Beschluss: zur Kenntnis genommen

Kenntnisnahme/Empfehlung:

 

Die Vorplanung für den Ausbau der Nebenanlagen (Geh- und Radwege) im Zuge der K 294 (Hauptstraße) in Sande wird zur Kenntnis genommen.

 

 


In den Fachausschüssen des Landkreises und auch der Gemeinde Sande wurde mehrfach über die Geh- und Radwege im Zuge der Hauptstraße (K 294) diskutiert (hierzu Vorlage 1207/2021 des Landkreises bzw. 097/2021 der Gemeinde Sande).

 

Zum Hintergrund sei daran erinnert, dass zwischen Landkreis Friesland, Gemeinde Sande, Nds. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStbV/ Geschäftsbereich Aurich) und Polizeiinspektion Wilhelmshaven/Friesland Einigkeit bestand, dass eine Überplanung der Geh- und Radwege zwingend erforderlich ist, um die Verkehrssicherheit zu erhöhen, denn es besteht ein hohes Verkehrsunfallgeschehen mit Beteiligung von Radfahrern (u.a. Votum der Unfallkommission, wonach „geprüft werden sollte, ob eine bauliche Umgestaltung des Verkehrsraumes der K 294 (OD Sande) möglich ist, um ggf. auf beiden Seiten der Fahrbahn ausreichende (richtungsbezogene) Radverkehrsanlagen zu schaffen.“

 

Es handelt sich insgesamt um eine Maßnahme, für die der Landkreis Friesland verantwortlich zeichnet (Fahrbahn, Radwege), allerdings ist die Gemeinde Sande im Hinblick auf ihre Zuständigkeit für die Gehwege mit beteiligt.

 

Ein konkreter Planungsauftrag wurde in 2022 durch die Nds. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr im Namen des Landkreises Friesland an das Ingenieurbüro IRS, Varel, vergeben.

 

Im weiteren Verlauf wurden die Planungsschritte mit den o.g. Beteiligten unter Einbeziehung des Wirtschaftsförderungsvereines Sande erörtert, woraufhin nunmehr eine konkrete Vorplanung durch Herrn Wolters (Büro IRS) in der gemeinsamen Sitzung der Fachausschüsse des Landkreises und der Gemeinde vorgestellt wird.

 

Auf dieser Grundlage ist beabsichtigt, eine konkrete Öffentlichkeitsbeteiligung im Rahmen einer weiteren Veranstaltung vorzunehmen, damit ggf. im Anschluss daran möglichst zeitnah ein Planfeststellungsverfahren eingeleitet werden kann.

 

 

 

In einleitenden Worten erläutern Ausschussvorsitzender Rutz (Gemeinde) und Bürgermeister Eiklenborg die Entstehung dieser Vorplanung. Herr Hinrichs greift diese Worte auf und zeigt sich ebenfalls sehr erfreut darüber, dass es erstmals zu dieser gemeinsamen Sitzung gekommen sei. Bei der Planung der Nebenanlagen an der Hauptstraße (K 294) handele es sich mit Sicherheit um das ehrgeizigste Kreisstraßenprojekt der kommenden Jahre, diese Vorstellung in den politischen Gremien sei nicht das Ende einer Planung, sondern der Beginn einer umfangreichen Beteiligung der Öffentlichkeit. Die nun durch das in 2022 beauftragte Büro IRS erstellte Vorplanung basiere auf einer Voruntersuchung, die seitens der Nds. Landesbehörde erstellt wurde, jeweils unter Beteiligung eines Arbeitskreises, u.a. unter Einbeziehung des Wirtschaftsförderungsvereines.

 

Daraufhin stellt Herr Wolters (Büro IRS) anhand einer Präsentation (siehe Anlage/ wird dem Protokoll beigefügt) die konkrete Vorplanung vor. Er betont hierbei, dass diese sehr gründlich im Vorfeld unter vielerlei Gesichtspunkten diskutiert wurde, aber letztlich wurde die Führung mittels beidseitiger getrennter Geh- und Radwege (soweit möglich, angesichts der vorhandenen Verkehrsraumbreite) als die beste Variante erkannt. Aufgrund der Tatsache, dass die Parkstreifen unabhängig von der Art der künftigen Führung nicht zu halten seien, habe man in vielen Bereichen das Fahrbahnparken angesichts des vorhandenen Querschnitts ermöglicht. Zu den Parkstreifen sei noch zu beachten, dass bereits in der o.g. Voruntersuchung ermittelt wurde, dass wegen ohnehin schon vorhandener Zufahrten, Hindernissen und auch Sichtfeldproblemen nur gut 50 % der vorhandenen Länge von ca. 700 m nutzbar seien.

