Sitzung: 12.05.2009 Ausschuss für Umwelt, Abfall und Landwirtschaft
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Vorlage: 490/2009
In den vergangenen Monaten bestand
im Landkreis Friesland der verstärkte Bedarf, Böden, die
bei Baumaßnahmen angefallen sind, auf landwirtschaftlichen
Flächen abzulagern. In Zusammenarbeit der unteren
Naturschutzbehörde, der unteren Abfallbehörde, der unteren
Bodenschutzbehörde und der unteren Planungs- und Baubehörde
hat der Landkreis Friesland Vorgaben und Regelungen entwickelt, bei
deren Beachtung diese Ablagerungen ohne die Gefährdung von
Schutzgütern erfolgen können. Zu diesem Zweck wurde eine
Anleitung mit Hinweisen zu Genehmigungspflichten solcher
Aufschüttungen erarbeitet, die dieser Vorlage als Anlage
beigefügt ist. Die Vorgehensweise wurde mit den benachbarten
Landkreisen im Rahmen eines Erfahrungsaustausches abgestimmt.
Anlagen:
Anleitung mit Hinweisen zur Genehmigungspflicht von Aufschüttungen.
Beschluss:
Nach
kurzer Diskussion nimmt der Ausschuss die Ausführungen zur
Kenntnis.
Der Kreisausschuss wird ebenfalls um Kenntnisnahme
gebeten.