Nachtrag: 21.09.2009

Beschluss: in Abänderung des Beschlussvorschlages beschlossen

Abstimmung: Ja: 9

Beschluss:

Die Mitglieder des Ausschusses für Wirtschaft, Tourismus, Kreisentwicklung und Finanzen fassten folgenden Beschluss zu a):


Die Kreisverwaltung wird beauftragt, alle Möglichkeiten einer angemessenen Beteiligung der Eigentümerkommunen an den erwirtschafteten Gewinnen der EWE sind auszuloten und gemeinsam mit den Landkreisvertretern in den EWE-Gremien zu verfolgen.


Kreistagsabgeordneter Just erläuterte zunächst die Anregung und den Antrag der BfB-Fraktion vom 09.09.2009 sowie die Anfrage vom 19.09.2009. Er machte noch einmal deutlich, dass für die BfB-Fraktion unverständlich sei, dass die EWE eine „Kapitalspritze“ in Höhe von 1 Mrd. € zur Verfügung gestellt bekomme, obwohl die Eigentümerkommunen selbst so hoch verschuldet seien (rund 1,2 Mrd. € langfristige Schulden). Da die EWE ein hochflorierendes Unternehmen sei, stelle sich die Frage, warum sie darauf angewiesen sein sollte. Für den Landkreis Friesland bedeute die „Kapitalspritze an die EWE“ eine Summe in Höhe von 106,1 Mio. € (Anteil von 10,61 %).


Nach Auskunft des Kreistagsabgeordneten Eggerichs habe der Rat der Stadt Schortens den Bürgermeister beauftragt, Kontakt zu den anderen Kommunen aufzunehmen, um dieses Thema eingehend zu diskutieren. Dies solle voraussichtlich im Rahmen der Hauptverwaltungsbeamtenbesprechung geschehen.


Landrat Ambrosy erklärte, dass der Kreisausschuss letztlich einen Beschluss fassen könne, in dem die Kreistagsmitglieder, die den Landkreis Friesland in der Zweckverbandsversammlung der EWE vertreten, beauftragt werden, einen Antrag entsprechend einem Beschluss des Kreisausschusses zu stellen.


Des Weiteren teilte er mit, dass die verkauften 26 % Anteile aus zwei Teilgeschäften bestünden. Zum einen handele es sich dabei um 16 % Kapitalerhöhung, die innerhalb der EWE AG erfolge; dabei handele es sich also um eigenerwirtschaftetes Kapital der EWE. Bei den weiteren 10 % handele es sich um Kapital der Tochtergesellschaften, die zu 100 % dem Zweckverband gehörten, so dass dem Zweckverband auch lediglich 10 % (entspricht etwa 650 Mio. Euro) zustehen, die zur Entschuldung benötigt werden.


Die 16 % Kapitalerhöhung der EWE AG erfolgten, um die Wirtschaftsfestigkeit der EWE zu erreichen. Die Kapitalerhöhung sei ein rein strategischer Ansatz der EWE, auch um ihr als reinen Händler einen Einstieg in die Produktion zu ermöglichen sowie die Lage gegenüber dem Weltmarkt zu verbessern, um somit die Gewinne zu erhöhen.


Man habe zwei Möglichkeiten: Das Kapital, das durch die Kapitalerhöhung erzielt wurde, teilweise aus dem Unternehmen zu ziehen oder die Gewinnsituation der EWE langfristig zu verbessern, um dann auf entsprechend höhere Gewinnausschüttungen hinzuarbeiten.


Im Anschluss an die ausführliche Diskussion formulierte der Ausschussvorsitzende Pauluschke einen modifizierten Beschluss, dem der Ausschuss für Wirtschaft, Tourismus, Kreisentwicklung und Finanzen einstimmig folgte. Kreistagsabgeordneter Just erklärte sich mit der neuen Formulierung des Antrages einverstanden und zog den Antrag der BfB-Fraktion zurück.




b) Ergänzende Anfrage der BfB-Fraktion vom 19.09.2009: „1 Mrd. € Kapitalspritze

von 21 hochverschuldeten Kommunen für profitable EWE?“


Landrat Ambrosy schilderte kurz die Sach- und Rechtslage und beantwortete die Fragen

der BfB-Fraktion:


