Nachtrag: 21.11.2023
Sitzung: 29.11.2023 Ausschuss für Bauen und Mobilität, Katastrophen- und Feuerschutz
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 0677/2023
Beschluss:
Der
Kreistag beschließt gemäß § 58 Abs. 1 Nr. 9 NKomVG über die Bereitstellung von
Mitteln in Höhe von 134.500,- € außerplanmäßig im Haushaltsjahr 2023. Die
Kosten setzen sich wie folgt zusammen:
1.
Beschaffung eines Geschirrmobils i. H. v. 45.000 €.
2. Beschaffung einer
Netzersatzanlage i. H. v. 45.000 €.
3. Beschaffung eines
mobilen Durchlauferhitzers i. H. v. 5.500 €.
4. Beschaffung von
Transportkisten sowie Kraftstoff- und Frischwasser-behältern i. H. v. 3.000 €.
5. Beschaffung von
Rollcontainern i. H. v. 36.000 €.
Beschaffungen für den Küchenzug
Für das
Haushaltsjahr 2023 wurde die Beschaffung eines Kühlanhängers für den Küchenzug
eingeplant, um die autarke Lebensmittelversorgung im Falle eines längeren
Einsatzes sicherstellen zu können. Allerdings haben sich einige gesetzliche
Vorschriften hinsichtlich der Lagerung, des Transports etc. von Lebensmitteln
in einem Kühlanhänger ergeben, weshalb die grundsätzliche Idee zunächst wieder
verworfen wurde, weswegen die Beschaffung ggf.
zu einem späteren Zeitpunkt mit einem angepassten Konzept unter
Einhaltung der Vorschriften wieder aufgegriffen werden soll. Bis dahin kann
weiterhin relativ kurzfristig ein Kühlanhänger ausgeliehen werden.
Stattdessen
präferiert der Küchenzug der Kreisfeuerwehr eine alternative Variante der
Optimierung, wodurch zukünftig eine nachhaltige und autarke Versorgung der
Einsatzkräfte gewährleistet werden kann.
Dieses Konzept
basiert grundsätzlich darauf, eine autarke Versorgung mit Wasser, Strom und
Kraftstoffen zu gewährleisten. Durch diese vorhandenen Ressourcen soll die
Möglichkeit geschaffen werden, die Versorgung der Einsatzkräfte mit den
benötigten Nahrungsmitteln mit Mehrweggeschirr zu ermöglichen. Dabei findet
auch ein nachhaltiger Aspekt Berücksichtigung, da der Verbrauch von Einweggeschirr
reduziert wird. Allerdings kann das Mehrweggeschirr nur unter Berücksichtigung
der Hygiene-Leitlinie vom Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit
und Konsumentenschutz abgewaschen und wiederverwendet werden. Demnach ist das
Geschirr vorzugsweise in einer Geschirrspülmaschine zu reinigen, die über einen
Zeitraum von mindestens 10 Sekunden mit einer Temperatur von 85° C spült.
Für die Umsetzung
dieses neuen Konzeptes wird folgende Ausstattung benötigt:
1. Geschirrmobil
Statt eines
Kühlanhängers soll nun ein Anhänger mit Spülmöglichkeiten für Geschirr
beschafft werden. Auf dem Anhänger sollen die benötigten Gerätschaften verbaut
werden, mit denen die erforderlichen Spültemperaturen gem. der o.g. Leitlinie
erreicht werden können. Gleichzeitig soll der Anhänger für den Transport des
bereits beschafften Mehrweggeschirrs geeignet sein.
2. Transportkisten
für das Geschirr
Für das bereits
beschaffte Geschirr werden noch passende Transportkisten benötigt, damit das
Geschirr vorschriftsgemäß auf dem Anhänger transportiert werden kann.
3.
Netzersatzanlage
Derzeit verwendet
der Küchenzug noch eine alte Netzersatzanlage aus dem Katastrophenschutz.
Allerdings reicht die Leistung für die benötigten Geräte nicht mehr aus und
zudem läuft der Strom nicht konstant. Aus diesem Grund wird eine neue
Netzersatzanlage für die Umsetzung dieses Konzeptes benötigt. Zudem soll die
Anlage für empfindliche Informationselektronik geeignet sein, wodurch sich bei
Bedarf auch anderweitige Verwendungsmöglichkeiten ergeben.
4. Mobiler
Durchlauferhitzer
Um weiteres
Heißwasser für die sonstigen Anforderungen der Küche erzeugen zu können, wird
zudem noch ein entsprechend leistungsstarker Durchlauferhitzer benötigt. Der
derzeitige Durchlauferhitzer wird diesen Anforderungen nicht mehr gerecht,
weshalb die Einsatzkräfte vom Küchenzug zusätzliches Wasser in großen Töpfen
aufkochen und umschütten müssen. Dies bringt ein hohes Gefahrenpotential mit
sich.
