Nachtrag: 25.11.2009 Nummer 1
Sitzung: 02.12.2009 Ausschuss für Wirtschaft, Tourismus, Kreisentwicklung und Finanzen
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Vorlage: 605/2009
Beschluss:
Der Ausschuss nimmt die Ausführungen zur Kenntnis.
Durch die beiden Wirtschaftsförderungsprogramme des Landkreises Friesland werden kleine und mittlere gewerbliche Unternehmen (sog. KMU), Freiberufler sowie Existenzgründer mit einem nicht rückzahlbaren Zuschus gefördert. Fördergrundlage sind Investitionen in das Anlagevermögen und damit gleichzeitig die Schaffung oder zumindest die Sicherung von sozialversicherungspflichtigen Dauerarbeitsplätzen oberhalb der Geringfügigkeit. Die Zweckbindung bei einem geförderten Arbeitsplatz beträgt 2 Jahre und beginnt mit der Auszahlung des Zuschusses an den Antragsteller zu laufen.
Folgende Förderungen erfolgten im Rahmen des KMU-Programmes:
Förderjahr |
Anzahl geförderter Unternehmen |
Anzahl Arbeitsplätze |
Zuschusssumme |
|
|
|
neu |
gesichert |
|
2008 |
19 |
66,25 |
50 |
309.934,96 € |
von den Zuschüssen aus 2008 wurden in 2008 abgerufen |
18.276,76 € |
|||
von den Zuschüssen aus 2008 wurden in 2009 abgerufen |
174.370,66 € |
|||
2009 |
25 |
44,15 |
76,41 |
325.793,75 € |
von den Zuschüssen aus 2009 wurden in 2009 abgerufen |
10.373,75 € |
Hinweis:
Von den Bewilligungen aus 2008 wurden noch nicht alle zugesagten Fördermittel abgerufen. Zum Teil läuft das Vorhabenende der Unternehmen erst am 31.12.2009 ab. Erst nach Vorhabenende kann ein Mittelabruf erfolgen. In der Regel wird den Unternehmen eine 3-monatige Mittelabruffrist zugestanden. Das bedeutet, dass im Einzelfall auch erst im März 2010 die Mittel für 2008 abgerufen werden müssen.
Im Rahmen des Kleinstprogrammes wurden insgesamt gefördert:
Förderjahr |
Anzahl geförderter Unternehmen |
Zuschusssumme |
2008 |
1 |
1.000,00 € |
2009 |
9 |
23.120,90 € |
Per Mittelabruf angefordert wurden bislang insgesamt |
19.356,73 € |
Im Rahmen des Kleinstprogramms werden überwiegend Existenzgründer gefördert, die die Mindestvoraussetzungen für das KMU-Programm nicht erreichen.
Unterschiede in den Förderprogrammen:
|
KMU-Programm |
Kleinstprogramm |
Wer trägt den Zuschuss? |
50 % durch EU-Mittel + 25 % Kreismittel + 25 % Mittel der kreisangehörigen Gemeinden |
50 % Kreismittel + 50 % Mittel der kreisangehörigen Städte und Gemeinden |
Zuschusshöhe 2009 - bezogen auf die |
max. 30 % bei kleinen und 20 % bei mittleren Unternehmen |
50 %, max. jedoch 3.000 € |
- bezogen auf geschaffene |
10.000 € pro Apl. bei kleinen und 7.500 € bei mittleren Unternehmen |
keine Grenze |
- bezogen auf gesicherte |
7.500 € pro Apl. bei kleinen und 5.000 € bei mittleren Unternehmen |
keine Grenze |
Der Zuschuss wird rückwirkend gezahlt, d. h. der Antragsteller muss zu 100 % die Investitionen tätigen und die Besetzung bzw. Sicherung der Arbeitsplätze nachweisen und erhält dann erst den Zuschuss ausgezahlt.
Seit der neuen Förderperiode 2007-2013 können mit dem KMU-Programm auch nichtinvestive Maßnahmen (z. B. die Markteinführung innovativer Produkte, einmalige Messebesuche, Qualitätsmanagement-Maßnahmen, Konzepte für betriebliches Energie-Management, Durchführung vorbereitender Studien wie z.B. Marketingkonzepte usw.) gefördert werden.