Sitzung: 23.11.2023 Ausschuss für Schule, Sport und Kultur
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Vorlage: 0683/2023
Kenntnisnahme/Empfehlung:
Die Verwaltung bittet das
Gremium um Kenntnisnahme.
Darstellung des
Sachverhaltes:
Mit
der letzten Schulentwicklungsplanung im Jahr 2020 wurde die Prognose und
Entwicklung von Schülerzahlen im Zuständigkeitsgebiet des Landkreises Friesland
dargestellt. Für eine Berechnung der Prognosen wird eine Vielzahl von Daten
erhoben und in der Berechnung berücksichtigt. Neben den aktuellen Schülerzahlen
aller Schulen im Landkreis Friesland müssen noch weitere Daten erfasst werden.
So sind die Einwohnerzahlen in allen Einzugsgebieten der Grundschulen der
Städte und Gemeinden von Bedeutung sowie Bevölkerungsbewegungen (Zu- und
Abwanderungen), da diese für eine zukünftige Auslastung der Grundschulen in den
nächsten Jahren von Belang sind. Mit dem Übergang von der Grundschule an die
weiterführende Schule wird für die letzten zwei Jahre ermittelt, wie viele
Kinder an welche weiterführende Schule wechseln. Dieser Mittelwert wird als
Prognose genutzt. Die Daten sind ausschlaggebend für die Berechnung der
Frequentierung der jeweiligen Schule in den nächsten Jahren. Auch der Übergang
am Gymnasium von der Sekundarstufe I in die Sekundarstufe II (10. zu 11.
Klasse) wird berücksichtigt, da Schülerinnen und Schüler sich dort vermehrt für
eine andere Schulform entscheiden und sich die Schülerzahlen dadurch stärker
verändern. Mit den erhobenen Daten und der erstellten Prognose werden die Daten
pro Schule dargestellt und interpretiert. Neben der Einzeldarstellung werden
die Daten auch nach Schulform z. B. Oberschule zusammengefasst und abgebildet.
Dies ist insbesondere bei den Übergangsdaten auf die weiterführende Schule von
Bedeutung, um mögliche Trends (z. B. vermehrte Anmeldungen auf dem Gymnasium)
zu erkennen. So lassen sich mit der Schulentwicklungsplanung langfristig
Schülerbewegungen prognostizieren und mögliche Bedarfe erkennen, wie z. B.
räumliche Voraussetzungen und Personalbemessung. Insbesondere für die
Schülerbeförderungen und die Planung des öffentlichen Nahverkehres können
Synergien zur Schulentwicklungsplanung entstehen. Auch entsprechende Synergien
zur Jugendhilfeplanung sind vorhanden. So sind Veränderungen von Sozialräumen
der Schülerinnen und Schüler für die Sozialraumorientierte Arbeit von
Bedeutung. Präventive Angebote können sich an den prognostizieren Veränderungen
orientieren und entsprechende Strukturen verstärken (z. B. Schulsozialarbeit).
Die
aktuellen Schülerzahlen werden momentan erhoben und bei der Sitzung
vorgestellt.
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Herr
Ernst stellte die aktuellen Schülerinnen- und Schülerzahlen in Vertretung für
Herrn Schüürmann vor. Die Zahlen sind ausgeteilt bzw. auch in Session
hochgeladen worden. In der Summe gäbe es an den Schulen 60 Schülerinnen und
Schüler weniger als im Vorjahr. Die Berufsbildenden Schulen in Varel haben nach
derzeitigem Stand 122 und das Mariengymnasium 52 Schülerinnen und Schüler
weniger als im Vorjahr, während an der Oberschule in Sande 63 und an der
Oberschule in Obenstrohe 30 Schülerinnen und Schüler mehr dazugekommen seien.
