Beschluss: zur Kenntnis genommen

Kenntnisnahme/Empfehlung:

Das Gremium nimmt Kenntnis.

 


Der stellvertretende Vorsitzende Herr Kruse stellt die Vorlage vor und bittet Frau Renken um ihren Bericht.

 

Frau Renken führt aus, dass sie dieses Thema schon einmal im Jugendhilfeausschuss vorgestellt hat. Dieses damals anlässlich der steigenden Kosten.

 

Nun zeige sich, dass es stetig steigende Schulbegleitungen gäbe. Nach Corona scheinen immer mehr Auffälligkeiten zu Tage zu treten. Neu sei nun, dass landesweit darüber geredet wird, Schulbegleitungen in anderer Form aufzustellen. U. a. auf Grund des weniger werdenden Angebotes von Arbeits- und Fachkräften.

In diesem Bereich würde überwiegend mit Nicht-Fachkräften gearbeitet. Die Überlegung sei die, dass in diesem Bereich eine Poollösung aufgestellt werde. Sie ist der Meinung, dass die betroffenen Kinder weiterhin aufgefangen werden müssen, aber mit einem anderen System als bisher. Es müsse geschaut werden, in welche Schulen wie z. B. Förderschulen, Grundschulen die Energie investiert werde. Förderschulen hätten einen Auftrag der Rückschulung an die Regelschulen. Sie gibt zu bedenken, dass es immer mehr auffällige Kinder im Kindergartenbereich gäbe.

 

Herr KTA Osterloh merkt an, dass es in der Statistik nicht um Schulbegleitung gehe, aber nicht um alle Schulbegleitungen, die sich tatsächlich in der Schule befinden und bezieht sich auf Wangerooge, die drei Schulbegleiter haben bei 60 Kindern, die aber nicht in der Statistik auftauchen.

 

Frau Renken geht auf die Frage näher ein und führt aus, dass der Landkreis Schulbegleitungen gemäß des 35 a SGB VIII zur Verfügung stellt. Dies schließe lediglich Kinder und Jugendliche, die von seelischer Behinderung bedroht sind, ein. Es würden keine Schulbegleitungen für Mehrfachbehinderungen oder für körperlich, geistige oder motorische Behinderungen gestellt. Dies sei Aufgabe des Sozialamtes.

 

Die Erste Kreisrätin Frau Vogelbusch erläutert näher die Poollösung und regt an, dass Schule einmal so inklusiv sein solle, dass keine Inklusionshelfer mehr benötigt würden. Im Moment verhielte es sich so, dass im SGB jeder Mensch mit Behinderung, gleich ob Volljährigkeit bestehe oder nicht, ein Anspruch auf Individualhilfe hätte. Dies bedeute, bei Bestehen der Eltern auf diesen Anspruch, müssen einzelne Personen unterstützt werden. Das Kultusministerium und das Sozialministerium seien im Gespräch. Beide Seiten sehen ein, dass es eine Poollösung geben müsse. Das Kultusministerium könne dies für Niedersachsen entscheiden, nicht aber das Sozialministerium, da dies eine Bundesgesetzgebung sei.

 

Frau KTA Kaiser-Fuchs bringt an, es stehe für sie außer Frage, dass Kinder eine verlässliche und gleichbehandelnde Begleitung benötigen. Sie weist darauf hin, dass auch die Eltern einen Auftrag zur Förderung haben und diesem nachkommen müssen.

 

Frau Homfeldt möchte wissen, ob bei Schulbegleitungen evaluiert würde, dass die jeweilige Begleitung auf fruchtbaren Boden treffen würde. Vor einigen Jahren wäre es im Gespräch gewesen, dass Pädagogen als Begleitung eingesetzt werden würden, wessen die Landesschulbehörde nicht zugestimmt hätte. Sie äußert ihre Bedenken hinsichtlich der nicht ausgebildeten Kräfte und zweifelt die Richtigkeit dieses Vorgehens an.

