Sitzung: 23.05.2024 Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltung: 0, Befangen: 0
Vorlage: 0841/2024
Beschluss:
Vorbehaltlich der Beschlussfassung der
Gesellschafterversammlung der OTG am 25.06.2024 wird seitens des Landkreises
Friesland eine Aufstockung der Geschäftsanteile um 1.000,00 Euro und damit der
Erhöhung des Stammkapitals auf 7.000,00 Euro zugestimmt.
Die Vertretung des Landkreises Friesland in
der Gesellschafterversammlung wird ermächtigt, dieser Aufstockung und der sich
hierdurch ergebenden Änderung des Stimmrechtes sowie ggfs. kleinerer
redaktioneller Änderungen im Gesellschaftervertrag zuzustimmen.
Die außerplanmäßige Auszahlung von 1.000 Euro wird genehmigt.
Begründung:
Am 4. Oktober 2023 hat die Stadt
Wilhelmshaven die Ostfriesland Tourismus GmbH (OTG) informiert, dass der
Stadtrat Wilhelmshaven mit Beschluss vom 20.09.2023 der Aufgabe der städtischen
Beteiligung an der OTG zugestimmt hat. Die Stadt Wilhelmshaven beabsichtigt
danach, sich zum 31.12.2024 von ihren Anteilen in Höhe von 14,29 % am
Stammkapital der OTG zu trennen und aus der Gesellschaft auszuscheiden. Die
Kündigung ist gemäß § 4 Abs. 3 des Gesellschaftsvertrags fristgerecht
eingegangen. Die Stadt Wilhelmshaven ist als Gründungsgesellschafter der OTG
mit 6.000 EUR am Stammkapital der OTG beteiligt (§ 5 Abs. 2). Laut
Gesellschaftervertrag (§ 7 Abs. 5) gewähren je 2.000 EUR eines Geschäftsanteils
eine Stimme.
In der 41. Gesellschafterversammlung der OTG
am 25.06.2024 wird über den Verkauf des Geschäftsanteils der Stadt
Wilhelmshaven an die verbleibenden 6 Gesellschafter der OTG beraten und es
soll, vorbehaltlich der ggf. noch ausstehenden Beschlüsse in den Gremien der
verbleibenden Gesellschafter, folgender Beschluss herbeigeführt werden:
A) Folgende Gesellschafter der OTG stocken
ihre Geschäftsanteile um jeweils zusätzliche 1.000 EUR auf und erhöhen damit
ihr bisheriges Stammkapital auf dann 7.000 EUR.
An dem Stammkapital in Höhe von 42.000 EUR
sind beteiligt:
1) Landkreis Ammerland bisher 6.000 EUR,
zukünftig 7.000 EUR
2) Landkreis Aurich bisher 6.000 EUR,
zukünftig 7.000 EUR
3) Kreisfreie Stadt Emden bisher 6.000 EUR,
zukünftig 7.000 EUR
4) Landkreis Friesland bisher 6.000 EUR,
zukünftig 7.000 EUR
5) Landkreis Leer bisher 6.000 EUR,
zukünftig 7.000 EUR
6) Landkreis Wittmund bisher 6.000 EUR,
zukünftig 7.000 EUR
B) Der § 5 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrags
der OTG wird entsprechen angepasst, um die Stammanteile entsprechend der
aktuellen Beschlusslage abzubilden.
C) Zudem sind in den Beratungen der Gremien
der OTG eine Anpassung des
Gesellschaftervertrages mit Blick auf die
Neuverteilung der Stimmrechte sowie weitere kleine redaktionelle Änderungen
vorgesehen.
Der Kauf des
Anteils ist nicht im Investitionsprogramm enthalten. Er muss außerplanmäßig
bereitgestellt werden. Deckungsmittel sind im „Tourismus-Ansatz“ bei
I1.080156.525.001 vorhanden.
Das Gremium stimmt dem Beschlussvorschlag einstimmig zu.
Abstimmungsergebnis:
Ja: |
10 |
Nein: |
0 |
Enthaltung: |
0 |