Beschluss: beratend zur Kenntnis genommen, Delegation der Entscheidungsbefugnis auf den Kreisausschuss

Abstimmung: Ja: 36, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Die geplante Verwendung der zur CO2-Kompensation vorgesehenen Mittel wird beratend zur Kenntnis genommen. Die Entscheidungsbefugnis wird auf den Kreisausschuss delegiert.

 


Frau KTA Sieckmann teilt mit, die CDU-Kreistagsfraktion möchte den TOP vertagen. Das Flurbereinigungsverfahren in der Gemeinde Bockhorn befinde sich in den Anfängen: Bei der 1. Sitzung war der Antragsteller, die Untere Naturschutzbehörde, nicht anwesend und habe sein Anliegen nicht vortragen können; morgen finde die 2. Sitzung statt.

 

Herr Landrat Ambrosy stellt das Verfahren der Verwendung der zur CO2-Kompensation vorgesehenen Mittel vor und gibt zu bedenken, eine Vertagung des TOP sei schwierig. Auf den bisher erfolgten Einwand habe der Kreisausschuss den Beschlussvorschlag bereits abgeändert und die Vorlage beratend zur Kenntnis genommen, während das Verfahren parallel weiterläuft. Es sei wichtig, dass die CO2-Kompensation in der Sache nicht strittig ist: Die Mittel seien eingeplant und das Geld bringe Wertschöpfung in die Fläche und stelle Menschen, die Moorschutz auf ihren Flächen organisieren, im Vergleich zum Status quo besser.

 

Frau KTA Esser fragt nach, ob eine Trennung des Beschlusses hinsichtlich Verfahren und Mittelbereitstellung Sinn ergeben würde.

 

Herr KTA Zillmer regt an, den Beschlussvorschlag beratend zur Kenntnis zu nehmen.

 

Herr Landrat Ambrosy schlägt zur Verhinderung zeitlicher Verzögerungen vor, dass der Kreistag die Vorlage beratend zur Kenntnis nimmt und die Entscheidungsbefugnis auf den Kreisausschuss delegiert.

 

Es besteht diesbezüglich Konsens. Unter Abänderung des Beschlussvorschlages ergeht sodann folgender


Abstimmungsergebnis:

einstimmig beschlossen

 

Ja:

36

Nein:

0

Enthaltung:

0