 

Frau Renken stellt klar, dass der Grund der vermehrten Schulbegleitungen in der Masse bestehe. Früher hätte es ein bis zwei Schulbegleitungen gegeben, woraufhin sie sich mit ihrem Vorgänger beschlossen hätte, Fachkräfte einzusetzen. Auf Grund von derart hohen Anfragen nach Schulbegleitungen wären nicht ausreichend genug Pädagogen vorhanden. Es gäbe sehr gute Träger die Schulungen von 4 Wochen bis 6 Monaten anbieten würden, um Nicht-Gelernte auf die Schulen vorzubereiten. Sie berichtet weiter, dass es durchaus so sei, dass es viele Begleiter gäbe, die eine tolle Arbeit leisten würden. Überwiegend sei es so, dass die Schulbegleitungen länger bestehen blieben. Ein kritischer Punkt sei vor allem, dass einer überwiegender Teil Honorarkräfte wären, die kein Interesse daran hätten, dass diese Fälle frühzeitig enden würden. Es sei deshalb schwieriger, sich aus diesem Konstrukt wieder zu lösen. Die Schulen hätten vermutlich ebenfalls kein Interesse daran, da sie einen zweiten Lehrer im Unterricht hätten.

 

Frau Homfeldt äußert sich hinsichtlich Kindern, die sozial-emotional geschwächt sind. Bei diesen Kindern bestehe die Chance aus ihnen, gerade in der Grundschule, wenn sie gut begleitet würden, etwas Positives zu bewirken.

 

Frau Renken betont, der Vorteil einer Schulbegleitung, auch einer  Nichtfachkraft, bestehe darin, dass die Kinder, wenn jemand neben ihnen säße, in diesem Moment sofort eine Teilhabe am Schulleben erfahren würde. Den Nachteil sehe sie darin, dass wenn die Schulbegleitung nicht mehr da sei, das Kind schnell wieder zurück in die alten Verhaltensweisen verfalle, die es vor dem Einsatz einer Schulbegleitung gezeigt habe.

 

Die Erste Kreisrätin Frau Vogelbusch stellt die finanzielle Sachlage klar und berichtet, dass der Landkreis im Jahr 2019 für die I-Hilfen im Bereich § 35a SGB IX Ausgaben in Höhe von 600.000,00 € getätigt hätte. Im Jahr 2023 sind Ausgaben in Höhe von 2.300.000,00 € zu verzeichnen gewesen. Ihr selbst sei nicht ganz klar, ob diese Problematik an Corona läge, ob diese Thematik präsenter geworden sei oder ob es an den Lehrern mit den zu vollen Regelklassen läge.

 

Herr Zobel wirft ein, dass genau dieses ihn interessieren würde, woran der in den letzten Jahren stetig steigende Bedarf liege.

 

Die Erste Kreisrätin Frau Vogelbusch gibt an, dass dies was sie jetzt sage ein wenig Spekulation sei. Zum einen sei der Bedarf der Kinder, die tatsächlich einen diagnostizierten Förderbedarf hätten, deutlich gestiegen. Zum anderen liefe „Förderschule Lernen“ aus und die meisten Kinder inzwischen in Regelschulen beschult würden. Corona hätte vermutlich ebenfalls zu einem erhöhten Bedarf geführt. Ihrer Meinung nach seien viele Aspekte für diesen Zustand verantwortlich. Sie betonte, dass dies ein bundesweites Problem sei. Diese Art der Problematik sei nicht ohne genügend Förderlehrer zu lösen und gibt das Wort an Herrn Neugebauer.

 

Herr Neugebauer stimmt der Ersten Kreisrätin Frau Vogelbusch zu und merkt an, dass diese Problematik wesentlich vielschichtiger betrachtet werden müsse. Er berichtet  positiv über seinen Alltag mit den Schulbegleitern und bestätigt, dass diese eine herausragende Arbeit leisteten würden, was der ganzen Schulgemeinschaft zu Gute käme. Diese würden überhaupt die Teilhabe der besagten Schüler am Unterricht ermöglichen. Seine Schule, die 400 Schüler beschule, hätte 45 Schüler mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf. Wissenschaftliche Untersuchungen zeigen, dass jedes dritte Kind in Deutschland soziale Auffälligkeiten mitbringe.

