Sitzung: 05.02.2025 Ausschuss für Finanzen und Digitalisierung
Beschluss: vorberatend zur Kenntnis genommen / weiter an Kreisausschuss
Abstimmung: Ja: 6, Nein: 2, Enthaltung: 0, Befangen: 0
Vorlage: 1013/2025
Begründung:
An die
Kreistagsabgeordneten sind die folgenden Unterlagen Stand Dezember 2024
gegangen:
1.
die
Gesamtübersichten über den Ergebnis- und Finanzhaushalt,
2.
die
Gesamtübersicht der Kostenarten (Gegenüberstellung Ergebnis- und Finanzhaushalt
3.
den Ergebnishaushalt
(Produktübersicht)
4.
den
Finanzhaushalt (Investitionsprogramm)
5.
den
Masterplan Bauen,
6.
den
Masterplan Straßen
7.
die
Tabelle der Aufgaben des übertragenen Wirkungskreises
8.
die
Tabelle der freiwilligen Leistungen 2025
9.
die
Tabelle der Aufwendungen mit Gemeindebezug
10.
Hinweise
zum Stellenplan 2025
In
der Anlage werden folgende aktualisierte Beratungsunterlagen neu beigefügt bzw.
nachgereicht:
1.
Entwurf Haushaltssatzung 2025
2.
„Beipackzettel“ (Veränderungen seit HH-Planentwurf v.
28.11.2024)
3.
Abwägungsvermerk zur Kreisumlage u. Sonder-Kreisumlage
2025
4.
Anlagen (Tabellen) zum Abwägungsvermerk
Der
Ergebnishaushalt 2025 kann, wie in 2024, nicht ausgeglichen werden. Auch für
die mittelfristige Planung des Zeitraums 2026-2028 ist nach jetzigem Planungsstand
ein Ausgleich nicht zu erreichen.
Nach
dem ersten Haushaltsplanentwurf im Dezember 2024, welcher Anfang Januar 2025
noch einmal aktualisiert wurde, standen laufenden Erträgen von 280.372.999 €
Aufwendungen von 325.289.756 € gegenüber, das bedeutet bislang einen Fehlbedarf
von 44.916.757 € auf der Basis von 53 Punkten Kreisumlage bzw. rd. 72,8 Punkten
für Gemeinden, die mit dem Landkreis keine KiTa-Vereinbarung abgeschlossen
haben.
Hinsichtlich
der Ansätze der Schlüsselzuweisungen und Zuweisungen für Aufgaben des
übertragenen Wirkungskreises und für die Berechnung der Finanzausgleichs- und
der Kreisumlagebeträge wurden die vom Landesbetrieb für Statistik bekannt
gegebenen „vorläufigen Grundbeträge“ zugrunde gelegt.
Auch
im Finanzhaushalt wurde demnach aus Laufender Verwaltungstätigkeit kein
Überschuss zur Finanzierung von Investitionen erzielt (sondern ein Fehl von
37.788.291 €), so dass die vorgesehenen Investitionen (25.515.520 €) abgesehen
von Einzahlungen aus Investitionszuweisungen vollständig kreditfinanziert
werden müssen. Es ist nach dieser Planung eine Nettokreditaufnahme von
25.867.986 € vorgesehen.
Auch
ist durch nunmehr fast vollständigen Abbau von Liquidität die
Wahrscheinlichkeit gestiegen, größere Zahlbeträge auch durch Kassenkredite
finanzieren zu müssen.
Angesichts
der finanziellen Situation sieht sich die Verwaltung gezwungen, den Gremien des
Landkreises eine Erhöhung der Kreisumlage um 3 Punkte vorzuschlagen. Die
näheren Hintergründe dazu sind in dem Nr. 5 (neu) genannten Abwägungsvermerk
zur Kreisumlage u. Sonder-Kreisumlage 2025 ausgeführt.
Durch
eine Erhöhung der Kreisumlage um 3 Punkte auf dann 53 Punkten Kreisumlage bzw.
