Nachtrag: 27.02.2024 Nummer 1
Sitzung: 06.03.2024 Jugendhilfeausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 0767/2024
Beschluss:
1.
Das
Gremium beschließt die 3.
Satzung zur Änderung der Satzung des Jugendparlaments Friesland.
2.
Das
Gremium beschließt die 3. Änderung der Wahlordnung des Jugendparlaments
Friesland.
Begründung:
In den Sitzungen des Kreistages
des Landkreises Friesland am 19.10.2016 wurde zunächst die „Satzung des
Jugendparlaments für den Landkreis Friesland“ und in der folgenden Sitzung am
14.12.2016 auch die „Wahlordnung zur Wahl des Jugendparlaments des Landkreises
Friesland“ beschlossen.
Beide Dokumente wurden im Laufe des Jahres 2020 angepasst und die entsprechenden Änderungen durch den Kreistag des Landkreises Friesland am 18.03.2020 sowie am 15.07.2020 beschlossen.
Mit Hinblick auf die bevorstehenden Wahlen in diesem Jahr haben die Mitglieder des aktuellen Jugendparlaments die beiden Dokumente nochmals geprüft, inhaltliche Anpassungen vorgenommen und die Dokumente aufeinander abgestimmt.
Im Folgenden werden die wesentlichen Änderungen kurz benannt:
Änderungen
der Satzung des Jugendparlaments Friesland
-
§ 6
Zusammensetzung des Jugendparlaments
Aktuell sind ein Sitz im Jugendparlament für den Kreissportbund sowie ein Sitz für den Kreisjugendring vorgesehen. Um möglichst vielen jungen Menschen die Gelegenheit zur Mitarbeit im Jugendparlament zu geben, wurde die Mitgliedschaft um „Vertreter*innen von Jugendverbänden“, also auch Einsatzorganisationen o. Ä., erweitert.
-
§ 8
Ausschüsse
In der aktiven Arbeit des Jugendparlaments Friesland und auch mit Hinblick auf die aktuell geringere Mitgliederzahl, hat sich die Bildung von eigenen, beratenden Ausschüssen als nicht praktikabel erwiesen.
Der Paragraph entfällt daher komplett.
- § 10 Wahl und Konstituierung des Jugendparlaments
Gemäß der Satzung in der Fassung vom 19.10.2016 sind alle Einwohnerinnen und Einwohner wahlberechtigt, die zwischen zwölf und einundzwanzig Jahre alt und seit mindestens 3 Monaten im Landkreis Friesland gemeldet sind.
Um noch mehr jungen Menschen die Mitentscheidung bei der Wahl, als auch die aktive Mitarbeit im Jugendparlament Friesland zu ermöglichen, werden künftig neben der Haupt- auch die Nebenwohnung berücksichtigt.
Weiter sollen nicht nur Deutsche, sondern auch EU-Bürgerinnen und -Bürger und Nicht-EU-Bürgerinnen und –Bürger wählen dürfen, die im Besitz eines Aufenthaltstitels oder einer Duldung sind.
Für Kandidat*innen wird der Zusatz der Duldung nicht übernommen.
Änderung
der Wahlordnung des Jugendparlaments Friesland
-
§ 6
Wahlvorschläge, Aufstellung der Wahlliste
In Absatz (3) wird die Zahl der einzureichenden Unterstützungsunterschriften von 20 auf 15 reduziert, um die Hürde für potentielle Bewerberinnen und Bewerber für das Jugendparlament Friesland zu verringern.
Die Geschäftsordnung des Jugendparlaments Friesland bleibt von den vorstehend genannten Änderungen unberührt.
Der
stellvertretende Vorsitzende Herr Kruse stellt die Vorlage vor und bittet Frau
Herzog um ihren Bericht. Frau Herzog führt die Vorlage aus.
Im
September 2024 werde erneut das Jugendparlament gewählt. Nach näherem
Hinschauen wäre es nötig, einige Änderungen vorzunehmen. Eine dieser Änderungen
wäre die Zusammensetzung des Jugendparlamentes. Grundsätzlich hätte dieses 25
Sitze. 13 würden direkt über die Wahl gewählt. 8 Delegierte kommen aus den
Jugendvertretungen aus den Städten und Gemeinden. 2 Vertreter des
Kreisschülerrates werden in das JuPa entsendet und je 1 Sitz entfällt auf den
Kreisjugendring und auf den Kreissportbund. Beide letztgenannten sollen nun
unter dem Titel „Vertreterin der Jugendverbände“ zusammengefasst werden, da
sich so mehr interessierte Jugendliche aus Jugendverbänden im Jugendparlament
engagieren könnten.
Weiterhin
wolle man den § 8 die Ausschüsse streichen. Es habe sich in der aktiven Arbeit
gezeigt, dass bei einer aktuellen nicht vollausgelasteten Zahl des
Jugendparlamentes, Unterausschüsse zu bilden, nicht zielführend sei.
In § 10 solle es größere Änderungen geben.
Neben der Hauptwohnung sollen auch Nebenwohnungen berücksichtigt werden, was
vor allem zum Tragen käme, wenn Jugendliche zum Studieren aus dem Landkreis
wegziehen, sie ihren Nebenwohnsitz im Landkreis hätten, sie noch wahlberechtigt
wären.
Frau
Herzog begründet die Ausweitung des neuen Wahlrechts damit, dass bisher alle
deutschen EU Bürger und Nicht-EU-Bürger umfassten. Nun solle es so sein, dass
diese Gruppe alle umfasst, die einen Aufenthaltstitel oder Duldung haben.
Bisher wäre es so gewesen, dass bei Kandidaten die aktiv 2 Jahre im
Jugendparlament mitgearbeitet haben, wurde der Zusatz der Duldung nicht
übernommen.
Zum letzten Punkt bezüglich der Wahlordnung
würden die Jugendparlamentarier die Unterschriften gerne von 20 auf 15
Unterschriften reduzieren, damit sich die Hürde verkleinere und es eine höhere
Beteiligung gäbe.
Die Erste Kreisrätin Frau Vogelbusch informiert das Gremium über ihre vorherige Beratung mit, Frau Renken und Frau Herzog und teilt mit, dass die vorgenannten Beweggründe für alle sehr gut nachvollziehbar seien und man wolle, dass sich möglichst viele Jugendliche engagieren und es besser sei, die Hürde nicht zu hoch zu hängen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig beschlossen
Ja: |
8 |
Nein: |
0 |
Enthaltung: |
0 |