Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Den in der beigefügten Zielplanung 2024 für das Jobcenter Friesland definierten Angebotswerten wird zugestimmt. Die Verwaltung wird beauftragt, auf dieser Basis eine Zielvereinbarung mit dem Land Niedersachsen abzuschließen.

 

 


Begründung:

Seit 2012 wird sowohl für Jobcenter in den gemeinsamen Einrichtungen als auch für Jobcenter in zugelassener kommunaler Trägerschaft ein einheitliches Zielsystem umgesetzt.

 

Die Eingliederung erwerbsfähiger Leistungsbezieher in Arbeit, die Verminderung ihrer Abhängigkeit von staatlichen Hilfsleistungen und die Verbesserung ihrer Chancen auf soziale Teilhabe sind zentrale Anliegen der Bundesregierung und somit Anliegen des Jobcenters Friesland.

 

Die Zielvereinbarung ist darauf ausgerichtet, möglichst viele erwerbsfähige Leistungsberechtigte dauerhaft in existenzsichernde Arbeit einzugliedern, insgesamt die Hilfebedürftigkeit zu vermindern und insbesondere Langzeitarbeitslosigkeit zu vermeiden bzw. ihr Ausmaß zu verringern.

 

Das Zielsystem wurde durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales, den Ländern, der Bundesagentur für Arbeit und den kommunalen Spitzenverbänden entwickelt, um so die einheitliche Steuerung und Nachhaltung von Zielvereinbarungen gewährleisten zu können. Die Inhalte der Vereinbarungen basieren auf den nach § 48 Absatz 3 Satz 1 SGB II genannten Zielen:

 

§  Ziel 1: Verringerung der Hilfebedürftigkeit

§  Ziel 2: Verbesserung der Integration in Erwerbstätigkeit

§  Ziel 3: Vermeidung von langfristigem Leistungsbezug

 

Für das Ziel 1 "Veränderung der Summe der Leistungen zum Lebensunterhalt" wird auch in 2024 auf eine quantitative Zielwertfestlegung verzichtet. Vielmehr steht hier ein qualifiziertes Monitoring im Vordergrund, das die Entwicklung der Kennzahl fortlaufend über das Jahr beobachtet.

 

Bezogen auf die Ziele "Verbesserung der Integration in Erwerbstätigkeit" und "Vermeidung von langfristigen Leistungsbezug" werden konkrete Zielwerte vereinbart, die durch Veränderungsraten beschrieben werden. Die Jobcenter berechnen im Rahmen der Zielplanung 2024 dezentral die erwartete Höhe der Veränderungsraten und unterbreiten dem Land entsprechende Angebotswerte.

 

Darüber hinaus wurden für das Jahr 2024 keine expliziten Schwerpunkte zur SGB II-Steuerung mehr festgelegt.

Damit wird dem Umstand Rechnung getragen, dass die Jobcenter in den vergangenen Jahren zahlreiche Herausforderungen bewältigt haben und mit der Umsetzung der Bürgergeldreform im aktuellen Jahr weitere Veränderungsprozesse anstehen.

In den Vorjahren wurden die „Vermeidung und Verringerung von Langzeitleistungsbezug“ sowie die „Gleichstellung von Frauen und Männern“ neben den Zielen in der Zielvereinbarung als bundesweite Schwerpunkte im SGB II-Steuerungssystem fokussiert.

Beide Personengruppen bleiben jedoch auch ohne die Festlegung bundesweiter Schwerpunkte weiterhin im Fokus der Jobcenter.

 

Der Ausschussvorsitzende Herr Janßen stellt die Vorlage vor und bittet Herrn Bruns um seinen Bericht.

 

Herr Bruns begrüßt die Teilnehmenden und führt die Vorlage anhand einer PowerPoint-Präsentation aus.

 

Herr Bruns beschreibt die wesentlichen Inhalte der Sitzungsvorlage und benennt die aktuellen Faktoren, welche Einfluss auf die Zielplanung nähmen. Er nennt beispielhaft die rechtlichen Rahmenbedingungen, Fluchtmigration, die Entwicklung des Arbeitsmarktes und der Wirtschaft sowie die Umsetzung der Bürgergeldreform. Herr Bruns beschreibt als besonders großen Einfluss die finanzielle Ausstattung im kommenden Jahr. Er teilt mit, man werde im kommenden Jahr etwa 360.000 € weniger Bundesleistungen erhalten.

 

Weiter beschreibt er das Zielsystem und erläutert detailliert die Herleitung der Kennzahlen, welche für die Zielplanung 2024 zugrunde gelegt würden. Er erläutert, dass man zu Ziel 1, der Verringerung der Hilfebedürftigkeit, keinen konkreten Zielwert abschlösse, man habe sich hier auf eine qualifizierte Verlaufsbeobachtung verständigt. Zu den Zielen 2, die Verbesserung der Integration in Erwerbstätigkeit sowie 3, die Vermeidung von langfristigem Leistungsbezug, schlösse man als Landkreis quantitative Zielwerte ab, welche man im Rahmen der Zielplanung errechnet habe.

 

KTA Ratzel erkundigt sich, ob das Jobcenter die Erfahrung gemacht habe, dass ukrainische Geflüchtete bereits begonnene Arbeitsverhältnisse zugunsten des Bezuges von Bürgergeld wieder aufgegeben hätten.

 

Herr Bruns antwortet, dass er das nicht bestätigten könne. Das Gegenteil sei der Fall. Man beobachte, dass nach Abschluss der Sprachkurse überwiegend eigeninitiativ Beschäftigung aufgenommen werde.

 

Landrat Ambrosy teilt mit, dass ihm dieses Gerücht bekannt sei. Er wisse allerdings, dass es sich nur um drei Fälle handele.

 

Der Ausschussvorsitzende Herr Janßen dankt Herrn Bruns für seinen Bericht.

Erste Kreisrätin Vogelbusch spricht dem Jobcenter und seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ihren Dank für die geleistete Arbeit aus und lobt die trotz der herausfordernden Umstände dennoch sehr guten Zahlen, besonders im Hinblick auf die ambitionierten Pläne, welche man vorgelegt habe. Das Gremium schließt sich dem Lob und dem Dank der Verwaltung an.

 

KTA Wilken erkundigt sich nach der Größenordnung der Personenzahl, welche nicht mehr dem SGB II zugeordnet würden, sondern dem SGB XII und hier insbesondere nach der Anzahl der Personen, welche eine Gesundheitsprüfung erhielten. Er erkundigt sich diesbezüglich, ob hier ausreichend Personal zur Verfügung stünde und ob die Untersuchungen zeitnah erfolgen könnten.

 

Herr Bruns antwortet, dass die Kapazitäten ausreichend seien und die Verfahren in enger Abstimmung mit dem Gesundheitsamt erfolgten. Allerdings müsse auch von der Deutschen Rentenversicherung Stellungsnahmen eingeholt werden, da dieser das abschließende Beurteilungsrecht obliege. Häufig sei es so, dass das Gesundheitsamt die Wahrnehmung des Jobcenters bestätige, die Deutsche Rentenversicherung allerdings vielfach die Einschätzung nicht teile. Dieses führe nachgelagert zu langen Bearbeitungszeiten.

 

Der Ausschussvorsitzender Herr Janßen lässt über den Beschlussvorschlag abstimmen.

 

 


Abstimmungsergebnis:

Der für das Jahr 2024 vorlegten Zielplanung wird einstimmig zugestimmt.

 

Ja:

10

Nein:

 

Enthaltung: