Nachtrag: 21.11.2023
Sitzung: 30.11.2023 Ausschuss für Umwelt, Landwirtschaft und Abfallwirtschaft
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Vorlage: 0696/2023
Kenntnisnahme/Empfehlung:
Die Verfahrensstandmitteilung zu der Alleenverordnung
Varel wird zur Kenntnis genommen.
Darstellung
des Sachverhaltes:
Aufgrund der §§ 20 Abs. 2 Nr. 7, 22 Abs. 1 und 2
BNatSchG i.V.m. den §§ 14, 15, 22 Abs. 1, 32 Abs. 1 NNatSchG sollen die Alleen
in Varel per Verordnung geschützt werden.
Dem Verordnungsprozess liegt eine Kartierung der Unteren
Naturschutzbehörde aus 2022/23 zugrunde, die mit den jeweiligen Fachakteuren
bereits diskutiert worden ist. Auf dieser Grundlage soll nun das öffentliche
Beteiligungsverfahren zur Verordnungsgebung ausgelöst werden.
Die
Untere Naturschutzbehörde führt zu der Verordnung weiter aus und steht für
Fragen zur Verfügung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitten den
beigefügten Anlagen.
Die Verwaltung stellt den
Beordnungsrahmen des Verordnungsentwurfs dar. Zunächst geht es bei der
Unterschutzstellung der Alleen und schützenswerten Baumreihen in Friesland um
den Raum Varel (vgl. Anlage 1). Da wesentlich öffentliche Eigentümer betroffen
sind und nur wenige private wird die untere Naturschutzbehörde im Verfahren
alle Eigentümer direkt beteiligen.
Auf Nachfrage teilt die Verwaltung mit, dass diese Verordnung später als
Grundlage für alle anderen Alleen-Verordnungen im Landkreis Friesland
herangezogen werden soll.
KTA Eilers erkundigt sich nach der Finanzierung des § 7 (Pflege-,
Entwicklungs- und Wiederherstellungsmaßnahmen). Die Verwaltung teilt mit, dass
dazu Mittel aus dem Wallheckenprogramm etwa in Höhe von 15.000 € geplant sind.
Es werden Mittel also nur umgeschichtet und nicht neu angesetzt.
Anlagen:
Anlage 3 Übersichtskarte Alleen Varel
Anlage 4 Beispielarte Detailkarte