Sitzung: 05.02.2024 Ausschuss für Bauen und Mobilität, Katastrophen- und Feuerschutz
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 0737/2024
Beschluss:
1.
Die Ausführungen der
Verwaltung zum Planungsstand und der Kostenentwicklung des Neubaus der
Heinz-Neukäter-Förderschule werden zur Kenntnis genommen.
2.
Die Verwaltung wird
beauftragt, weitere Einsparmöglichkeiten sowie mögliche Alternativen zu prüfen.
Am
11.03.2020 hatte der Kreistag den Neubau der Heinz-Neukäter-Schule beschlossen
(Vorlage 0895/2020), bei einem zu Grunde liegenden Kostenrahmen für das
Schulgebäude (ohne Sportplatz) in Höhe von ca. 15.800.000,-€. Die
Kostenermittlung basierte zum damaligen Zeitpunkt (Februar 2020) auf einem
Kostenkennwert von 1.770,- € pro m² Bruttogeschoßfläche (BGF) für die reinen
Baukosten (Kostengruppen 300/400 DIN 276). Dieser Kostenkennwert war gemäß den
Erfahrungswerten des GBM und aus vergleichbaren Gebäuden aus der Datenbank des
Baukosteninformationszentrums (BKI) gebildet worden und entsprach einem
durchschnittlichen Mittelwert für Förderschulen mit einem durchschnittlichen
Baustandard im Februar 2020.
Mit Beschluss des Kreistages vom 24.03.2021 wurde der
Wettbewerb für den Neubau der Förderschule Heinz-Neukäter-Schule ausgelobt; der
Kostenansatz für die Schule konnte unverändert übernommen werden. Ergänzt
wurden die Kosten für den Sportplatz und damit lagen die Gesamtkosten bei ca.
16.500.000,- €. Die im Planungswettbewerb vorgelegten Entwürfe wurden dabei auch einer Prüfung hinsichtlich
der Plausibilität der Kostenangaben und der Wirtschaftlichkeit unterzogen.
Nach
Abschluss des Planungswettbewerbs wurde mit den drei Preisträgern ein Verhandlungsverfahren
durchgeführt, bei dem auch der Kostenrahmen der jeweiligen Entwürfe und das
Honorar abgefragt und gewertet wurden. Um die Vergleichbarkeit der Angebote zu
gewährleisten, erfolgten diese Kostenschätzungen einheitlich auf dem
Kostenstand Februar 2021 (Zeitpunkt der Auslobung). Obwohl das Verfahren
bereits einen längeren Zeitraum dauerte und somit eine Kostensteigerung
absehbar war, musste dies aus vergaberechtlichen Gründen (Gleichbehandlung)
erfolgen. Das Verhandlungsverfahren konnte im April 2022 abgeschlossen werden und das Büro Brüchner-Hüttemann Pasch sollte
den Architekten-Auftrag erhalten.
Nach
Stand 1. Quartal 2022 war auf Grundlage der Angaben des Planungsbüros bhp
Architekten + Generalplaner GmbH mit Gesamtkosten für Schule, Sporthalle und
Außenanlagen in Höhe von ca. 17.300.000,- € zu rechnen. Zuzüglich der damals
geschätzten Kosten für die Herrichtung der Sportanlage in Höhe von ca.
737.000,- € ergaben sich Gesamtkosten für die Campuslösung in Höhe von ca.
18.037.000,- €.
Da
die Kostenermittlung zu diesem Zeitpunkt auf der Grundlage des
Wettbewerbsentwurfes erfolgte, und noch keine Fachplanung für Tragwerk und
Technische Gebäudeausrüstung beteiligt war, basierte sie auf Kennwerten bezogen
auf die Bruttogeschoßfläche und beinhaltete entsprechende Ungenauigkeiten.
Gemäß DIN 276 handelte es sich noch um einen Kostenrahmen. Dieser Kennwert, der
für die Ermittlung der reinen Baukosten (300 „Baukonstruktion“ und 400
„Technische Anlagen“) pro Bruttogeschoßfläche angesetzt wurde, lag bei 1.900,-
€/ BGF brutto und weiterhin im avisierten Rahmen.
Mit
Beschluss des Kreistages vom 27.04.2022 wurde die Planungsleistung an das Büro
bhp vergeben und die Gesamtkosten entsprechend in Höhe von ca. 18.037.000,- €
veranschlagt, wobei bereits hier vom GBM auf eine weitere zu erwartender
Kostensteigerung aufgrund der damals sehr dynamischen Materialpreissteigerungen
hingewiesen wurde.
Nach
der Entscheidung für den Entwurf des Architekturbüros bhp konnten die
Fachplanungsleistungen Tragwerksplanung und Technische Gebäudeausrüstung
EU-weit ausgeschrieben und mit dem Vergabebeschluss des KA vom 21.06.2023
beauftragt werden. Im August fand der Kick-Off Termin für die Leistungsphase 2
(Vorplanung) statt. Anfang November 2023 lagen die Vorplanungsergebnisse der
Architekten und Fachplaner vor, und damit auch eine Kostenschätzung nach DIN
276, die auf der Basis der einer groben Mengenermittlung der einzelnen
Kostenuntergruppen (z.B. Außenwände, Innenwände, Dächer, Beleuchtung,
Lüftungsanlage usw.) und dazugehörigen Kostenkennwerten/ Erfahrungswerten
erstellt wird.
Die
geschätzten Gesamtkosten der Schule inkl. der Sporthalle liegen demnach
voraussichtlich bei ca. 25.580.000,- €.
Das Herrichten des angrenzenden Sportplatzes erhöht die Summe um
1.420.000,- € auf insgesamt ca. 27.000.000,- €.
Zusätzlich
sind für die Innenausstattung der Schule inkl. Sporthalle ca. 1.100.000,- €
veranschlagt.
Die
Planungsergebnisse der LPH 2 und der angestrebte Gebäude-Energiestandard sind
in der beiliegenden Anlage1 in Form einer Baubeschreibung erläutert.
Ursachen
der Kostensteigerungen
Die
gesteigerten Kosten sind auf zwei wesentliche Ursachen zurückzuführen. Zum
einen die allgemeinen Baupreissteigerungen, denn seit Ende 2019 bis Stand
August 2023 sind die Kosten im Baubereich um ca. 43% und allein seit Februar 2022 um 22,5% gestiegen. Dies
bedeutet für die Kostenentwicklung der Förderschule:
15.800.000
€ x 1,43 = 22.551.071 € à
Differenz ca. 3.029.000,- € zu 25.580.000 €
Zum
anderen sind die gestiegenen energetischen Anforderungen ursächlich. Im
Vergleich zu einer Schule mit durchschnittlichen Anforderungen, d.h. mit einem
energetischen Standard gemäß Gebäudeenergiegesetz Stand 2022 und Ausgangslage
zum Zeitpunkt des Planungswettbewerbs, sind in der Zwischenzeit sowohl die
gesetzlichen Rahmenbedingungen als auch die landkreiseigenen Ziele neu
definiert worden:
-
Bis
2022 galt das Gebäude-Energie-Gesetz (GEG) 2020, das einen Standard KfW 75 für
Neubauten vorgab. Das GEG 2023 fordert für Neubauten einen Standard KfW 55,
d.h. ein Neubau darf höchstens 55% der Primärenergie eines Referenzgebäudes
verbrauchen. 65% der Energie für die Wärmeerzeugung müssen aus nachwachsenden
Rohstoffen gewonnen werden. Die Gebäudehülle muss hochwertiger gedämmt und
abgedichtet werden.
- Gem. NBauO 2024 werden für Neubauten
PV-Anlagen für mind. 50% der Dachfläche vorgeschrieben, damit kann der
Energiebedarf der Schule tagsüber grundsätzlich gedeckt werden.
-
Der
Landkreis Friesland strebt die Klimaneutralität bis 2030 an. Somit wird ein
Energiestandard KfW 40+ angestrebt. Um die Klimaneutralität zu erreichen, wird
die Wärmegewinnung zu 100% über eine Luft-Wasserwärmepumpe erzeugt.
-
Der
Niedrigenergiestandard macht eine Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung
erforderlich.
Weitere unvorhergesehene Kostenfaktoren
sind:
-
Höherer
Digitalisierungsgrad (Standard LK Friesland) der Unterrichtsräume und
Verwaltung hat Auswirkung auf die Kosten der Elektroinstallation.
-
Bei der
Kostengruppe Außenanlagen ergaben sich nach Auswertung des Baugrundgutachtens
durch den Fachplaner erhöhte Anforderungen an die Oberflächenentwässerung.
Das
geplante Gebäude entspricht dem Standard KfW 40, für den der Kostenkennwert für
Schulen gemäß BKI 2022 zwischen ca. 2.600,- bis ca. 2.800,- €/ m²BGF lag. Der
Kostenkennwert, der auf der Basis der jetzt vorliegenden Kostenschätzung für
die Heinz-Neukäter-Förderschule ermittelt wurde, liegt bei 2.702- €/ m²BGF und
ist somit vergleichbar.
Förderungen
Für
die Maßnahme wird die Beantragung von KfW Fördergeldern über die Bundesförderung für Energieeffiziente
Gebäude – Klimafreundlicher Neubau mit QNG (Qualitätssiegel Nachhaltiges
Gebäude) angestrebt, wenn die Förderprogramme für Energieeffizientes Bauen
im Jahr 2024 wiederaufgelegt werden und weiterhin die gleichen Bedingungen
gelten.
Für
die Förderung „Klimafreundlicher Neubau (KFN)“ sind zwei Förderstufen möglich:
1.
Zuschuss
für Effizienzhaus 40 klimafreundlich: 500.000,- €
oder
2.
Zuschuss
für EH 40 klimafreundlich mit QNG: 1.875.000,-
€
Damit kann eine Summe von ca. 1.875.000,- € als Fördermittel
beantragt werden.
Die
derzeitig geschätzten Gesamtkosten in Höhe von 27.000.000,- € könnten durch
Fördergelder auf 25.580.000,- € tatsächliche Belastung für den Haushalt gesenkt
werden, vorbehaltlich, dass 2024 die Programme wiederaufgenommen werden. Eine
weitere Kompensations- bzw. Einsparungsmöglichkeit bietet die spätere
Neu-Anlage des Sportplatzes in Höhe von ca. 1.420.000,- €, die mit allen Beteiligten in Abhängigkeit von
Nutzungsbedarf und Bauabwicklung abgestimmt wird.
Hierbei
ist die Neuanlage des Sportplatzes aus Bauablaufgründen zusammen mit dem Neubau
veranschlagt. Da dieser aber von mehreren Schulen, der OBS Arngaster Str., dem
Lothar-Meyer-Gymnasium, sowie teilweise der BBS Varel genutzt wird, werden die
Kosten hierfür weiterhin erforderlich sein. Der in der ehemaligen
Gymnastikhalle geplante „Außerschulische Lernort“ ist in den o. g. Kosten nicht
enthalten und sollte auch aufgrund der vielfachen Nutzung durch alle Schulen im
Landkreis unabhängig von dem Neubau der Förderschule betrachtet und fortgeführt
werden.
Zusammengefasst:
Geschätzte
Gesamtkosten mit Sportplatz Stand 12/2023: 27.000.000,-
€
Im
Haushalt schon berücksichtigt 19.915.000,-
€
Fehlende
Haushaltsmittel: 7.085.000,- €
Teildeckung:
Unter
Vorbehalt: Fördermittel -
1.875.000,- €
Verschiebung
Maßnahme Sportplatz -
1.420.000,- €
3.790.000,- €
Die
vorgetragenen Kosten stellen den Stand einer Kostenschätzung nach
Leistungsphase 2 (Vorplanung) dar, bei der von Planungsungenauigkeiten (+/- 15%
~ 3,8 Mio. EUR) ausgegangen werden muss.
