Beschluss: zur Kenntnis genommen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Kenntnisnahme/Empfehlung:

Der Bericht zu den geplanten Veränderungen im Bereich der Grundsicherung für Arbeitsuchende für 2024 und 2025 wird zur Kenntnis genommen.

 

 


Darstellung des Sachverhaltes:

Das Bundesfinanzministerium hat am 03.07.2023 den Regierungsentwurf des Bundeshaushalts 2024 und den Finanzplan 2023 bis 2027 vorgestellt. Darin enthalten sind für 2024 Einsparungen im Bereich der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) in einem Umfang von insgesamt 560 Millionen Euro.

 

Darüber hinaus sind weitere Konsolidierungsmaßnahmen ab dem 1. Januar 2025 beabsichtigt, welche voraussichtlich über eine Gesetzesänderung umgesetzt werden sollen. Dadurch sollen im Bereich der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) weitere 900 Millionen Euro im Bundeshaushalt gespart werden.

 

Des Weiteren wurde durch die Bundesregierung am 30.08.2023 der erste Referentenentwurf für die Einführung einer Kindergrundsicherung ab 01.01.2025 vorgelegt.

 

Über die Bedeutung und die Auswirkungen der geplanten Veränderungen bezogen auf die Arbeit des Jobcenters wird in der Sitzung mündlich berichtet.

 

Der Ausschussvorsitzende Herr Janßen bittet Herrn Bruns um seinen Bericht.

Herr Bruns berichtet über die geplanten Veränderungen im Bereich der Grundsicherung für Arbeitsuchende für 2024 und 2025 anhand einer PowerPoint-Präsentation.

 

Er erläutert detailliert die bundespolitischen Entscheidungen und die damit einhergehenden Einsparungen im SGB II. Für 2024 seien Einsparungen in Höhe von 560 Mio. vorgesehen. Dieses bedeute für Friesland Einsparungen in Höhe von 361.879 € und wirke sich direkt auf den Bereich der Eingliederungsleistungen aus.

 

KTA Wilken empfindet es als unglücklich, dass gerade bei den Eingliederungsleistungen gekürzt werden müsse und stellt die Frage, ob auch Einsparungen bei den Verwaltungskosten möglich seien.

 

Herr Bruns antwortet, dass man in der aktuellen Situation kein Personal einsparen könne, weil man mehr Kundinnen und Kunden betreue und man zudem durch die Einführung des Bürgergeldes, einhergehend mit besserer Beratung, mehr Qualifizierung und mehr Förderangeboten, weitere Aufgaben dazubekommen habe.

 

Weiter teilt Herr Bruns mit, dass die Bundesregierung in Planung gehabt habe, den Personenkreis der unter 25jährigen aus dem Rechtskreis der Jobcenter in den Rechtskreis der Bundesagentur für Arbeit zu überführen. Damit habe die Bundesregierung weitere 900 Mio. Euro ab 01.01.2025 einsparen wollen. Hierzu habe es allerdings bundesweit massive Kritik von Verbänden und Institutionen an Bundesminister Hubertus Heil gegeben. Auch Landrat Ambrosy habe in seiner Funktion als NLT-Präsident sich sehr dafür stark gemacht, von diesen Plänen Abstand zu nehmen. Die Summe der Kritiken und Proteste habe letztlich zum Erfolg und damit zu einem Stopp der Reformpläne geführt. Der Bundesminister habe am 28.09.2023 von seinen Plänen Abstand genommen. Somit werde es ab 2025 nur einen Rechtskreiswechsel bei der Förderung der beruflichen Weiterbildung geben. Die Jobcenter blieben damit weiterhin ganzheitlich zuständig für alle Personen im SGB II. 

 

KTA Wilken äußert Bedenken, dass die Bürgerinnen und Bürger durch diese Umstrukturierung zwischen den Behörden auf- und abgeschickt werden würden.

 

Erste Kreisrätin Vogelbusch antwortet, dass man in enger Abstimmung mit der Agentur für Arbeit handeln werde, um weiterhin für die Bürgerinnen und Bürger eine bestmögliche Dienstleistung zu erbringen. Zudem teilt sie mit, dass die Agentur für Arbeit zum Jahresanfang 2024 Räumlichkeiten in der unteren Etage des Jobcenter-Gebäudes am Standort Jever beziehen werde und man damit kurze Wege sowohl für die Bürgerinnen und Bürger, als auch für die Mitarbeitenden beider Behörden habe.

 

Herr Bruns führt weiter zur Einführung einer Kindergrundsicherung aus und beschreibt detailliert die im Gesetzesentwurf vorgesehenen drei Bestandteile, auf denen die Kindergrundsicherung basiere. Im Einzelnen handele es sich um den Kindergarantiebetrag, den Kinderzusatzbetrag sowie einen Teil der Bildung- und Teilhabeleistung. Ziel sei es, verschiedene Leistungen für Kinder zu bündeln und in die Zuständigkeit der Familienservices zu überführen. Für die Jobcenter bedeute dieses einen Zuständigkeitsverlust für viele Dienstleistungen, welche im Rahmen der Leistungsgewährung des SGB II erbracht würden. Mit der Einführung der Kindergrundsicherung werde auch die Zuständigkeit für Leistungen bei Bildung und Teilhabe geteilt.

 

Herr Bruns erklärt abschließend, seine Bedenken seien keineswegs auf die Einführung einer Kindergrundsicherung begründet, sondern richteten sich gegen die Zuständigkeitsverlagerung, welche mit einer erheblichen Erhöhung der Bürokratisierung einhergehen werde.

 

KTA Sudholz äußert ihr Unverständnis über die von der Bundesregierung neu erschaffene Bürokratisierung und stellt fest, dass durch das Umstrukturieren kein wirklicher Vorteil für die Bürgerinnen und Bürger geschaffen werde.

 

Frau Wittke erkundigt sich nach den Fördermaßnahmen für Jugendliche und fragt, ob man bestätigen könne, dass Fördereinrichtungen Umsatzrückgänge verzeichneten, weil sich weniger Jugendliche zu angebotenen Fördermaßnahmen anmelden würden.

 

Frau Burkhardt bestätigt, dass dieses seit Einführung des Kooperationsplanes beobachtet werde. Seit dem 01. Juli 2023 basiere die gesamte Arbeit auf der Basis eines Kooperationsplanes und damit beruhen Teilnahmen an Maßnahmen seither zunächst auf Freiwilligkeit. Sollten sich die Jugendlichen in einem ersten Schritt gegen eine Maßnahme entscheiden, habe man keine Handhabe. Die Jugendlichen müssten allerdings Alternativen aufzeigen. Werde keine Alternative benannt, könne die Verwaltung die Jugendlichen zur Teilnahme verpflichten. Dieser Prozess beansprucht Zeit, so dass Maßnahmen nicht zeitnah besetzt werden würden.

 

Der Ausschussvorsitzende Herr Janßen bittet das Gremium um Kenntnisnahme des Berichtes von Herrn Bruns.

 

 


Abstimmungsergebnis:

Das Gremium nimmt den Bericht zur Kenntnis.