Beschluss: in Abänderung des Beschlussvorschlages beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Unter Ergänzung des Beschlussvorschlages ergeht folgender

Beschluss:

 

1.      Unter Berücksichtigung des Grundsatzbeschlusses zum Fahrradkonzept (siehe Vorlage 0425/2023) wird die vorgelegte Priorisierung der linearen Maßnahmen an Kreisstraßen beschlossen.

Die haushälterische Priorisierung der konkreten Maßnahmen an Kreisstraßen bleibt der jährlichen Beschlussfassung der Bauprogramme und darüber hinaus der Haushaltsplanung vorbehalten.

 

2.       Um die Umsetzung des Fahrradkonzeptes voranzutreiben und die ehrgeizige Zielsetzung in Ziffer 1 zu realisieren, wird darüber hinaus die Verwaltung beauftragt

 

a.)     den Aufgabenschwerpunkt der „aktiven Mobilität“ im Fachbereich Straßenverkehr im Sachgebiet „Kreisstraßenverwaltung“ des Fachbereiches Straßenverkehr zu organisieren;

b.)    die personellen Voraussetzungen im betr. Fachbereich zu schaffen (Anm.: 1,5 AK zusätzlich), wobei die Umsetzung der Haushaltsplanung (und der darin enthaltenen Stellenplanung) obliegt;

c.)     in dem neu gegründeten „Radverkehrsforum Friesland“ die Vernetzung sämtlicher Akteure zum Thema „Radverkehr“ im Landkreis Friesland beizubehalten.

d.)    zum Radweg an der K 93 (Waddewarden bis Sillenstede) mit allen zu berücksichtigenden Rahmenbedingungen, Vor- und Nachteilen für die nächste Sitzung des Ausschusses eine Vorlage vorzubereiten.

 


Mit der Vorlage 538/2023 wurde den politischen Gremien bereits eine detaillierte Aufstellung von klassifizierten Maßnahmen an Kreisstraßen vorgestellt, die wegen des Umfanges zunächst zur Beratung in die Fraktionen überwiesen wurde. Desweiteren wurde die Verwaltung beauftragt, die seinerzeit in Ziffer 2 beschriebenen Anforderungen konkret zu definieren und den Gremien ergänzend vorzulegen.

 

Auf die Begründung der Vorlage 538/2023 sei insoweit verwiesen, diese wird nachfolgende aktualisiert:

 

Das durch das Stadt- und Verkehrsplanungsbüro Kaulen GmbH (SVK) erarbeitete integrierte Fahrradkonzept wurde bekanntlich in der Sitzung des Kreistages am 08.03.2023 beschlossen (Vorlage 0425/2023).

 

Die vielen im Fahrradkonzept enthaltenen linearen Maßnahmen an Kreisstraßen, die die künftige Infrastruktur der Radvorrangrouten und des Basisradnetzes entscheidend verbessern werden, sind nunmehr hinsichtlich ihrer jeweiligen Planungspriorität klassifiziert worden.

 

Grundlage hierfür waren

 

a.)     die zunächst vom Planungsbüro vorgenommenen Einstufungen;

b.)    die bereits vorhandenen Planungen und Strategien des Landkreises auf der Grundlage des Masterplanes an Kreisstraßen;

c.)     die aus der Arbeitsgruppe (unter Einbeziehung aller Gemeinden) ergangenen Vorschläge und Anregungen (zuletzt aus der Arbeitsgruppensitzung am 09.05.).

 

Diese Priorisierungen gilt es nunmehr mit Nachdruck umzusetzen und schließlich in die jeweiligen Masterpläne und jährlichen Bauprogramme einzuarbeiten. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass solch ein Prioritätensystem natürlich dynamisch sein wird (Zustandsbewertung der Radwege, Schadensentwicklung, kommunale Konzepte, Schwerpunktsetzungen etc.). Außerdem wird es künftig unumgänglich sein, jede Straßenbaumaßnahme auch eingehend dahingehend zu bewerten, ob in diesem Zusammenhang konzeptionelle Verbesserungen für den Radverkehr zu erreichen sind.

