Kenntnisnahme/Empfehlung:
Das Gremium nimmt Kenntnis.
Der stellvertretende Vorsitzende Herr Kruse
stellt die Vorlage vor und bittet Frau Renken um ihren Bericht.
Frau Renken führt aus, dass sie dieses Thema
schon einmal im Jugendhilfeausschuss vorgestellt hat. Dieses damals anlässlich
der steigenden Kosten.
Nun zeige sich, dass es stetig steigende Schulbegleitungen gäbe. Nach
Corona scheinen immer mehr Auffälligkeiten zu Tage zu treten. Neu sei nun, dass
landesweit darüber geredet wird, Schulbegleitungen in anderer Form
aufzustellen. U. a. auf Grund des weniger werdenden
Angebotes von Arbeits- und Fachkräften.
In diesem Bereich würde überwiegend mit
Nicht-Fachkräften gearbeitet. Die Überlegung sei die, dass in diesem Bereich
eine Poollösung aufgestellt werde. Sie ist der Meinung, dass die betroffenen
Kinder weiterhin aufgefangen werden müssen, aber mit einem anderen System als
bisher. Es müsse geschaut werden, in welche Schulen wie z. B. Förderschulen,
Grundschulen die Energie investiert werde. Förderschulen hätten einen Auftrag
der Rückschulung an die Regelschulen. Sie gibt zu bedenken, dass es immer mehr
auffällige Kinder im Kindergartenbereich gäbe.
Herr KTA Osterloh merkt an, dass es in der
Statistik nicht um Schulbegleitung gehe, aber nicht um alle Schulbegleitungen,
die sich tatsächlich in der Schule befinden und bezieht sich auf Wangerooge,
die drei Schulbegleiter haben bei 60 Kindern, die aber nicht in der Statistik
auftauchen.
Frau Renken geht auf die Frage näher ein und
führt aus, dass der Landkreis Schulbegleitungen gemäß des 35 a SGB VIII zur
Verfügung stellt. Dies schließe lediglich Kinder und Jugendliche, die von
seelischer Behinderung bedroht sind, ein. Es würden keine Schulbegleitungen für
Mehrfachbehinderungen oder für körperlich, geistige oder motorische
Behinderungen gestellt. Dies sei Aufgabe des Sozialamtes.
Die Erste Kreisrätin Frau Vogelbusch erläutert
näher die Poollösung und regt an, dass Schule einmal so inklusiv sein solle,
dass keine Inklusionshelfer mehr benötigt würden. Im Moment verhielte es sich
so, dass im SGB jeder Mensch mit Behinderung, gleich ob Volljährigkeit bestehe
oder nicht, ein Anspruch auf Individualhilfe hätte. Dies bedeute, bei Bestehen
der Eltern auf diesen Anspruch, müssen einzelne Personen unterstützt werden.
Das Kultusministerium und das Sozialministerium seien im Gespräch. Beide Seiten
sehen ein, dass es eine Poollösung geben müsse. Das Kultusministerium könne
dies für Niedersachsen entscheiden, nicht aber das Sozialministerium, da dies
eine Bundesgesetzgebung sei.
Frau KTA Kaiser-Fuchs bringt an, es stehe für
sie außer Frage, dass Kinder eine verlässliche und gleichbehandelnde Begleitung
benötigen. Sie weist darauf hin, dass auch die Eltern einen Auftrag zur
Förderung haben und diesem nachkommen müssen.
Frau Homfeldt möchte wissen, ob bei
Schulbegleitungen evaluiert würde, dass die jeweilige Begleitung auf
fruchtbaren Boden treffen würde. Vor einigen Jahren wäre es im Gespräch
gewesen, dass Pädagogen als Begleitung eingesetzt werden würden, wessen die
Landesschulbehörde nicht zugestimmt hätte. Sie äußert ihre Bedenken
hinsichtlich der nicht ausgebildeten Kräfte und zweifelt die Richtigkeit dieses
Vorgehens an.
