Der Kreistag nahm die beigefügte Anfrage zur Kenntnis.


Landrat Ambrosy führte aus, als hauptamtlicher Landrat nehme er die Funktionen des Leiters der Verwaltung und der äußeren Vertretung des Landkreises und seiner Interessen wahr. Dies bedeute für ihn durchschnittlich eine 60 – 70-Stunden-Woche zuzüglich der repräsentativen Termine. Naturgemäß entstünden von Zeit zu Zeit Terminkollisionen. Hinzu komme, dass auch die stellvertretenden Landräte vor allem ab Frühjahr/Sommer terminlich stark eingebunden seien. Man spreche daher die Wahrnehmung der Termine ab. Für ihn persönlich sei wichtig, so der Landrat, einen Tag des Wochenendes für die Familie frei zu halten. Termine würden an diesen Tagen in jeweiliger Absprache von seinen ehrenamtlichen Vertretern wahrgenommen.


Der Landrat wies darauf hin, dass die Wahrnehmung von Terminen im Südkreis in der Regel nur der Nordwest-Zeitung zu entnehmen sei; im Nordkreis erfahre man darüber durch die anderen Tageszeitungen vergleichsweise wenig. Auch dort nehme er immer wieder Termine für den Landkreis wahr; die Presse könne bestätigen, dass man sich in manchen Zeitspannen zwei-täglich bzw. täglich bei verschiedensten Terminen sehe. Es handele sich daher eher um ein Problem der Wahrnehmung der Repräsentanz bei den den Landkreis betreffenden Terminen.


Kreistagsabgeordneter Just erklärte, die Frage der Fraktion ziele auf die Klärung ab, warum der Landrat sich nach Wahrnehmung der BfB-Fraktion überwiegend von seinem 2. Stellvertreter Herrn Lies vertreten lasse. Der 1. stellv. Landrat Onnen-Lübben trete im Vergleich dazu seltener in Erscheinung.


1. stellv. Landrat Onnen-Lübben antwortete, ihm sei eine Wahrnehmung repräsentativer Termine aufgrund seines beruflichen Umfeldes nur zu bestimmten Zeiten möglich. Er nehme aber des öfteren Termine in Oldenburg, Wilhelmshaven oder Ost-Friesland wahr, die von der hiesigen Presse nicht immer begleitet würden. Er persönlich lege keinen großen Wert auf Fotos oder Äußerungen seiner Person in der Presse. Die Bezeichnung „1.“ oder „2.“ stellvertretender Landrat sehe er auch nicht als Rangfolge an; es handele sich vielmehr um eine gleichberechtigte partnerschaftliche Wahrnehmung der Ämter. Mit den Mitarbeiterinnen des Landratsbüros sei im Übrigen vereinbart, dass Termine im Nordkreis nach Möglichkeit durch den 1. stellvertretenden Landrat wahrgenommen werden sollten. Der Bereich Sande sowie der Südkreis werde schwerpunktmäßig durch 2. stellv. Landrat Lies abgedeckt.


2. stellv. Landrat Lies erklärte, als Landtagsabgeordneter und gleichzeitiger Landratsvertreter gebe es bei Terminen naturgemäß des öfteren eine Vermischung der Funktionen. Bei vielen Veranstaltungen sei er in beiderlei Funktionen gefragt und vor Ort. Beide Positionen beinhalteten völlig unterschiedliche Aufgaben. Wenn er als Landtagsabgeordneter einen Termin wahrnehme, sei es für ihn aber selbstverständlich, auch als stellvertretender Landrat die Interessen des Landkreises wahrzunehmen und ihn zu repräsentieren. Die größere Häufigkeit seiner Präsenz sei im Wesentlichen bedingt durch seine zusätzliche Funktion als Abgeordneter des niedersächsischen Landtages. Im Sinne von Kreistag und Verwaltung könne nur sein, dass auf Veranstaltungen eine Vertretung des Landkreises vor Ort sei und ihr Stimme verleihe. Eine unterschiedliche Gewichtung hinsichtlich des 1. oder 2. Stellvertreters des Landrates werde in der Öffentlichkeit nicht gesehen und bedürfe auch im Rahmen der Termine keines besonderen Hinweises.


Kreistagsvorsitzender Funke stellte fest, für den Kreistag sei entscheidend, dass, wenn der Landkreis eingeladen und bei Terminen eingebunden sei, eine Vertretung gewährleistet sei. Offensichtlich werde sie ausreichend und zufriedenstellend durch Landrat und beide Stellvertreter einvernehmlich in Absprache wahrgenommen.


Der Kreistag nahm Kenntnis.