Landrat Ambrosy trug vor, dass der Haushalt 2010 nur mit einer risikoreichen Pauschalkürzung der ursprünglichen Mittelanmeldungen von 3 Prozent ausgeglichen werden konnte. Es seien Mindereinnahmen von ca. 7,4 Mio. Euro zu verkraften. Ein Ausgleich des Ergebnishaushalts sei für eine Genehmigung der Satzung notwendig. Allerdings könnten im Finanzhaushalt keine Überschüsse aus laufender Verwaltungtätigkeit erwirtschaftet werden, weshalb eine Nettoneuverschuldung von 2,9 Mio. Euro nötig sei, um vor allem die erheblichen Schulinvestitionen finanzieren zu können.


Herr Gramberger hielt die Globalkürzung für abenteuerlich und kritisierte die von der SPD beantragte Schaffung zweier zusätzlicher Stellen für die Schulsozialarbeit. Die prognostizierte Verbesserung 2009 solle anteilmäßig den Gemeinden zugute kommen. Vertreter der SPD verteidigen die Schaffung der Sozialarbeiterstellen. Ein Zuschuss an die Gemeinde Wangerland in Höhe von 500.000 Euro wird unterstützt.


Kreistagsabgeordneter Just fordert, weitere Sparanstrengungen, die Teilung der Verbesserungen 2009 und eine Senkung des Kreisumlagehebesatzes 2010 um 2 Punkte. UWG und MM erklärten, dass sie dem Haushalt zustimmen werden.


Über die Anträge wurde wie folgt abgestimmt:


Antrag der BfB auf Senkung des Kreisumlagehebesatzes auf 52 Punkte:

  • einstimmig abgelehnt


Antrag der BfB auf Streichung von 15.000 Euro für einen Zuschuss zur Sanierung des Rittersaales auf Schloss Gödens:

  • einstimmig abgelehnt


Antrag der BfB, den „Naturwatt“-Stromvertrag der EWE zu kündigen:

  • einstimmig abgelehnt


Antrag der SPD auf Schaffung zweier zusätzlicher Sozialarbeiterstellen für die kreiseigenen Schulen:

  • einstimmig angenommen


Antrag auf Zuweisung einer Liquiditätszuweisung an die Gemeinde Wangerland in Höhe von 500.000 Euro aus der Haushaltsverbesserung 2009:

  • einstimmig angenommen


Haushaltssatzung des Landkreises Friesland für das Haushaltsjahr 2010 mit Änderungen durch den oben beschlossenen Antrag:

  • Mit 7 Stimmen angenommen.


Die Haushaltssatzung hat danach folgende Fassung:


Haushaltssatzung

des Landkreises Friesland für das Haushaltsjahr 2010

Auf Grund des § 84 der Niedersächsischen Gemeindeordnung in Verbindung mit § 65 der Niedersächsischen Landkreisordnung hat der Kreistag des Landkreises Friesland in der Sitzung am ........................ folgende Haushaltssatzung beschlossen:



§ 1


Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2010 wird


1. im Ergebnishaushalt

mit dem jeweiligen Gesamtbetrag


1.1 der ordentlichen Erträge auf 112.618.608 Euro

1.2 der ordentlichen Aufwendungen auf 112.618.608 Euro

1.3 der außerordentlichen Erträge auf 0 Euro

1.4 der außerordentlichen Aufwendungen auf 0 Euro



2. im Finanzhaushalt

mit dem jeweiligen Gesamtbetrag

2.1 der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 107.562.492 Euro

2.2 der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 105.257.781 Euro


2.3 der Einzahlungen für Investitionstätigkeit 2.240.290 Euro

2.4 der Auszahlungen für Investitionstätigkeit 9.445.100 Euro


2.5 der Einzahlungen für Finanzierungstätigkeit 6.861.511 Euro

2.6 der Auszahlungen für Finanzierungstätigkeit 3.961.412 Euro


festgesetzt.


Nachrichtlich: Gesamtbetrag


- der Einzahlungen des Finanzhaushaltes 116.664.293 Euro

- der Auszahlungen des Finanzhaushaltes 118.664.293 Euro


§ 2


Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird auf 6.861.511 Euro festgesetzt.


§ 3


Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird auf 1.000.000 Euro festgesetzt.


§ 4


Der Höchstbetrag, bis zu dem im Haushaltsjahr 2010 Liquiditätskredite zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 25.000.000 Euro festgesetzt.


§ 5


Der Umlagesatz der Kreisumlage wird auf 54 % der Steuerkraftmesszahlen und der Gemeindeschlüsselzuweisungen festgesetzt.


Jever, den



LANDKREIS FRIESLAND


Landrat