Beschluss: zur Kenntnis genommen


In den vergangenen Monaten bestand im Landkreis Friesland der verstärkte Bedarf, Böden, die bei Baumaßnahmen angefallen sind, auf landwirtschaftlichen Flächen abzulagern. In Zusammenarbeit der unteren Naturschutzbehörde, der unteren Abfallbehörde, der unteren Bodenschutzbehörde und der unteren Planungs- und Baubehörde hat der Landkreis Friesland Vorgaben und Regelungen entwickelt, bei deren Beachtung diese Ablagerungen ohne die Gefährdung von Schutzgütern erfolgen können. Zu diesem Zweck wurde eine Anleitung mit Hinweisen zu Genehmigungspflichten solcher Aufschüttungen erarbeitet, die dieser Vorlage als Anlage beigefügt ist. Die Vorgehensweise wurde mit den benachbarten Landkreisen im Rahmen eines Erfahrungsaustausches abgestimmt.


Anlagen:


Anleitung mit Hinweisen zur Genehmigungspflicht von Aufschüttungen.


Beschluss:

Nach kurzer Diskussion nimmt der Ausschuss die Ausführungen zur Kenntnis.

Der Kreisausschuss wird ebenfalls um Kenntnisnahme gebeten.