Beschluss: in Abänderung des Beschlussvorschlages beschlossen

Beschlussvorschlag:

Die Bestellung von Herrn Wehling wird ab dem 01.01.2024 bis zum 31.12.2028 verlängert.


Abweichende Beschlussfassung
:

Die Bestellung von Herrn Wehling wird ab dem 01.01.2024 bis zum 31.12.2026 verlängert

 


Herr Wehling wurde bereits am 01.02.2019 gemäß § 35 NNatSchG (damals § 35 NAGBNatSchG) als Mitglied der Landschaftswarte bestellt. Diese Bestellung ist befristet bis zum 31.12.2023.

 

Herr Wehling übt sein Ehrenamt sehr gewissenhaft aus und geht regelmäßig, die ihm obliegenden Aufgaben als Landschaftswart nach. Mit Datum vom 25.07.2023 teilte Herr Wehling mit, dass er auch weiterhin als Landschaftswart tätig sein möchte.

 

Herr Wehling erhält eine monatliche Aufwandsentschädigung von 40,00 €. Somit ergeben sich Gesamtkosten in Höhe von 480,00 € jährlich.

 

Aufgrund der oben genannten Ausführungen wird vorgeschlagen die Bestellung als Landschaftswart von Herrn Wehling bis zum 31.12.2026 zu verlängern.

 


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig 

Ja:

9

Nein:

 

Enthaltung: