Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltung: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Vorbehaltlich der Beschlussfassung der Gesellschafterversammlung der OTG am 25.06.2024 wird seitens des Landkreises Friesland eine Aufstockung der Geschäftsanteile um 1.000,00 Euro und damit der Erhöhung des Stammkapitals auf 7.000,00 Euro zugestimmt.

Die Vertretung des Landkreises Friesland in der Gesellschafterversammlung wird ermächtigt, dieser Aufstockung und der sich hierdurch ergebenden Änderung des Stimmrechtes sowie ggfs. kleinerer redaktioneller Änderungen im Gesellschaftervertrag zuzustimmen.

Die außerplanmäßige Auszahlung von 1.000 Euro wird genehmigt.


Begründung:

Am 4. Oktober 2023 hat die Stadt Wilhelmshaven die Ostfriesland Tourismus GmbH (OTG) informiert, dass der Stadtrat Wilhelmshaven mit Beschluss vom 20.09.2023 der Aufgabe der städtischen Beteiligung an der OTG zugestimmt hat. Die Stadt Wilhelmshaven beabsichtigt danach, sich zum 31.12.2024 von ihren Anteilen in Höhe von 14,29 % am Stammkapital der OTG zu trennen und aus der Gesellschaft auszuscheiden. Die Kündigung ist gemäß § 4 Abs. 3 des Gesellschaftsvertrags fristgerecht eingegangen. Die Stadt Wilhelmshaven ist als Gründungsgesellschafter der OTG mit 6.000 EUR am Stammkapital der OTG beteiligt (§ 5 Abs. 2). Laut Gesellschaftervertrag (§ 7 Abs. 5) gewähren je 2.000 EUR eines Geschäftsanteils eine Stimme.

In der 41. Gesellschafterversammlung der OTG am 25.06.2024 wird über den Verkauf des Geschäftsanteils der Stadt Wilhelmshaven an die verbleibenden 6 Gesellschafter der OTG beraten und es soll, vorbehaltlich der ggf. noch ausstehenden Beschlüsse in den Gremien der verbleibenden Gesellschafter, folgender Beschluss herbeigeführt werden:

A) Folgende Gesellschafter der OTG stocken ihre Geschäftsanteile um jeweils zusätzliche 1.000 EUR auf und erhöhen damit ihr bisheriges Stammkapital auf dann 7.000 EUR.

An dem Stammkapital in Höhe von 42.000 EUR sind beteiligt:

1) Landkreis Ammerland bisher 6.000 EUR, zukünftig 7.000 EUR

2) Landkreis Aurich bisher 6.000 EUR, zukünftig 7.000 EUR

3) Kreisfreie Stadt Emden bisher 6.000 EUR, zukünftig 7.000 EUR

4) Landkreis Friesland bisher 6.000 EUR, zukünftig 7.000 EUR

5) Landkreis Leer bisher 6.000 EUR, zukünftig 7.000 EUR

6) Landkreis Wittmund bisher 6.000 EUR, zukünftig 7.000 EUR

B) Der § 5 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrags der OTG wird entsprechen angepasst, um die Stammanteile entsprechend der aktuellen Beschlusslage abzubilden.

C) Zudem sind in den Beratungen der Gremien der OTG eine Anpassung des

Gesellschaftervertrages mit Blick auf die Neuverteilung der Stimmrechte sowie weitere kleine redaktionelle Änderungen vorgesehen.

Der Kauf des Anteils ist nicht im Investitionsprogramm enthalten. Er muss außerplanmäßig bereitgestellt werden. Deckungsmittel sind im „Tourismus-Ansatz“ bei I1.080156.525.001 vorhanden.

Das Gremium stimmt dem Beschlussvorschlag einstimmig zu.


Abstimmungsergebnis:

Ja:

 10

Nein:

   0

Enthaltung:

   0