Sitzung: 09.11.2023 Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 0657/2023
Beschluss:
a) Die vom Kreistag am 08.06.2022 beschlossene
Konsortialvereinbarung wird nicht ausgefertigt. Stattdessen wird eine
Gesellschaftervereinbarung beschlossen.
b) Das bisherige Zuschussmodell zur Finanzierung der TANO GmbH mittels „institutionellen
Förderungen“ wird für die Zukunft nicht mehr verwandt und für das laufende Jahr
2023 rückabgewickelt. Stattdessen erfolgt die Finanzierung der TANO GmbH für
2023 und für die Zukunft über Einzahlungen in die Kapitalrücklage. Die Verwaltung
wird beauftragt, den für 2023 ergangenen Zuschussbescheid an die TANO GmbH
zurückzunehmen und durch eine Einzahlung in die Kapitalrücknahme (in Höhe des
geleisteten Zuschusses) in 2023 zu ersetzen.
Begründung:
a) Neue Gesellschaftervereinbarung der Gesellschafter der TANO GmbH
Mit Beschluss des Kreistages vom 08.06.2022 wurde dem Entwurf einer
Konsortialvereinbarung der Gesellschafter zur Tourismus-Agentur Nordsee GmbH
(TANO) zugestimmt. Zwischenzeitlich ist nach übereinstimmenden Mitteilungen der
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BakerTilly (als Autorin des Entwurfes) und des
Rechnungsprüfungsamtes des Landkreises Ammerland gesichert davon auszugehen,
dass ein Unterzeichnen der Konsortialvereinbarung dazu führt, dass
Finanzierungszahlungen der Gesellschafter an die TANO GmbH eine
Umsatzsteuerpflicht für diese Geldflüsse auslöst. Grund hierfür sind die
detaillierten Regelungen der Konsortialvereinbarung zu den Aufgaben der TANO
GmbH, die auf eine Gegenleistung der TANO GmbH für die Finanzierungszahlungen
im umsatzsteuerrechtlichen Sinne schließen lassen.
Um eine Umsatzsteuerpflicht bereits geleisteter und künftig zu leistender
Finanzierungszahlungen an die TANO GmbH auszuschließen, wurde die Treuhand
Weser-Ems, Oldenburg, gebeten, eine Gesellschaftervereinbarung zu entwerfen,
die zum einen die Gesellschafterinteressen widerspiegelt und zum anderen eine
Umsatzsteuerpflicht der Zahlungen an die TANO GmbH vermeidet. Die
Gesellschaftervereinbarung ist als Anlage beigefügt.
Die Verwaltung schlägt vor, dass die beschlossene Konsortialvereinbarung
zur TANO GmbH nicht ausgefertigt bzw. unterzeichnet wird und somit keine
Wirkung entfaltet. Stattdessen wird die von der Treuhand Oldenburg entworfene
Gesellschaftervereinbarung (Anlage) beschlossen und die Verwaltung ermächtigt,
diese gegenüber den Gesellschaftern der TANO GmbH auszufertigen.
b) Neues Modell der Finanzierung der TANO GmbH
In der Sitzung des Kreistages vom 23.06.2021 wurde das Finanzierungsmodell
der TANO GmbH vorgestellt. Das gegenwärtige Finanzierungsmodell der TANO GmbH
sieht vor, dass die Gesellschafter der TANO GmbH über einen institutionellen
(öffentlich-rechtlichen) Zuschuss das strukturelle jährliche Defizit der
Gesellschaft refinanzieren. Hintergrund dieses Modells ist im Wesentlichen die
Vorgabe, dass die Zahlungen der Gesellschafter an die Gesellschaft keine
Umsatzsteuerpflicht auslösen sollten.
Grundlage des Finanzierungsmodells sind die Beratungsvorlagen der Projekt M
GmbH sowie der Baker Tilly Beratungsgesellschaft. Von den niedersächsischen
Gesellschaftern wurden, entsprechend dem ausgearbeiteten Entwurf des
Zuwendungsbescheides, die niedersächsischen AnBest-I (Allgemeine
Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur institutionellen Förderung) zum
Bestandteil des Bescheides gemacht.
Während in der Theorie der gewählte Weg durchaus das gewünschte Ergebnis
(keine Umsatzsteuerpflicht für die Zuschüsse) erreicht, erzeugt die Umsetzung
in der Praxis – insbesondere durch die Anwendung der AnBest-I – nicht nur einen
erheblichen Mehraufwand für die TANO GmbH, sondern auch wirtschaftliche
Nachteile. Aufgrund dieser Umstände hat die Gesellschafterversammlung der TANO
GmbH am 01. November d. J. beschlossen, dass ein Beibehalten des bisherigen Zuschussmodells
nicht sinnvoll ist und stattdessen eine Veränderung des Finanzierungsmodells
hin zu einem System über Einzahlungen in die Kapitalrücklage den Gremien der
Gesellschafter vorgeschlagen wird. Die Gesellschafter würden nach diesem
Finanzierungsmodell jährlich Einzahlungen (für 2023 in Höhe der Zuschüsse) in
die Kapitalrücklage leisten. Der Jahresfehlbetrag würde über die Entnahme aus
der Kapitalrücklage ausgeglichen werden. Das Finanzierungsmodell über
Einzahlungen in die Kapitalrücklage löst ebenso keine Umsatzsteuerpflicht aus.
Weiterer Vorteil einer solchen Veränderung des Finanzierungsmodells wären,
dass
- erstens eine Einzahlung in die Kapitalrücklage eine einfache
Rücklagenbildung bei der TANO GmbH erlauben würde und - zweitens die angedachte
Fusion mit der Ostfriesland Tourismus GmbH (OTG) strukturell vereinfacht würde,
da bei der OTG das Finanzierungsverfahren über Einzahlungen in die
Kapitalrücklage bereits angewandt wird.
Die Verwaltung schlägt daher vor, dass das bisherige Zuschussmodell zur Finanzierung der TANO GmbH mittels „institutionellen Förderungen“ für die Zukunft nicht mehr verwandt und für das laufende Jahr 2023 rückabgewickelt wird. Stattdessen schlägt die Verwaltung vor, dass für 2023 und für die Zukunft die Finanzierung der TANO GmbH über Einzahlungen in die Kapitalrücklage abgewickelt wird, um von den dargestellten Vorteilen und Vereinfachungen zu partizipieren. Für 2023 wäre der bereits mit Datum vom XX.XX.XXXX (Datum des Zuschussbescheides) ergangene Zuschussbescheid zurückzunehmen und durch eine Einzahlung in die Kapitalrücklage (in Höhe des geleisteten Zuschusses) in 2023 zu ersetzen.
Abstimmungsergebnis:
Ja: |
8 |
Nein: |
0 |
Enthaltung: |
0 |