Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0


Das Gebäude des Straßenverkehrsamtes am „Bullhamm 13“ in Jever wurde 1995 erbaut und als Gebäude für die damaligen Aufgabenbereiche Zulassungsstelle und Führerscheinstelle konzipiert. Nach der Neuorganisation beim Landkreis Friesland, ebenfalls im Jahr 1995, wurde das Straßenverkehrsamt um die Aufgabenfelder Bußgeldstelle und Kreisstraßenverwaltung erweitert. Somit wurden damals die räumlichen Kapazitäten komplett ausgereizt.

In der Zwischenzeit erfolgten noch kleinere innere Optimierungs- und Umbaumaßnahmen, um den weiteren Aufgaben (u.a. Aufnahme der Verkehrsüberwachung in 1997) einigermaßen gerecht werden zu können. Der Technikraum wurde zu einem Büro umfunktioniert und der Server-Schrank in einem anderen Büro untergebracht. Zusätzlich wurden Akten- und Besprechungsraum zugunsten weiterer Büroräume aufgegeben.

 

Mittels dieser kleineren Umbaumaßnahmen und das Aufstellen eines Doppelcontainers in den Jahren 2019/2020 wurde das Raumproblem etwas gelindert, jedoch nicht strukturell gelöst. Vielmehr besteht noch dringender Handlungsbedarf für folgende Bereiche:

 

1.)    Kfz-Zulassung: Ein Einzelbüro mit 14,7 m² Grundfläche ist nach wie vor mit zwei Personen jeweils mit Kundenbetrieb belegt (durch die räumliche Enge ist nur wechselseitiger Kundenaufruf möglich). Dieser Umstand wird alljährlich seitens des Arbeitsschutzes (zu wenig Grundfläche für 2 Mitarbeiter mit gleichzeitigem Kundenbesuch) beanstandet und bedarf einer Bereinigung!

 

2.)    Im Heizungsraum, der mangels entsprechendem Lagerraum inzwischen als Lager und Putzmittelraum sowie Arbeitsbereich der Reinigungskraft genutzt wird, ist keine Trennung zu den genannten Materialien vorhanden. Zusätzlich befinden sich noch die Wechselrichter der PV-Anlage im Heizungsraum.

 

3.)    Im Gebäude steht kein Raum mehr für Besprechungen zur Verfügung, so dass im dienstlichen Alltag deutliche Erschwernisse auftreten. Der hierfür ehemals genutzte frühere Aktenraum wurde mit Einführung der stationären Verkehrsüberwachung als Arbeitsbereich benötigt.

 

4.)    Der Dachboden wird als Aktenlager genutzt. Dies ist aber keine Dauerlösung, da der Zugang über eine Einschubtreppe erfolgt, die nicht zur Dauernutzung ausgelegt ist.

 

5.)    Für den Mitarbeiter des Vollzugs- und Ermittlungsdienstes muss ein entsprechend ausgerüsteter Arbeitsplatz geschaffen werden; derzeit wird vorübergehend in einem der o.g. Containerbüros ein Arbeitsplatz genutzt.

 

6.)    Gleiches gilt für den Sozialraum, der –siehe oben- beim letzten Umbau 2019/2020 entfernt und in die Containerbüros verlegt wurde. Dieser sollte wieder in einem im Gebäude integrierten Raum verlegt werden.

 

7.)    Der vorhandene Serverraum wird derzeit neben seiner ursprünglichen Funktion, ferner als Aktenlager- und Lagerraum für Papier, EDV für Zeiterfassung, sämtliche andere Materialien etc. genutzt.

 

8.)    Sämtliche Fahrzeuge und Einsatzmittel der Verkehrsüberwachung befinden sich derzeit in Garagen der Feuerwehrtechnischen Zentrale in Jever. Aus organisatorischen Gründen ist im Rahmen der Erweiterung des Straßenverkehrsamtes die Integrierung der Garagenstellplätze zu berücksichtigen, zumal die freiwerdenden Garagen an der FTZ dringend für Fahrzeuge wie z.B. Mannschaftstransportwagen benötigt werden. Derzeit stehen diese Fahrzeuge in den Hallen. Die Hallenstellplätze müssten eigentlich für Großfahrzeuge zu Verfügung gestellt werden.

