und Varel statt. Die meisten begleiteten Umgänge finden im Bereich der außerfamiliären Unterbringung statt. Auch für diese Hilfe haben sich die Fachleistungsstundensätze erhöht (siehe Erläuterung zu Erziehungsbeistand und SPFH).

 

P1.03.36.363300.020 Erziehungsbeistand:

Sachkonto

Ansatz 2023

Prognose 2023

(Stand 25.08.2023)

Abweichung

433100

224.400 €

300.000 €

75.600 €

 

P1.03.36.363300.030 sozialpädagogische Familienhilfe:

Sachkonto

Ansatz 2023

Prognose 2023

(Stand 25.08.2023)

Abweichung

433100

1.040.400 €

1.100.000 €

59.600 €

 

Der Mehrbedarf ergibt sich durch gestiegene Fallzahlen sowie deutliche Entgeltsteigerungen. Aufgrund gestiegener Personal- und Sachkosten haben die Träger der freien Jugendhilfe ihre Stundensätze für ambulante Hilfen (Entgelte Fachleistungsstundensatz) zum Teil um bis zu 30 % erhöht. Infolgedessen ist mit Mehraufwendungen für die Hilfen zur Erziehung zu den Leistungen Erziehungsbeistand und Sozialpädagogische Familienhilfe in der oben genannten Höhe zu rechnen.

 

P1.03.36.363300.070 Heimerziehung:

Sachkonto

Ansatz 2023

Prognose 2023

(Stand 25.08.2023)

Abweichung

433200

11.500.000 €

11.800.000 €

300.000 €

445200

200.000 €

250.000 €

50.000 €

 

Der Mehrbedarf ergibt sich durch deutliche Entgeltsteigerungen. Aufgrund gestiegener Personal- und Sachkosten haben die Träger der freien Jugendhilfe die Tages- bzw. Monatssätze für stationäre Hilfen (Heimentgelte) zum Teil um bis zu 30 % erhöht. Diese Entwicklung in den Kostensteigerungen bei den Leistungsentgelten ist bundesweit zu verzeichnen. Darüber hinaus führt die derzeit bundesweit starke Auslastung der stationären Einrichtungen dazu, dass es bei Neuunterbringungen schwierig ist, einen Platz für ein Kind/Jugendlichen zu finden. Die Einrichtungen können sich ihre Neubelegungen quasi "aussuchen". In Einzelfällen war es erforderlich, mehr als 80 - 90 Einrichtungen bundesweit anzufragen, bis ein Platz gefunden wurde. Dies führt (neben der allgemeinen Entgelterhöhung) dazu, dass auch Einrichtungen belegt werden müssen, die zwar eine bedarfsgerechte Hilfe für das Kind/den Jugendlichen anbieten, aber nicht die wirtschaftlichsten Anbieter sind. Insgesamt hat das dazu geführt, dass die Zahl der Hilfen mit monatlichen Kosten von mehr als 7000 € von Juni 2022 mit 16 Fällen gestiegen ist auf 30 Fälle im Juni 2023. Die Durchschnittskosten pro Fall sind von 5.699,74 € im Juni 2022 gestiegen auf 6.298,89 € im Juni 2023.

 

P1.03.36.363400.010 Hilfe für junge Volljährige:

Sachkonto

Ansatz 2023

Prognose 2023

(Stand 25.08.2023)

Abweichung

433100

300.000 €

400.000 €

100.000 €

 

P1.03.36.363400.010 Maßnahmen zum Schutz von Kindern:

Sachkonto

Ansatz 2023

Prognose 2023

(Stand 25.08.2023)

Abweichung

433200

195.700 €

250.000 €

54.300 €

 

Wegen der Entgelterhöhungen bei den Trägern der freien Jugendhilfe sind höhere Aufwendungen für die Hilfen für junge Volljährige und Maßnahmen zum Schutz von Kindern (u.a. Inobhutnahmen) zu erwarten. Hinzu kommen leicht gestiegene Fallzahlen bei den Hilfen für junge Volljährige und Inobhutnahmen. Bei den Inobhutnahmen sind außerdem aktuell Einzelfälle mir hohen Kosten zu verzeichnen, da Plätze für Anschlussmaßnahmen nicht zeitnah zur Verfügung stehen und sich die durchschnittliche Dauer der Inobhutnahmen verlängert.

 

 

P1.03.36.363400.030 Eingliederungshilfe ambulant:

Sachkonto

Ansatz 2023

Prognose 2023

(Stand 25.08.2023)

Abweichung

433100

2.000.000 €

2.200.000 €

200.000 €

 

Nach wie vor sind kontinuierlich stark steigende Fallzahlen in der ambulanten Eingliederungshilfe, insbesondere Schulbegleitungen, zu verzeichnen. Die Zahl der ambulanten Eingliederungshilfen hat sich von April 2022 (106 Fälle) bis April 2023 (145 Fälle) um fast 37 % erhöht. Die Auswirkungen des Gesetzes zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (KJSG), das 2021 in Kraft getreten ist, kommen hier nach und nach zum Tragen. Ziel des Gesetzes ist es, mit einer modernen Kinder- und Jugendhilfe vor allem diejenigen Kinder, Jugendlichen und jungen Volljährigen zu stärken, die besonderen Unterstützungsbedarf haben.

Die Dynamik in den ambulanten Eingliederungshilfen entspricht der landes- und bundesweiten Entwicklung.

 

Zum Produkt P1.03.34.341000 Unterhaltsvorschuss (UVG) ist mit Mehrausgaben von 127.000 € zu rechnen. Hier wirken sich hohe Niederschlagungen auf uneinbringliche Forderungen aus.

 

Im Rahmen der gegenseitigen Deckungsfähigkeit im Gesamtbudget des Fachbereichs können Mehraufwendungen zum Teil durch Minderaufwendungen bzw. Mehrerträge an anderer Stelle ausgeglichen werden. Auf Grund der hohen Mehrausgaben insgesamt ist ein Ausgleich im Rahmen des Gesamtbudgets allerdings nicht möglich ist. Es ergibt sich im Rahmen der Gesamtdeckung eine Notwendigkeit für die Bewilligung von überplanmäßigen Aufwendungen in Höhe von 925.000 € für den Fachbereich 51.

Die Ausgaben waren unvorhergesehen, da zum Zeitpunkt der Haushaltsaufstellung der Anstieg der Kosten und der o.g. Mehraufwand des Fachbereichs nicht einschätzbar war. Zudem waren sie unabweisbar, da bei festgestelltem Hilfebedarf die gesetzliche Verpflichtung zur Zahlung der Hilfe nach dem SGB VIII besteht.

 

Insgesamt sind damit Mittel in Höhe von 925.000 € überplanmäßig zur Verfügung zu stellen.

 


Beschlussvorschlag:

Das Gremium nimmt die geänderte Ertragslage zur Kenntnis und beschließt die überplanmäßigen Aufwendungen des Fachbereichs 51. Auszahlung im Kalenderjahr 2023.

 


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig beratend zur Kenntnis genommen

Ja:

11