Nachtrag: 21.11.2023

Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Der Beschluss des Kreistages (Vorlage Nr. 0362/2022) vom 21.12.2022 wird wie folgt geändert:

 

1)      Die Gründung des ZVEJ soll spätestens zum 1. Juli 2024 und die Übernahme der hoheitlichen Aufgaben spätestens zum 1. Januar 2025 erfolgen.

2)      Zur Sicherstellung eines nahtlosen Übergangs der hoheitlichen Aufgaben auf den ZVEJ – spätestens zum 1. Januar 2025 - sollen entsprechende Beschlüsse zur zeitlichen Geltung der kommunalen allgemeinen Vorschiften durch die zukünftigen Verbandsglieder getroffen werden.

3)      Die Gesellschafter der zukünftigen GVEJ mögen beschließen, dass die Umwandlung der heutigen VEJ GbR zur GVEJ mbH möglichst zeitgleich mit der Gründung des ZVEJ erfolgen soll, mithin spätestens zum 1. Juli 2024.

4)      Die VEJ GbR wird beauftragt, Stellenausschreibungen zur Besetzung der ZVEJ-Geschäftsstelle vorzubereiten.

 

 


 

Der Kreistag des Landkreises Friesland (Vorlage Nr. 0362/2022) hat am 21.12.2022 beschlossen, gemeinsam mit den anderen Gesellschaftern der Verkehrsregion Ems-Jade (Landkreise Aurich, Emsland, Wittmund und Leer, die kreisfreien Städte Emden und Wilhelmshaven sowie die kreisangehörige Stadt Leer), die Verkehrsregion Ems-Jade GbR (VEJ) zu einem Mobilitätsverbund weiterzuentwickeln. Es wird ein organisatorisches Kombinationsmodell bestehend aus einem Zweckverband Ems-Jade (ZVEJ) und einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung Verkehrsregion Ems-Jade (GVEJ) angestrebt.

 

Die Beschlüsse zur Gründung des ZVEJ standen unter dem Vorbehalt der vorherigen Zustimmung durch die Rechtsaufsichtsbehörde, mithin des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport (MI). Das MI hat in Abstimmung mit dem fachlich zuständigen Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung (MW) zunächst „grundlegende Bedenken“ in Bezug auf die Übertragung von hoheitlichen Einzelbefugnissen von den Aufgabenträgern auf den ZVEJ geäußert und Anforderungen für die Ausgestaltung der ZVEJ-Satzung formuliert.

 

Die geäußerten „grundlegenden Bedenken“ konnten inzwischen durch einen klarstellenden Formulierungsvorschlag der ZVEJ-Satzung ausgeräumt werden. Zudem konnte mit dem zuständigen Ansprechpartner im MI Einvernehmen über die textlichen Anpassungen der ZVEJ-Satzung erzielt werden. Eine abschließende Freigabe durch das MI steht indes noch aus. Die mit MI und MW abgestimmten Änderungen des Entwurfs der ZVEJ-Satzung erfordern eine Neubeschlussfassung in den Gebietskörperschaften, welche zukünftig Verbandsmitglieder des ZVEJ sein werden.

 

Zugleich soll eine Verschiebung der Umwandlung von der VEJ GbR zur GVEJ beschlossen werden, um einen zeitlichen Gleichlauf mit der Gründung der ZVEJ zu gewährleisten. Dies erfordert einen Beschluss aller in der VEJ zusammengeschlossenen Gebietskörperschaften.

 

Eine Änderung des Beschlusses vom 21.12.2022 ist außerdem notwendig, weil eine Aufgabenerfüllung zum 01.01.2024 nicht sichergestellt werden kann. Eine Befragung bei den bislang für die Wahrnehmung der hoheitlichen Aufgabe tätigen MitarbeiterInnen in den Gebietskörperschaften hat ergeben, dass für eine Übernahme der Aufgaben zum 01.01.2024 keine ausreichende Anzahl an Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern beim ZVEJ zur Verfügung stehen wird. Die Einstellung und Einarbeitung von neuen MitarbeiterInnen konnte bislang nicht erfolgen. Auch geeignete Büroräume stehen bisher noch nicht zur Verfügung.

 

Für einen nahtlosen Übergang der Wahrnehmung der hoheitlichen Aufgaben von den kommunalen Aufgabenträgern auf den ZVEJ sind durch die Gebietskörperschaften entsprechende zeitliche Anwendungsregelungen in den kommunalen allgemeinen Vorschriften zu treffen. Hierzu soll die Geltung der jeweiligen kommunalen allgemeinen Vorschrift zu einem noch zu definierenden Stichtag enden. Die allgemeine Vorschrift des ZVEJ soll mit Ablauf des Stichtages gelten.

 

 

 

Das Gremium verlangt keine weitere Ausführung zum Sachverhalt.

Es gibt keine Wortmeldungen.

 


Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig beschlossen

 

Ja:

10

Nein:

  0

Enthaltung:

  0