Sitzung: 30.11.2023 Ausschuss für Umwelt, Landwirtschaft und Abfallwirtschaft
Beschluss: in Abänderung des Beschlussvorschlages beschlossen
Vorlage: 0697/2023
Beschlussvorschlag:
Die
Bestellung von Herrn Wehling wird ab dem 01.01.2024 bis zum 31.12.2028
verlängert.
Abweichende Beschlussfassung:
Die
Bestellung von Herrn Wehling wird ab dem 01.01.2024 bis zum 31.12.2026
verlängert
Herr Wehling wurde bereits am 01.02.2019 gemäß § 35
NNatSchG (damals § 35 NAGBNatSchG) als Mitglied der Landschaftswarte bestellt.
Diese Bestellung ist befristet bis zum 31.12.2023.
Herr Wehling übt sein Ehrenamt sehr gewissenhaft aus
und geht regelmäßig, die ihm obliegenden Aufgaben als Landschaftswart nach. Mit
Datum vom 25.07.2023 teilte Herr Wehling mit, dass er auch weiterhin als
Landschaftswart tätig sein möchte.
Herr Wehling erhält eine monatliche
Aufwandsentschädigung von 40,00 €. Somit ergeben sich Gesamtkosten in Höhe von
480,00 € jährlich.
Aufgrund der oben genannten Ausführungen wird
vorgeschlagen die Bestellung als Landschaftswart von Herrn Wehling bis zum
31.12.2026 zu verlängern.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig
Ja: |
9 |
Nein: |
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Enthaltung: |
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