Sitzung: 20.09.2023 Ausschuss für Bauen und Mobilität, Katastrophen- und Feuerschutz
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 0621/2023
Das Gebäude des Straßenverkehrsamtes am „Bullhamm 13“ in Jever wurde
1995 erbaut und als Gebäude für die damaligen Aufgabenbereiche Zulassungsstelle
und Führerscheinstelle konzipiert. Nach der Neuorganisation beim Landkreis
Friesland, ebenfalls im Jahr 1995, wurde das Straßenverkehrsamt um die
Aufgabenfelder Bußgeldstelle und Kreisstraßenverwaltung erweitert. Somit wurden
damals die räumlichen Kapazitäten komplett ausgereizt.
In der Zwischenzeit erfolgten noch kleinere innere Optimierungs- und
Umbaumaßnahmen, um den weiteren Aufgaben (u.a. Aufnahme der Verkehrsüberwachung
in 1997) einigermaßen gerecht werden zu können. Der Technikraum wurde zu einem
Büro umfunktioniert und der Server-Schrank in einem anderen Büro untergebracht.
Zusätzlich wurden Akten- und Besprechungsraum zugunsten weiterer Büroräume
aufgegeben.
Mittels dieser kleineren Umbaumaßnahmen und das Aufstellen eines
Doppelcontainers in den Jahren 2019/2020 wurde das Raumproblem etwas gelindert,
jedoch nicht strukturell gelöst. Vielmehr besteht noch dringender
Handlungsbedarf für folgende Bereiche:
1.)
Kfz-Zulassung:
Ein Einzelbüro mit 14,7 m² Grundfläche ist nach wie vor mit zwei Personen
jeweils mit Kundenbetrieb belegt (durch die räumliche Enge ist nur
wechselseitiger Kundenaufruf möglich). Dieser Umstand wird alljährlich seitens
des Arbeitsschutzes (zu wenig Grundfläche für 2 Mitarbeiter mit gleichzeitigem
Kundenbesuch) beanstandet und bedarf einer Bereinigung!
2.)
Im
Heizungsraum, der mangels entsprechendem Lagerraum inzwischen als Lager und
Putzmittelraum sowie Arbeitsbereich der Reinigungskraft genutzt wird, ist keine
Trennung zu den genannten Materialien vorhanden. Zusätzlich befinden sich noch
die Wechselrichter der PV-Anlage im Heizungsraum.
3.)
Im
Gebäude steht kein Raum mehr für Besprechungen zur Verfügung, so dass im
dienstlichen Alltag deutliche Erschwernisse auftreten. Der hierfür ehemals
genutzte frühere Aktenraum wurde mit Einführung der stationären
Verkehrsüberwachung als Arbeitsbereich benötigt.
4.)
Der
Dachboden wird als Aktenlager genutzt. Dies ist aber keine Dauerlösung, da der
Zugang über eine Einschubtreppe erfolgt, die nicht zur Dauernutzung ausgelegt
ist.
5.)
Für den
Mitarbeiter des Vollzugs- und Ermittlungsdienstes muss ein entsprechend
ausgerüsteter Arbeitsplatz geschaffen werden; derzeit wird vorübergehend in
einem der o.g. Containerbüros ein Arbeitsplatz genutzt.
6.)
Gleiches
gilt für den Sozialraum, der –siehe oben- beim letzten Umbau 2019/2020 entfernt
und in die Containerbüros verlegt wurde. Dieser sollte wieder in einem im
Gebäude integrierten Raum verlegt werden.
7.)
Der
vorhandene Serverraum wird derzeit neben seiner ursprünglichen Funktion, ferner
als Aktenlager- und Lagerraum für Papier, EDV für Zeiterfassung, sämtliche
andere Materialien etc. genutzt.
8.)
Sämtliche
Fahrzeuge und Einsatzmittel der Verkehrsüberwachung befinden sich derzeit in
Garagen der Feuerwehrtechnischen Zentrale in Jever. Aus organisatorischen
Gründen ist im Rahmen der Erweiterung des Straßenverkehrsamtes die Integrierung
der Garagenstellplätze zu berücksichtigen, zumal die freiwerdenden Garagen an
der FTZ dringend für Fahrzeuge wie z.B. Mannschaftstransportwagen benötigt
werden. Derzeit stehen diese Fahrzeuge in den Hallen. Die Hallenstellplätze
müssten eigentlich für Großfahrzeuge zu Verfügung gestellt werden.