Die
Planungsbüros sind bereits mit der Durchführung der Leistungsphase 3 (LPH 3)
„Entwurfsplanung“ beauftragt, da erst in deren Zuge die genaueren Ausführungen
der Konstruktionsdetails und der technischen Ausstattung erarbeitet werden und
als Basis für die genauere Kostenberechnung vorliegen; dies gilt insbesondere
für die Planung der technischen Ausrüstung. Die Kostenberechnung wird erst zum
Abschluss der LPH 3 erstellt und dient insbesondere dazu, die oben
dargestellten Planungsungenauigkeiten zu minimieren sowie weitere
Einsparpotenziale ermitteln zu können. Parallel zu der detaillierten
Planung sollen auch weitere Fördermöglichkeiten ermittelt und wo möglich in
Anspruch genommen werden, wenn diese nicht zu neuen Mehraufwendungen und/ oder
starken Verzögerungen des Planungs- bzw. Bauprozesses führen. Unter diesem
Aspekt sind auch noch weitere Einsparpotenziale und mögliche Alternativen zu
prüfen.
Herr Landrat Ambrosy expliziert vorab den Ausführungen zum Sachverhalt, dass der Neubau Heinz-Neukäter-Schule eines der letzten großen Schulprojekte sei. Lange sei über einen Variantenvergleich diskutiert worden und schlussendlich wurde über einen Neubau am Standort Arngaster Str. in Varel entschieden. Die Kostensteigerung im Bauwesen in den letzten 3 – 4 Jahren um fast 50 % erkläre die hohen Zahlen. Er weist darauf hin, dass es sich hierbei nicht um eine schlechte Planung oder Fehlkalkulation der Verwaltung handle. Planungen wurden bisher immer zielgerecht und kostengerecht umgesetzt. Aufgrund der Kostensteigerung möchte die Verwaltung nochmals in die Diskussion und eine erneute Prüfung von Alternativen. Mögliche Alternativen sollen untersucht und möglichst zeitnah vorgelegt werden. Die Schule sollte wissen, dass es eine modernisierte Schule geben wird – ob im Altbestand, im Neubau oder an einer anderen Stelle, dies sei ein weiteres Mal zu prüfen und mit einer neuen Kostenentwicklung darzulegen. In den 27 Mio. Euro Gesamtkosten sei die Erneuerung der Sportanlage bereits mit 1,5 Mio. Euro inbegriffen und in der Betrachtung abzuziehen, da diese ohnehin auch ohne Neubau für die anderen Schulstandorte (OBS, LMG, BBS) erforderlich sei. Herr Landrat Ambrosy empfiehlt angesichts der neuen Dimension und finanziellen Belastung des Landkreises den Planungsprozess anzuhalten und mögliche Alternativen zu prüfen.
Herr Alpaslan und Frau Skarsik informieren mit einer Präsentation (s. Anlage) über den Planungstand der Heinz-Neukäter-Schule.
Herr KTA Schürgers stellt die Frage nach dem Nutzen und den Kosten der QNG-Zertifizierung.
Frau Skarsik erklärt daraufhin, dass ohne die QNG-Zertifizierung die Fördermittel nicht in voller Höhe von 1.875.000 € beantragt werden können und somit lediglich ein Anspruch auf eine Teilförderung in Höhe von 500.000 € bestehe. Durch die gesetzliche Verpflichtung bei Neubauten einen Standard KfW 55 durchzuführen und gemäß der landkreiseigenen Vorgabe, CO2-neutral zu werden, erfülle der Landkreis bereits viele Anforderungen der QNG-Zertifizierung.