 

Über die klassifizierten Maßnahmen an Kreisstraßen hinaus begrüßt und fördert der Landkreis sämtliche Initiativen zur Schaffung priorisierter überörtlicher Routen im Landkreis (z.B. Jever – Schortens – Sande), unabhängig von der jeweiligen Straßenbaulast.

 

Um die Umsetzung ernsthaft und mit dem unbedingt erforderlichen Nachdruck anzugehen, ist auch vor dem Hintergrund der Menge an umzusetzenden Maßnahmen unbedingt erforderlich, den Fachbereich Straßenverkehr des Landkreises in organisatorischer und personeller Hinsicht ausreichend aufzustellen. Zu diesem Zweck wird das Sachgebiet „Kreisstraßenverwaltung“ künftig durch eine Ergänzung „aktive Mobilität“ die besonderen Anforderungen des Fahrradkonzeptes in der Benennung besonders herausstellen.

 

Von besonderer Bedeutung ist jedoch eine angemessene personelle Ausstattung: Um die vielen Aus- und Umbaumaßnahmen der Radweginfrastruktur an Kreisstraßen planerisch einigermaßen zeitnah umzusetzen, wird die Nds. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, der die technische Verwaltung der Kreisstraßen bekanntlich grundsätzlich obliegt, nicht in der Lage sein. Auch die Kapazitäten von externen Planungsbüros sind beschränkt, zumal jede Planung einer ausreichenden Betreuung des Auftraggebers bedarf. Somit wird ohne eine personelle Aufstockung und Schaffung mindestens einer Planstelle für einen Verkehrsplaner/ -ingenieur die ehrgeizige Zielsetzung nicht erreichbar sein, wobei die konkrete Umsetzung natürlich der Haushaltsplanung bedarf.

 

Hierzu wird im beschlossenen Fahrradkonzept unter anderem ausgeführt (Ziffern 9.4.4, 9.4.5.2), dass es eines Radverkehrsbeauftragten des Kreises bedarf, konkret werden für den Landkreis Friesland mit den gegebenen Umständen 1,5 bis 2 Planstellen empfohlen.

 

Der Fachbereich Straßenverkehr wäre zur Realisierung der Anforderungen des Fahrradkonzeptes wie folgt zusätzlich auszustatten:

 

1,0 AK Verkehrsplaner: Diese Stelle wäre ausschließlich verbunden mit der planerischen Abarbeitung der aus dem Konzept entstehenden Maßnahmen (siehe Anlage, im wesentlichen Ausbau und Verbreiterung vorhandener Radwege an Kreisstraßen);

 

0,5 AK Verwaltungskraft: Die verwaltungstechnischen Anforderungen (im wesentlichen zusätzliche Planfeststellungsverfahren, Grunderwerb, Abwicklung von Förderanträgen, aber auch eine wichtige Koordinierungsfunktion auf Kreisebene mit den Kommunen, Ansprechstelle für Fragen der Radverkehrsförderung).

 

Auf einer der beiden Stellen oder der Sachgebietsleitung wäre die wichtige Funktion des/der Radverkehrsbeauftragten des Landkreises verankert (siehe Fahrradkonzept).

 

 

Anlage(n):

  • Planungsprioritäten der linearen Maßnahmen an Kreisstraßen

 

 

 

 

 

Herr KTA Burgenger nimmt zunächst auf den aktuellen Antrag der Mehrheitsgruppe vom 11.09.2023 bezug, in dem beantragt wird, als erste Priorität den Ausbau einer Radvorrangroute (RVR) von Jever über Schortens und Sande bis Varel vorzusehen. In der Vergangenheit sei das Hauptaugenmerk des Landkreises auf die Quantität der Radwege an Kreisstraßen gelegt worden. Nunmehr gelte es, qualitativ hochwertige Radverkehrsanlagen als attraktives Angebot herzustellen, so dass ein Paradigmenwechsel entstehe. Im Ergebnis verweist er auf den Antrag und möchte darüber hinaus Ziffer 1 der Vorlage nochmals zur weiteren Beratung in die Fraktionen zurückgestellt wissen. Es bestehe zu der umfangreichen Liste nach wie vor Diskussionsbedarf: Am Beispiel des möglichen Radweges an der K 93 (Waddewarden nach Sillenstede) macht er deutlich, dass es in weiten Teilen der Strecke gute Parallelverbindungen gebe. Bei einem (teilweisen) Verzicht auf diese Strecke wären Einsparungen von mehr als einer Million € möglich.