Nach Rücksprache mit der Fachbereichsleitung des Straßenverkehrsamtes
ist in der Summe folgender Mindest-Raumbedarf am Standort „Am Bullhamm“
erforderlich:
1.)
2
Arbeitsplätze für Doppelbüros
2.)
1
Einzelbüro
3.)
Besprechungsraum/
Sozialraum (ggf. Doppelnutzung)
4.)
Putzmittelraum
5.)
Lagerraum/
Aktenlager
6.)
Garagenstellplätze
für Fahrzeuge der Verkehrsüberwachung
Die hier vorgestellten Umbau- und Erweiterungsmaßnahmen stellen dabei
den Mindestbedarf des Straßenverkehrsamtes dar. Überdies hat sich der Standort
des Straßenverkehrsamtes in den vergangenen Jahren für die Funktion als optimal
herausgestellt, so dass eine Verlagerung bzw. Zentralisierung im Rahmen der
Variantenanalyse zum Hauptstandort „Lindenallee“ schon ohne weitere
Bedarfsbetrachtung in 2019/2020 als nicht zu empfehlen eingestuft wurde.
Vielmehr kann eine Realisierung am bisherigen Standort dazu beitragen, die
Raumbedarfe effizient abzubilden und das erforderliche Neubauvolumen deutlich
zu reduzieren.
Für die Umsetzung der Maßnahme sind im Haushaltjahr 2023 und 2024
Gesamtmittel in Höhe von 750.000 € eingeplant.
Mit dieser Entscheidung der Erweiterung des Straßenverkehrsamtes ist
eine weitere Betrachtung als Erweiterungsoption für den Verwaltungsstandort
obsolet. Mittelfristig wird die Verwaltung den Gremien eine Variantenanalyse
vorlegen, in der eine fachbereichsbezogene Aufteilung der Raumbedarfe am
Hauptstandort „Lindenallee“ realisiert werden kann.
Herr
Alpaslan stellt die Vorlage
vor.
Herr
KTA Homfeldt weist auf die
fortschreitende Digitalisierung hin und fragt, ob sich bei einer komplett
durchdigitalisierten Verwaltung derselbe Raumbedarf ergebe.
Herr
Hinrichs erwidert, dass gerade
das Straßenverkehrsamt einen sehr hohen Digitalisierungsgrad habe und dass man
im Zuge der Digitalisierung auch Rücksicht auf die Bürgerinnen und Bürger
nehmen müsse, die nicht so technisch versiert sind. Er beschreibt die
praxisnahen Arbeitsabläufe sowie die Problematik zwischen Arbeitsräumen und
Nebenräumen bzw. Lagerräumen und stellt fest, dass es aufgrund des bereits
hohen Digitalisierungsgrades wenig Potential für eine weitere Raumeinsparung
gebe.
Herr
KTA Homfeldt verweist darauf,
dass er mit seiner Frage auf eine effizientere Nutzung der Räume durch flexible
Arbeitszeitmodelle wie Homeoffice und Desk-Sharing abziele. Man müsse hier mit
einem Weitblick herangehen und nicht nur die aktuelle Situation im Blick haben.
Herr
Hinrichs macht deutlich, dass
flexible Arbeitszeitmodelle wie das Desk-Sharing heute schon für z. B. das
Sachgebiet Bußgeldstelle berücksichtigt worden seien. Mögliche
Einsparpotentiale seien generell schon berücksichtig worden.
Herr
Alpaslan fügt ergänzend hinzu,
dass bei diesen Arbeitszeitmodellen Rücksicht auf die Präferenzen der
Mitarbeiter genommen werden müsse, da man schließlich niemanden zwingen könne
im Homeoffice zu arbeiten. Herr Alpaslan beschreibt kurz die Problematik mit
den Arbeits- und Lagerräumen und weist darauf hin, dass genau diese Problematik
gelöst werden solle.
Da keine weiteren Wortmeldungen mehr vorhanden
sind, lässt der Vorsitzende Herr Buß
über den Beschlussvorschlag abstimmen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig beschlossen
Ja: |
11 |
Nein: |
0 |
Enthaltung: |
0 |