Nachtrag: 21.11.2023

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Empfehlung/Kenntnisnahme:
Die Verfahrensstandmitteilung zu der Teillöschung des LSG 112 Klosterpark-Oestringfelde wird zur Kenntnis genommen


Die Stadt Schortens hat mit Datum vom 22.06.2023 die Teillöschung des LSG 112-Klosterpark Oestringerfelde beantragt. Das LSG befindet sich in Schortens, Gemarkung Schortens, Flur 10, Flurstück 819/89 und wird als LSG-Klosterpark-Oestringerfelde geführt.

 

In dem LSG soll ein „Wasser-und Waldzentrum“ (WWZ) direkt am regionalen Umweltzentrum (RUZ) entstehen. Das WWZ ist ein Gemeinschaftsprojekt der Stadt Schortens, dem OOWV und dem Landkreis Friesland und soll als Bildungs-und Informationsstätte für Schulen und weitere Bildungseinrichtungen dienen. Die Themen des WWZ sollen über Ressourcen- und Biotopschutz bis hin zur Transformation der Region im Zuge der Energiewende gehen. Der Standort mit dem direkt angrenzenden Wald ist bewusst gewählt, da Themen wie Entwässerung, Waldentwicklung und Förderung der Biodiversität dort anschaulich erklärt werden können. Das Grundstück hat eine Größe von insgesamt 69,269 ha. Geplant ist, dass auf dem jetzigen Parkplatz des RUZ das neue WWZ entsteht und 26 Parkplätze nördlich des Ginsterweges geschaffen werden. Der jetzige Parkplatz des RUZ liegt im LSG 112 und muss ebenfalls aus diesem Schutzraum herausgelöst werden. Daher werden aus dem LSG 112 ca. 5 ha entfernt um das Projekt zu realisieren.

Das geplante Gebäude soll auf einer Grundfläche von 25 x 7,5 m bei einer Höhe von unter 5 m entstehen und die Natur so nur minimal zu belasten.

Mit Datum vom 14.08.2023 wurden die Träger öffentlicher Belange (TöB) beteiligt und gebeten, sofern Bedenken vorliegen, bis zum 15.09.2023 eine Stellungnahme abzugeben. Es wurden keine Stellungnahmen oder Bedenken seitens der TÖBs eingereicht.

Die Bevölkerung erhält nach der Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Landwirtschaft und Abfallwirtschaft am 30.11.2023 durch die öffentliche Bekanntmachung und die öffentliche Auslegung in der Stadt Schortens und dem Landkreis Friesland, untere Naturschutzbehörde, formal Kenntnis über die Teillöschung und ebenfalls die Möglichkeit Bedenken zu äußern.

Die Verwaltung stellt die von der Stadt Schortens im Bauleitverfahren gewählten Flächen dar (Anlage 2), die aus dem LSG 112 herausgenommen werden sollen. Nach Auffassung der unteren Naturschutzbehörde sei es jedoch nicht nachzuvollziehen, dass der BPLan auch die westlich gelegenen Baumreihen und Einzelbäume mit einbeziehen soll. Hier fehle es an einer fachlichen Begründung. Die Naturschutzbehörde werde im nun beginnenden Beteiligungsverfahren die Beweggründe mit der Stadt Schortens erörtern.

Anlage(n):

 

Anlage 1_Verordnung_Zur Aenderung_der_Verordnung_Entwurf

Anlage 2 Karte Teillöschung

Anlage 3 20220721_WZ_Wald_Wasser_Zentrum

Anlage 4 Bebauungsplan Nr. 154

Anlage 5 Gebäudeskizze

Anlage 6 Luftbild