Beschluss:
Der ersten Änderung der Schulbezirkssatzung im Landkreis Friesland vom 15.12.2003 wird zugestimmt.


Der Kreistag nahm die Ausführungen zu TOP 3.1.5 der Kreisausschuss-Niederschrift vom 17. Juni 2009 zur Kenntnis.


Kreistagsabgeordneter Kammer unterstrich die Bedeutung der heutigen Beschlussfassung für die weitere Entwicklung des Schulwesens in Friesland. Für eine Beurteilung der Bestandssicherheit von Schulstandorten wäre eine Information wichtig gewesen, von welcher Gemeinde/Schule die jeweilige Schullaufbahnempfehlung gekommen sei.


(Anm.: Die erbetenen Zahlen werden nachstehend nachgereicht:



 

 

Empfehlung:

 

 

 

 

 

 

 

G

R

H

ges.

 

 

 

 

1

GS Bockhorn

 

1

 

1

 

 

 

 

2

GS Büppel

1

1

1

3

 

 

 

 

3

GS Cäciliengroden

 

2

2

4

 

 

 

 

4

GS Cleverns

 

6

2

8

 

 

 

 

5

GS Glarum

3

8

6

17

 

 

 

 

6

GS Harlinger Weg

 

3

3

6

 

 

 

 

7

GS Heidmühle

 

7

6

13

 

 

 

 

8

GS Hohenkirchen

 

2

 

2

 

 

 

 

9

GS Hooksiel

 

1

2

3

 

 

 

 

10

GS Horsten

 

 

1

1

 

 

 

 

11

GS Horumersiel

 

2

 

2

 

 

 

 

12

GS Jungfernbusch

1

8

3

12

 

 

 

 

13

GS Neuenburg

 

6

1

7

 

 

 

 

14

GS Neustadtgödens

2

6

1

9

 

 

 

 

15

GS Obenstrohe

 

2

 

2

 

 

 

 

16

GS Oestringfelde

2

12

 

14

 

 

 

 

17

GS Paul-Sillus Jever

 

 

5

5

 

 

 

 

18

GS Roffhausen

 

2

1

3

 

 

 

 

19

GS Sande

5

4

3

12

 

 

 

 

20

GS Schortens

5

15

4

24

 

 

 

 

21

GS Sillenstede

 

3

2

5

 

 

 

 

22

GS Zetel

 

4

 

4

 

 

 

 

23

GS Zetel/Bohlenberge

5

8

2

15

 

 

 

 

24

Wdh + zugezogen

 

 

 

8

 

 

 

 

 

ges.

24

103

45

180

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Aussagen der Vorlage zum Schulort Jever (weniger SchülerInnen für die IGS sind zum Zuge gekommen: 20 statt prognostizierten 32 / dadurch Stärkung der Haupt- und Realschule Jever) sowie ähnliche Feststellungen zu anderen Schulstandorten seien aus Sicht der Fraktion irreführend. Die Errichtung der IGS und der damit verbundene Abgang von Schülern an anderen Orte werde den Bestand der betroffenen Schulen eher schwächen.


Auf Dauer würden Schulstandorte in Friesland verloren gehen. Auch die Schule in Sande sei auf Dauer nicht durch die Beschickung mit Schortenser SchülerInnen zu halten.


Wenn für die Schulform der freie Elternwille Ausschlag gebend sei, dann müsse besonders den Schortenser Eltern überlassen bleiben, ob sie ihre Kinder statt in Sande vorzugsweise durch die Haupt- und Realschule Jever oder Hohenkirchen beschulen ließen. Die CDU-Fraktion halte eine freie Wahl des Schulstandortes für wichtig und werde der Schulbezirkssatzung in der vorgelegten Form nicht zustimmen.


Inzwischen habe ein Busunternehmer für den Südkreis seinen neuen Fahrplan für das neue Schuljahr veröffentlicht. Sobald Kinder aus Bockhorn die IGS Schortens besuchten, verlängerten sich alle Fahrzeiten für weiterführende Schulen um ca. ½ Stunde. Es sollte daher noch einmal darüber beraten werden, wie sich der Zustrom zur IGS insgesamt auf die Schülerbeförderung – kosten- aber auch zeitmäßig – auswirke. Die maximale Anfahrtzeit sollte 1 Stunde betragen; diese Vorgabe sei nicht zu schaffen.

Für die Eltern anderer SchülerInnen sei eine solche halbstündige Verlängerung der Fahrtzeiten kaum hinnehmbar.


Die CDU-Fraktion stimme gegen die Beschlussvorlage. Als um die Errichtung der IGS gerungen worden sei, seien die Nachteile z. B. für Schortenser Eltern bei dieser Lösung nicht ausreichend dargelegt worden. Eine Zustimmung wäre nur denkbar, wenn man den Schortenser Eltern die freie Standortwahl überließe.