Herr Alpaslan und Herr Landrat Ambrosy erklären ergänzend, dass der erforderliche Mehraufwand für die additionale Planungsleistung im Rahmen der Zertifizierung gering und die durch eine Zertifizierung erhöhte Fördersumme von zusätzlichen 1.375.000 € somit ein erheblicher Gewinn sei.
Herr KTA Eilers erkundigt sich nach einer Einschätzung der Verwaltung, ob aufgrund von Konzepten tatsächlich noch eine nachhaltige Senkung der Baukosten möglich sei.
Herr Landrat Ambrosy erklärt, dass die Varianten im Bestand zwar günstiger, aber eben nicht viel günstiger als ein Neubau waren und damals zugunsten eines Neubaus entschieden wurde. Angesichts der Kostenentwicklung müsse eine neue Betrachtung erfolgen. Er empfiehlt, alle 3 Varianten erneut auf durchführbare Kosteneinsparungen zu prüfen und mit der Schule den Raumbedarf ein weiteres Mal zu besprechen. Im Hinblick auf die Haushaltsplanung müsse in diesem Jahr eine Entscheidung her.
Herr KTA Schürgers stellt die Frage nach der Dauer bis zu einer Entscheidung und nach dem Zeitraum für einen Neubau bis zur Bezugsfertigkeit.
Herr Alpaslan beantwortet die Frage und erklärt, dass eine erneute Prüfung der Standortvarianten aufgrund der Kurzfristigkeit nur intern erfolgen könne. Eine Prüfung durch die Fachplaner sei aus vergaberechtlichen Gründen nicht möglich. Die Gründlichkeit und Tiefe der Variantenbetrachtung und Neuberechnung durch die Verwaltung könne nicht in der Qualität wie der von den Fachplanern durchgeführt werden, denn hierzu fehlen überarbeitete Pläne und Grundrisse. Eine Betrachtung und Berechnung sei nur über die Fläche möglich. Er weist auf die Gefahr hin, solle man sich für eine weitere Zusammenarbeit mit den Fachplanern entscheiden, dass diese, aufgrund des verschobenen Zeitplans, bereits andere Projekte/ Aufträge haben und deshalb abspringen könnten. Ergebnis würde sein, dass eine neue Ausschreibung erfolgen müsse und das Vergabeverfahren von Neuem beginne und damit das Vorhaben sich um mehrere Jahre verzögern würde. Nach aktuellem Planungsstand zur Neubauvariante sei mit einer Bezugsfertigkeit in 2027 zu rechnen.
Herr KTA Schürgers möchte weiterhin wissen, wie belastbar die Zahlen sind, die intern gerechnet werden.
Herr Landrat Ambrosy führt hierzu aus, dass aus 20 Jahren eigener Erfahrung, basierend aus den erfolgten Plan- und Ausschreibungsergebnissen, der Fachbereich sehr zeit-, plan- und finanzgenau arbeite. Die Abweichungen lägen in einem sehr bescheidenen Bereich von ein paar Prozentpunkten, nicht nur nach oben, sondern auch teilweise nach unten. Weiterhin merkt er hinzu, dass sich die Preise sowie auch die Zinsen allmählich beruhigen. Nichtsdestotrotz gäbe es aber weiterhin ein Risiko, eine Garantie auf feste Zahlen könne demzufolge nicht gegeben werden. Das Ziel sei es nun miteinander einen Weg zu suchen und zu finden, der für alle Beteiligten erträglich sei - die Schule im Mittelpunkt, die Kosten im Blick.
Herr KTA Burgenger befürwortet die Ausführungen und äußert den Wunsch nach einem zügigen Ergebnis.
Anlage zur Niederschrift:
Präsentation Neubau
HNS-Sachstand
Abstimmungsergebnis:
einstimmig beschlossen
Ja: |
10 |
Nein: |
0 |
Enthaltung: |
0 |