 

Nach Rücksprache mit der Fachbereichsleitung des Straßenverkehrsamtes ist in der Summe folgender Mindest-Raumbedarf am Standort „Am Bullhamm“ erforderlich:

1.)    2 Arbeitsplätze für Doppelbüros

2.)    1 Einzelbüro

3.)    Besprechungsraum/ Sozialraum (ggf. Doppelnutzung)

4.)    Putzmittelraum

5.)    Lagerraum/ Aktenlager

6.)    Garagenstellplätze für Fahrzeuge der Verkehrsüberwachung

 

Die hier vorgestellten Umbau- und Erweiterungsmaßnahmen stellen dabei den Mindestbedarf des Straßenverkehrsamtes dar. Überdies hat sich der Standort des Straßenverkehrsamtes in den vergangenen Jahren für die Funktion als optimal herausgestellt, so dass eine Verlagerung bzw. Zentralisierung im Rahmen der Variantenanalyse zum Hauptstandort „Lindenallee“ schon ohne weitere Bedarfsbetrachtung in 2019/2020 als nicht zu empfehlen eingestuft wurde. Vielmehr kann eine Realisierung am bisherigen Standort dazu beitragen, die Raumbedarfe effizient abzubilden und das erforderliche Neubauvolumen deutlich zu reduzieren.

Für die Umsetzung der Maßnahme sind im Haushaltjahr 2023 und 2024 Gesamtmittel in Höhe von 750.000 € eingeplant.

 

Mit dieser Entscheidung der Erweiterung des Straßenverkehrsamtes ist eine weitere Betrachtung als Erweiterungsoption für den Verwaltungsstandort obsolet. Mittelfristig wird die Verwaltung den Gremien eine Variantenanalyse vorlegen, in der eine fachbereichsbezogene Aufteilung der Raumbedarfe am Hauptstandort „Lindenallee“ realisiert werden kann.

 

 

 

 

 

Herr Alpaslan stellt die Vorlage vor.

 

Herr KTA Homfeldt weist auf die fortschreitende Digitalisierung hin und fragt, ob sich bei einer komplett durchdigitalisierten Verwaltung derselbe Raumbedarf ergebe.

 

Herr Hinrichs erwidert, dass gerade das Straßenverkehrsamt einen sehr hohen Digitalisierungsgrad habe und dass man im Zuge der Digitalisierung auch Rücksicht auf die Bürgerinnen und Bürger nehmen müsse, die nicht so technisch versiert sind. Er beschreibt die praxisnahen Arbeitsabläufe sowie die Problematik zwischen Arbeitsräumen und Nebenräumen bzw. Lagerräumen und stellt fest, dass es aufgrund des bereits hohen Digitalisierungsgrades wenig Potential für eine weitere Raumeinsparung gebe.

 

Herr KTA Homfeldt verweist darauf, dass er mit seiner Frage auf eine effizientere Nutzung der Räume durch flexible Arbeitszeitmodelle wie Homeoffice und Desk-Sharing abziele. Man müsse hier mit einem Weitblick herangehen und nicht nur die aktuelle Situation im Blick haben.

 

Herr Hinrichs macht deutlich, dass flexible Arbeitszeitmodelle wie das Desk-Sharing heute schon für z. B. das Sachgebiet Bußgeldstelle berücksichtigt worden seien. Mögliche Einsparpotentiale seien generell schon berücksichtig worden.

 

Herr Alpaslan fügt ergänzend hinzu, dass bei diesen Arbeitszeitmodellen Rücksicht auf die Präferenzen der Mitarbeiter genommen werden müsse, da man schließlich niemanden zwingen könne im Homeoffice zu arbeiten. Herr Alpaslan beschreibt kurz die Problematik mit den Arbeits- und Lagerräumen und weist darauf hin, dass genau diese Problematik gelöst werden solle.

 

Da keine weiteren Wortmeldungen mehr vorhanden sind, lässt der Vorsitzende Herr Buß über den Beschlussvorschlag abstimmen.

 


Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig beschlossen

 

Ja:

11

Nein:

0

Enthaltung:

0