Kreistagsabgeordneter Just erklärte, die BfB-Fraktion sei mit der Verschickung der Schortenser SchülerInnen nach Sande nicht einverstanden. Dieser Missstand könne allenfalls vorübergehend in Kauf genommen werden. Man unterstütze daher den Protest der Sillensteder Eltern, die sich gegen die Nichtberücksichtigung ihrer Kinder für die IGS und eine Beschulung in Sande wehrten.


Allein die Wahlfreiheit des Schulstandortes reiche nicht aus. Die Perspektive könne nicht sein, dass Eltern für ihre Kinder zwischen den Schulformen wählen müssten und dann zwangsläufig ein großer Teil der Kinder zu Fahrschülern werde, weil kein Standort noch groß genug sei, alle vier Schulformen vorzuhalten. Mehr Vereinheitlichung – nur 1 Sekundarstufen-Schulform oder 2 IGS + Gymnasium – sei vonnöten. Ein dreigliedriges Schulsystem + IGS sei für Eltern und auch den Schulträger nicht tragbar; dies gelte besonders für den ländlichen Raum.


Herr Just zitierte aus der Verwaltungsvorlage, wonach zur Stärkung des Schulstandortes Sande ab dem Schuljahr 2010/2011 keine Ausnahmegenehmigungen zum Besuch der IGS Wilhelmshaven mehr erteilt werden sollten. Für die Schortenser SchülerInnen werde damit die Wahlfreiheit noch weiter eingeschränkt. Wenn man diesen Zustand auf Dauer hinnehme, seien weitere Verärgerungen der Schortenser Elternschaft zu erwarten.


Kreistagsabgeordnete Schlieper stellte fest, es verstärke sich der Eindruck, in Schortens werde Politik zu Lasten anderer Kommunen gemacht. Der Landkreis trage jedoch eine Gesamtverantwortung für alle Städte und Gemeinden. Die IGS-Entscheidung für den Standort Schortens sei aufgrund der hohen Schülerzahlen aus Schortens und der vorhandenen Räumlichkeiten getroffen worden. Die Idee einer IGS Friesland mit zwei Standorten habe man nach vielen Überlegungen fallen lassen. Verbunden damit müsse aber in jeder Kommune die Schulform erhalten bleiben.


Evtl. Belastungen oder Nachteile des Schulsystems müssten alle Kommunen gleichmäßig betreffen. Auch Schortenser Eltern müssten daher bereit sein, gewisse Nachteile in Kauf zu nehmen.


Bei allen Probleme dürfe nicht verkannt werden: Der IGS-Beschluss des Kreistages beinhalte ein zusätzliches Schulangebot in Friesland, das man nicht ohne Hindernisse erreicht habe. Zwangsläufig berge dies auch Schulbeförderungsfahrten in sich, deren Kosten der Landkreis übernehmen werde. Gerade für kleinere Orte sei die Erhaltung und Entwicklung ihrer Infrastruktur, auch in schulischer Hinsicht, von großer Bedeutung.


Kreistagsabgeordneter Burgenger führte aus, durch viele Sonderschulformen bestehe mittlerweile ein fünfgliedriges Schulsystem. Die Auswirkungen seien Verbindungsfahrten für die SchülerInnen, die man aber als Auswirkung der niedersächsischen Landespolitik in Kauf nehmen müsse. Fraglich sei, warum die von Herrn Kammer eingeforderte Wahlfreiheit der Schulstandorte sich nur auf Schortenser Eltern und Schüler beschränken und nicht für alle Kommunen gelten sollte. Dann aber würden im Ergebnis Verschiebungen entstehen, die bei einigen Schulen zu Kapazitäts- und Aufnahmeengpässen führten. Nicht berücksichtigte SchülerInnen müssten auch dann zu anderen Schulstandorten transportiert werden.


Die Festschreibung von Schuleinzugsbereichen biete eine praktikable Lösung. Einzelnen Härtefällen wie z. B. bei Sillensteder Schülern könne ggf. ausnahmsweise Rechnung getragen werden, sofern an der HSRS Jever noch Aufnahmemöglichkeiten bestünden.


Kreistagsabgeordneter Thiesing verwies darauf, allein in Schortens gebe es zukünftig im Gegensatz zu den übrigen Kommunen keine Haupt- und Realschule mehr. Schüler anderer Kommunen seien daher zum Fahren nicht gezwungen.


