Sitzung: 23.11.2023 Ausschuss für Schule, Sport und Kultur
Frau
Vogelbusch stellte den Bericht vor. Es soll ein Erlass zu dem Rechtsanspruch
Ganztagsschule in Grundschulen geben. Dies betrifft allerdings eher die Städte
und Kommunen. Die Mittel sollen ausreichen, um die 40 Stunden Ganztag an
Schulen bei einer Kapitalisierung zu finanzieren, aber nur, wenn es nicht mit
Lehrerstunden gemacht wird. Dafür müssen andere Kräfte eingekauft werden. Man
könnte da Kooperationen mit dem Kreissportbund oder den außerschulischen
Lernorten (z. B. der Lernort Technik und Natur in Bockhorn) eingehen.
Allerdings wird es nicht möglich sein, jeden Tag nach dem Mittag die
Kooperationspartner vor Ort an den Schulen zu haben. Das müsse anders gestaltet
werden. Zu der genauen Ausgestaltung solle es einen weiteren Erlass geben. Es
gäbe Fördermittel für bauliche Maßnahmen, um z. B. eine Schule um eine Mensa zu
erweitern, wenn keine andere Mensa in der Nähe sei. In dem Erlass solle der
vorzeitige Maßnahmebeginn genehmigt werden (rückwirkend zum 12.10.2021, da der
Bundestag dort den Beschluss erlassen hat). Die Städte und Gemeinden können
dort alles anmelden, was sie seitdem angefangen haben. Die Mittelverteilung
erfolge gemäß dem Königssteiner-Schlüssel, also nach den Bevölkerungszahlen.
Nach wie vor ist der Fachkräftemangel ein wichtiges Thema, hier wurden diverse
Gesichtspunkte z.B. Umsetzung durch Quereinsteiger beleuchtet. Zudem wurde über
die Verknüpfung vom Sozialministerium zum Kultusministerium berichtet, vor
allem über die Unterstützung der Tagesbildungsstätten als Schulersatz für Kinder
mit Behinderung.
Auf
Nachfrage erläutert Frau Vogelbusch weiter, dass grundsätzliche keine
Kapitalisierung wünschenswert sei, um ganztägig Lehrerende an der Schule zur
Verfügung zu haben. Um eine Ganztagsschule mit Fachkräften finanzieren zu
können bräuchte man (neben Fachkräften) mehr Geld. Hier konnte auch bei der
Sitzung des NLT kein genauerer Lösungsansatz benannt werden.
Herr
Langer ergänzt, dass der Kreissportbund einen Trägerverbund hätte, der sich um
die Organisation der Ganztagsschule bemühe, aktuell bestünde jedoch die
Schwierigkeit, dass die 410 € des Landes Niedersachsen pro Schüler pro Ganztag
nicht ausreichen würde. Aktuell läge der Stundensatz für ein LehrerIn pro
Stunde bei 15 € dies würde keine neuen Fachkräfte binden können auch eine
Anhebung auf 20 €/Std. fände er zu gering.
Herr
Voss fragt nach, ob das Startchancen-Programm zur Ermittlung von Förderbedarf
an den Schulen genutzt werden würde. Herr Ernst sagt eine Prüfung zu. Weiter
fragt Herr Voss wie weit der Stand der gemeinsamen Mensanutzung der OGS
Obenstrohe und der Grundschule in Obenstrohe sei. Frau Vogelbusch erläutert,
dass die finanziell notwendige Schiebung des Masterplans und die geringe
Nachfrage beider Schulen ein vorankommen aktuell stoppt.
Auf Nachfrage von Frau Esser erläutert Frau Vogelbusch, dass ausschließlich in den Ferien die Jugendhilfe durch Betreuungsangebote in Kraft tritt. Frau Renken ergänzt, dass diese Angebote vor allem durch Kooperationspartner z.B. dem Kreissportbund oder der Musikschule abgefangen werden. Alternativ könnten auch bereits bewährte Ferienprogramme auf diesen Bereich übertragen werden.