Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

Der Fachausschuss stimmt der Verwendung der zur CO2-Kompensation vorgesehehen Mittel in der vorgeschlagenen Form zu und ermächtigt die Verwaltung zum Abschluss der beigefügten Rahmenvereinbarung mit Flurbereinigungsverband Oldenburg-Ostfriesland.

 


Im Rahmen der Beschaffung von Energielieferung zur Belieferung der kreiseigenen Liegenschaften wurden im Jahr 2021 die Beschaffung von sog. Ökogas beraten, bei dem eine externe CO2-Kompensation erfolgt.

 

Da dies vergaberechtlich nicht bzw. nicht zu dem Zeitpunkt (mehr) möglich war, hat die Verwaltung vorgeschlagen, statt einer externen Kompensation die rechnerischen Mehrkosten zwischen konventionellem Erdgas und Ökogas separat in den Haushalt aufzunehmen und für eine regionale CO2-Kompensation bspw. für die Wiedervernässung von Mooren einzusetzen. Diesem Vorschlag wurde mit Beschluss über die Vorlage 1269/2021 vom 04.08.2021 gefolgt und entsprechend in den nachfolgenden Haushaltsplanungen mit jährlich rund 250.000 EUR veranschlagt (P1.01.11.111420.002 /SK 429110), sodass bislang ca. 500.000 EUR verfügbar sind.

 

Auf diesem Weg kann der Klimaschutz regional und transparent gestaltet werden und vor allem können mit einer Finanzierung sowohl Klimaschutzziele als auch die Klimaanpassung sowie der Natur- und Artenschutz gefördert werden. Die Mittel sollen entsprechend für den Grunderwerb und die erforderlichen naturschutzfachlichen Maßnahmen für (Wieder-) Herstellung und Pflege der Flächen eingesetzt werden. Hierfür bedarf es eines Rahmens, der eine dauerhafte Sicherung der Maßnahmen sowie ein Monitoring ermöglicht. Eine mehrdimensionale Zielerreichung ist damit möglich.

 

Auf der Suche nach geeigneten Kompensationsmöglichkeiten zusammen mit dem FB 67 und der Naturschutzstiftung Friesland-Wittmund-Wilhelmshaven hat sich nun die Möglichkeit ergeben, dass das Amt für regionale Landesentwicklung Weser-Ems (ArL), vertreten durch die Flurbereinigungsbehörde, für den Bereich Bockhorner Moor die Einleitung eines Flurbereinigungsverfahren im Rahmen des landesseitigen Moorschutzprogramms plant.

 

Ein solches Flurbereinigungsverfahren kann zum einen die Flächenbeschaffung ermöglichen und zum anderen die Belange von Naturschutz und vor allem der Landwirtschaft in Einklang bringen.

 

Mit Auslaufen der Lieferverträge in 2023 werden mehr tatsächlich emittierten CO2-Mengen anhand der Energieverbräuche ermittelt und in Flächenäquivalente umgerechnet werden. Dies erfolgt aktuell durch den FB 61 (GBM, Klimaschutz):der Gasverbrauch beläuft sich auf rund 25.000 Mw/h über 2 Jahre (ungeprüft), so dass bei rund 0,202 kg/kWh rund 2.500 t CO2 kompensiert werden müssen. Überschlägig  kann 1m² wiedervernässte Fläche rund 60 kg CO2 binden. Für den abgelaufenen Lieferzeitraum ergäbe sich somit eine Kompensationsfläche von rund 4,2 ha. Der Flächenbedarf kann sich abhängig von Ausgangs- und Endzustand sowie geplanten Maßnahmen noch erhöhen oder verringern.

 

Mit der vorgelegten Vereinbarung soll nun die Grundlage für die Beschaffung der Flächen hergestellt werden. Eine solche Rahmenvereinbarung ermöglicht der Flurbereinigungsbehörde nicht erst mit Einleitung der Flurbereinigungsverfahren im Bockhorner Moor in Grundstücksverhandlungen einzutreten, sondern aufgrund der gesicherten Finanzierung frühzeitig und vorausschauend auf Angebote auf dem Markt reagieren und Flächen erwerben zu können. Durch das Flurbereinigungsverfahren wird dabei sichergestellt, dass in der Spitzabrechnung der Landkreis tatsächlich nur die Flächen bezahlt, die er für CO2-Kompensations- und Naturschutzflächen benötigt. Das o. g. Budget ermöglicht, den Flächenansatz vorausgesetzt, einen Preis für Erwerb und Maßnahmen von bis zu ca. 11 EUR/qm.

