Beschluss: in Abänderung des Beschlussvorschlages beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Enthaltung: 0, Befangen: 0

Unter Abänderung des Beschlussvorschlages ergeht sodann folgernder

 

Beschluss:

Dem Antrag auf Bezuschussung des Gedenkkreises Wehnen e.V. vom 12.8.2023 in Höhe von 5.000 € wird unter dem Vorbehalt der tatsächlichen Umsetzung und Bezuschussung durch die Landkreise und Städte des Oldenburger Landes, sowie Unterstützung der Oldenburgischen Landschaft für das Haushaltsjahr 2024 vorbehaltlich der Haushaltsgenehmigung

zugestimmt.  


Begründung:

Der Vorsitzende des Gedenkkreises Wehnen e.V., Herr Dr. Ingo Harms, hat mit Datum vom 12.8.2023 einen Antrag auf Bezuschussung für die Neugestaltung der Gedenkstätte Wehnen gestellt. Zu den Einzelheiten wird auf die Anlage verwiesen, insbesondere auf die bereits bewilligten Finanzmittel der Stiftung Niedersächsische Gedenkstätten. Abgestimmt durch die Mitglieder des Kooperationsverbundes „Das Oldenburger Land“ – DOL, wurde analog einer Entscheidung des Landkreises Wesermarsch vereinbart, dass jedes Mitglied einen Beschluss über 5.000 € im Jahr 2024 herbeiführt.

Die Bedeutung der Gedenkstätte Wehnen ist als Ort der Begegnung von Angehörigen als Bildungs- und Informationszentrum über die medizinischen NS-Verbrechen im Land Oldenburg bekannt. Zuletzt hatte der Landkreis Friesland die Gedenkstätte 2020 mit 8.075 Euro gefördert, Herr Dr. Harms hatte damals das neue Gedenkstättenkonzept auch im Ausschuss für Schule, Sport und Kultur vorgestellt (Vorlage 1136/2021).

Wichtig ist insbesondere auch, eine wissenschaftlich fundierte Begleitung und Umsetzung. Diese sollte insbesondere durch die Oldenburgische Landschaft geleistet bzw. unterstützt werden. Eine Gedenkstätte als wichtiger Baustein der Gedenkkultur muss zwingend sorgfältig und wissenschaftlich aufbereitet eingerichtet werden.

Der Zuschuss wird nur gewährt, wenn das Projekt insgesamt fachlich und finanziell tragfähig umgesetzt werden kann.

Die beantragten finanziellen Mittel sind im Haushaltsplan 2024 eingeplant.

Es wird um Beschlussfassung im Sinne des Beschlussvorschlages gebeten.

Die Erste Kreisrätin Frau Vogelbusch erläutert zu dieser Vorlage, dass der Landkreis Friesland die Mittel bereits eingeplant hätte und in enger Abstimmung mit dem ehemaligen Oldenburger Land sei. Man hätte sich auf eine gegenseitige Unterstützung geeinigt.

Frau KTAe Sudholz stellt fest, dass angesichts der Tatsache, dass die Mittel eingeplant wären, aber der Haushalt nicht genehmigt sei, sie sich enthalten würden.

Die Erste Kreisrätin Frau Vogelbusch fügt hinzu, man könne eine Ergänzung mit dem Wortlaut „…vorbehaltlich der Genehmigung des Haushaltes“ in den Beschlussvorschlag aufnehmen.

Herr KTA Ratzel möchte wissen, wer die wissenschaftlich fundierte Begleitung umsetzen würde und ob es Einschränkungen gäbe.

Die Erste Kreisrätin Frau Vogelbusch erklärt, dass der Landkreis und die anderen Kommunen des ehemaligen Oldenburger Landes dies in Absprache mit und der Oldenburgischen Landschaft täte, da dort Wissenschaftler angeschlossen seien.


Abstimmungsergebnis:

Ja:

12

Nein:

 0

Enthaltung:

 0