Die Beteiligung der EnBW an der EWE AG stellt sich nicht in einem einzelnen Anteilsverkauf dar, sondern basiert -vereinfacht ausgedrückt- auf mehreren Vertragsbestandteilen:


a) Veräußerung von 10 % der ursprünglichen EWE AG-Anteile (200 Mio. € SK) der Anteilseigner WEE GmbH und EEW Beteiligung GmbH an die EnBW zum Preis von 650 Mio. €.


b) Erhöhung des EWE AG- Stammkapitals um 16 % auf 232 Mio. €. Diese Erhöhung trägt allein die EnBW und zahlt dafür eine Kapitaleinlage von 1,35 Mrd. €, so dass die EWE AG durch die Kapitalerhöhung einen Kapitalzuschuss für wichtige Geschäfte von rd. 1 Mrd. € erhält.


Durch Geschäftsteil a) und b) hält die EnBW dann einen Anteil von 26% an der EWE AG, während der Anteil des EWE-Verbandes (über die Beteiligungsgesellschaften) auf 74% zurückgeht.



1) Der EWE Verband hat also nie beschlossen, der EWE AG den

Verkaufsüberschuss“ von 1 Mrd. € als Kapitalspritze zur Verfügung zu stellen.


2) Die EWE Verbandsversammlung war nicht für die Entscheidung zuständig, so dass keinerlei Weisungsrechte der Verbandsmitglieder wahrgenommen werden konnten - insofern konnte auch nicht um ein Votum gebeten werden.


Grundsätzlich wurde der KA bereits beim Kauf der E.On-Anteile 2003 umfangreich darüber informiert, dass der EWE Verband (damals noch LEV) diese Anteile nicht auf Dauer behalten wird, sondern lediglich zur späteren Suche nach einem Partner bzw. Börsengang dieses Anteils als Zwischenlösung erwirbt, da E.On kartellrechtlich ver-pflichtet war, kurzfristig seinen EWE AG-Anteil zu veräußern.


(Sonderniederschrift KA vom 01.12.2003 und SO-Niederschrift KA vom 01.03.2004)


Für die komm. Verbandsmitglieder gestaltete sich dieser Kauf völlig kostenneutral, da die Zinslast der notwendigen Darlehen von 650 Mio. € vollständig aus den Dividenden-Anteilen der 26 % neuen (E.On-)Anteile finanziert werden konnte. Die Darlehenstilgung sollte aus den Erlösen des Börsenganges etwa 2012 (Laufzeit der Darlehen) getätigt werden, wobei die E.On an einem evtl. Mehrerlös noch profitiert hätte.



Die Fragen 3-5 erübrigen sich damit.



6) Durch die grundlegende Kapitalerhöhung gibt es jedoch den positiven Nebeneffekt, dass bei Beibehaltung der EWE AG-Dividendenausschüttung (1,625 € je 5,- € Anteil) die Gesamtsumme der Dividende sich erhöht: von derzeit 65 Mio. € auf dann rd. 75 Mio. €. Von 75 Mio. € beträgt der Anteil des EWE Verbandes (über die Beteiligungsgesellschaften) 55,8 Mio. €, während bei einem Verkauf von 74 % aus 200 Mio. € Stammkapital 74% nur 48,1 Mio. € betrügen. Da die Darlehenslaufzeit nicht ohne Vorfälligkeitsentschädigungen verkürzt werden kann, sind diverse Berechnungen angestellt worden, deren Ergebnis eine Anlage der 650 Mio. € Verkaufserlöse bis zur Fälligkeit das wirtschaftlichste Ergebnis ist, so dass daraus sich eine Überschussbeteiligung des Verbandes und damit der Verbandsmitglieder sich ergeben könnte. Dies ist jedoch abhängig von der Entwicklung des Finanzmarktes.


Nähere Einzelheiten dürfen im Hinblick auf die Verschwiegenheitspflicht zum EnBW-Vertrag nicht ausgeführt werden. - Der Kreisausschuss nahm Kenntnis.




Abstimmungsergebnis:

einstimmig