Sitzung: 16.11.2023 Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 0638/2023
Beschluss:
Den in der beigefügten Zielplanung 2024 für das Jobcenter Friesland definierten Angebotswerten wird zugestimmt. Die Verwaltung wird beauftragt, auf dieser Basis eine Zielvereinbarung mit dem Land Niedersachsen abzuschließen.
Begründung:
Seit 2012 wird sowohl für Jobcenter in den gemeinsamen Einrichtungen als
auch für Jobcenter in zugelassener kommunaler Trägerschaft ein einheitliches
Zielsystem umgesetzt.
Die Eingliederung erwerbsfähiger Leistungsbezieher in Arbeit, die Verminderung
ihrer Abhängigkeit von staatlichen Hilfsleistungen und die Verbesserung ihrer
Chancen auf soziale Teilhabe sind zentrale Anliegen der Bundesregierung und
somit Anliegen des Jobcenters Friesland.
Die Zielvereinbarung ist darauf ausgerichtet, möglichst viele
erwerbsfähige Leistungsberechtigte dauerhaft in existenzsichernde Arbeit
einzugliedern, insgesamt die Hilfebedürftigkeit zu vermindern und insbesondere
Langzeitarbeitslosigkeit zu vermeiden bzw. ihr Ausmaß zu verringern.
Das Zielsystem wurde durch das Bundesministerium für Arbeit und
Soziales, den Ländern, der Bundesagentur für Arbeit und den kommunalen
Spitzenverbänden entwickelt, um so die einheitliche Steuerung und Nachhaltung
von Zielvereinbarungen gewährleisten zu können. Die Inhalte der Vereinbarungen
basieren auf den nach § 48 Absatz 3 Satz 1 SGB II genannten Zielen:
§
Ziel 1:
Verringerung der Hilfebedürftigkeit
§
Ziel 2:
Verbesserung der Integration in Erwerbstätigkeit
§
Ziel 3:
Vermeidung von langfristigem Leistungsbezug
Für das Ziel 1 "Veränderung der Summe der Leistungen zum
Lebensunterhalt" wird auch in 2024 auf eine quantitative
Zielwertfestlegung verzichtet. Vielmehr steht hier ein qualifiziertes
Monitoring im Vordergrund, das die Entwicklung der Kennzahl fortlaufend über
das Jahr beobachtet.
Bezogen auf die Ziele "Verbesserung der Integration in
Erwerbstätigkeit" und "Vermeidung von langfristigen
Leistungsbezug" werden konkrete Zielwerte vereinbart, die durch
Veränderungsraten beschrieben werden. Die Jobcenter berechnen im Rahmen der
Zielplanung 2024 dezentral die erwartete Höhe der Veränderungsraten und
unterbreiten dem Land entsprechende Angebotswerte.
Darüber hinaus wurden für das Jahr 2024 keine expliziten Schwerpunkte
zur SGB II-Steuerung mehr festgelegt.
Damit wird dem Umstand Rechnung getragen, dass die Jobcenter in den
vergangenen Jahren zahlreiche Herausforderungen bewältigt haben und mit der
Umsetzung der Bürgergeldreform im aktuellen Jahr weitere Veränderungsprozesse
anstehen.
In den Vorjahren wurden die „Vermeidung und Verringerung von
Langzeitleistungsbezug“ sowie die „Gleichstellung von Frauen und Männern“ neben
den Zielen in der Zielvereinbarung als bundesweite Schwerpunkte im SGB
II-Steuerungssystem fokussiert.
Beide Personengruppen bleiben jedoch auch
ohne die Festlegung bundesweiter Schwerpunkte weiterhin im Fokus der Jobcenter.
Der Ausschussvorsitzende Herr Janßen stellt die Vorlage vor und bittet Herrn Bruns um seinen Bericht.
Herr Bruns begrüßt die Teilnehmenden und führt die Vorlage anhand einer PowerPoint-Präsentation aus.