Frau Renken stellt klar, dass der Grund der
vermehrten Schulbegleitungen in der Masse bestehe. Früher hätte es ein bis zwei
Schulbegleitungen gegeben, woraufhin sie sich mit ihrem Vorgänger beschlossen
hätte, Fachkräfte einzusetzen. Auf Grund von derart hohen Anfragen nach
Schulbegleitungen wären nicht ausreichend genug Pädagogen vorhanden. Es gäbe
sehr gute Träger die Schulungen von 4 Wochen bis 6 Monaten anbieten würden, um
Nicht-Gelernte auf die Schulen vorzubereiten. Sie berichtet weiter, dass es
durchaus so sei, dass es viele Begleiter gäbe, die eine tolle Arbeit leisten
würden. Überwiegend sei es so, dass die Schulbegleitungen länger bestehen blieben.
Ein kritischer Punkt sei vor allem, dass einer überwiegender Teil Honorarkräfte
wären, die kein Interesse daran hätten, dass diese Fälle frühzeitig enden
würden. Es sei deshalb schwieriger, sich aus diesem Konstrukt wieder zu lösen.
Die Schulen hätten vermutlich ebenfalls kein Interesse daran, da sie einen
zweiten Lehrer im Unterricht hätten.
Frau Homfeldt äußert sich hinsichtlich Kindern,
die sozial-emotional geschwächt sind. Bei diesen Kindern bestehe die Chance aus
ihnen, gerade in der Grundschule, wenn sie gut begleitet würden, etwas
Positives zu bewirken.
Frau Renken betont, der Vorteil einer
Schulbegleitung, auch einer
Nichtfachkraft, bestehe darin, dass die Kinder, wenn jemand neben ihnen
säße, in diesem Moment sofort eine Teilhabe am Schulleben erfahren würde. Den
Nachteil sehe sie darin, dass wenn die Schulbegleitung nicht mehr da sei, das
Kind schnell wieder zurück in die alten Verhaltensweisen verfalle,
die es vor dem Einsatz einer Schulbegleitung gezeigt habe.
Die Erste Kreisrätin Frau Vogelbusch stellt die
finanzielle Sachlage klar und berichtet, dass der Landkreis im Jahr 2019 für
die I-Hilfen im Bereich § 35a SGB IX Ausgaben in Höhe von 600.000,00 € getätigt
hätte. Im Jahr 2023 sind Ausgaben in Höhe von 2.300.000,00 € zu verzeichnen gewesen.
Ihr selbst sei nicht ganz klar, ob diese Problematik an Corona läge, ob diese
Thematik präsenter geworden sei oder ob es an den Lehrern mit den zu vollen
Regelklassen läge.
Herr Zobel wirft ein, dass genau dieses ihn
interessieren würde, woran der in den letzten Jahren stetig steigende Bedarf
liege.
Die Erste Kreisrätin Frau Vogelbusch gibt an,
dass dies was sie jetzt sage ein wenig Spekulation sei. Zum einen sei der
Bedarf der Kinder, die tatsächlich einen diagnostizierten Förderbedarf hätten,
deutlich gestiegen. Zum anderen liefe „Förderschule Lernen“ aus und die meisten
Kinder inzwischen in Regelschulen beschult würden. Corona hätte vermutlich
ebenfalls zu einem erhöhten Bedarf geführt. Ihrer Meinung nach seien viele
Aspekte für diesen Zustand verantwortlich. Sie betonte, dass dies ein
bundesweites Problem sei. Diese Art der Problematik sei nicht ohne genügend
Förderlehrer zu lösen und gibt das Wort an Herrn Neugebauer.
Herr Neugebauer stimmt der Ersten Kreisrätin
Frau Vogelbusch zu und merkt an, dass diese Problematik wesentlich
vielschichtiger betrachtet werden müsse. Er berichtet positiv über seinen Alltag mit den
Schulbegleitern und bestätigt, dass diese eine herausragende Arbeit leisteten
würden, was der ganzen Schulgemeinschaft zu Gute käme. Diese würden überhaupt
die Teilhabe der besagten Schüler am Unterricht ermöglichen. Seine Schule, die
400 Schüler beschule, hätte 45 Schüler mit sonderpädagogischem
Unterstützungsbedarf. Wissenschaftliche Untersuchungen zeigen, dass jedes
dritte Kind in Deutschland soziale Auffälligkeiten mitbringe.
