Sitzung: 23.05.2024 Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus
Beschluss: in Abänderung des Beschlussvorschlages beschlossen
Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltung: 0, Befangen: 0
Vorlage: 0826/2024
Geänderter
Beschluss:
Das Gremium
beschließt die Zuschussrichtlinie mit einer Änderung:
Auf der Seite 3 des Richtlinienentwurfes wird der Text
(zweite Aufzählung, letzter Punkt) wie folgt geändert:
„Von der Förderung sind insbesondere ausgeschlossen:
- Kosten für den Erwerb von Kraftfahrzeugen, die privat genutzt werden können. “
Begründung:
Die Zuschussrichtlinie ProFIL der
Wirtschaftsförderung des Landkreises Friesland fußt auf der
De-minimis-Verordnung der Europäischen Kommission aus dem Jahre 2013. Zum
01.01.2024 wurde die De-minimis-Verordnung neu gefasst. Unsere Zuschussrichtlinie
ProFIL muss deshalb angepasst werden.
Wesentliche Änderungen im Rahmen der neuen
De-minimis-Verordnung 2024 sind:
- Anhebung des Höchstbetrages pro Unternehmen
von 200.000 € auf 300.000 € über 3 Jahre (Unternehmen dürfen in einem Zeitraum
von 3 Jahren mit dieser Höchstgrenze durch die Öffentliche Hand gefördert
werden. Höhere Förderungen müssen bei der EU angemeldet werden. I. d. R.
erreichen unsere Unternehmen die Höchstgrenze deutlich nicht.)
- Die EU-Mitgliedsstaaten werden durch die neue
Verordnung verpflichtet, ab 01.01.2026 Zuschusszahlungen in einem
Zentralregister aufzunehmen und zu registrieren. Diese Vorschrift gab es in der
alten De-minimis-Verordnung bisher nicht. Die Zuschussnehmer müssen darauf
hingewiesen werden, dass bei Einführung des Zentralregisters ggf. ihre
erhaltenen Zuschüsse dort aufgeführt werden. Deutschland hat bisher den Aufbau
des Registers noch nicht gestartet. Ob alle Zuschüsse dort erfasst werden
müssen oder Zuschüsse erst ab einer bestimmten Höhe ist noch völlig ungeklärt.
Da die ProFIL-Richtlinie aufgrund der neuen
De-minimis-Verordnung angepasst werden muss, sollten weitere Veränderungen
geprüft werden.
Anfang des Jahres 2024 haben hierzu
Gespräche mit den Städten/Gemeinden im Landkreis Friesland, mit den Kundenberatern
der örtlichen Hausbanken, der Handwerkskammer Oldenburg und der Oldenburgischen
Industrie- und Handelskammer stattgefunden. Im Rahmen dieser jährlichen
Gespräche wurden Änderungswünsche zur ProFIL-Richtlinie mit vorgebracht.
Änderungsvorschläge der Wirtschaftsförderung
des Landkreises Friesland:
- Wenn Betriebe in den Landkreis Friesland
verlagert werden und sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze mitbringen,
werden diese als neue Arbeitsplätze gewertet. Diese Arbeitsplätze waren vorher
nicht im Landkreis Friesland vorhanden. Dies wird bereits seit Jahren durch die
Verwaltung umgesetzt und sollte in der Richtlinie deutlich dargestellt werden.
- Vorlage der Ertragsvorschau von einer
fachkundigen Stelle. Der Begriff „fachkundige Stelle“ ist in der Richtlinie
nicht definiert. Die Verwaltung fordert bei Antragstellung bereits seit Jahren
die Ertragsvorschau von Steuerberatern (incl. Rechtsanwälte), der
Oldenburgischen Industrie- und Handelskammer oder der Handwerkskammer Oldenburg
an. Dies sollte in der Richtlinie mit fixiert werden.
