Beschluss: zur Kenntnis genommen



Im Landschaftsrahmenplan für den Landkreis Friesland (1996) ist der sog. Zeteler Geestrand als landschaftsschutzwürdiger Bereich (LWB) enthalten. Dies bedeutet, dass der Landschaftsrahmenplan vorschlägt, diesen Bereich als Landschaftsschutzgebiet (LSG) auszuweisen.


Der zuständige Fachausschuss der Gemeinde Zetel hat inzwischen beschlossen, die Unterschutzstellung zu unterstützen und den Landkreis Friesland als untere Naturschutzbehörde zu bitten, das Verfahren gem. § 30 des Nds. Naturschutzgesetzes durchzuführen.


Mit der Gemeinde ist bereits ein erster Abgrenzungsvorschlag erarbeitet worden (s. Anlage), der sich auf den Zeteler Esch konzentriert.


Dieser Abgrenzungsvorschlag sowie ein Verordnungsentwurf, der noch erarbeitet werden muss, sollen vor Beginn des Unterschutzstellungsverfahrens mit dem Ammerländer Landvolkverband und den betroffenen Landwirten diskutiert werden.

Fragen aus dem Ausschuss wurden ergänzend beantwortet.


Anlagen:


Karte zum gepl. LSG „Zeteler Esch“


Beschluss:


Der Ausschuss wird um Kenntnisnahme gebeten.


Die Kreisverwaltung wird beauftragt, das Verfahren zur Unterschutzstellung als Landschaftsschutzgebiet durchzuführen.


Der Kreisausschuss wird um einen gleich lautenden Beschluss gebeten.