Beschluss: in Abänderung des Beschlussvorschlages beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltung: 0, Befangen: 0

Geänderter Beschluss:

 

Das Gremium beschließt die Zuschussrichtlinie mit einer Änderung:

Auf der Seite 3 des Richtlinienentwurfes wird der Text (zweite Aufzählung, letzter Punkt) wie folgt geändert:

„Von der Förderung sind insbesondere ausgeschlossen:

-       Kosten für den Erwerb von Kraftfahrzeugen, die privat genutzt werden können. “


Begründung:

Die Zuschussrichtlinie ProFIL der Wirtschaftsförderung des Landkreises Friesland fußt auf der De-minimis-Verordnung der Europäischen Kommission aus dem Jahre 2013. Zum 01.01.2024 wurde die De-minimis-Verordnung neu gefasst. Unsere Zuschussrichtlinie ProFIL muss deshalb angepasst werden.

Wesentliche Änderungen im Rahmen der neuen De-minimis-Verordnung 2024 sind:

-       Anhebung des Höchstbetrages pro Unternehmen von 200.000 € auf 300.000 € über 3 Jahre (Unternehmen dürfen in einem Zeitraum von 3 Jahren mit dieser Höchstgrenze durch die Öffentliche Hand gefördert werden. Höhere Förderungen müssen bei der EU angemeldet werden. I. d. R. erreichen unsere Unternehmen die Höchstgrenze deutlich nicht.)

-       Die EU-Mitgliedsstaaten werden durch die neue Verordnung verpflichtet, ab 01.01.2026 Zuschusszahlungen in einem Zentralregister aufzunehmen und zu registrieren. Diese Vorschrift gab es in der alten De-minimis-Verordnung bisher nicht. Die Zuschussnehmer müssen darauf hingewiesen werden, dass bei Einführung des Zentralregisters ggf. ihre erhaltenen Zuschüsse dort aufgeführt werden. Deutschland hat bisher den Aufbau des Registers noch nicht gestartet. Ob alle Zuschüsse dort erfasst werden müssen oder Zuschüsse erst ab einer bestimmten Höhe ist noch völlig ungeklärt.

Da die ProFIL-Richtlinie aufgrund der neuen De-minimis-Verordnung angepasst werden muss, sollten weitere Veränderungen geprüft werden.

Anfang des Jahres 2024 haben hierzu Gespräche mit den Städten/Gemeinden im Landkreis Friesland, mit den Kundenberatern der örtlichen Hausbanken, der Handwerkskammer Oldenburg und der Oldenburgischen Industrie- und Handelskammer stattgefunden. Im Rahmen dieser jährlichen Gespräche wurden Änderungswünsche zur ProFIL-Richtlinie mit vorgebracht.

Änderungsvorschläge der Wirtschaftsförderung des Landkreises Friesland:

-       Wenn Betriebe in den Landkreis Friesland verlagert werden und sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze mitbringen, werden diese als neue Arbeitsplätze gewertet. Diese Arbeitsplätze waren vorher nicht im Landkreis Friesland vorhanden. Dies wird bereits seit Jahren durch die Verwaltung umgesetzt und sollte in der Richtlinie deutlich dargestellt werden.

-       Vorlage der Ertragsvorschau von einer fachkundigen Stelle. Der Begriff „fachkundige Stelle“ ist in der Richtlinie nicht definiert. Die Verwaltung fordert bei Antragstellung bereits seit Jahren die Ertragsvorschau von Steuerberatern (incl. Rechtsanwälte), der Oldenburgischen Industrie- und Handelskammer oder der Handwerkskammer Oldenburg an. Dies sollte in der Richtlinie mit fixiert werden.