- Wechsel von nebenberuflicher
Existenzgründung zur hauptberuflichen Existenz-gründung
Die Antragstellenden werden bei diesem Wechsel wie erstmalig Gründende
gewertet. Dies wird bereits seit Jahren durch die Verwaltung umgesetzt und
sollte in der Richtlinie deutlich dargestellt werden
- Bewertung von Fahrzeugen
Bisher wurden nur Kosten für den Kauf von Fahrzeugen anerkannt, wenn es
sich um ein rein dienstlich genutztes größeres Fahrzeug handelt
(Werkstattwagen), bei dem im Transportbereich Materialien und Werkzeuge
gelagert werden können) oder größere Transportfahrzeuge (wie Lkw). Es kommen
aber immer wieder Anfragen, ob auch Pkw gefördert werden können. Dies wird von
der Verwaltung nicht unterstützt, da die Nutzung ob privat oder gewerblich von
hier nicht kontrolliert werden kann. Die Pkw sind ohne große Umbauten schnell
privat einsetzbar. Um hier mehr Rechtssicherheit einzuführen, sollte ein
entsprechender Passus in die Richtlinie mit eingebaut werden, dass nur
Lieferfahrzeuge ab 7,5 t und auch keine SUV anerkannt werden können.
Gabelstapler gehören zu den Wirtschaftsgütern und nicht zu den hier
angesprochenen Fahrzeugen. Land- und forstwirtschaftlich genutzte Fahrzeuge
gehören zur Urproduktion (Land-/Forstwirtschaft und Aquakultur und deren
Lohnunternehmer) und sind daher von der ProFIL-Richtlinie ausgeschlossen.
- Zukünftig sollen über die Webseite des
Landkreises Friesland einmal jährlich mit einem Zuschuss nach ProFIL
unterstützte Unternehmen dargestellt werden, um die Sichtbarkeit der
Leistungen der Wirtschaftsförderung des Landkreises und zusätzlich der
Unternehmen zu erhöhen. Um die Möglichkeit einer Darstellung zu eröffnen,
sollte ein entsprechender Passus in die Richtlinie mit aufgenommen werden.
Die o. g. Punkte haben keine finanziellen
Auswirkungen auf den Haushalt, da sie schon jetzt durch gängige
Verwaltungspraxis und durch interne Ermessensbindung eingesetzt werden. Sie
sollten nur zur Rechtssicherheit in die Richtlinie mit aufgenommen werden.
Vorschlag der Stadt
Varel/Wirtschaftsförderung;
Die ProFIL-Richtlinie besagt, dass nur
Wirtschaftsgüter als förderfähige Investitionen gewertet werden können, die
langfristig (mind. 2-3 Jahre) im Anlagevermögen des Antragstellers/der Firma
abgeschrieben werden. I. d. R. sind das Wirtschaftsgüter über 1.000 €
Nettoanschaffungskosten. Schreibtische und Büroeinrichtungen, die von
Existenzgründenden teilweise auch gebraucht gekauft werden, erreichen diese
Grenze nicht. Die Stadt Varel schlängt vor, hier eine Bonuszahlung einzuführen.
Beschlussempfehlung der Verwaltung:
Die Steuerberater der Antragsteller haben
die Möglichkeit, geringwertige Wirtschaftsgüter über 3 Jahre abzuschreiben.
Wenn die Steuerberater diese Abschreibung bei dem Antragsteller bestätigen,
werden auch die geringwertigen Wirtschaftsgüter als förderfähige Investitionen
berücksichtigt. Eine Bonuszahlung wird aus Sicht der Verwaltung abgelehnt.
Vorschlag der Stadt Schortens:
Von 2014 bis 2019 konnte lt.
ProFIL-Richtlinie ein Bonus für die Behebung eines innerstädtischen Leerstandes
von 1.000 € an die Antragsteller gewährt werden. Die Städte/Gemeinden hatten
dazu ihr jeweiliges Leerstandsgebiet, in welchem eine Förderung erfolgen
sollte, definiert. Die Bonusgewährung endete mit der Änderung der
ProFIL-Richtlinie in 2019, da die Kommunen nicht mehr bereit waren, sich
finanziell zu beteiligen. Die Stadt Schortens schlägt vor, diesen Bonus wieder
einzuführen. Die Stadt Varel unterstützt diesen Vorschlag.
Beschlussempfehlung der Verwaltung:
Es ist unwahrscheinlich, dass die
kreisangehörigen Städte und Gemeinden die finanziellen Mittel für eine
Bonuszahlung wieder bereitstellen. Letztendlich handelt es sich bei den
Bonuszahlungen um eine Form von Stadtmarketing. Eine Wiedereinführung des
Bonusprogrammes wird aus diesem Grund von der Verwaltung abgelehnt.