Das Problem betreffe nur die Schüler, die an der IGS keine Berücksichtigung fänden; sie seien von ihrem familiären und freundschaftlichen Umfeld her mehr nach Jever als nach Sande hin orientiert. Betroffen seien aber nicht nur die Sillensteder, sondern alle Schortenser SchülerInnen, die keine Aufnahme in der IGS gefunden hätten. Am Schulstandort Jever müssten noch Plätze verfügbar sein, denn einige der ursprünglich für die HSRS berücksichtigten Kinder aus Jever seien zukünftig IGS-Schüler in Schortens.


Schortenser Schüler sollten die Möglichkeit erhalten, neben Sande auch Jever als Schulort zu wählen; den gewachsenen Verbindungen und dem Eltern- und Schülerwillen werde diese Wahlfreiheit gerecht. Die Schulbezirke sollten entsprechend frei gegeben werden.


Kreistagsabgeordneter Just erklärte, der Kreistag müsse gegenüber dem Landesgesetzgeber verdeutlichen, dass die derzeitige Situation der Schülerbeförderung von Standort zu Standort kein Dauerzustand sein könne. Eine Entspannung könne durch die rasche Schaffung einer zweiten IGS im Südkreis geschaffen werden. Anhand der derzeitigen Zahlen sei bereits erkennbar, dass dann alle Schortenser SchülerInnen an der IGS Schortens Aufnahme fänden. Diese Perspektive gelte es zu verfolgen.


Kreistagsabgeordneter Harms plädierte für eine flexible Formulierung in der Schulbezirkssatzung im Sinne eines „Grundsatzes“; damit seien spezielle Regelungen für Sillensteder SchülerInnen möglich. In Härtefällen müsse eine Entscheidung zu Gunsten des Schulstandortes Jever möglich sein.


Kreistagsvorsitzender Funke stellte fest, die Möglichkeit einer Ausnahmeregelung für begründete Einzelfälle müsse grundsätzlich immer gegeben sein. Landrat Ambrosy bestätigte diese Option.


2. stellv. Landrat Lies hob ebenfalls die Möglichkeit begründeter Ausnahmefälle bzw. der Ausnahme durch Absprache zwischen den betroffenen Schulstandorten hervor. Fest stehe, dass Schortenser Schüler im Grunde weder eine Beschulung in Jever noch in Sande anstrebten, sondern eigentlich die IGS Schortens wählen würden.


Eine mehr als sechszügige IGS sei nicht möglich. Der Kreistag habe in seiner Entscheidung damit die größtmögliche Flexibilät ausgeschöpft. In Sande wäre eine IGS nur in dreizügiger Form möglich gewesen; gesetzlich sei dies nicht zulässig. Der Gesetzgeber gebe eine mindestens fünfzügige IGS vor.


Eine Satzung mit Flexibilät der Schulortwahl dürfte sich nicht nur auf bestimmte Ausnahmen beschränken. Bei einer Freigabe müsste man dann z. B. auch Sander Kindern, die keine Berücksichtigung in der IGS Schortens gefunden hätten, alternativ den Schulbesuch an der IGS Wilhelmshaven oder an der HRS Jever freistellen. Diese Argumentation müsste im Grunde gleichgewichtig gesehen werden. - Die angesprochenen „gewachsenen Verbindungen“ zwischen Schortens und Jever seien für ihn, so Herr Lies, ohne Weiteres nicht erkennbar. Im Übrigen sei es früher durchaus üblich gewesen, dass Sander Schüler die Schulen in Schortens besuchten.


Die derzeitige Schulsituation müsse durch eine Schulbezirkssatzung manifestiert werden, wobei die Regelung besonderer begründeter Einzelfälle durch die Landesschulbehörde ermöglicht werden müsse. Die grundsätzliche Einräumung von Ausnahmen zur Schulortwahl für Schortenser Schüler würde unweigerlich weitere Forderungen (z. B. Tendenz Wangerländer Schüler nach Wilhelmshaven) nach sich ziehen; eine solche Entwicklung könne nicht gewollt sein.


Kreistagsabgeordneter Habeck brachte sein Unverständnis über die Forderungen aus Schortens zum Ausdruck. Viele Kinder aus Sande führen täglich nach Schortens oder Jever zur Schule. Aus Sicht des Landkreises gelte es, das Geben und Nehmen zwischen den Standorten im Gleichgewicht zu halten.


Kreistagsabgeordneter Thiesing wiederholte seine Hinweise. Da es tatsächlich einen „Sonderfall Schortens“ gebe, weil es nur dort keine HRS mehr geben werde, sollte den im Rahmen des IGS-Losverfahrens nicht berücksichtigten Schülern die Wahlfreiheit zwischen Jever und Sande ermöglicht werden.