-       Wechsel von nebenberuflicher Existenzgründung zur hauptberuflichen Existenz-gründung
Die Antragstellenden werden bei diesem Wechsel wie erstmalig Gründende gewertet. Dies wird bereits seit Jahren durch die Verwaltung umgesetzt und sollte in der Richtlinie deutlich dargestellt werden

-       Bewertung von Fahrzeugen

Bisher wurden nur Kosten für den Kauf von Fahrzeugen anerkannt, wenn es sich um ein rein dienstlich genutztes größeres Fahrzeug handelt (Werkstattwagen), bei dem im Transportbereich Materialien und Werkzeuge gelagert werden können) oder größere Transportfahrzeuge (wie Lkw). Es kommen aber immer wieder Anfragen, ob auch Pkw gefördert werden können. Dies wird von der Verwaltung nicht unterstützt, da die Nutzung ob privat oder gewerblich von hier nicht kontrolliert werden kann. Die Pkw sind ohne große Umbauten schnell privat einsetzbar. Um hier mehr Rechtssicherheit einzuführen, sollte ein entsprechender Passus in die Richtlinie mit eingebaut werden, dass nur Lieferfahrzeuge ab 7,5 t und auch keine SUV anerkannt werden können. Gabelstapler gehören zu den Wirtschaftsgütern und nicht zu den hier angesprochenen Fahrzeugen. Land- und forstwirtschaftlich genutzte Fahrzeuge gehören zur Urproduktion (Land-/Forstwirtschaft und Aquakultur und deren Lohnunternehmer) und sind daher von der ProFIL-Richtlinie ausgeschlossen.

  • Zukünftig sollen über die Webseite des Landkreises Friesland einmal jährlich mit einem Zuschuss nach ProFIL unterstützte Unternehmen dargestellt werden, um die Sichtbarkeit der Leistungen der Wirtschaftsförderung des Landkreises und zusätzlich der Unternehmen zu erhöhen. Um die Möglichkeit einer Darstellung zu eröffnen, sollte ein entsprechender Passus in die Richtlinie mit aufgenommen werden.

Die o. g. Punkte haben keine finanziellen Auswirkungen auf den Haushalt, da sie schon jetzt durch gängige Verwaltungspraxis und durch interne Ermessensbindung eingesetzt werden. Sie sollten nur zur Rechtssicherheit in die Richtlinie mit aufgenommen werden.

 

 

Vorschlag der Stadt Varel/Wirtschaftsförderung;

Die ProFIL-Richtlinie besagt, dass nur Wirtschaftsgüter als förderfähige Investitionen gewertet werden können, die langfristig (mind. 2-3 Jahre) im Anlagevermögen des Antragstellers/der Firma abgeschrieben werden. I. d. R. sind das Wirtschaftsgüter über 1.000 € Nettoanschaffungskosten. Schreibtische und Büroeinrichtungen, die von Existenzgründenden teilweise auch gebraucht gekauft werden, erreichen diese Grenze nicht. Die Stadt Varel schlängt vor, hier eine Bonuszahlung einzuführen.

Beschlussempfehlung der Verwaltung:

Die Steuerberater der Antragsteller haben die Möglichkeit, geringwertige Wirtschaftsgüter über 3 Jahre abzuschreiben. Wenn die Steuerberater diese Abschreibung bei dem Antragsteller bestätigen, werden auch die geringwertigen Wirtschaftsgüter als förderfähige Investitionen berücksichtigt. Eine Bonuszahlung wird aus Sicht der Verwaltung abgelehnt.

Vorschlag der Stadt Schortens:

Von 2014 bis 2019 konnte lt. ProFIL-Richtlinie ein Bonus für die Behebung eines innerstädtischen Leerstandes von 1.000 € an die Antragsteller gewährt werden. Die Städte/Gemeinden hatten dazu ihr jeweiliges Leerstandsgebiet, in welchem eine Förderung erfolgen sollte, definiert. Die Bonusgewährung endete mit der Änderung der ProFIL-Richtlinie in 2019, da die Kommunen nicht mehr bereit waren, sich finanziell zu beteiligen. Die Stadt Schortens schlägt vor, diesen Bonus wieder einzuführen. Die Stadt Varel unterstützt diesen Vorschlag.

Beschlussempfehlung der Verwaltung:

Es ist unwahrscheinlich, dass die kreisangehörigen Städte und Gemeinden die finanziellen Mittel für eine Bonuszahlung wieder bereitstellen. Letztendlich handelt es sich bei den Bonuszahlungen um eine Form von Stadtmarketing. Eine Wiedereinführung des Bonusprogrammes wird aus diesem Grund von der Verwaltung abgelehnt.

