Beschluss: zur Kenntnis genommen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Kenntnisnahme/Empfehlung:

Das Gremium nimmt den Bericht zur Kenntnis.

 

 


Darstellung des Sachverhaltes:

In der Sitzung vom 31.05.2023 wurde dem Ausschuss für Gesundheit, Arbeit und Soziales ein Bericht der Verwaltung zu den erwarteten Auswirkungen der Wohngeld-Plus-Reform vorgelegt.

 

Erwartet wurde mindestens eine Verdoppelung der Antragstellungen.

 

Diese Erwartung hat sich zum Stichtag 30.09.2023 erfüllt.

 

Die Zahl der laufenden Wohngeldfälle hat sich im Vorjahresvergleich bereits um 30% erhöht.

 

Unter Berücksichtigung der noch vorliegenden Neuanträge ergibt sich in Summe dann eine Verdoppelung der Haushalte mit Bezug von Wohngeld.

 

Unter den aktuellen Anträgen ergibt sich nur eine geringe Quote an ablehnenden Entscheidungen. Dies ist wohl auch darauf zurückzuführen, dass ab dem 01.07.2023 die Grundsicherungsträger (Jobcenter bzw. Sozialamt) Anspruchsberechtigte auf vorrangige Wohngeldansprüche verweisen dürfen.

 

Innerhalb einer Übergangsfrist bis zum 30.06.2023 waren solche vorrangigen Ansprüche nicht durchzusetzen.

 

Inzwischen entfallen nun 1/3 der aktuellen Anträge auf Haushalte, die aus der Grundsicherung heraus wechseln.

 

Bis weit in das nächste Kalenderjahr hinein ist zu erwarten, dass die Grundsicherungsträger zusätzliche Haushalte identifizieren, die auf einen vorrangigen Wohngeldanspruch zu verweisen sind.

 

Der Ausschussvorsitzende Herr Janßen stellt die Vorlage vor und bittet Herrn Börgardts um seinen Bericht.

 

Herr Börgardts begrüßt die Teilnehmenden und nimmt Bezug auf seine in der Sitzung vom 31.05.23 getätigten Ausführungen zur Entwicklung der Wohngeld-Plus-Reform. Er berichtet, die Antragsentwicklung habe einen dynamischen Verlauf. Dieses sei damit zu erklären, dass die vom Gesetzgeber gesetzte Frist, wonach die Leistungsträger SGB II und SGB XII angehalten seien, bis zum 30.06.2023 ihre Kunden nicht zu Wohngeldantragstellung aufzufordern, nun ausgelaufen sei. Weiter erläutert Herr Börgardts, dass die bisherige Entwicklung der Antragstellungen so verlaufen sei, wie man erwartet habe. Es sei etwa zu einer Verdopplung der Wohngeldanträge gekommen. Die Bearbeitungsrückstände beim Landkreis Friesland lägen zirka bei zwei Monaten. Dieses sei im Vergleich zu anderen Landkreisen ein sehr guter Wert.

 

Erste Kreisrätin Vogelbusch lobt die Arbeit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ausdrücklich für diese sehr guten Zahlen. Man wisse, dass in anderen Landkreisen die Bearbeitungsrückstände bei bis zu sechs Monaten lägen.  Herr Börgardts schließt seinen Bericht mit dem Hinweis, dass die vollständige Bearbeitung der Anträge noch einige Zeit in Anspruch nehmen werde.

 

Der Ausschussvorsitzende Herr Janßen dankt Herrn Börgardts für seine Ausführung und erkundigt sich, ob es Fragen gäbe.

 

KTA Wilken stellt die Frage, wie lange eine Wohngeldbewilligung gelte und wann eine Neubeantragung erfolgen müsse.

 

Herr Börgardts antwortet, dass die Bewilligungen jeweils für ein Jahr gewährt würden.

 

Der Ausschussvorsitzende Herr Janßen bittet das Gremium um Kenntnisnahme des Berichtes.

 

 


Abstimmungsergebnis:

Das Gremium nimmt den Bericht zur Kenntnis.