Sitzung: 28.11.2023 Ausschuss für Bauen und Mobilität, Katastrophen- und Feuerschutz
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Vorlage: 0668/2023
Kenntnisnahme/Empfehlung:
Die Vorplanung für den Ausbau der Nebenanlagen (Geh- und
Radwege) im Zuge der K 294 (Hauptstraße) in Sande wird zur Kenntnis genommen.
In den Fachausschüssen des Landkreises und auch der Gemeinde Sande wurde mehrfach über die Geh- und Radwege im Zuge der Hauptstraße (K 294) diskutiert (hierzu Vorlage 1207/2021 des Landkreises bzw. 097/2021 der Gemeinde Sande).
Zum Hintergrund sei daran erinnert, dass zwischen Landkreis Friesland, Gemeinde Sande, Nds. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStbV/ Geschäftsbereich Aurich) und Polizeiinspektion Wilhelmshaven/Friesland Einigkeit bestand, dass eine Überplanung der Geh- und Radwege zwingend erforderlich ist, um die Verkehrssicherheit zu erhöhen, denn es besteht ein hohes Verkehrsunfallgeschehen mit Beteiligung von Radfahrern (u.a. Votum der Unfallkommission, wonach „geprüft werden sollte, ob eine bauliche Umgestaltung des Verkehrsraumes der K 294 (OD Sande) möglich ist, um ggf. auf beiden Seiten der Fahrbahn ausreichende (richtungsbezogene) Radverkehrsanlagen zu schaffen.“
Es handelt sich insgesamt um eine Maßnahme, für die der Landkreis Friesland verantwortlich zeichnet (Fahrbahn, Radwege), allerdings ist die Gemeinde Sande im Hinblick auf ihre Zuständigkeit für die Gehwege mit beteiligt.
Ein konkreter Planungsauftrag wurde in 2022 durch die Nds. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr im Namen des Landkreises Friesland an das Ingenieurbüro IRS, Varel, vergeben.
Im weiteren Verlauf wurden die Planungsschritte mit den o.g. Beteiligten unter Einbeziehung des Wirtschaftsförderungsvereines Sande erörtert, woraufhin nunmehr eine konkrete Vorplanung durch Herrn Wolters (Büro IRS) in der gemeinsamen Sitzung der Fachausschüsse des Landkreises und der Gemeinde vorgestellt wird.
Auf dieser Grundlage ist beabsichtigt, eine konkrete Öffentlichkeitsbeteiligung im Rahmen einer weiteren Veranstaltung vorzunehmen, damit ggf. im Anschluss daran möglichst zeitnah ein Planfeststellungsverfahren eingeleitet werden kann.
In einleitenden Worten erläutern
Ausschussvorsitzender Rutz (Gemeinde) und Bürgermeister Eiklenborg die
Entstehung dieser Vorplanung. Herr Hinrichs greift diese Worte auf und zeigt
sich ebenfalls sehr erfreut darüber, dass es erstmals zu dieser gemeinsamen
Sitzung gekommen sei. Bei der Planung der Nebenanlagen an der Hauptstraße (K
294) handele es sich mit Sicherheit um das ehrgeizigste Kreisstraßenprojekt der
kommenden Jahre, diese Vorstellung in den politischen Gremien sei nicht das
Ende einer Planung, sondern der Beginn einer umfangreichen Beteiligung der
Öffentlichkeit. Die nun durch das in 2022 beauftragte Büro IRS erstellte
Vorplanung basiere auf einer Voruntersuchung, die seitens der Nds.
Landesbehörde erstellt wurde, jeweils unter Beteiligung eines Arbeitskreises,
u.a. unter Einbeziehung des Wirtschaftsförderungsvereines.
Daraufhin stellt Herr Wolters (Büro IRS)
anhand einer Präsentation (siehe Anlage/ wird dem Protokoll beigefügt) die
konkrete Vorplanung vor. Er betont hierbei, dass diese sehr gründlich im
Vorfeld unter vielerlei Gesichtspunkten diskutiert wurde, aber letztlich wurde
die Führung mittels beidseitiger getrennter Geh- und Radwege (soweit möglich,
angesichts der vorhandenen Verkehrsraumbreite) als die beste Variante erkannt.
Aufgrund der Tatsache, dass die Parkstreifen unabhängig von der Art der
künftigen Führung nicht zu halten seien, habe man in vielen Bereichen das
Fahrbahnparken angesichts des vorhandenen Querschnitts ermöglicht. Zu den
Parkstreifen sei noch zu beachten, dass bereits in der o.g. Voruntersuchung
ermittelt wurde, dass wegen ohnehin schon vorhandener Zufahrten, Hindernissen
und auch Sichtfeldproblemen nur gut 50 % der vorhandenen Länge von ca. 700 m nutzbar
seien.