Vorschläge der Handwerkskammer Oldenburg:

-       Das Zuschussprogramm ProFIL sollte auch für nicht investive Maßnahme wie Marketing, Messeauftritte, Webseitenauftritt, Maßnahmen zur CO²-Reduzierung geöffnet werden. Dies wird in einigen Landkreisen lt. der Handwerkskammer auch schon so gehandhabt.

-       Die Richtlinie zielt ausschließlich auf die Schaffung von neuen Arbeitsplätzen ab. Hier wäre eine Öffnung für den Bereich „Arbeitsplatzsicherung“ wünschenswert, wie z. B. der Landkreis Ammerland auch im Rahmen der „grundlegenden Änderung des Produktionsverfahrens“ im Rahmen des dortigen Zuschussprogrammes fördert, soweit die vorhandenen Vollzeitdauerarbeitsplätze dauerhaft gesichert werden.

-       Verfahrensablauf/Entscheidungsfindung
Der Ablauf des Verfahrens bzw. dessen Entscheidungsfindung erscheint aus Sicht eines Antragstellers aus dem Wortlaut der Richtlinie vergleichsweise intransparent.  Andere Landkreise setzen auf ein Scoring-Modell, dass für den Antragsteller deutlicher macht, welche Faktoren in die Entscheidung einfließen. Ein Scoringmodell könnte auch z. B. nachhaltige oder innovative Ideen nochmals aufgreifen und mit zusätzlichen Punkten „prämieren“.

Hinweise der Verwaltung:

-       Die Zuschussgewährung für nicht investive Maßnahmen wird grundsätzlich für sinnvoll gehalten, müsste aber mit zusätzlichen Finanzmitteln verbunden werden.

-       Auch die Wertung von arbeitsplatzerhaltenden Maßnahmen führt zu einer Steigerung der Antragszahlen und muss auch mit zusätzlichen Finanzmitteln durch den Landkreis Friesland ausgestattet werden.

-       Jeder Antragsteller erhält nach Bestätigung des Antragseinganges ein separates Schreiben, in welchem der Ablauf des Verfahrens dargestellt wird.

Empfehlung der Verwaltung:

-       Eine Scoringliste war bisher nicht erforderlich, da die Haushaltsmittel für die Vielzahl der Anträge ausgereicht haben. Es konnten alle Anträge, die Aussicht auf Erfolg hatten, positiv bezuschusst werden. Sollten die Haushaltsmittel aber weiter gekürzt werden muss eine Scoringliste mit Abstimmung der Politik eingeführt werden. Zum jetzigen Zeitpunkt hält die Verwaltung die Einführung einer Scoringliste nicht für erforderlich.

Herr Wolken weist darauf hin, dass auf der Seite 3 des Richtlinienentwurfes bei der zweiten Aufzählung eine Korrektur vorgeschlagen wird.

Es soll heißen:

„Von der Förderung sind insbesondere ausgeschlossen:

….

-       Kosten für den Erwerb von Kraftfahrzeugen, die privat genutzt werden können.“

Außerdem ergänzt Herr Wolken noch ein paar statistische Zahlen:

Der Landkreis Friesland fördert mit dem Zuschussprogramm ProFIL kleine und mittlere Unternehmen, Existenzgründungen und auch freiberuflliche Tätigkeiten mit einem finanziellen Zuschuss.

Das Programm gibt es seit 01.08.2014 und wurde in 2019 etwas angepasst.

Jahr

Anträge

Davon bewilligt

Investitions-summe

Zuschuss
gewährt

Neue Arbeitsplätze.

2023

33

17

672.806 €

156.357 €

35

2022

36

23

1.212.802 €

226.886 €

49

2021

53

31

2.012.530 €

342.860 €

73

In 2024 wurden bisher (Stand 23.05.2024) 11 Anträge gestellt.

Der Beschlussvorschlag wird einstimmig mit dem geänderten Wortlaut angenommen.

Der geänderte Richtlinienentwurf wird mit dem Protokoll zur Verfügung gestellt.


Abstimmungsergebnis:

Ja:

10

Nein:

  0

Enthaltung:

  0