Beschluss: zur Kenntnis genommen




Nach den Empfehlungen des Landschaftsrahmenplans für den Landkreis Friesland soll das Jeversche Moorland südlich des Stadtgebietes Jever zwischen Jever und Addernhausen bzw. Siebetshaus als Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen und gesichert werden.


Es liegt seit längerem eine Antrag der Stadt Schortens vor, die darum bittet, die Unterschutzstellung vorzunehmen.


In Absprache mit der Flurbereinigungsbehörde, dem GLL Oldenburg, ist das Verfahren zur Unterschutzstellung nach Einleitung 1989 ruhend gestellt worden, um den Tausch von Flächen im Zusammenhang mit dem Flurneuordnungsverfahren Schortens-Umgehung nicht zu gefährden.


Nach Durchführung der vorläufigen Besitzanweisung im Zusammenhang mit dem Flurneuordnungsverfahren ist jetzt das Verfahren wieder aufgenommen worden.


Aufgrund der guten Erfahrung mit der Unterschutzstellung des Gebiets nach der EU-Vogelschutzrichtlinie V02 „Wangerland-binnendeichs“ ist in Absprache mit dem Kreislandvolkverband Friesland e. V. ein Arbeitskreis gebildet worden, der vor Einleitung des Verfahrens gemäß § 30 NNatG die Belange der Landwirtschaft im geplanten Schutzgebiet beleuchtet und näher untersucht. Diese Arbeit ist mittlerweile abgeschlossen worden. Ergebnis der Besprechung im Arbeitskreis ist ein Verordnungsentwurf sowie eine Abgrenzung (s. Anlagen), mit denen jetzt das Verfahren weitergeführt werden soll.


Die beiden betroffenen Gemeinden, Stadt Jever und Stadt Schortens, werden z. Zt. bereits beteiligt.


Anlagen:


1. Verordnungsentwurf

2. Abgrenzung


Beschluss:


Der Ausschuss wird um Kenntnisnahme gebeten.


Die Kreisverwaltung wird beauftragt, das Verfahren zur Unterschutzstellung als Landschaftsschutzgebiet durchzuführen.


Der Kreisausschuss wird um einen gleich lautenden Beschluss gebeten.