Nachtrag: 21.11.2023

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Kenntnisnahme/Empfehlung:

Die Verfahrensstandmitteilung zu der Alleenverordnung Varel wird zur Kenntnis genommen.

 


Darstellung des Sachverhaltes:

Aufgrund der §§ 20 Abs. 2 Nr. 7, 22 Abs. 1 und 2 BNatSchG i.V.m. den §§ 14, 15, 22 Abs. 1, 32 Abs. 1 NNatSchG sollen die Alleen in Varel per Verordnung geschützt werden.

Dem Verordnungsprozess liegt eine Kartierung der Unteren Naturschutzbehörde aus 2022/23 zugrunde, die mit den jeweiligen Fachakteuren bereits diskutiert worden ist. Auf dieser Grundlage soll nun das öffentliche Beteiligungsverfahren zur Verordnungsgebung ausgelöst werden.

 

 Die Untere Naturschutzbehörde führt zu der Verordnung weiter aus und steht für Fragen zur Verfügung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitten den beigefügten Anlagen.

Die Verwaltung stellt den Beordnungsrahmen des Verordnungsentwurfs dar. Zunächst geht es bei der Unterschutzstellung der Alleen und schützenswerten Baumreihen in Friesland um den Raum Varel (vgl. Anlage 1). Da wesentlich öffentliche Eigentümer betroffen sind und nur wenige private wird die untere Naturschutzbehörde im Verfahren alle Eigentümer direkt beteiligen.

 

Auf Nachfrage teilt die Verwaltung mit, dass diese Verordnung später als Grundlage für alle anderen Alleen-Verordnungen im Landkreis Friesland herangezogen werden soll.

 

KTA Eilers erkundigt sich nach der Finanzierung des § 7 (Pflege-, Entwicklungs- und Wiederherstellungsmaßnahmen). Die Verwaltung teilt mit, dass dazu Mittel aus dem Wallheckenprogramm etwa in Höhe von 15.000 € geplant sind. Es werden Mittel also nur umgeschichtet und nicht neu angesetzt.

Anlagen:

Anlage 3 Übersichtskarte Alleen Varel

Anlage 4 Beispielarte Detailkarte