Nachtrag: 21.11.2023

Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:
Die Bestellung von Frau Hinrichs-Thran wird ab dem 01.01.2024 bis zum 31.12.2026 verlängert.

 


 

Frau Hinrichs-Thran wurde bereits am 25.09.2019 gemäß § 35 NNatSchG (damals § 35 NAGBNatSchG) als Mitglied der Landschaftswarte bestellt. Diese Bestellung ist befristet bis zum 31.12.2023.

 

Frau Hinrichs-Thran übt ihr Ehrenamt sehr gewissenhaft aus und geht regelmäßig, den ihr obliegenden Aufgaben als Landschaftswartin nach. Mit Datum vom 23.08.2023 teilte Frau Hinrichs-Thran mit, dass sie auch weiterhin als Landschaftswartin tätig sein möchte.

 

Frau Hinrichs-Thran erhält eine monatliche Aufwandsentschädigung von 40,00 €. Somit ergeben sich Gesamtkosten in Höhe von 480,00 € jährlich.

 

Aufgrund der oben genannten Ausführungen wird vorgeschlagen die Bestellung als Landschaftswartin von Frau Hinrichs-Thran bis zum 31.12.2026 zu verlängern.

 


Abstimmungsergebnis:

-       Einstimmig

Ja:

9

Nein:

 

Enthaltung: