Beschluss:

a)    Der Ausschuss beschließt die Verordnung zur Änderung der Verordnung des Landschaftsschutzgebietes FRI 110 „Dangast“ entsprechend der Anlage.

b)    Kreisausschuss und Kreistag werden um einen gleichlautenden Beschluss gebeten.


Die Stadt Varel hat einen Aufstellungsbeschluss für den entsprechenden Bebauungsplan gefasst. Die xx[1]. Änderung des Flächennutzungsplanes und der Bebauungsplan Nr.xx[2] „“ befinden sich im Geltungsbereich des Landschaftsschutzgebietes Dangast.

Die Stadt Varel hat die Teillöschung des Landschaftsschutzgebietes LSG 110 beantragt für das Flurstück 73/2 der Flur 2 in der Gemarkung Varel-Land mit einer Größe von 3.340 m².

Das LSG befindet sich in Dangast, Stadt Varel und wird als LSG FRI 110 Dangast geführt.

Aus Anlass der Jubiläumsfeierlichkeiten zum 900-jährigen Bestehen der Stadt Varel soll im historisch künstlerisch geprägten Dangast ein Skulpturenpark durch die ansässige Akademie Dangst Kunst & Natur e. V. entstehen, welcher zudem die Erholungsfunktion durch den naturnahen Tourismus im Rahmen eines sensiblen Umgangs mit und der Heranführung an die Natur stärken soll. Auf der Suche nach einer geeigneten Fläche wurde besonderes Augenmerk auf einen Standort gelegt, bei dem die örtlichen Strukturen möglichst wenig beeinflusst werden. Dabei wurde die genannte Fläche identifiziert, basierend auf ihrer Größe, Lage, der umgebenden Nutzungen bzw. Prägungen und einer faktisch nicht vorhandenen Beeinträchtigung des Schutzzwecks aus der Landschaftsgebietsverordnung.

Das Flurstück ist im Wesentlichen als Grünland zu charakterisieren. Im westlichen Randbereich ist eine durchgehende Baumreihe vorhanden, welche eine optische Abschirmung zur benachbarten landwirtschaftlichen Nutzung mit Siloplatte und Silagemieten bietet. Zudem ist dort eine Nutzung als Fuß- und Radweg vorhanden. Der nordwestliche Bereich dient der Versorgung mit Elektrizität in Form einer Trafostation für das Ortsnetz. Letztere hat bereits eine deutliche Auswirkung auf das Landschaftsbild. Nördlich wird die Fläche durch Baumstrukturen geprägt. Angrenzend befindet sich eine geschotterte Verkehrsfläche und der Dorfkrug.

Die Fläche ist stark durch die Lage an der Kreisstraße und am überörtlichen Rad- Gehweg geprägt, sowie durch die angrenzende Bebauung.  

Die landschaftsbildprägenden Bäume sollen erhalten bleiben. Es wird lediglich die bisherige Grünfläche in Anspruch genommen.

Nach Erarbeitung eines Verordnungsentwurfes sind die Träger öffentlicher Belange sowie die anerkannten Naturschutzverbände um Stellungnahme gebeten worden.

Zudem wurde der Verordnungsentwurf in der Zeit vom 17.04.2024 bis 17.05.2024 öffentlich bei der Stadt Varel und dem Landkreis Friesland ausgelegt worden. 

Während der Anhörung und der öffentlichen Auslegung sind keine Anregungen und Bedenken eingegangen.

Die Fläche kann aus dem LSG herausgelöst werden..



[1] Die Änderungsnummer ist noch nicht bekannt

[2] Die Bebauungsplannummer ist noch nicht bekannt


Abstimmungsergebnis:

einstimmig

Ja:

11

Nein:

Enthaltung: