Sitzung: 30.11.2023 Ausschuss für Umwelt, Landwirtschaft und Abfallwirtschaft
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: 0700/2023
Beschluss:
Der Fachausschuss stimmt der Verwendung der zur
CO2-Kompensation vorgesehehen Mittel in der vorgeschlagenen Form zu und
ermächtigt die Verwaltung zum Abschluss der beigefügten Rahmenvereinbarung mit
Flurbereinigungsverband Oldenburg-Ostfriesland.
Im Rahmen der Beschaffung von Energielieferung zur
Belieferung der kreiseigenen Liegenschaften wurden im Jahr 2021 die Beschaffung
von sog. Ökogas beraten, bei dem eine externe CO2-Kompensation erfolgt.
Da dies vergaberechtlich nicht bzw. nicht zu dem
Zeitpunkt (mehr) möglich war, hat die Verwaltung vorgeschlagen, statt einer
externen Kompensation die rechnerischen Mehrkosten zwischen konventionellem
Erdgas und Ökogas separat in den Haushalt aufzunehmen und für eine regionale
CO2-Kompensation bspw. für die Wiedervernässung von Mooren einzusetzen. Diesem
Vorschlag wurde mit Beschluss über die Vorlage 1269/2021
vom 04.08.2021 gefolgt und entsprechend in den
nachfolgenden Haushaltsplanungen mit jährlich rund 250.000 EUR veranschlagt
(P1.01.11.111420.002 /SK 429110), sodass bislang ca. 500.000 EUR verfügbar
sind.
Auf diesem Weg kann der Klimaschutz regional und
transparent gestaltet werden und vor allem können mit einer Finanzierung sowohl
Klimaschutzziele als auch die Klimaanpassung sowie der Natur- und Artenschutz
gefördert werden. Die Mittel sollen entsprechend für den Grunderwerb und die
erforderlichen naturschutzfachlichen Maßnahmen für (Wieder-) Herstellung und
Pflege der Flächen eingesetzt werden. Hierfür bedarf es eines Rahmens, der eine
dauerhafte Sicherung der Maßnahmen sowie ein Monitoring ermöglicht. Eine
mehrdimensionale Zielerreichung ist damit möglich.
Auf der Suche nach geeigneten
Kompensationsmöglichkeiten zusammen mit dem FB 67 und der Naturschutzstiftung
Friesland-Wittmund-Wilhelmshaven hat sich nun die Möglichkeit ergeben, dass das
Amt für regionale Landesentwicklung Weser-Ems (ArL), vertreten durch die
Flurbereinigungsbehörde, für den Bereich Bockhorner Moor die Einleitung eines
Flurbereinigungsverfahren im Rahmen des landesseitigen Moorschutzprogramms
plant.
Ein solches Flurbereinigungsverfahren kann zum
einen die Flächenbeschaffung ermöglichen und zum anderen die Belange von
Naturschutz und vor allem der Landwirtschaft in Einklang bringen.
Mit Auslaufen der Lieferverträge in 2023 werden
mehr tatsächlich emittierten CO2-Mengen anhand der Energieverbräuche ermittelt
und in Flächenäquivalente umgerechnet werden. Dies erfolgt aktuell durch den FB
61 (GBM, Klimaschutz):der Gasverbrauch beläuft sich auf rund 25.000 Mw/h über 2
Jahre (ungeprüft), so dass bei rund 0,202 kg/kWh rund 2.500 t CO2 kompensiert
werden müssen. Überschlägig kann 1m²
wiedervernässte Fläche rund 60 kg CO2 binden. Für den abgelaufenen
Lieferzeitraum ergäbe sich somit eine Kompensationsfläche von rund 4,2 ha. Der
Flächenbedarf kann sich abhängig von Ausgangs- und Endzustand sowie geplanten
Maßnahmen noch erhöhen oder verringern.
Mit der vorgelegten Vereinbarung soll nun die
Grundlage für die Beschaffung der Flächen hergestellt werden. Eine solche
Rahmenvereinbarung ermöglicht der Flurbereinigungsbehörde nicht erst mit
Einleitung der Flurbereinigungsverfahren im Bockhorner Moor in
Grundstücksverhandlungen einzutreten, sondern aufgrund der gesicherten
Finanzierung frühzeitig und vorausschauend auf Angebote auf dem Markt reagieren
und Flächen erwerben zu können. Durch das Flurbereinigungsverfahren wird dabei
sichergestellt, dass in der Spitzabrechnung der Landkreis tatsächlich nur die
Flächen bezahlt, die er für CO2-Kompensations- und Naturschutzflächen benötigt.