 

Im Anschluss an die Präsentation ergänzt Herr Hinrichs noch, dass bereits im Monat Januar eine gründliche Information der Öffentlichkeit im Rahmen einer Informationsveranstaltung angestrebt werde. Bürgermeister Eiklenborg greift noch die Thematik der in der Präsentation kurz angerissenen Frage einer ggf. erforderlichen Kanalsanierung auf und kündigt an, dass man sich in diesem Zusammenhang in der Tat noch seitens der Gemeinde mit dieser Frage beschäftigen müsse.

 

Darauf folgt eine Diskussion des Entwurfes, diverse Fragen der Ausschussmitglieder beleuchten unterschiedliche Themenfelder und werden wie folgt durch Herrn Wolters beantwortet:

 

Auf dem ersten Teilstück (zwischen Brücke über den Ems-Jade-Kanal und Einmündung Seediekstraße) habe man sich in der Tat mit der vollständigen Inanspruchnahme der Fläche der alten Bahntrasse beschäftigt, allerdings ist der dort bisher vorgesehene gemeinsame Geh-/Radweg mit 3,00 m Breite (zzgl. 0,75 Sicherheitsstreifen) nicht beliebig zu verbreitern, da eine weitere Verschwenkung der Fahrbahn Sichtprobleme an der Brücke ergebe. Die Anlage von beidseitigen Geh- und Radwegen auf diesem Teilstück habe man auch diskutiert, aber bislang habe man auch unter Kosten-/Nutzen-Gesichtspunkten diese Lösung als die beste angesehen. Bei einer evtl. realisierten Planung eines Radweges auf der alten Bahntrasse könnte verkehrsbehördlich zugelassen werden, dass der aus Richtung Schortens kommende Radfahrende das kleine Teilstück zwischen Fahrbahnteiler in Richtung Bahntrassenradweg „links“ nutzen dürfe, es handele sich hier nur um ca. 30 m.

 

Aus den Reihen der Ausschüsse wird noch in diesem Zusammenhang begrüßt, dass der o.g. Sicherheitsstreifen (0,75 m breit) berücksichtigt werde, denn zum einen sei die Gefahr von sog. „dooring-Unfällen“ minimiert, zum anderen könnte das Problem der Aufstellung von Müllbehältern damit zumindest wesentlich entschärft werden.

 

Den Bereich der Engstelle auf einer Länge von gut 150 m („Netto-Markt“) und die dort gewählte Form eines gemeinsamen Geh-/Radweges begründet Herr Wolters mit einer Alternativlosigkeit, denn dort sei einfach kein Raum für andere Lösungen vorhanden, auch Grunderwerb erscheine in diesem Bereich als aussichtslos. Hier müsse der Radfahrende seine Geschwindigkeit anpassen und auf den Zufußgehenden Rücksicht nehmen.

 

Mehrere Fragen thematisieren auch den Wegfall der Parkstreifen bzw. die aus dem Fahrbahnparken möglicherweise entstehenden Auswirkungen: Im Hinblick auf Rettungsfristen oder auch für den Schwerverkehr (u.a. landwirtschaftlichen Verkehr oder/und Busverkehr) sich ergebende Probleme müssen ggf. verkehrsbehördlich durch Halt-/Parkverbote gelöst werden, dies sei auch bereits derzeit der Fall angesichts vorhandener Verbote. Allerdings müssen zunächst die Auswirkungen beobachtet werden, denn das Verkehrsrecht sei stets „reagierend“.

 

Die Positionierung der Fußgängerampel im Bereich „Am Markt/Kindergarten“ wurde noch durch Herrn Wolters erläutert: Zum einen ergebe sich diese durch die Querungsbeziehungen zur Einmündung „Am Markt“, zum anderen würde eine Verschiebung der Ampel Richtung LzO dazu führen, dass dann im Bereich des Kindergartens keine Parkvorgänge mehr möglich wären, die in der aktuellen Planung auf der Fahrbahn realisiert würden.

 

Auf dem Teilstück zwischen Einmündung Berliner Straße und Kreisverkehr „Sander Ei“ würde der dort recht großzügige Querschnitt die Abbiegevorgänge in die Berliner Straße verbessern, inwieweit in besagtem Bereich Parkvorgänge möglich seien, hänge von der Detailplanung ab (Markierung etc.).

Anlage zur Niederschrift:

 

Präsentation Vorplanung

 

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

zur Kenntnis genommen