Im Anschluss an die Präsentation ergänzt
Herr Hinrichs noch, dass bereits im Monat Januar eine gründliche Information
der Öffentlichkeit im Rahmen einer Informationsveranstaltung angestrebt werde.
Bürgermeister Eiklenborg greift noch die Thematik der in der Präsentation kurz
angerissenen Frage einer ggf. erforderlichen Kanalsanierung auf und kündigt an,
dass man sich in diesem Zusammenhang in der Tat noch seitens der Gemeinde mit
dieser Frage beschäftigen müsse.
Darauf folgt eine Diskussion des Entwurfes,
diverse Fragen der Ausschussmitglieder beleuchten unterschiedliche Themenfelder
und werden wie folgt durch Herrn Wolters beantwortet:
Auf dem ersten Teilstück (zwischen Brücke
über den Ems-Jade-Kanal und Einmündung Seediekstraße) habe man sich in der Tat
mit der vollständigen Inanspruchnahme der Fläche der alten Bahntrasse
beschäftigt, allerdings ist der dort bisher vorgesehene gemeinsame Geh-/Radweg
mit 3,00 m Breite (zzgl. 0,75 Sicherheitsstreifen) nicht beliebig zu
verbreitern, da eine weitere Verschwenkung der Fahrbahn Sichtprobleme an der
Brücke ergebe. Die Anlage von beidseitigen Geh- und Radwegen auf diesem
Teilstück habe man auch diskutiert, aber bislang habe man auch unter
Kosten-/Nutzen-Gesichtspunkten diese Lösung als die beste angesehen. Bei einer
evtl. realisierten Planung eines Radweges auf der alten Bahntrasse könnte
verkehrsbehördlich zugelassen werden, dass der aus Richtung Schortens kommende
Radfahrende das kleine Teilstück zwischen Fahrbahnteiler in Richtung
Bahntrassenradweg „links“ nutzen dürfe, es handele sich hier nur um ca. 30 m.
Aus den Reihen der Ausschüsse wird noch in
diesem Zusammenhang begrüßt, dass der o.g. Sicherheitsstreifen (0,75 m breit)
berücksichtigt werde, denn zum einen sei die Gefahr von sog. „dooring-Unfällen“
minimiert, zum anderen könnte das Problem der Aufstellung von Müllbehältern
damit zumindest wesentlich entschärft werden.
Den Bereich der Engstelle auf einer Länge
von gut 150 m („Netto-Markt“) und die dort gewählte Form eines gemeinsamen Geh-/Radweges
begründet Herr Wolters mit einer Alternativlosigkeit, denn dort sei einfach
kein Raum für andere Lösungen vorhanden, auch Grunderwerb erscheine in diesem
Bereich als aussichtslos. Hier müsse der Radfahrende seine Geschwindigkeit
anpassen und auf den Zufußgehenden Rücksicht nehmen.
Mehrere Fragen thematisieren auch den
Wegfall der Parkstreifen bzw. die aus dem Fahrbahnparken möglicherweise
entstehenden Auswirkungen: Im Hinblick auf Rettungsfristen oder auch für den
Schwerverkehr (u.a. landwirtschaftlichen Verkehr oder/und Busverkehr) sich
ergebende Probleme müssen ggf. verkehrsbehördlich durch Halt-/Parkverbote
gelöst werden, dies sei auch bereits derzeit der Fall angesichts vorhandener
Verbote. Allerdings müssen zunächst die Auswirkungen beobachtet werden, denn
das Verkehrsrecht sei stets „reagierend“.
Die Positionierung der Fußgängerampel im
Bereich „Am Markt/Kindergarten“ wurde noch durch Herrn Wolters erläutert: Zum
einen ergebe sich diese durch die Querungsbeziehungen zur Einmündung „Am Markt“,
zum anderen würde eine Verschiebung der Ampel Richtung LzO dazu führen, dass
dann im Bereich des Kindergartens keine Parkvorgänge mehr möglich wären, die in
der aktuellen Planung auf der Fahrbahn realisiert würden.
Auf dem Teilstück zwischen Einmündung
Berliner Straße und Kreisverkehr „Sander Ei“ würde der dort recht großzügige
Querschnitt die Abbiegevorgänge in die Berliner Straße verbessern, inwieweit in
besagtem Bereich Parkvorgänge möglich seien, hänge von der Detailplanung ab
(Markierung etc.).
Anlage
zur Niederschrift:
Präsentation Vorplanung
Abstimmungsergebnis:
zur Kenntnis genommen