Sitzung: 16.11.2023 Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 0650/2023
Kenntnisnahme/Empfehlung:
Der Bericht zu den geplanten Veränderungen im Bereich der Grundsicherung
für Arbeitsuchende für 2024 und 2025 wird zur Kenntnis genommen.
Darstellung
des Sachverhaltes:
Das Bundesfinanzministerium hat am 03.07.2023 den Regierungsentwurf des
Bundeshaushalts 2024 und den Finanzplan 2023 bis 2027 vorgestellt. Darin
enthalten sind für 2024 Einsparungen im Bereich der Grundsicherung für Arbeitsuchende
(SGB II) in einem Umfang von insgesamt 560 Millionen Euro.
Darüber hinaus sind weitere Konsolidierungsmaßnahmen ab dem 1. Januar
2025 beabsichtigt, welche voraussichtlich über eine Gesetzesänderung umgesetzt
werden sollen. Dadurch sollen im Bereich der Grundsicherung für Arbeitsuchende
(SGB II) weitere 900 Millionen Euro im Bundeshaushalt gespart werden.
Des Weiteren wurde durch die Bundesregierung am 30.08.2023 der erste
Referentenentwurf für die Einführung einer Kindergrundsicherung ab 01.01.2025
vorgelegt.
Über die Bedeutung und die Auswirkungen der
geplanten Veränderungen bezogen auf die Arbeit des Jobcenters wird in der
Sitzung mündlich berichtet.
Der Ausschussvorsitzende Herr Janßen bittet Herrn Bruns um seinen
Bericht.
Herr Bruns berichtet über die geplanten Veränderungen im Bereich der
Grundsicherung für Arbeitsuchende für 2024 und 2025 anhand einer
PowerPoint-Präsentation.
Er erläutert detailliert die bundespolitischen Entscheidungen und die
damit einhergehenden Einsparungen im SGB II. Für 2024 seien Einsparungen in
Höhe von 560 Mio. vorgesehen. Dieses bedeute für Friesland Einsparungen in Höhe
von 361.879 € und wirke sich direkt auf den Bereich der
Eingliederungsleistungen aus.
KTA Wilken empfindet es als unglücklich, dass gerade bei den
Eingliederungsleistungen gekürzt werden müsse und stellt die Frage, ob auch
Einsparungen bei den Verwaltungskosten möglich seien.
Herr Bruns antwortet, dass man in der aktuellen Situation kein Personal
einsparen könne, weil man mehr Kundinnen und Kunden betreue und man zudem durch
die Einführung des Bürgergeldes, einhergehend mit besserer Beratung, mehr
Qualifizierung und mehr Förderangeboten, weitere Aufgaben dazubekommen habe.
Weiter teilt Herr Bruns mit, dass die Bundesregierung in Planung gehabt
habe, den Personenkreis der unter 25jährigen aus dem Rechtskreis der Jobcenter
in den Rechtskreis der Bundesagentur für Arbeit zu überführen. Damit habe die
Bundesregierung weitere 900 Mio. Euro ab 01.01.2025 einsparen wollen. Hierzu
habe es allerdings bundesweit massive Kritik von Verbänden und Institutionen an
Bundesminister Hubertus Heil gegeben. Auch Landrat Ambrosy habe in seiner
Funktion als NLT-Präsident sich sehr dafür stark gemacht, von diesen Plänen
Abstand zu nehmen. Die Summe der Kritiken und Proteste habe letztlich zum
Erfolg und damit zu einem Stopp der Reformpläne geführt. Der Bundesminister
habe am 28.09.2023 von seinen Plänen Abstand genommen. Somit werde es ab 2025
nur einen Rechtskreiswechsel bei der Förderung der beruflichen Weiterbildung
geben. Die Jobcenter blieben damit weiterhin ganzheitlich zuständig für alle
Personen im SGB II.
KTA Wilken äußert Bedenken, dass die Bürgerinnen und Bürger durch diese
Umstrukturierung zwischen den Behörden auf- und abgeschickt werden würden.
Erste Kreisrätin Vogelbusch antwortet, dass man in enger Abstimmung mit
der Agentur für Arbeit handeln werde, um weiterhin für die Bürgerinnen und
Bürger eine bestmögliche Dienstleistung zu erbringen. Zudem teilt sie mit, dass
die Agentur für Arbeit zum Jahresanfang 2024 Räumlichkeiten in der unteren
Etage des Jobcenter-Gebäudes am Standort Jever beziehen werde und man damit
kurze Wege sowohl für die Bürgerinnen und Bürger, als auch für die
Mitarbeitenden beider Behörden habe.
Herr Bruns führt weiter zur Einführung einer Kindergrundsicherung aus
und beschreibt detailliert die im Gesetzesentwurf vorgesehenen drei
Bestandteile, auf denen die Kindergrundsicherung basiere. Im Einzelnen handele
es sich um den Kindergarantiebetrag, den Kinderzusatzbetrag sowie einen Teil
der Bildung- und Teilhabeleistung. Ziel sei es, verschiedene Leistungen für
Kinder zu bündeln und in die Zuständigkeit der Familienservices zu überführen.
Für die Jobcenter bedeute dieses einen Zuständigkeitsverlust für viele
Dienstleistungen, welche im Rahmen der Leistungsgewährung des SGB II erbracht
würden. Mit der Einführung der Kindergrundsicherung werde auch die
Zuständigkeit für Leistungen bei Bildung und Teilhabe geteilt.
Herr Bruns erklärt abschließend, seine Bedenken seien keineswegs auf die
Einführung einer Kindergrundsicherung begründet, sondern richteten sich gegen
die Zuständigkeitsverlagerung, welche mit einer erheblichen Erhöhung der
Bürokratisierung einhergehen werde.
KTA Sudholz äußert ihr Unverständnis über die von der Bundesregierung
neu erschaffene Bürokratisierung und stellt fest, dass durch das
Umstrukturieren kein wirklicher Vorteil für die Bürgerinnen und Bürger
geschaffen werde.
Frau Wittke erkundigt sich nach den Fördermaßnahmen für Jugendliche und
fragt, ob man bestätigen könne, dass Fördereinrichtungen Umsatzrückgänge
verzeichneten, weil sich weniger Jugendliche zu angebotenen Fördermaßnahmen
anmelden würden.
Frau Burkhardt bestätigt, dass dieses seit Einführung des
Kooperationsplanes beobachtet werde. Seit dem 01. Juli 2023 basiere die gesamte
Arbeit auf der Basis eines Kooperationsplanes und damit beruhen Teilnahmen an
Maßnahmen seither zunächst auf Freiwilligkeit. Sollten sich die Jugendlichen in
einem ersten Schritt gegen eine Maßnahme entscheiden, habe man keine Handhabe.
Die Jugendlichen müssten allerdings Alternativen aufzeigen. Werde keine
Alternative benannt, könne die Verwaltung die Jugendlichen zur Teilnahme
verpflichten. Dieser Prozess beansprucht Zeit, so dass Maßnahmen nicht zeitnah
besetzt werden würden.
Der Ausschussvorsitzende Herr Janßen bittet das Gremium um Kenntnisnahme
des Berichtes von Herrn Bruns.
Abstimmungsergebnis:
Das Gremium nimmt den Bericht zur Kenntnis.