Vorschläge der Handwerkskammer Oldenburg:
- Das Zuschussprogramm ProFIL sollte auch für
nicht investive Maßnahme wie Marketing, Messeauftritte, Webseitenauftritt,
Maßnahmen zur CO²-Reduzierung geöffnet werden. Dies wird in einigen Landkreisen
lt. der Handwerkskammer auch schon so gehandhabt.
- Die Richtlinie zielt ausschließlich auf die
Schaffung von neuen Arbeitsplätzen ab. Hier wäre eine Öffnung für den Bereich
„Arbeitsplatzsicherung“ wünschenswert, wie z. B. der Landkreis Ammerland auch
im Rahmen der „grundlegenden Änderung des Produktionsverfahrens“ im Rahmen des
dortigen Zuschussprogrammes fördert, soweit die vorhandenen
Vollzeitdauerarbeitsplätze dauerhaft gesichert werden.
- Verfahrensablauf/Entscheidungsfindung
Der Ablauf des Verfahrens bzw. dessen Entscheidungsfindung erscheint aus Sicht
eines Antragstellers aus dem Wortlaut der Richtlinie vergleichsweise
intransparent. Andere Landkreise setzen
auf ein Scoring-Modell, dass für den Antragsteller deutlicher macht, welche
Faktoren in die Entscheidung einfließen. Ein Scoringmodell könnte auch z. B.
nachhaltige oder innovative Ideen nochmals aufgreifen und mit zusätzlichen
Punkten „prämieren“.
Hinweise der Verwaltung:
- Die Zuschussgewährung für nicht investive
Maßnahmen wird grundsätzlich für sinnvoll gehalten, müsste aber mit
zusätzlichen Finanzmitteln verbunden werden.
- Auch die Wertung von arbeitsplatzerhaltenden
Maßnahmen führt zu einer Steigerung der Antragszahlen und muss auch mit
zusätzlichen Finanzmitteln durch den Landkreis Friesland ausgestattet werden.
- Jeder Antragsteller erhält nach Bestätigung
des Antragseinganges ein separates Schreiben, in welchem der Ablauf des
Verfahrens dargestellt wird.
Empfehlung der Verwaltung:
- Eine Scoringliste war bisher nicht erforderlich,
da die Haushaltsmittel für die Vielzahl der Anträge ausgereicht haben. Es
konnten alle Anträge, die Aussicht auf Erfolg hatten, positiv bezuschusst
werden. Sollten die Haushaltsmittel aber weiter gekürzt werden muss eine
Scoringliste mit Abstimmung der Politik eingeführt werden. Zum jetzigen
Zeitpunkt hält die Verwaltung die Einführung einer Scoringliste nicht für
erforderlich.
Herr Wolken weist darauf hin, dass auf der Seite 3 des Richtlinienentwurfes bei der zweiten Aufzählung eine Korrektur vorgeschlagen wird.
Es soll heißen:
„Von der Förderung sind insbesondere ausgeschlossen:
….
-
Kosten
für den Erwerb von Kraftfahrzeugen, die privat genutzt werden können.“
Außerdem ergänzt Herr Wolken noch ein paar statistische Zahlen:
Der Landkreis Friesland fördert mit dem Zuschussprogramm ProFIL kleine
und mittlere Unternehmen, Existenzgründungen und auch freiberuflliche
Tätigkeiten mit einem finanziellen Zuschuss.
Das Programm gibt es seit 01.08.2014 und wurde in 2019 etwas angepasst.
Anträge |
Davon bewilligt |
Investitions-summe |
Zuschuss |
Neue Arbeitsplätze. |
|
2023 |
33 |
17 |
672.806 € |
156.357 € |
35 |
2022 |
36 |
23 |
1.212.802 € |
226.886 € |
49 |
2021 |
53 |
31 |
2.012.530 € |
342.860 € |
73 |
In 2024 wurden
bisher (Stand 23.05.2024) 11 Anträge gestellt.
Der Beschlussvorschlag wird einstimmig mit dem geänderten Wortlaut angenommen.
Der geänderte Richtlinienentwurf wird mit dem Protokoll zur Verfügung gestellt.
Abstimmungsergebnis:
Ja: |
10 |
Nein: |
0 |
Enthaltung: |
0 |