Beschluss: zur Kenntnis genommen

Kenntnisnahme/Empfehlung:

Die Verwaltung bittet das Gremium um Kenntnisnahme.

 


Darstellung des Sachverhaltes:

Mit der letzten Schulentwicklungsplanung im Jahr 2020 wurde die Prognose und Entwicklung von Schülerzahlen im Zuständigkeitsgebiet des Landkreises Friesland dargestellt. Für eine Berechnung der Prognosen wird eine Vielzahl von Daten erhoben und in der Berechnung berücksichtigt. Neben den aktuellen Schülerzahlen aller Schulen im Landkreis Friesland müssen noch weitere Daten erfasst werden. So sind die Einwohnerzahlen in allen Einzugsgebieten der Grundschulen der Städte und Gemeinden von Bedeutung sowie Bevölkerungsbewegungen (Zu- und Abwanderungen), da diese für eine zukünftige Auslastung der Grundschulen in den nächsten Jahren von Belang sind. Mit dem Übergang von der Grundschule an die weiterführende Schule wird für die letzten zwei Jahre ermittelt, wie viele Kinder an welche weiterführende Schule wechseln. Dieser Mittelwert wird als Prognose genutzt. Die Daten sind ausschlaggebend für die Berechnung der Frequentierung der jeweiligen Schule in den nächsten Jahren. Auch der Übergang am Gymnasium von der Sekundarstufe I in die Sekundarstufe II (10. zu 11. Klasse) wird berücksichtigt, da Schülerinnen und Schüler sich dort vermehrt für eine andere Schulform entscheiden und sich die Schülerzahlen dadurch stärker verändern. Mit den erhobenen Daten und der erstellten Prognose werden die Daten pro Schule dargestellt und interpretiert. Neben der Einzeldarstellung werden die Daten auch nach Schulform z. B. Oberschule zusammengefasst und abgebildet. Dies ist insbesondere bei den Übergangsdaten auf die weiterführende Schule von Bedeutung, um mögliche Trends (z. B. vermehrte Anmeldungen auf dem Gymnasium) zu erkennen. So lassen sich mit der Schulentwicklungsplanung langfristig Schülerbewegungen prognostizieren und mögliche Bedarfe erkennen, wie z. B. räumliche Voraussetzungen und Personalbemessung. Insbesondere für die Schülerbeförderungen und die Planung des öffentlichen Nahverkehres können Synergien zur Schulentwicklungsplanung entstehen. Auch entsprechende Synergien zur Jugendhilfeplanung sind vorhanden. So sind Veränderungen von Sozialräumen der Schülerinnen und Schüler für die Sozialraumorientierte Arbeit von Bedeutung. Präventive Angebote können sich an den prognostizieren Veränderungen orientieren und entsprechende Strukturen verstärken (z. B. Schulsozialarbeit).

 

Die aktuellen Schülerzahlen werden momentan erhoben und bei der Sitzung vorgestellt.

 

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Herr Ernst stellte die aktuellen Schülerinnen- und Schülerzahlen in Vertretung für Herrn Schüürmann vor. Die Zahlen sind ausgeteilt bzw. auch in Session hochgeladen worden. In der Summe gäbe es an den Schulen 60 Schülerinnen und Schüler weniger als im Vorjahr. Die Berufsbildenden Schulen in Varel haben nach derzeitigem Stand 122 und das Mariengymnasium 52 Schülerinnen und Schüler weniger als im Vorjahr, während an der Oberschule in Sande 63 und an der Oberschule in Obenstrohe 30 Schülerinnen und Schüler mehr dazugekommen seien.

