Sitzung: 16.11.2023 Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 0653/2023
Kenntnisnahme/Empfehlung:
Das Gremium nimmt den Bericht zur Kenntnis.
Darstellung
des Sachverhaltes:
In der Sitzung vom 31.05.2023 wurde dem Ausschuss für Gesundheit, Arbeit
und Soziales ein Bericht der Verwaltung zu den erwarteten Auswirkungen der
Wohngeld-Plus-Reform vorgelegt.
Erwartet wurde mindestens eine Verdoppelung der Antragstellungen.
Diese Erwartung hat sich zum Stichtag 30.09.2023 erfüllt.
Die Zahl der laufenden Wohngeldfälle hat sich im
Vorjahresvergleich bereits um 30% erhöht.
Unter Berücksichtigung der noch vorliegenden Neuanträge ergibt sich in
Summe dann eine Verdoppelung der Haushalte mit Bezug von Wohngeld.
Unter den aktuellen Anträgen ergibt sich nur eine geringe Quote an
ablehnenden Entscheidungen. Dies ist wohl auch darauf zurückzuführen, dass ab
dem 01.07.2023 die Grundsicherungsträger (Jobcenter bzw. Sozialamt)
Anspruchsberechtigte auf vorrangige Wohngeldansprüche verweisen dürfen.
Innerhalb einer Übergangsfrist bis zum 30.06.2023 waren solche
vorrangigen Ansprüche nicht durchzusetzen.
Inzwischen entfallen nun 1/3 der aktuellen Anträge auf Haushalte, die
aus der Grundsicherung heraus wechseln.
Bis weit in das nächste Kalenderjahr hinein
ist zu erwarten, dass die Grundsicherungsträger zusätzliche Haushalte
identifizieren, die auf einen vorrangigen Wohngeldanspruch zu verweisen sind.
Der Ausschussvorsitzende Herr Janßen stellt die Vorlage vor und bittet
Herrn Börgardts um seinen Bericht.
Herr Börgardts begrüßt die Teilnehmenden und nimmt Bezug auf seine in
der Sitzung vom 31.05.23 getätigten Ausführungen zur Entwicklung der
Wohngeld-Plus-Reform. Er berichtet, die Antragsentwicklung habe einen
dynamischen Verlauf. Dieses sei damit zu erklären, dass die vom Gesetzgeber
gesetzte Frist, wonach die Leistungsträger SGB II und SGB XII angehalten seien,
bis zum 30.06.2023 ihre Kunden nicht zu Wohngeldantragstellung aufzufordern,
nun ausgelaufen sei. Weiter erläutert Herr Börgardts, dass die bisherige
Entwicklung der Antragstellungen so verlaufen sei, wie man erwartet habe. Es
sei etwa zu einer Verdopplung der Wohngeldanträge gekommen. Die Bearbeitungsrückstände
beim Landkreis Friesland lägen zirka bei zwei Monaten. Dieses sei im Vergleich
zu anderen Landkreisen ein sehr guter Wert.
Erste Kreisrätin Vogelbusch lobt die Arbeit der Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter ausdrücklich für diese sehr guten Zahlen. Man wisse, dass in
anderen Landkreisen die Bearbeitungsrückstände bei bis zu sechs Monaten
lägen. Herr Börgardts schließt seinen
Bericht mit dem Hinweis, dass die vollständige Bearbeitung der Anträge noch
einige Zeit in Anspruch nehmen werde.
Der Ausschussvorsitzende Herr Janßen dankt Herrn Börgardts für seine
Ausführung und erkundigt sich, ob es Fragen gäbe.
KTA Wilken stellt die Frage, wie lange eine Wohngeldbewilligung gelte
und wann eine Neubeantragung erfolgen müsse.
Herr Börgardts antwortet, dass die Bewilligungen jeweils für ein Jahr
gewährt würden.
Der Ausschussvorsitzende Herr Janßen bittet das Gremium um Kenntnisnahme
des Berichtes.
Abstimmungsergebnis:
Das Gremium nimmt den Bericht zur Kenntnis.