Zur
Schulentwicklungsplanung gäbe es zu berichten, dass eine weitere
Schulentwicklungsplanung angestrebt werde. 2019 sei bereits gemeinsam mit Herrn
Korotun (Bildungsmanager und Bildungsmonitorer im Rahmen eines Förderprogramms)
die letzte Entwicklungsplanung gemacht worden. Auch eine neue
Entwicklungsplanung soll auf Basis des Hildesheimer Bevölkerungsmodells
erstellt werden. Dafür müssen die Einwohnermeldezahlen aktuell in die Software
eingepflegt werden, daran wird bereits gearbeitet, und es müssen die bisherigen
Schul-Wechselquoten der Vergangenheit berücksichtigt werden. Anhand der
bisherigen Quoten (z.B. nach welcher Quote sind die Grundschüler und
Grundschülerinnen von den Grundschulen auf die weiterführenden Schulen
gegangen, wie seien die wechselnden Schülerinnen- und Schülerzahlen von der
Grundschule zur Oberschule bzw. zum Gymnasium gewesen) werde das Modell
berechnet, woraus sich anschließend die Prognosen der künftigen Jahre ergeben.
Die Entwicklungsplanung bilde Prognosen über die Zahlen in bis zu zehn Jahre an
den einzelnen Schulen ab.
Frau
Sudholz fragte daraufhin, wie der derzeitige Informationsstand über den Bau der
neuen Schule für geistige Entwicklung in Wilhelmshaven sei.
Frau
Vogelbusch gab an, dass es aktuell trotz Nachfrage keine neuen Informationen
gebe. Informationen kommen bisher nur über die Zeitung.
Frau
Sudholz versicherte sich, dass es dann noch keine aktuelle Beschlusslage gäbe.
Frau Vogelbusch verneinte dies, da es auch gesetzlich geregelt sei, dass dies
mit dem Landkreis abgestimmt werden müsse. Eine offizielle Anfrage habe es auch
noch nicht gegeben. Die Landesschulbehörde sei kontaktiert worden, welche
bezweifle, dass der Antrag genehmigungsfähig sei, wozu der Landkreis auch
Stellung beziehen müsse. Es mache aus der Sicht von Frau Vogelbusch keinen
Sinn, die Schülerinnen und Schüler sowie die Lehrkräfte der
Friedrich-Schlosser-Schule auf die beiden Standorte aufzuteilen.
Herr
Wilken fragte Herrn Ernst, ob der Zeitraum der Entwicklungsplanung präziser
gefasst werden könne. Herr Ernst könne dies nicht abschätzen, da er nicht
wisse, wie lange die Vorbereitungszeit der Software benötige, damit gestartet
werden könne. Ziel sei es, im vierten Quartal 2024 dem Schulausschuss aus der
Schulentwicklungsplanung etwas vorstellen zu können.
Frau
Vogelbusch ergänzte, dass die Schulentwicklungsplanung von vor drei Jahren noch
nicht lange her sei. Gesetzlich vorgeschrieben sei die Entwicklungsplanung
nicht. Es werde gesagt, dass alle zehn Jahre eine gemacht werden solle. Für
Teilbereiche seien in der Vergangenheit auch schon Statistiken zusätzlich
erstellt worden (z. B. zu den Schulen im Südkreis von Friesland).
Frau
Siekman hatte eine Anmerkung dazu. Die Schülerinnen und Schüler, die aufgrund
eines Schulwechsels eine Schule im Landkreis Friesland verlassen, werde nicht
mit in der Statistik erfasst. Allerdings sei es doch möglich, dass sie wieder
zurück an eine Schule im Landkreis wechseln. Was ist mit den Zahlen?
Herr
Ernst gab an, dass Abfragen zu den Rückläuferzahlen an den Schulen gemacht
werden. Allerdings liegen noch nicht alle Zahlen vor, weshalb diese bisher
nicht im Ausschuss vorgestellt werden können. An den Abfragen soll das
Rückgeh-Verhalten der Schülerinnen und Schüler von den Gymnasien zu den
Oberschulen im Landkreis ermittelt werden. Damals sei bereits festgestellt
worden, dass vor allem in den Jahrgängen sieben und acht das Rückgeh-Verhalten
deutlich höher sei. Es gäbe allerdings keine aktuellen Zahlen. Es gäbe immer
noch Abgänge von den Grundschulen im Landkreis an die KGS in Wittmund sowie
Übergänge an die Cäcilienschule in Wilhelmshaven.
Frau
Vogelbusch merkte an, dass die Schulen dem Landkreis nicht die Zahlen der
Abgänge an andere Schulen außerhalb von Friesland melden müssen.