 

Der Landrat Herr Ambrosy bittet nachdrücklich darum, dass bei einer Zurückverweisung der Vorlage (Ziffer 1) aber doch zeitnah ein Votum erfolgen müsse, um die Haushaltplanung (Masterplan Straßen und Radwege) nicht zu blockieren.

 

Herr Hinrichs nimmt diesen Punkt auf und betont, dass es für die Verwaltung wichtig sei, mit einer Klassifizierung der möglichen Maßnahmen in kurz-, mittel- und langfristige (siehe die vorgelegte Liste) eine Orientierung zu erhalten, um den Gremien mit der nächsten Sitzung eine darauf basierende Fortschreibung des Masterplans vorzulegen, in dem auch erste Maßnahmen aus dem Fahrradkonzept einfließen könnten. Erfolge diese Orientierung nicht, drohe für die Fortschreibung des Plans zumindest im Hinblick auf die Jahre 2026, 2027 eine Lücke, denn man könne ansonsten keine seriösen Vorschläge machen. Wichtig ist in diesem Zusammenhang auch, dass das Fahrradkonzept in Gänze bereits beschlossen sei und die betr. Liste nur ein Extrakt (bezgl. der dort genannten Maßnahmen an Kreisstraßen) sei, der seitens der Verwaltung in die o.g. Planungsprioritäten klassifiziert sei. Davon zu trennen seien der vorliegende Antrag der Mehrheitsgruppe, der eine konkrete Priorisierung einer bestimmten RVR vorsehe und insbesondere auch der mögliche Radweg an der K 93. Dieser wird in der betr. Liste nur in einem gesonderten Kapitel redaktionell gelistet, weil dort ja bereits eine Planung anhängig sei (genau wie an der K 332 –bekanntlich bereits abgeschlossen-, K 294 in Sande und K 86, Friederikensiel bis L 808). Zu diesen Radwegen bedarf es keiner Festlegungen mehr, weil diese bereits in Planung seien. Herr Hinrichs betont, dass selbstverständlich über jeden Radweg im Hinblick auf Nutzen diskutiert werden könne (solange noch nicht im Bau), aber dies sei unabhängig von dieser Vorlage.

 

Herr KTA Burgenger erklärt, dass es kein Problem sei den Antrag direkt zu beschließen. Er habe der Opposition lediglich etwas Zeit einräumen wollen, um den Antrag nochmals genauer durchgehen zu können, da dieser recht kurzfristig gestellt worden sei.

 

Herr KTA Homfeldt teilt mit, dass die Opposition keine weitere Zeit benötige und dass somit direkt über den Antrag abgestimmt werden könne.

 

Herr KTA Burgenger nimmt dies zum Antrag und möchte den Punkt auf die Prioritätenliste setzen.

 

Der Landrat Herr Ambrosy verdeutlicht noch mal, dass der Landkreis Friesland nicht die komplette Kostenträgerschaft habe, nur, weil der Punkt als Priorität gesetzt werde. Man befinde sich hierzu mit den beteiligten Städten und Gemeinden schon im Austausch.

 

Frau KTAe Herfel verlässt gegen 16:40 Uhr den Raum.

 

Herr KTA Eilers äußert sich hinsichtlich der aufkommenden Kosten skeptisch und bittet hierzu um eine Einschätzung der Verwaltung.

 

Herr Hinrichs macht den Vorschlag, dass die Ausgangslage zum in der Planfeststellung befindlichen Radweg an der K 93 mit allen zu berücksichtigenden Rahmenbedingungen, Vor- und Nachteilen für die nächste Sitzung des Ausschusses aufbereitet werde, so dass dann dazu ein Beschluss gefasst werden könne. Bis dahin werde die Planung „ruhend“ gestellt.

 

Dieser Vorschlag wird begrüßt, so dass auch Herr KTA Eilers eine Beschlussfassung über die Vorlage und den Antrag befürwortet.

 

Der Vorsitzende Herr Buß lässt unter Ergänzung über den Beschlussvorschlag abstimmen.

 


Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig beschlossen

 

Ja:

10

Nein:

0

Enthaltung:

0