Sitzung: 20.09.2023 Ausschuss für Bauen und Mobilität, Katastrophen- und Feuerschutz
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 0615/2023
Das Land Niedersachsen hat
zuletzt ein Interessenbekundungsverfahren für die zentrale Beschaffung von
„Löschfahrzeugen-Katastrophenschutz Niedersachen“ (LF-KatS NDS) durchgeführt.
Diese Fahrzeuge werden im Zuge des Beschaffungsverfahrens den niedersächsischen
Kommunen zum Kauf angeboten.
Für den Landkreis Friesland wurde
bereits das Interesse an einem solchen Fahrzeug bekundet. Sofern die Zustimmung
der politischen Gremien vorliegt, muss im nächsten Schritt eine
Nutzungsvereinbarung mit dem Logistik Zentrum Niedersachsen abgeschlossen
werden. Im Anschluss kann die Bestellung eines LF-KatS NDS durchgeführt werden.
Durch diese zentrale Fahrzeugbeschaffung können deutliche Einkaufsvorteile erzielt werden. Dementsprechend ist es grundsätzlich möglich ein solches Fahrzeug für ca. 420.000,- € zu erwerben. Da ab dem Jahr 2024 allerdings neue Fahrassistenzsysteme verpflichtend in neu zugelassene LKW verbaut werden müssen, kommt es aufgrund einer Preisgleitklausel zu etwas höheren Kosten i. H. v. voraussichtlich 440.000,- €.
Aus derzeitiger Sicht handelt es sich hierbei um ein sehr gutes Angebot, da bei einer selbstständigen Beschaffung durch eine einzelne Kommune von ca. 20 % höheren Kosten auszugehen ist. Zudem entfällt der Aufwand, ein eigenständiges Vergabeverfahren durchführen zu müssen.
Nach Rücksprache mit dem niedersächsischen Innenministerium besteht die Möglichkeit das Fahrzeug erst im Jahr 2025 ausliefern zu lassen. Somit würde die Rechnungstellung auch erst im Jahr 2025 erfolgen.
Nach Rücksprache mit dem
Kreisbrandmeister ist ein solches Fahrzeug für den Landkreis aus den folgenden
Gründen zwingend erforderlich:
- Durch
das LNG Terminal und weitere strukturelle Anpassungen im und um den
Landkreis kommt es zu einem gesteigerten Gefahrenpotential.
Dementsprechend besteht aus Sicht der Feuerwehr Handlungsbedarf, um für
die möglichen Gefahren vorbereitet zu sein.
- Zudem
kann durch ein solches Fahrzeug der Service der FTZ verbessert werden, da
ein Ersatzfahrzeug zur Verfügung stehen würde, falls sich ein
Löschfahrzeug einer kreisangehörigen Kommune zum jeweiligen Zeitpunkt in
der Wartung oder Reparatur befindet. Dieses Szenario wird in Zukunft immer
wahrscheinlicher, aufgrund der Vielzahl an Technik die mittlerweile auf
den Einsatzfahrzeugen verbaut wird. Dadurch kommt es zu aufwändigeren
Wartungen und Prüfungen mit strengeren Anforderungen. Zudem sind die
Reparaturen zum Teil so speziell geworden, dass sie nur noch vom
jeweiligen Hersteller der Bauteile durchgeführt werden können.
- Weiterhin wird somit zukünftig die Möglichkeit geschaffen, Ausbildungen an diesem Fahrzeug durchzuführen, ohne ein Fahrzeug einer Ortswehr anfordern zu müssen. Dadurch werden keine ggf. notwendigen Kapazitäten für die Brandbekämpfung und Hilfeleistung gebunden. Durch die Änderung der Truppausbildung ab 2024 wird es zudem einen erhöhten Bedarf an fahrzeuggebundenen Ausbildungen geben.
- Die kreisangehörigen Kommunen haben zuletzt verstärkt auf die Beschaffung von Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeuge (HLF) gesetzt. Diese Fahrzeuge sind All Zweck Fahrzeuge, die verschiedene Aufgaben wahrnehmen und für die jeweilige Kommune somit nur schwer entbehrlich sind. Somit fehlen in der Kreisfeuerwehrbereitschaft herkömmliche Löschfahrzeuge für die Wasserförderung und den Wassertransport.
- Der zuletzt veröffentliche Entwurf für die Aufstellung von Kreisfeuerwehrbereitschaften lässt für die Zukunft darauf schließen, dass dem Landkreis entsprechende Fahrzeuge für die Aufstellung einer Kreisfeuerwehrbereitschaft fehlen.
Herr
Tetz stellt die Vorlage vor.
Herr
Fianke erklärt, dass es sich
bei modernen Fahrzeugen um eine Kombination aus Lösch- und
Hilfeleistungsfahrzeug handle, welche bspw. ideal auf Verkehrsunfälle
zugeschnitten seien. Auch die Länge des Löschschlauches sei um ein vielfaches
höher. So betrage die Länge bei alten Fahrzeugen nur 120 Meter, während diese
bei modernen Fahrzeugen ganze 600 Meter betrage. Die alten Fahrzeuge seien
jeweils nur auf spezielle Einsätze ausgelegt und könnten somit nicht alle
Einsatzbereiche abdecken. Herr Fianke betont, dass u. a. durch Autobahnen und
Raffinerien ein Gefahrenpotential vorhanden sei und dass die Kreisfeuerwehr
viele neue Aufgaben im Bereich Brand- und Katastrophenschutz bekommen habe. Aus
diesen Gründen sei die Beschaffung eines solchen Fahrzeuges essentiell.
Herr
KTA Haesihus wirft ein, dass
die Fahrzeuge früher vom Bund beschaffen worden seien.
Herr
Tetz bestätigt dies und führt
aus, dass es noch zwei Fahrzeuge im Landkreis gebe, die durch den Bund
beschafft werden. Eines davon sei derzeit abgängig, das Andere befinde sich
noch in Bockhorn. Diese Fahrzeuge seien kein Eigentum des Landkreises, sondern
würden nur vom Landkreis bewirtschaftet werden. Dabei sehe das Konzept des
Bundes für die beiden Fahrzeuge vor, dass diese jederzeit für einen Einsatz
weit über die Landkreisgrenzen hinaus abberufen werden können. Dadurch sei dies
keine Konstante die planerisch eingerechnet werden könne und zur Verfügung
stehe.
Herr
KTA Homfeldt verlässt den Raum
um 16:49 Uhr.
Herr
KTA Haesihus befürwortet die
Beschaffung des neuen Fahrzeuges.
Da es keine weiteren Wortmeldungen gibt, lässt der Vorsitzende Herr Buß über den Beschlussvorschlag
abstimmen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig beschlossen
Ja: |
9 |
Nein: |
0 |
Enthaltung: |
0 |