Beschluss: zur Kenntnis genommen

Der Fachbereich Rechnungs- und Kommunalprüfung hat die Aufgabe der örtlichen und unvermuteten Prüfungen der Kreiskasse Friesland nach § 119 Abs. 1 Ziffer 3 der Niedersächsischen Gemeindeordnung in Verbindung mit § 65 der Niedersächsischen Landkreisordnung. Nach § 39 Abs. 1 Gemeindekassenverordnung (alte Fassung), nach § 40 Abs. 7 Gemeindehaushalts- und Kassenverordnung wird die Zahlungsabwicklung mindestens einmal jährlich unvermutet geprüft.


Für das Jahr 2007 fand eine unvermutete Kassenprüfung am 28. März 2007 statt. Darüber hat das Prüfungsamt mit Datum vom 30. März 2007 einen Bericht gefertigt, der mit folgender Schlussbetrachtung endet:


Zitat


"7. Schlussbetrachtung


7.1.


Die örtliche und unvermutete Kassenprüfung nach § 119 Abs. 1 Nr. 3 NGO in Verbindung mit § 65 NLO beim Landkreis Friesland hat ergeben, dass


  1. der Kassensollbestand mit dem Kassenistbestand übereinstimmt (Ziffer 2.2),

  2. die Kassenflüssigkeit nur durch erhebliche Kassenkredite gewährleistet werden kann (Ziffer 2.4),

  3. das Kassenwesen im übrigen zuverlässig eingerichtet ist."



Der Bericht wurde vom Ausschuss für Wirtschaft, Tourismus, Kreisentwicklung und Finanzen zur Kenntnis genommen. Der Kreistag wird um Kenntnisnahme gebeten.