Die Erste Kreisrätin Frau Vogelbusch begrüßt die neuen Mitglieder

 

  • Frau Marion Homfeldt                  - KiTa-Leitung
  • Frau Susanne Vogdt-Stephan    - Richterin

 

und weist gemäß § 43 NKomVG auf die einzuhaltenden Pflichten der §§ 40-42 NKomVG hin. Entsprechende Gesetzesauszüge werden stellvertretend durch die Erste Kreisrätin Frau Vogelbusch ausgehändigt.

 

Die Erste Kreisrätin Frau Vogelbusch verpflichtet die neuen Mitglieder per Handschlag. Die Pflichtenbelehrung wird aktenkundig gemacht.

 

Allen neuen Mitgliedern wird viel Erfolg für die kommenden Sitzungen gewünscht.