Seiner Meinung nach haben die steigenden Bedarfe mit der gesamten Entwicklung der Gesellschaft zu tun. Er sieht die ständige Mediennutzung der Kinder als sehr kritisch. Er erachtet die Poollösung als eine gute Wahl, da seiner Meinung nach alle Schulen davon partizipieren können. Das Kultusministerium versuche entsprechend die Vorgaben mit einem Schlüssel anhand eines sozialen Index zu evaluieren.

 

Herr Neugebauer berichtet weiter von einer Wilhelmshavener Schule. Diese hat die Schulbegleitungen auf Klassenassistenzen umgestellt. Mit diesem Modell würden die Kompetenzen der teilweise vier bis fünf Schulbegleiter auf eine einzige Person übertragen. Es gäbe keine Stigmatisierung eines einzelnen Schülers mehr. Er stellt dennoch klar, dass Schüler die Begleitungen erhalten, sich eher wie ein Regent fühlen, da es sie Besonders mache und dies keineswegs immer im negativen Sinne anzusehen sei. Grundsätzlich halte er eine Schulassistenz für eine Bereicherung, da sie der ganzen Klasse zu Gute käme.

 

Frau KTA Lammers fasst zusammen, dass Bedarfe an Grundschulen höher sind als an den weiterführenden Schulen. Ihr zeige dies, dass in diesen Jahren eine erfolgreiche Beschulung erfolgt sein müsse. Sie erkundigt sich wie die Gesamtlage sei und ob dieser Dialog auch mit den Lehrkräften geführt werde. Sie stimmt zu, dass Sparen an dieser Stelle nicht von Vorteil sei.

 

Frau Renken erläutert, dass eine Poollösung nicht unbedingt günstiger sei. In Gesprächen mit Schulen wurde ihr mitgeteilt, dass Schulen sich Schulbegleitungen und Schulassistenzen wünschen. Mit einer Poollösung wäre es so, dass die Lehrer selbst entscheiden, wo der Bedarf liege. Der Landkreis hat derzeit die Bedarfsfeststellungshoheit und um diese Thematik voranzubringen bedarf es ein hohes Maß an Kommunikation. Es bedürfe eine Umgestaltung bei den Mitarbeitern im Amt, aber auch der Schulen, deren Einsatz wir ihnen überlassen würden. Sie befürworte diesen Weg, da eine Poollösung eine Fallzahlminderung und eine Entlastung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit sich bringen würde.

. Bliebe es wie bisher, würden immer mehr Mitarbeiter benötigt, die sich mit Einzelfällen, Einzelbedarfen und ggfs. Klagen auseinandersetzen müssten.

 

Die Erste Kreisrätin Frau Vogelbusch fügt ergänzend hinzu, dass unsere Schulbehörde dem gegenüber bisher nicht offen war, nun aber ein anderes Signal gezeigt hätte.

 

Herr KTA Wilken gibt an, dass es ihm bisher nicht klar war, dass es die Möglichkeit der verschiedenen Modelle gäbe und er würde es begrüßen, wenn diese im Ausschuss vorgestellt würden.

 

Frau Renken klärt über das SGB VIII, sowie die damit verbundene Einzelfallprüfung auf. Es würde weiterhin Kinder geben, die individuellere und intensivere Unterstützung benötigen. Würde entschieden werden einen anderen Weg zu gehen, müsste dies politisch beschlossen werden.

 

Herr KTA Wilken verweist auf den Rechtsanspruch der Einzelhilfe und fragt, ob wir trotzdem entscheiden können, dass wir es anders machen.

 

Die Erste Kreisrätin Frau Vogelbusch verneint dieses und erklärt, dass dies nicht durchführbar wäre, wenn die Eltern darauf bestünden. Da das positive Signal von der Schulbehörde gesendet wurde, sei es nun wichtig, ein gutes Konzept zu erarbeiten. Der Landkreis Wittmund hätte dieses Modell schon seit längerer Zeit, diese hätten aber andere Zuständigkeiten in der Schulbehörde. Der Landkreis Wittmund arbeitet eng mit der Volkshochschule zusammen. Mit selbigen wäre man nun auch im Gespräch. Bei weiterem Vorankommen würde der Landkreis dieses dem Gremium vorstellen.