 

Entsprechende Ankaufs- oder Tauschvereinbarungen sind ergänzend dem Kreistag vorzulegen, wobei angeregt wird, dass hier der Kreisausschuss zum Beschluss ermächtigt wird, um eine ggf. erforderliche schnelle Entscheidung zu ermöglichen.

 

Für die jeweiligen Flächen sollen dann mit der Naturschutzstiftung zusammen entsprechende (zu vergütende) Maßnahmen-, Pflege- und Monitoringpläne entwickelt und über die CO2-Kompensationsmittel finanziell hinterlegt werden.

 

In der Vorlage wurde beschrieben, dass mit Umsetzung einer Wiedervernässungsmaßnahme direkt nach Umsetzung 60 kg CO2 pro m² gebunden werden. Dies ist so nicht korrekt.

Tatsächlich kann 1 m² wiedervernässter Moorboden (wenn vorher Intensivgrünland) über einen Zeitraum von 20 Jahren Emissionen in Höhe von etwa 48 kg CO2-Äquivalenten einsparen. D. h. die Kompensation von 2.500 kg CO2 kann mit einer Fläche von etwa 5,2 ha erst in 20 Jahren erreicht werden.

Zu beachten ist, dass es sich dabei um die Einsparungen von CO2-Emissionen und nicht um die Bindung in Form einer CO2-Senke handelt.

Wichtig ist auch der Zeitfaktor, da die Emissionen jährlich eingespart werden, d. h. pro Jahr und m² 2,4 kg CO2-Einsparung im Szenario ‚Wiedervernässung von Intensivgrünland auf Moorboden‘.

Außerdem wäre eine Wiedervernässungsmaßnahme auf einer Fläche von 5,2 ha relativ gesehen teurer, auch können die eingesparten Emissionen auf dieser Flächengröße nicht garantiert werden, da relativ gesehen ein höherer Anteil an Verwallungen und Rändern zu unterstellen ist. Deswegen sind fachlich korrekt Größen von 10 bzw. 20 ha zu Grunde zulegen.

 

KTA Sieckmann erkundigt sich nach dem Flächenbedarf rund um das Moor.

Die Verwaltung teilt mit, dass die naturschutzfachliche Zielvorstellung von einem Saum in der Breite einer dort üblichen landwirtschaftlichen Fläche ausgeht.

 

KTA Sieckmann erkundigt sich nach dem Flächenbedarf rund um das Moor.

Die Verwaltung teilt mit, dass die naturschutzfachliche Zielvorstellung von einem Saum in der Breite einer dort üblichen landwirtschaftlichen Fläche ausgeht.

 

KTA Möller merkt an, dass sich der Landkreis im Zuge der Wiedervernässungsmaßnahmen nicht am sog. green-washing beteiligen soll.

 

KTA Eilers möchte wissen, wann die Kreisverwaltung beabsichtigt Flächen anzukaufen und ob daraus Nachteile (z.B. hohe und für Landwirte nicht mehr wirtschaftliche Flächenpreise) für die Landwirtschaft entstehen könnten.

Die Verwaltung teilt mit, dass Flächen erst erworben werden sollen, wenn der Vorstand der Flurbereinigung gebildet wurde. Sobald der Vorstand aktiv sei, sei auch sichergestellt, dass die Landwirtschaft als wesentlicher Akteur in allen Grundstücksgeschäften des Flurbereinigungsgebietes beteiligt sind. Das Flurbereinigungsverfahren setzt auch nicht die Funktion des Grundstückverkehrsausschusses außer Kraft.

Für eine positive Entscheidung seiner Fraktion zum Antrag bedarf es jedoch des formalen Aktes zur Bildung des Vorstands, so KTA Eilers.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

6

Nein:  

0

Enthaltung:

3