Kreistagsabgeordneter Gabbey erklärte, die für die gesamte Entscheidungsfindung Ausschlag gebenden Argumente würden im Rahmen der Diskussion ausgeblendet. Der Landkreis Friesland sei Schulträger ALLER Schulen der Sekundarstufen 1 und 2 in allen Gemeinden. Insofern sei man gefordert, die Auswirkungen jeglicher Entscheidungen auf die jeweils anderen Standortgemeinden auszuloten.


Man habe der Kreisverwaltung seinerzeit aufgegeben, dass keine Kosten für neue Schulbauten gewollt seien. Und man habe sehr wohl die Frage diskutiert, ob eine neue Schule nicht von vornherein belastet sei, wenn man sie auf zwei Standorte verteile. Einigkeit habe darin bestanden, dass eine neue Schule davon profitiere, wenn sie unter einem Dach organisiert sei.


Alle diese Vorgaben habe man gemeinsam auf den Weg gebracht. Bei objektiver Betracht sei der Südkreis benachteiligt, weil man eine Standortentscheidung für Schortens getroffen habe. Die Kinder der Gemeinde Wangerland seien benachteiligt, weil sie einen langen Schulweg zurückzulegen hätten. Aber das seien die Bedingungen, die der Gesetzgeber dem Schulträger aufgegeben habe.


Eine dreizügige Gesamtschule im Wangerland wäre zwar wünschenswert, sei aber unter den gesetzlichen Vorgaben nicht machbar. Eine dreizügige Gesamtschule an einem Standort Schortens hätte nicht zur heutigen Problemlage geführt. Aber die Bedingungen der Landesregierung ließen keine andere Lösung zu. Nachdem man alle Schritte gemeinsam bewältigt habe, sollte man als Schulträger aller Schulen die jetzige Lösung mit allen Möglichkeiten vertreten, auch wenn sie nicht für alle Beteiligten optimal sei. - Herr Burgenger erinnerte an die Aussage des Kreistages, man wolle bei zurückgehenden Schülerzahlen keine neuen Schulbauten. Dazu würde es aber kommen, wenn in Jever aufgrund der Nachfrage zusätzliche Räume geschaffen werden müssten, während in Sande möglicherweise Klassenzimmer frei würden.


Frau Schlieper führte aus, durch die Festlegung der Schuleinzugsbereiche werde geregelt, welche Schule Schortenser Kinder zu besuchen hätten, sofern sie nicht zur IGS gingen. Für die Sander Kinder regele die Satzung, in welchem Ort sie das Gymnasium zu besuchen hätten. Auch hier gebe es Eltern, die für ihre Kinder den Besuch des Mariengymnasiums Jever einer Beschulung an der Außenstelle des MG in Schortens vorziehen würden.


Für jede Kommune gebe es entsprechende Regelungen. Eine Kommune nicht in dieses Regelwerk einzugliedern, sei im Verhältnis zu den anderen Städten und Gemeinden des Landkreises der falsche Weg. Frau Schlieper plädierte für die Verabschiedung des vorgelegten Regelwerkes, das im Grunde eine sehr gerechte Verteilung der Lasten vorsehe.


Kreistagsabgeordnete Kammer erklärte, hinsichtlich des gymnasialen Angebots gebe es Vor- und Nachteile im Nord- und Südkreis. Es habe nie flächendeckend ein gymnasiales Angebot in allen Städten und Gemeinden gegeben. Die Landesregierung habe Außenstellen der Gymnasien im Süd- und Nordkreis zugelassen, wodurch den Kindern lange Anfahrtswege erspart blieben.


Nach der Einführung der IGS Schortens werde man auf Dauer nicht mehr alle Schulstandorte in Friesland halten können. Bei sinkenden Schülerzahlen werde es das Problem fehlender HSRS wie derzeit in Schortens auch in anderen Orten geben.


An der Rändern der Flächenstadt Schortens gebe es durch die Auflösung der HSRS Schortens Härtefälle, die man durch eine flexible Regelung zur Wahlfreiheit in der Schulbezirkssatzung lösen sollte. In anderen Gemeinden stelle sich das Problem nicht, da sie über HSRS verfügten.


Weitere Wortmeldungen lagen nicht vor; Kreistagsvorsitzender Funke ließ über die Beschlussvorlage abstimmen:























Abstimmungsergebnis:

mehrheitliche Zustimmung


bei 27 Ja-,

14 Gegenstimmen

3 Enthaltungen


Die Ausführungen zur Anfrage der CDU-Fraktion im Kreistag des Landkreises Friesland vom 05.06.2009 sowie zur Anfrage der Wählergruppe „Bürger für Bürger“ (BfB) vom 11.06.2009 wurden zur Kenntnis genommen.