Beschluss: vorberatend zur Kenntnis genommen / weiter an Kreisausschuss

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 2, Enthaltung: 0, Befangen: 0

Begründung:

An die Kreistagsabgeordneten sind die folgenden Unterlagen Stand Dezember 2024 gegangen:

1.         die Gesamtübersichten über den Ergebnis- und Finanzhaushalt,

2.         die Gesamtübersicht der Kostenarten (Gegenüberstellung Ergebnis- und Finanzhaushalt

3.         den Ergebnishaushalt (Produktübersicht)

4.         den Finanzhaushalt (Investitionsprogramm)

5.         den Masterplan Bauen,

6.         den Masterplan Straßen

7.         die Tabelle der Aufgaben des übertragenen Wirkungskreises

8.         die Tabelle der freiwilligen Leistungen 2025

9.         die Tabelle der Aufwendungen mit Gemeindebezug

10.     Hinweise zum Stellenplan 2025

In der Anlage werden folgende aktualisierte Beratungsunterlagen neu beigefügt bzw. nachgereicht:

1.         Entwurf Haushaltssatzung 2025

2.         „Beipackzettel“ (Veränderungen seit HH-Planentwurf v. 28.11.2024)

3.         Abwägungsvermerk zur Kreisumlage u. Sonder-Kreisumlage 2025

4.         Anlagen (Tabellen) zum Abwägungsvermerk

Der Ergebnishaushalt 2025 kann, wie in 2024, nicht ausgeglichen werden. Auch für die mittelfristige Planung des Zeitraums 2026-2028 ist nach jetzigem Planungsstand ein Ausgleich nicht zu erreichen.

Nach dem ersten Haushaltsplanentwurf im Dezember 2024, welcher Anfang Januar 2025 noch einmal aktualisiert wurde, standen laufenden Erträgen von 280.372.999 € Aufwendungen von 325.289.756 € gegenüber, das bedeutet bislang einen Fehlbedarf von 44.916.757 € auf der Basis von 53 Punkten Kreisumlage bzw. rd. 72,8 Punkten für Gemeinden, die mit dem Landkreis keine KiTa-Vereinbarung abgeschlossen haben.

Hinsichtlich der Ansätze der Schlüsselzuweisungen und Zuweisungen für Aufgaben des übertragenen Wirkungskreises und für die Berechnung der Finanzausgleichs- und der Kreisumlagebeträge wurden die vom Landesbetrieb für Statistik bekannt gegebenen „vorläufigen Grundbeträge“ zugrunde gelegt.

Auch im Finanzhaushalt wurde demnach aus Laufender Verwaltungstätigkeit kein Überschuss zur Finanzierung von Investitionen erzielt (sondern ein Fehl von 37.788.291 €), so dass die vorgesehenen Investitionen (25.515.520 €) abgesehen von Einzahlungen aus Investitionszuweisungen vollständig kreditfinanziert werden müssen. Es ist nach dieser Planung eine Nettokreditaufnahme von 25.867.986 € vorgesehen.

Auch ist durch nunmehr fast vollständigen Abbau von Liquidität die Wahrscheinlichkeit gestiegen, größere Zahlbeträge auch durch Kassenkredite finanzieren zu müssen.

Angesichts der finanziellen Situation sieht sich die Verwaltung gezwungen, den Gremien des Landkreises eine Erhöhung der Kreisumlage um 3 Punkte vorzuschlagen. Die näheren Hintergründe dazu sind in dem Nr. 5 (neu) genannten Abwägungsvermerk zur Kreisumlage u. Sonder-Kreisumlage 2025 ausgeführt.

Durch eine Erhöhung der Kreisumlage um 3 Punkte auf dann 53 Punkten Kreisumlage bzw. 75,8 Punkte reduziert sich das Defizit des Verwaltungshaushalts auf dann 40.850.037 €.

Es wird um Beschlussfassung im Sinne des Beschlussvorschlags gebeten.


Beschlussvorschlag:

Der Haushaltssatzung und dem Haushaltsplan mit Investitionsprogramm für das Haushaltsjahr 2025 wird zugestimmt.

Herr Rocker stellt die Präsentation vor.

Herr KTA Janßen berichtet, dass die Mehrheitsgruppe intensiv an den Haushaltsfragen gearbeitet hat. Er erkennt die schwierige Finanzlage des Kreises und die Belastungen im sozialen Bereich sowie beim Verlustausgleich der Krankenhäuser an. Der Vorschlag, die Kreisumlage moderat um 3 Punkte von 53 auf 56 zu erhöhen, ist wichtig. Trotz finanzieller Schwierigkeiten müsse der Landkreis weiterentwickelt werden. Er freut sich, dass es zahlreiche Investitionen in Straßen, Sporthallen und Radwege gibt. Auch die Wirtschaftsförderung sei wichtig, besonders im Hinblick auf die Energiewirtschaft und den Tourismus, die große Potenziale für die Zukunft bieten.

Herr KTA Homfeldt nennt vier große Probleme die in den jeweiligen Anträgen genannt werden: Erstens, das Land hält die Verpflichtung zur Konnexität laut Landesverfassung nicht ein. Es sei entscheidend, dass Städte, Gemeinden und der Landkreis die Funktionsfähigkeit garantieren können, indem klare Prioritäten gesetzt werden. Zweitens sieht er den finanziellen Zustand der Kliniken als problematisch und fordert ein Sanierungskonzept. Drittens müsse der KiTa-Vertrag gekündigt werden, da er den Landkreis finanziell überlastet. Danach solle ein neues Modell für die KiTa-Finanzierung entwickelt werden. Viertens fordert er, dass Investitionen aus dem Haushalt erwirtschaftet werden, auch wenn dies aktuell nicht möglich ist.

Herr KTA Homfeldt fragt Herrn Rocker, ob bei der Darstellung der Personalsteigerungskosten von 3% in der Präsentation auch eine Tarifsteigerung berücksichtigt wurde.

Herr Rocker antwortet, dass die 3% auf den Personalaufwand von 2024 basieren und eine Planzahl darstellen.

Der Landrat bittet um Zustimmung zum Haushalt und weist darauf hin, dass dieser „ungewöhnlich“ sei, da er durch die Ausgaben des Landes und Bundes unter Druck stehe. Es sei kein selbstgemachtes Problem. Alle Landkreise und kreisfreien Städte seien flächendeckend im Defizit. Sollte der KSA geändert werden und Landkreise mit 185 Millionen Euro belastet werden, werde die Situation noch schwieriger. Der Landrat betont, dass der Landkreis ein gemeindefreundlicher Landkreis sei. Die Kreisumlage sei aus seiner Sicht ermessensfehlerfrei und es sei richtig, alle angemessen zu beteiligen, da die Investitionen in den Gemeinden und Städten für die gleichen Bürger gemacht würden. Die Kreisumlage beträgt 25% des Ergebnishaushalts.

Herr KTA Burgenger unterstützt die gleichmäßige Verteilung der „Schmerzen“ und hält eine Erhöhung um 3 Punkte für richtig. Er erkennt an, dass der Landkreis derzeit in einer schlechteren finanziellen Lage ist als die Kommunen und ein Ausgleich notwendig ist. Er sieht die Prioritäten des Haushalts als gut gesetzt..

Der Landrat erklärt abschließend, dass der Landkreis in seiner jetzigen Lage nicht die Schuldenlast für Bund und Land sowie auch noch für die Gemeinden tragen könne. Laut Gesetz müssten sich die Gemeinden, insbesondere durch die Kreisumlage, finanziell beteiligen
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