Sitzung: 20.12.2023 Kreistag des Landkreises Friesland
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 35, Nein: 0, Enthaltungen: 1, Befangen: 0
Vorlage: 0687/2023
Beschluss:
Der Beschluss des Kreistages (Vorlage Nr.
0362/2022) vom 21.12.2022 wird wie folgt geändert:
1)
Die Gründung des ZVEJ soll spätestens
zum 1. Juli 2024 und die Übernahme der hoheitlichen Aufgaben spätestens
zum 1. Januar 2025 erfolgen.
2)
Zur Sicherstellung eines
nahtlosen Übergangs der hoheitlichen Aufgaben auf den ZVEJ – spätestens zum 1.
Januar 2025 - sollen entsprechende Beschlüsse zur zeitlichen Geltung der
kommunalen allgemeinen Vorschiften durch die zukünftigen Verbandsglieder getroffen
werden.
3)
Die Gesellschafter der
zukünftigen GVEJ mögen beschließen, dass die Umwandlung der heutigen VEJ GbR
zur GVEJ mbH möglichst zeitgleich mit der Gründung des ZVEJ erfolgen soll,
mithin spätestens zum 1. Juli 2024.
4)
Die VEJ GbR wird
beauftragt, Stellenausschreibungen zur Besetzung der ZVEJ-Geschäftsstelle
vorzubereiten.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig beschlossen
Ja: |
35 |
Nein: |
0 |
Enthaltung: |
1 |