Zur Schulentwicklungsplanung gäbe es zu berichten, dass eine weitere Schulentwicklungsplanung angestrebt werde. 2019 sei bereits gemeinsam mit Herrn Korotun (Bildungsmanager und Bildungsmonitorer im Rahmen eines Förderprogramms) die letzte Entwicklungsplanung gemacht worden. Auch eine neue Entwicklungsplanung soll auf Basis des Hildesheimer Bevölkerungsmodells erstellt werden. Dafür müssen die Einwohnermeldezahlen aktuell in die Software eingepflegt werden, daran wird bereits gearbeitet, und es müssen die bisherigen Schul-Wechselquoten der Vergangenheit berücksichtigt werden. Anhand der bisherigen Quoten (z.B. nach welcher Quote sind die Grundschüler und Grundschülerinnen von den Grundschulen auf die weiterführenden Schulen gegangen, wie seien die wechselnden Schülerinnen- und Schülerzahlen von der Grundschule zur Oberschule bzw. zum Gymnasium gewesen) werde das Modell berechnet, woraus sich anschließend die Prognosen der künftigen Jahre ergeben. Die Entwicklungsplanung bilde Prognosen über die Zahlen in bis zu zehn Jahre an den einzelnen Schulen ab.

 

Frau Sudholz fragte daraufhin, wie der derzeitige Informationsstand über den Bau der neuen Schule für geistige Entwicklung in Wilhelmshaven sei.

 

Frau Vogelbusch gab an, dass es aktuell trotz Nachfrage keine neuen Informationen gebe. Informationen kommen bisher nur über die Zeitung.

 

Frau Sudholz versicherte sich, dass es dann noch keine aktuelle Beschlusslage gäbe. Frau Vogelbusch verneinte dies, da es auch gesetzlich geregelt sei, dass dies mit dem Landkreis abgestimmt werden müsse. Eine offizielle Anfrage habe es auch noch nicht gegeben. Die Landesschulbehörde sei kontaktiert worden, welche bezweifle, dass der Antrag genehmigungsfähig sei, wozu der Landkreis auch Stellung beziehen müsse. Es mache aus der Sicht von Frau Vogelbusch keinen Sinn, die Schülerinnen und Schüler sowie die Lehrkräfte der Friedrich-Schlosser-Schule auf die beiden Standorte aufzuteilen. 

 

Herr Wilken fragte Herrn Ernst, ob der Zeitraum der Entwicklungsplanung präziser gefasst werden könne. Herr Ernst könne dies nicht abschätzen, da er nicht wisse, wie lange die Vorbereitungszeit der Software benötige, damit gestartet werden könne. Ziel sei es, im vierten Quartal 2024 dem Schulausschuss aus der Schulentwicklungsplanung etwas vorstellen zu können.

 

Frau Vogelbusch ergänzte, dass die Schulentwicklungsplanung von vor drei Jahren noch nicht lange her sei. Gesetzlich vorgeschrieben sei die Entwicklungsplanung nicht. Es werde gesagt, dass alle zehn Jahre eine gemacht werden solle. Für Teilbereiche seien in der Vergangenheit auch schon Statistiken zusätzlich erstellt worden (z. B. zu den Schulen im Südkreis von Friesland).

 

Frau Siekman hatte eine Anmerkung dazu. Die Schülerinnen und Schüler, die aufgrund eines Schulwechsels eine Schule im Landkreis Friesland verlassen, werde nicht mit in der Statistik erfasst. Allerdings sei es doch möglich, dass sie wieder zurück an eine Schule im Landkreis wechseln. Was ist mit den Zahlen?

 

Herr Ernst gab an, dass Abfragen zu den Rückläuferzahlen an den Schulen gemacht werden. Allerdings liegen noch nicht alle Zahlen vor, weshalb diese bisher nicht im Ausschuss vorgestellt werden können. An den Abfragen soll das Rückgeh-Verhalten der Schülerinnen und Schüler von den Gymnasien zu den Oberschulen im Landkreis ermittelt werden. Damals sei bereits festgestellt worden, dass vor allem in den Jahrgängen sieben und acht das Rückgeh-Verhalten deutlich höher sei. Es gäbe allerdings keine aktuellen Zahlen. Es gäbe immer noch Abgänge von den Grundschulen im Landkreis an die KGS in Wittmund sowie Übergänge an die Cäcilienschule in Wilhelmshaven.

Frau Vogelbusch merkte an, dass die Schulen dem Landkreis nicht die Zahlen der Abgänge an andere Schulen außerhalb von Friesland melden müssen.