Herr Bruns beschreibt die wesentlichen Inhalte der Sitzungsvorlage und
benennt die aktuellen Faktoren, welche Einfluss auf die Zielplanung nähmen. Er
nennt beispielhaft die rechtlichen Rahmenbedingungen, Fluchtmigration, die Entwicklung
des Arbeitsmarktes und der Wirtschaft sowie die Umsetzung der Bürgergeldreform.
Herr Bruns beschreibt als besonders großen Einfluss die finanzielle Ausstattung
im kommenden Jahr. Er teilt mit, man werde im kommenden Jahr etwa 360.000 €
weniger Bundesleistungen erhalten.
Weiter beschreibt er das Zielsystem und erläutert detailliert die
Herleitung der Kennzahlen, welche für die Zielplanung 2024 zugrunde gelegt
würden. Er erläutert, dass man zu Ziel 1, der Verringerung der
Hilfebedürftigkeit, keinen konkreten Zielwert abschlösse, man habe sich hier
auf eine qualifizierte Verlaufsbeobachtung verständigt. Zu den Zielen 2, die
Verbesserung der Integration in Erwerbstätigkeit sowie 3, die Vermeidung von
langfristigem Leistungsbezug, schlösse man als Landkreis quantitative Zielwerte
ab, welche man im Rahmen der Zielplanung errechnet habe.
KTA Ratzel erkundigt sich, ob das Jobcenter die Erfahrung gemacht habe,
dass ukrainische Geflüchtete bereits begonnene Arbeitsverhältnisse zugunsten
des Bezuges von Bürgergeld wieder aufgegeben hätten.
Herr Bruns antwortet, dass er das nicht bestätigten könne. Das Gegenteil
sei der Fall. Man beobachte, dass nach Abschluss der Sprachkurse überwiegend
eigeninitiativ Beschäftigung aufgenommen werde.
Landrat Ambrosy teilt mit, dass ihm dieses Gerücht bekannt sei. Er wisse
allerdings, dass es sich nur um drei Fälle handele.
Der Ausschussvorsitzende Herr Janßen dankt Herrn Bruns für seinen
Bericht.
Erste Kreisrätin Vogelbusch spricht dem Jobcenter und seinen
Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ihren Dank für die geleistete Arbeit aus und
lobt die trotz der herausfordernden Umstände dennoch sehr guten Zahlen,
besonders im Hinblick auf die ambitionierten Pläne, welche man vorgelegt habe.
Das Gremium schließt sich dem Lob und dem Dank der Verwaltung an.
KTA Wilken erkundigt sich nach der Größenordnung der Personenzahl,
welche nicht mehr dem SGB II zugeordnet würden, sondern dem SGB XII und hier
insbesondere nach der Anzahl der Personen, welche eine Gesundheitsprüfung
erhielten. Er erkundigt sich diesbezüglich, ob hier ausreichend Personal zur
Verfügung stünde und ob die Untersuchungen zeitnah erfolgen könnten.
Herr Bruns antwortet, dass die Kapazitäten ausreichend seien und die
Verfahren in enger Abstimmung mit dem Gesundheitsamt erfolgten. Allerdings
müsse auch von der Deutschen Rentenversicherung Stellungsnahmen eingeholt
werden, da dieser das abschließende Beurteilungsrecht obliege. Häufig sei es
so, dass das Gesundheitsamt die Wahrnehmung des Jobcenters bestätige, die Deutsche
Rentenversicherung allerdings vielfach die Einschätzung nicht teile. Dieses
führe nachgelagert zu langen Bearbeitungszeiten.
Der Ausschussvorsitzender Herr Janßen lässt über den Beschlussvorschlag
abstimmen.
Abstimmungsergebnis:
Der für das Jahr 2024 vorlegten Zielplanung wird einstimmig zugestimmt.
Ja: |
10 |
Nein: |
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Enthaltung: |
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