Nachtrag: 21.11.2023
Sitzung: 30.11.2023 Ausschuss für Umwelt, Landwirtschaft und Abfallwirtschaft
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Vorlage: 0692/2023
Empfehlung/Kenntnisnahme:
Die Verfahrensstandmitteilung zu der Teillöschung des LSG 112
Klosterpark-Oestringfelde wird zur Kenntnis genommen
Die
Stadt Schortens hat mit Datum vom 22.06.2023 die Teillöschung des LSG
112-Klosterpark Oestringerfelde beantragt. Das LSG befindet sich in Schortens,
Gemarkung Schortens, Flur 10, Flurstück 819/89 und wird als
LSG-Klosterpark-Oestringerfelde geführt.
In dem LSG soll ein „Wasser-und Waldzentrum“ (WWZ) direkt am regionalen
Umweltzentrum (RUZ) entstehen. Das WWZ
ist ein Gemeinschaftsprojekt der Stadt Schortens, dem OOWV und dem Landkreis
Friesland und soll als Bildungs-und Informationsstätte für Schulen und weitere
Bildungseinrichtungen dienen. Die Themen des WWZ sollen über Ressourcen- und
Biotopschutz bis hin zur Transformation der Region im Zuge der Energiewende
gehen. Der Standort mit dem direkt angrenzenden Wald ist bewusst gewählt, da
Themen wie Entwässerung, Waldentwicklung und Förderung der Biodiversität dort
anschaulich erklärt werden können. Das Grundstück hat eine Größe von insgesamt
69,269 ha. Geplant ist, dass auf dem jetzigen Parkplatz des RUZ das neue WWZ
entsteht und 26 Parkplätze nördlich des Ginsterweges geschaffen werden. Der
jetzige Parkplatz des RUZ liegt im LSG 112 und muss ebenfalls aus diesem
Schutzraum herausgelöst werden. Daher werden aus dem LSG 112 ca. 5 ha entfernt
um das Projekt zu realisieren.
Das geplante Gebäude soll auf einer Grundfläche
von 25 x 7,5 m bei einer Höhe von unter 5 m entstehen und die Natur so nur
minimal zu belasten.
Mit
Datum vom 14.08.2023 wurden die Träger öffentlicher Belange (TöB) beteiligt und
gebeten, sofern Bedenken vorliegen, bis zum 15.09.2023 eine Stellungnahme
abzugeben. Es wurden keine Stellungnahmen oder Bedenken seitens der TÖBs
eingereicht.
Die Bevölkerung erhält nach der Sitzung des Ausschusses für Umwelt,
Landwirtschaft und Abfallwirtschaft am 30.11.2023 durch die öffentliche
Bekanntmachung und die öffentliche Auslegung in der Stadt Schortens und dem
Landkreis Friesland, untere Naturschutzbehörde, formal Kenntnis über die
Teillöschung und ebenfalls die Möglichkeit Bedenken zu äußern.
Die Verwaltung stellt die von der Stadt Schortens im Bauleitverfahren
gewählten Flächen dar (Anlage 2), die aus dem LSG 112 herausgenommen werden
sollen. Nach Auffassung der unteren Naturschutzbehörde sei es jedoch nicht
nachzuvollziehen, dass der BPLan auch die westlich gelegenen Baumreihen und
Einzelbäume mit einbeziehen soll. Hier fehle es an einer fachlichen Begründung.
Die Naturschutzbehörde werde im nun beginnenden Beteiligungsverfahren die
Beweggründe mit der Stadt Schortens erörtern.
Anlage(n):
Anlage 1_Verordnung_Zur Aenderung_der_Verordnung_Entwurf
Anlage 2 Karte Teillöschung
Anlage 3 20220721_WZ_Wald_Wasser_Zentrum
Anlage 4 Bebauungsplan Nr. 154
Anlage 5 Gebäudeskizze
Anlage 6 Luftbild