Seiner Meinung nach haben die steigenden
Bedarfe mit der gesamten Entwicklung der Gesellschaft zu tun. Er sieht die
ständige Mediennutzung der Kinder als sehr kritisch. Er erachtet die Poollösung
als eine gute Wahl, da seiner Meinung nach alle Schulen davon partizipieren
können. Das Kultusministerium versuche entsprechend die Vorgaben mit einem
Schlüssel anhand eines sozialen Index zu evaluieren.
Herr Neugebauer berichtet weiter von einer
Wilhelmshavener Schule. Diese hat die Schulbegleitungen auf Klassenassistenzen
umgestellt. Mit diesem Modell würden die Kompetenzen der teilweise vier bis
fünf Schulbegleiter auf eine einzige Person übertragen. Es gäbe keine
Stigmatisierung eines einzelnen Schülers mehr. Er stellt dennoch klar, dass
Schüler die Begleitungen erhalten, sich eher wie ein Regent fühlen, da es sie
Besonders mache und dies keineswegs immer im negativen Sinne anzusehen sei.
Grundsätzlich halte er eine Schulassistenz für eine Bereicherung, da sie der
ganzen Klasse zu Gute käme.
Frau KTA Lammers fasst zusammen, dass Bedarfe
an Grundschulen höher sind als an den weiterführenden Schulen. Ihr zeige dies,
dass in diesen Jahren eine erfolgreiche Beschulung erfolgt sein müsse. Sie
erkundigt sich wie die Gesamtlage sei und ob dieser Dialog auch mit den Lehrkräften
geführt werde. Sie stimmt zu, dass Sparen an dieser Stelle nicht von Vorteil
sei.
Frau Renken erläutert, dass eine Poollösung nicht unbedingt günstiger sei.
In Gesprächen mit Schulen wurde ihr mitgeteilt, dass Schulen sich
Schulbegleitungen und Schulassistenzen wünschen. Mit einer Poollösung wäre es
so, dass die Lehrer selbst entscheiden, wo der Bedarf liege. Der Landkreis hat
derzeit die Bedarfsfeststellungshoheit und um diese Thematik voranzubringen
bedarf es ein hohes Maß an Kommunikation. Es bedürfe eine Umgestaltung bei den
Mitarbeitern im Amt, aber auch der Schulen, deren Einsatz wir ihnen überlassen
würden. Sie befürworte diesen Weg, da eine Poollösung
eine Fallzahlminderung und eine Entlastung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
mit sich bringen würde.
. Bliebe es wie
bisher, würden immer mehr Mitarbeiter benötigt, die sich mit Einzelfällen,
Einzelbedarfen und ggfs. Klagen auseinandersetzen müssten.
Die Erste Kreisrätin Frau Vogelbusch fügt
ergänzend hinzu, dass unsere Schulbehörde dem gegenüber bisher nicht offen war,
nun aber ein anderes Signal gezeigt hätte.
Herr KTA Wilken gibt an, dass es ihm bisher
nicht klar war, dass es die Möglichkeit der verschiedenen Modelle gäbe und er
würde es begrüßen, wenn diese im Ausschuss vorgestellt würden.
Frau Renken klärt über das SGB VIII, sowie die
damit verbundene Einzelfallprüfung auf. Es würde weiterhin Kinder geben, die
individuellere und intensivere Unterstützung benötigen. Würde entschieden
werden einen anderen Weg zu gehen, müsste dies politisch beschlossen werden.
Herr KTA Wilken verweist auf den Rechtsanspruch
der Einzelhilfe und fragt, ob wir trotzdem entscheiden können, dass wir es
anders machen.
Die Erste Kreisrätin Frau Vogelbusch verneint dieses und erklärt, dass dies nicht durchführbar wäre, wenn die Eltern darauf bestünden. Da das positive Signal von der Schulbehörde gesendet wurde, sei es nun wichtig, ein gutes Konzept zu erarbeiten. Der Landkreis Wittmund hätte dieses Modell schon seit längerer Zeit, diese hätten aber andere Zuständigkeiten in der Schulbehörde. Der Landkreis Wittmund arbeitet eng mit der Volkshochschule zusammen. Mit selbigen wäre man nun auch im Gespräch. Bei weiterem Vorankommen würde der Landkreis dieses dem Gremium vorstellen.