5. Behälter zum
Transport von Kraftstoffen und Frischwasser
Die Behältnisse
sollen die Versorgung mit den benötigten Ressourcen auch bei fehlender oder
defekter Infrastruktur sicherstellen.
Beschaffungen im Bereich Brandbekämpfung und
Hilfeleistung
Weiterhin werden
für den Bereich Brandbekämpfung und Hilfeleistung zusätzliche Rollcontainer
benötigt, damit das benötigte Material ordnungsgemäß auf dem
Abrollbehälter-Logistik verladen und transportiert werden kann.
Konkret werden
folgende Rollcontainer benötigt:
-
2 Rollcontainer für den Transport von Schutzkleidung
-
2 Rollcontainer für den Transport von
Atemschutzausrüstung
-
2 Rollcontainer für den Transport von
Atemschutzflaschen
-
2 Rollcontainer für den Transport von Schaummittel
Derzeitige Haushaltssituation,
Deckungsvorschlag
Für die Deckung
der über- und außerplanmäßigen Ausgaben stehen die Mittel für die Beschaffung
des ursprünglich geplanten Kühlanhängers i. H. v. 15.000,- € zur Verfügung, da
der Kühlanhänger vorerst nicht mehr benötigt wird und stattdessen ein Spülmobil
beschafft werden soll.
Weiterhin ist für
das Haushaltsjahr 2023 ein Container für Brände von E-KFZ mit 100.000,- €
eingeplant, welcher ebenfalls nicht mehr benötigt wird.
Ursprünglich wurde
die Beschaffung des Containers eingeplant, damit defekte E-KFZ untergetaucht
werden können, um mögliche (Folge-) Brände der Batterie zu verhindern.
Allerdings wurde dieses Löschverfahren von der Firma „Ellermann Eurocon“
patentiert. Dementsprechend könnte es Probleme geben, wenn der Landkreis dieses
Löschverfahren mit einem anderen Produkt, als dem von Ellermann durchführen
würde. Das Produkt von Ellermann kostet allerdings ca. 150.000,- €, weshalb die
eingeplanten Mittel nicht ausreichen würden.
Nach Rücksprache
mit dem Kreisbrandmeister gibt es mittlerweile zudem neue Erkenntnisse im
Hinblick auf die Brandbekämpfung von E-KFZ. Es wurde festgestellt, dass die
Batterie nicht der häufigste Auslöser eines Brandes ist. Vielmehr sind
herkömmliche Kabelbrände die häufigste Ursache für entstehende Brände.
Dementsprechend würde das o.g. Löschverfahren unnötig die möglicherweise noch
intakte Batterie zerstören. Somit wäre es effektiver den Brandherd ausfindig zu
machen und den Brand gezielt zu löschen. Die Beschaffung des Löschcontainers
ist somit hinfällig.
Deswegen stehen
diese Mittel ebenfalls zur Verfügung.
Zudem wurden
dieses Jahr bereits Einnahmen i. H. v. 45.250,- € durch die Versteigerung von
Fahrzeugen und Ausstattung generiert, wovon 13.000,- € bereits für die
Ertüchtigung der Atemschutzstrecke verplant (Updates). Die restlichen
Versteigerungserlöse i. H. v. 32.250,- € können ebenfalls zur Deckung dieser
Ausgaben verwendet werden.
Insgesamt entsteht
somit folgende Übersicht:
Mögliche Deckung |
Voraussichtliche Kosten |
||
Herkunft |
Höhe |
Gegenstand |
Preis |
Kühlanhänger |
15.000,- € |
Geschirrmobil |
45.000,- € |
Anhänger für Brände von E-KFZ |
100.000,- € |
Netzersatzanlage |
45.000,- € |
Versteigerungserlöse |
32.250,- € |
Mobiler Durchlauferhitzer |
5.500,- € |
|
|
Transportkisten |
1.500,- € |
|
|
Kraftstoff- und Frisch-wasserbehälter |
1.500,- € |
|
|
Rollcontainer |
36.000,- € |
Summe |
147.250,- € |
Summe |
134.500,- € |
|
Differenz |
12.750,- € |
|
Folglich stehen
für die außerplanmäßigen Ausgaben ausreichend Deckungsmöglichkeiten zur
Verfügung.
Herr
Tetz führt eingehend zum
Inhalt der Beschlussvorlage aus. Hierzu erklärt Herr Kreibrandmeister Fianke ergänzend die Einzelheiten, warum die
Beschaffung des Löschcontainers hinfällig sei.
Herr
KTA Gburreck erklärt sich
mit der plausiblen Erklärung der Herren Tetz und Fianke konform und stimmt den
kostenneutralen Beschaffungen zu.
Es gibt keine weiteren Wortmeldungen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig beschlossen
Ja: |
10 |
Nein: |
0 |
Enthaltung: |
0 |