Das o. g. Budget ermöglicht, den Flächenansatz vorausgesetzt, einen Preis für
Erwerb und Maßnahmen von bis zu ca. 11 EUR/qm.
Entsprechende Ankaufs- oder Tauschvereinbarungen
sind ergänzend dem Kreistag vorzulegen, wobei angeregt wird, dass hier der
Kreisausschuss zum Beschluss ermächtigt wird, um eine ggf. erforderliche
schnelle Entscheidung zu ermöglichen.
Für die jeweiligen Flächen sollen dann mit der
Naturschutzstiftung zusammen entsprechende (zu vergütende) Maßnahmen-, Pflege-
und Monitoringpläne entwickelt und über die CO2-Kompensationsmittel finanziell
hinterlegt werden.
In der Vorlage
wurde beschrieben, dass mit Umsetzung einer Wiedervernässungsmaßnahme direkt
nach Umsetzung 60 kg CO2 pro m² gebunden werden. Dies ist so nicht
korrekt.
Tatsächlich
kann 1 m² wiedervernässter Moorboden (wenn vorher Intensivgrünland) über einen
Zeitraum von 20 Jahren Emissionen in Höhe von etwa 48 kg CO2-Äquivalenten
einsparen. D. h. die Kompensation von 2.500 kg CO2 kann mit einer
Fläche von etwa 5,2 ha erst in 20 Jahren erreicht werden.
Zu beachten
ist, dass es sich dabei um die Einsparungen von CO2-Emissionen und
nicht um die Bindung in Form einer CO2-Senke handelt.
Wichtig ist
auch der Zeitfaktor, da die Emissionen jährlich eingespart werden, d. h.
pro Jahr und m² 2,4 kg CO2-Einsparung im Szenario ‚Wiedervernässung
von Intensivgrünland auf Moorboden‘.
Außerdem wäre
eine Wiedervernässungsmaßnahme auf einer Fläche von 5,2 ha relativ gesehen
teurer, auch können die eingesparten Emissionen auf dieser Flächengröße nicht
garantiert werden, da relativ gesehen ein höherer Anteil an Verwallungen und
Rändern zu unterstellen ist. Deswegen sind fachlich korrekt Größen von 10 bzw.
20 ha zu Grunde zulegen.
KTA Sieckmann erkundigt sich nach dem
Flächenbedarf rund um das Moor.
Die Verwaltung teilt mit, dass die
naturschutzfachliche Zielvorstellung von einem Saum in der Breite einer dort
üblichen landwirtschaftlichen Fläche ausgeht.
KTA Sieckmann
erkundigt sich nach dem Flächenbedarf rund um das Moor.
Die
Verwaltung teilt mit, dass die naturschutzfachliche Zielvorstellung von einem
Saum in der Breite einer dort üblichen landwirtschaftlichen Fläche ausgeht.
KTA Möller merkt an, dass sich der Landkreis im
Zuge der Wiedervernässungsmaßnahmen nicht am sog. green-washing beteiligen
soll.
KTA Eilers möchte wissen, wann die Kreisverwaltung beabsichtigt Flächen
anzukaufen und ob daraus Nachteile (z.B. hohe und für Landwirte nicht mehr
wirtschaftliche Flächenpreise) für die Landwirtschaft entstehen könnten.
Die Verwaltung teilt mit, dass Flächen erst erworben werden sollen, wenn
der Vorstand der Flurbereinigung gebildet wurde. Sobald der Vorstand aktiv sei,
sei auch sichergestellt, dass die Landwirtschaft als wesentlicher Akteur in
allen Grundstücksgeschäften des Flurbereinigungsgebietes beteiligt sind. Das
Flurbereinigungsverfahren setzt auch nicht die Funktion des
Grundstückverkehrsausschusses außer Kraft.
Für eine positive Entscheidung seiner Fraktion zum Antrag bedarf es jedoch
des formalen Aktes zur Bildung des Vorstands, so KTA Eilers.
Abstimmungsergebnis:
Ja: |
6 |
Nein: |
0 |
Enthaltung: |
3 |