Sitzung: 18.04.2024 Ausschuss für Schule, Sport und Kultur
Beschluss: in Abänderung des Beschlussvorschlages beschlossen
Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Enthaltung: 0, Befangen: 0
Vorlage: 0804/2024
Unter Abänderung
des Beschlussvorschlages ergeht sodann folgernder
Beschluss:
Dem Antrag auf Bezuschussung des Gedenkkreises Wehnen
e.V. vom 12.8.2023 in Höhe von 5.000 € wird unter dem Vorbehalt der
tatsächlichen Umsetzung und Bezuschussung durch die Landkreise und Städte des
Oldenburger Landes, sowie Unterstützung der Oldenburgischen Landschaft für das
Haushaltsjahr 2024 vorbehaltlich der Haushaltsgenehmigung
zugestimmt.
Begründung:
Der Vorsitzende des Gedenkkreises Wehnen e.V., Herr Dr. Ingo Harms, hat mit
Datum vom 12.8.2023 einen Antrag auf Bezuschussung für die Neugestaltung der
Gedenkstätte Wehnen gestellt. Zu den Einzelheiten wird auf die Anlage
verwiesen, insbesondere auf die bereits bewilligten Finanzmittel der Stiftung
Niedersächsische Gedenkstätten. Abgestimmt durch die Mitglieder des Kooperationsverbundes „Das Oldenburger Land“ –
DOL, wurde analog einer Entscheidung des Landkreises Wesermarsch vereinbart,
dass jedes Mitglied einen Beschluss über 5.000 € im Jahr 2024 herbeiführt.
Die Bedeutung der Gedenkstätte Wehnen ist als Ort der Begegnung von
Angehörigen als Bildungs- und Informationszentrum über die medizinischen
NS-Verbrechen im Land Oldenburg bekannt. Zuletzt hatte der Landkreis Friesland die
Gedenkstätte 2020 mit 8.075 Euro gefördert, Herr Dr. Harms hatte damals das
neue Gedenkstättenkonzept auch im Ausschuss für Schule, Sport und Kultur
vorgestellt (Vorlage 1136/2021).
Wichtig ist insbesondere auch, eine wissenschaftlich fundierte
Begleitung und Umsetzung. Diese sollte insbesondere durch die Oldenburgische
Landschaft geleistet bzw. unterstützt werden. Eine Gedenkstätte als wichtiger
Baustein der Gedenkkultur muss zwingend sorgfältig und wissenschaftlich
aufbereitet eingerichtet werden.
Der Zuschuss wird nur gewährt, wenn das Projekt insgesamt fachlich und
finanziell tragfähig umgesetzt werden kann.
Die beantragten finanziellen Mittel sind im
Haushaltsplan 2024 eingeplant.
Es wird um Beschlussfassung im Sinne des Beschlussvorschlages gebeten.
Die Erste Kreisrätin Frau Vogelbusch erläutert zu dieser Vorlage, dass
der Landkreis Friesland die Mittel bereits eingeplant hätte und in enger
Abstimmung mit dem ehemaligen Oldenburger Land sei. Man hätte sich auf eine
gegenseitige Unterstützung geeinigt.
Frau KTAe Sudholz stellt fest, dass angesichts der Tatsache, dass die
Mittel eingeplant wären, aber der Haushalt nicht genehmigt sei, sie sich
enthalten würden.
Die Erste Kreisrätin Frau Vogelbusch fügt hinzu, man könne eine Ergänzung
mit dem Wortlaut „…vorbehaltlich der Genehmigung des Haushaltes“ in den
Beschlussvorschlag aufnehmen.
Herr KTA Ratzel möchte wissen, wer die wissenschaftlich fundierte
Begleitung umsetzen würde und ob es Einschränkungen gäbe.
Die Erste Kreisrätin
Frau Vogelbusch erklärt, dass der Landkreis und die anderen Kommunen des
ehemaligen Oldenburger Landes dies in Absprache mit und der Oldenburgischen
Landschaft täte, da dort Wissenschaftler angeschlossen seien.
Abstimmungsergebnis:
Ja: |
12 |
Nein: |
0 |
Enthaltung: |
0 |