75,8 Punkte reduziert sich das Defizit des Verwaltungshaushalts auf dann
40.850.037 €.
Es wird um Beschlussfassung im Sinne des Beschlussvorschlags gebeten.
Beschlussvorschlag:
Der
Haushaltssatzung und dem Haushaltsplan mit Investitionsprogramm für das
Haushaltsjahr 2025 wird zugestimmt.
Herr Rocker stellt die
Präsentation vor.
Herr KTA Janßen berichtet, dass die Mehrheitsgruppe intensiv an den
Haushaltsfragen gearbeitet hat. Er erkennt die schwierige Finanzlage des
Kreises und die Belastungen im sozialen Bereich sowie beim Verlustausgleich der
Krankenhäuser an. Der Vorschlag, die Kreisumlage moderat um 3 Punkte von 53 auf
56 zu erhöhen, ist wichtig. Trotz finanzieller Schwierigkeiten müsse der
Landkreis weiterentwickelt werden. Er freut sich, dass es zahlreiche
Investitionen in Straßen, Sporthallen und Radwege gibt. Auch die Wirtschaftsförderung
sei wichtig, besonders im Hinblick auf die Energiewirtschaft und den Tourismus,
die große Potenziale für die Zukunft bieten.
Herr KTA Homfeldt nennt vier große Probleme die in den jeweiligen Anträgen
genannt werden: Erstens, das Land hält die Verpflichtung zur Konnexität laut
Landesverfassung nicht ein. Es sei entscheidend, dass Städte, Gemeinden und der
Landkreis die Funktionsfähigkeit garantieren können, indem klare Prioritäten
gesetzt werden. Zweitens sieht er den finanziellen Zustand der Kliniken als
problematisch und fordert ein Sanierungskonzept. Drittens müsse der
KiTa-Vertrag gekündigt werden, da er den Landkreis finanziell überlastet.
Danach solle ein neues Modell für die KiTa-Finanzierung entwickelt werden.
Viertens fordert er, dass Investitionen aus dem Haushalt erwirtschaftet werden,
auch wenn dies aktuell nicht möglich ist.
Herr KTA Homfeldt fragt Herrn
Rocker, ob bei der Darstellung der Personalsteigerungskosten von 3% in der
Präsentation auch eine Tarifsteigerung berücksichtigt wurde.
Herr Rocker
antwortet, dass die 3% auf den Personalaufwand von 2024 basieren und eine
Planzahl darstellen.
Der Landrat bittet um Zustimmung zum Haushalt und weist darauf hin, dass
dieser „ungewöhnlich“ sei, da er durch die Ausgaben des Landes und Bundes unter
Druck stehe. Es sei kein selbstgemachtes Problem. Alle Landkreise und
kreisfreien Städte seien flächendeckend im Defizit. Sollte der KSA geändert
werden und Landkreise mit 185 Millionen Euro belastet werden, werde die
Situation noch schwieriger. Der Landrat betont, dass der Landkreis ein
gemeindefreundlicher Landkreis sei. Die Kreisumlage sei aus seiner Sicht
ermessensfehlerfrei und es sei richtig, alle angemessen zu beteiligen, da die
Investitionen in den Gemeinden und Städten für die gleichen Bürger gemacht
würden. Die Kreisumlage beträgt 25% des Ergebnishaushalts.
Herr KTA Burgenger unterstützt
die gleichmäßige Verteilung der „Schmerzen“ und hält eine Erhöhung um 3 Punkte
für richtig. Er erkennt an, dass der Landkreis derzeit in einer schlechteren
finanziellen Lage ist als die Kommunen und ein Ausgleich notwendig ist. Er
sieht die Prioritäten des Haushalts als gut gesetzt..
Der Landrat erklärt abschließend, dass der Landkreis in seiner jetzigen Lage
nicht die Schuldenlast für Bund und Land sowie auch noch für die Gemeinden
tragen könne. Laut Gesetz müssten sich die Gemeinden, insbesondere durch die
Kreisumlage, finanziell beteiligen.