Frau Vogelbusch stellte den Bericht vor. Es soll ein Erlass zu dem Rechtsanspruch Ganztagsschule in Grundschulen geben. Dies betrifft allerdings eher die Städte und Kommunen. Die Mittel sollen ausreichen, um die 40 Stunden Ganztag an Schulen bei einer Kapitalisierung zu finanzieren, aber nur, wenn es nicht mit Lehrerstunden gemacht wird. Dafür müssen andere Kräfte eingekauft werden. Man könnte da Kooperationen mit dem Kreissportbund oder den außerschulischen Lernorten (z. B. der Lernort Technik und Natur in Bockhorn) eingehen. Allerdings wird es nicht möglich sein, jeden Tag nach dem Mittag die Kooperationspartner vor Ort an den Schulen zu haben. Das müsse anders gestaltet werden. Zu der genauen Ausgestaltung solle es einen weiteren Erlass geben. Es gäbe Fördermittel für bauliche Maßnahmen, um z. B. eine Schule um eine Mensa zu erweitern, wenn keine andere Mensa in der Nähe sei. In dem Erlass solle der vorzeitige Maßnahmebeginn genehmigt werden (rückwirkend zum 12.10.2021, da der Bundestag dort den Beschluss erlassen hat). Die Städte und Gemeinden können dort alles anmelden, was sie seitdem angefangen haben. Die Mittelverteilung erfolge gemäß dem Königssteiner-Schlüssel, also nach den Bevölkerungszahlen. Nach wie vor ist der Fachkräftemangel ein wichtiges Thema, hier wurden diverse Gesichtspunkte z.B. Umsetzung durch Quereinsteiger beleuchtet. Zudem wurde über die Verknüpfung vom Sozialministerium zum Kultusministerium berichtet, vor allem über die Unterstützung der Tagesbildungsstätten als Schulersatz für Kinder mit Behinderung.

 

Auf Nachfrage erläutert Frau Vogelbusch weiter, dass grundsätzliche keine Kapitalisierung wünschenswert sei, um ganztägig Lehrerende an der Schule zur Verfügung zu haben. Um eine Ganztagsschule mit Fachkräften finanzieren zu können bräuchte man (neben Fachkräften) mehr Geld. Hier konnte auch bei der Sitzung des NLT kein genauerer Lösungsansatz benannt werden.

 

Herr Langer ergänzt, dass der Kreissportbund einen Trägerverbund hätte, der sich um die Organisation der Ganztagsschule bemühe, aktuell bestünde jedoch die Schwierigkeit, dass die 410 € des Landes Niedersachsen pro Schüler pro Ganztag nicht ausreichen würde. Aktuell läge der Stundensatz für ein LehrerIn pro Stunde bei 15 € dies würde keine neuen Fachkräfte binden können auch eine Anhebung auf 20 €/Std. fände er zu gering.

 

Herr Voss fragt nach, ob das Startchancen-Programm zur Ermittlung von Förderbedarf an den Schulen genutzt werden würde. Herr Ernst sagt eine Prüfung zu. Weiter fragt Herr Voss wie weit der Stand der gemeinsamen Mensanutzung der OGS Obenstrohe und der Grundschule in Obenstrohe sei. Frau Vogelbusch erläutert, dass die finanziell notwendige Schiebung des Masterplans und die geringe Nachfrage beider Schulen ein vorankommen aktuell stoppt.

 

Auf Nachfrage von Frau Esser erläutert Frau Vogelbusch, dass ausschließlich in den Ferien die Jugendhilfe durch Betreuungsangebote in Kraft tritt. Frau Renken ergänzt, dass diese Angebote vor allem durch Kooperationspartner z.B. dem Kreissportbund oder der Musikschule abgefangen werden. Alternativ könnten auch bereits bewährte Ferienprogramme auf diesen Bereich übertragen werden.